• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für die Republik Usbekistan

Aktuelles Datum: Montag, 14. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Freitag, 1. Juni 2018

Inhalt Reiseinformationen: Republik Usbekistan

Zollbestimmungen für die Republik Usbekistan
Zollbestimmungen für die Republik Usbekistan

Zollbestimmungen für die Republik Usbekistan

Bei der Einreise muss eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular für die Zollerklärung gibt es in russischer und auf Nachfrage auch in englischer Sprache. Dem Reisenden wird ein ausgefülltes Exemplar der Einreise-Zollerklärung ausgehändigt. Es ist dringend darauf zu achten, dass dieses Exemplar abgestempelt ist. Fremdwährungen dürfen ohne Vorlage der abgestempelten Einreise-Zollerklärung nicht wieder ausgeführt werden. Die Einreise-Zollerklärung muss gut aufbewahrt werden, da es für die Ausreise benötigt wird. Eine weitere Zollerklärung muss bei der Ausreise ausgefüllt werden. Die abgestempelte Einreise-Zollerklärung wird mit der ausgefüllten Ausreise-Zollerklärung genauestens überprüft. Füllen Sie Zollformulare sehr sorgfältig aus, auch die geringste Abweichung kann zu einem hohen Bußgeld führen.

Als Eigenbedarf dürfen folgende Mengen an Tabak und Alkoholischen Getränken von Personen über 16 Jahren mitgeführt werden:

  • 10 Packungen Zigaretten oder Tabakwaren aller Art in gleichwertiger Menge
  • 2 Liter alkoholische Getränke

Fremdwährungn (auch Reiseschecks) über 2000 USD müssen gemeldet und deklariert werden. Die Ausfuhr von der Landeswährung Usbekistan-Sum ist nicht erlaubt. Technische oder wertvolle Gegenstände müssen ebenfalls gemeldet und deklariert werden.

Hinweis

Die Einfuhr von Obst und Gemüse, Drogen und Aufputschmitteln, Waffen und Munition, Publikationen die sich gegen Usbekistan richten und pornographischem Material jeglicher Art, sind verboten.

Für Pelze, wertvolle Metalle, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Gegenstände die älter als 75 Jahre sind, besteht ein Ausfuhrverbot.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Republik Usbekistan

Zollbestimmungen für die Republik Usbekistan

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