• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Donnerstag, 25. Juli 2019

Inhalt Reiseinformationen: Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Zollbestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
Zollbestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Zollbestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) haben sehr strenge Zollbestimmungen, wie auch verstärkte Sicherheitsmaßnahmen, die zu beachten sind und sich jederzeit verändern können. Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) unbedingt eingehalten werden.

Achtung: Wichtige Hinweise

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) werden Drogendelikte mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und zudem kann eine lebenslange Einreisesperre verhängt werden.

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die US-amerikanischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft

Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zahlen zu müssen.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) für Personen ab 21 (einundzwanzig) Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 21 (einundzwanzig) Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des US-amerikanischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
  • 2 (zwei) Kilogramm (kg) losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
  • 200 (zweihundert) Zigaretten oder
  • 100 (einhundert) Zigarren

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in kurzen Abständen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen Zoll- und Einfuhrsteuern in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gezahlt werden.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) für Personen ab 21 (einundzwanzig) Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 21 (einundzwanzig) Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die US-amerikanischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in kurzen Abständen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Wichtiger Hinweis zur Einfuhr von Alkohol in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die Bundestaaten der USA haben ihre eigenen lokalen Gesetze und Regulierungen für die Einfuhr von Alkohol, die sich gegenüber den allgemeinen Alkohol-Gesetzen der USA unterscheiden können. Je nachdem in welchen US-amerikanischen Bundesstaat Sie aus dem Ausland einreisen, sollten Sie sich vor der Abreise über die Einfuhrmenge von Alkohol auf der folgenden Website der TTB | Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau – United States Department of the Treasury (Alkohol- und Tabaksteuer- und Handelsbüro – Finanzministerium der USA) genauestens informieren. Dort finden Sie alle zuständigen Behörden der US-amerikanischen Bundesstaaten aufgelistet:

TTB | Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau – United States Department of the Treasury (Alkohol- und Tabaksteuer- und Handelsbüro – Finanzministerium der USA.

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wie pflanzlichen und tierischen Produkten (Gemüse und Obst, Wurst- und Fleischwaren, Milchprodukte) ist verboten oder beschränkt und erfordert in vielen Fällen eine Sondergenehmigung von der zuständigen US-amerikanischen Genehmigungsbehörde USDA-APHIS. Für alle mitgeführten Lebensmittel besteht eine Melde- und Deklarationspflicht die eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden muss. Die US-amerikanischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von Lebensmitteln überaus genau und tolerieren keine Abweichungen. Verbotene bzw. ohne die erforderliche Sondergenehmigung mitgeführte Lebensmittel werden bei der Einreise beschlagnahmt und sofort entsorgt. Diese Maßnahme dient zur Verhinderung und Bekämpfung von eingeschleppten Seuchen bzw. infektiösen Krankheiten durch Lebensmittel über den Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Die Nichtbeachtung der Deklarationspflicht von Lebensmitteln im Reiseverkehr wird von der US-amerikanischen Zollbehörde mit einem hohen Bußgeld bestraft.

Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website des US-amerikanischen Landwirtschaftsministeriums in der Rubrik – Resources | Travelers und auf der Website der Zollbehörde und Grenzschutz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) in den Rubriken – Travel | International visitors | Bringing food into the U.S. und Find an Answer | Travelers bringing food into the U.S. for personal use:

Traveler Information | USDA-APHIS – United States Department of Agriculture - Animal and Plant Health Inspection Service (Landwirtschaftsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika - Tier- und Pflanzenschutzkontrolle)

Bringing Food into the U.S. | U.S. Customs and Border Protection – Zollbehörde und Grenzschutz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Travelers bringing food into the U.S. for personal use – Zollbehörde und Grenzschutz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA).

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den US-amerikanischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht. Jeder Reisende (gilt auch für Minderjährige) der nicht in den USA ansässig (wohnhaft) ist, darf Geschenke bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 100 (einhundert) US-Dollar (USD) zollfrei einführen.

Hinweis: Die Einfuhr von Geschenken ist deklarationspflichtig und nur einmal im Zeitraum von 6 (sechs) Monaten, sofern die Aufenthaltsdauer in den USA mindestens 72 (zweiundsiebzig) Stunden beträgt, zollfrei erlaubt.

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.

Wichtig: Alle mitgeführten Arzneimittel sind deklarationspflichtig und müssen der US-amerikanischen Zollbehörde eigenständig gemeldet werden. Die Deklarationspflicht gilt auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, da diese in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verschreibungspflichtig bzw. verboten sein können.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 (dreißig) Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):

Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln.

Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 (dreißig) Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist begrenzt auf einen Medikamentenvorrat von maximal 90 (neunzig) Tagen pro Reisenden. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einführen.

Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in englischer Sprache vorgelegt werden.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zu verhindern, werden die Arzneimittel von der US-amerikanischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das US-amerikanische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 (dreißig) Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Es besteht für alle mitgeführten Medikamente eine eigenständige Melde- und Deklarationspflicht, die auch für nicht verschreibungspflichtige Medikamente gilt. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist begrenzt auf maximal 90 (neunzig) Tage pro Reisenden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eingeführt werden. Die Einfuhr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der US-amerikanischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eingebracht werden, wenn sie nicht dem US-amerikanischen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Empfehlung für weitere Informationen

Weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der Zollbehörde und Grenzschutz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) in der Rubrik – Find an Answer | Traveling with Medication:

Traveling with Medication – Zollbehörde und Grenzschutz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA).

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den US-amerikanischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Tiger wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die US-amerikanischen nationalen Artenschutzregelungen
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 (einhundertdreiundachtzig) Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA), kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der US-amerikanische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Bestimmte Kakteengewächse wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten:

Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl.

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Der Artenschutz wird von der US-amerikanischen Regierung sehr ernst genommen. In den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln ab 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) Gegenwert in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln ab 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) Gegenwert in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Bei der Einreise und der Ausreise aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln ab 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) Gegenwert.

Inhalt: Bargeldkontrollen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Meldepflicht von Barmitteln ab 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Meldepflicht von Barmitteln ab 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) müssen alle Barmittel ab 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln ab 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der US-amerikanischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln ab 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) unbedingt erfüllt werden.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Zu den Barmitteln in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Nach US-amerikanischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel ab 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln ab 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der US-amerikanischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.

Empfehlung für weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der Zollbehörde und Grenzschutz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) in der Rubrik – Travel | International visitors | Money and other monetary instruments:

Money and Other Monetary Instruments | U.S. Customs and Border Protection – Zollbehörde und Grenzschutz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA).

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Laut den Zollbestimmungen den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen US-amerikanischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die Einfuhr von Messern im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am US-amerikanischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der US-amerikanischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Bei einem Verstoß kann in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ein Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.

Marken- und Produktpiraterie gehört in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) gilt nicht als Kavaliersdelikt. Genauere Informationen über die Einfuhr von gefälschten Produkten sowie urheberrechtsverletzenden Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der Zollbehörde und Grenzschutz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA):

Prohibited and Restricted Items | U.S. Customs and Border Protection – Zollbehörde und Grenzschutz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA).

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der US-amerikanischen Genehmigungsbehörde Bureau of Educational and Cultural Affairs (ECA) of the U.S. Department of State (Amt für Bildungs- und Kulturangelegenheiten des US-Außenministeriums). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der US-amerikanischen Genehmigungsbehörde

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der US-amerikanischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie auf der Website der US-amerikanischen Genehmigungsbehörde Bureau of Educational and Cultural Affairs (ECA) of the U.S. Department of State (Amt für Bildungs- und Kulturangelegenheiten des US-Außenministeriums):

Bureau of Educational and Cultural Affairs (ECA) of the U.S. Department of State – Amt für Bildungs- und Kulturangelegenheiten des US-Außenministeriums.

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist verboten. Strafrechtlich gehört in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in den USA mit einem Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen US-amerikanischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das US-amerikanische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Pestizide, deren Komponenten (Bestandteile) und verwandte Stoffe (Substanzen)
  • Produkte die asbesthaltig sind.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der Zollbehörde und Grenzschutz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des US-amerikanischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen

Zur Zeit lässt die US-amerikanische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das US-amerikanische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das US-amerikanische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die US-amerikanische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Reisende dürfen laut den US-amerikanischen Zollbestimmungen keine Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einführen. Generell ist im Reiseverkehr die Einfuhr von Explosivstoffen aller Art verboten. Die US-amerikanische Zollbehörde toleriert keinerlei Ausnahmen, sofern keine Sondergenehmigung von der zuständigen US-amerikanischen Behörde vorgelegt werden kann. Zuwiderhandlungen werden mit einem hohen Bußgeld geahndet und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Der US-amerikanische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Laut dem US-amerikanischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom US-amerikanischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die den Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), den US-amerikanischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die US-amerikanische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Gemäß dem US-amerikanischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der US-amerikanischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA), wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die US-amerikanische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das US-amerikanische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA)

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der Zollbehörde und Grenzschutz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) in der Rubrik – Travel | International visitors | Know before you visit:

Know Before You Visit | U.S. Customs and Border Protection – Zollbehörde und Grenzschutz der Vereinigten Staaten von Amerika (USA).

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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