• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für die Ukraine

Aktuelles Datum: Freitag, 29. März 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 26. September 2017

Inhalt Reiseinformationen: Ukraine

Zollbestimmungen für die Ukraine
Zollbestimmungen für die Ukraine

Zollbestimmungen für die Ukraine

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Ukraine unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt in der Ukraine keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch. In der Ukraine werden Drogendelikte mit Gefängnisstrafen bis zu 12 Jahren geahndet.

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die ukrainischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft

Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden in der Ukraine streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die ukrainischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Ukraine

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Ukraine

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer in der Ukraine zahlen zu müssen.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Ukraine

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Ukraine für Personen ab 18 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Ukraine zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Ukraine

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Ukraine
  • 250 Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
  • 200 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren oder
  • eine Kombination der genannten Tabakwaren mit einem Gesamtgewicht von maximal 250 Gramm

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des ukrainischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Ukraine

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Ukraine

Im Reiseverkehr in die Ukraine sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern in der Ukraine gezahlt werden.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Ukraine

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Ukraine für Personen ab 18 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Ukraine zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Ukraine

Die ukrainischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

  • 1 Liter Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt
  • 2 Liter Wein
  • 5 Liter Bier

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Ukraine

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Ukraine

Hohe Zoll- und Einfuhrsteuern müssen in der Ukraine bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen und Wertbeschränkungen für Lebensmittel gezahlt werden. Daher ist es wichtig die Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Ukraine unbedingt zu beachten. Die ukrainischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von Lebensmitteln überaus genau und tolerieren keine Abweichungen der Reisefreimengen und Wertbeschränkungen.

Inhalt: Einfuhr von Lebensmitteln in die Ukraine

Abgabenfreie Einfuhr von Lebensmitteln im Reiseverkehr in die Ukraine

Im Reiseverkehr in die Ukraine dürfen Lebensmittel im Gesamtwert von maximal 200 Euro pro Reisenden, abgabenfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln ist deklarationspflichtig und muss eigenständig, ohne Aufforderung der ukrainischen Zollbeamten, vom Reisenden erfolgen. Um den Gesamtwert der eingeführten Lebensmittel in die Ukraine berechnen zu können, müssen die Original-Quittungen vorgelegt werden. Zudem dürfen die Lebensmittel die untenstehenden Mengen nicht überschreiten.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Lebensmitteln im Reiseverkehr in die Ukraine

Es ist nicht erlaubt, die ukrainischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um im Reiseverkehr in die Ukraine die abgabenfreien Reisefreimengen von Lebensmitteln mehrfach in Anspruch zu nehmen.

  • Lebensmittel in der ungeöffneten Originalverpackung des Herstellers mit einem Gesamtgewicht von maximal 2 kg pro Packstück
  • Lebensmittel ohne Verpackung mit einem Gesamtgewicht von maximal 2 kg pro Stück

Der Gesamtwert der mitgeführten Lebensmittel darf den Betrag von 200 Euro pro Reisenden nicht überschreiten.

Achtung: Wichtiger Hinweis für Fleischprodukte und Milchprodukte (tierische Erzeugnisse)

Die Einfuhr von Fleischprodukten und Milchprodukten (tierischen Erzeugnissen) ohne die ungeöffnete Originalverpackung des Herstellers ist in der Ukraine gänzlich verboten und wird bei der Einreise sofort entsorgt. Diese Maßnahme dient zur Verhinderung von eingeschleppten Tierseuchen über den Reiseverkehr in die Ukraine.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Ukraine

Die Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Ukraine sollten unbedingt beachtet werden, bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Mengen- und Wertbeschränkungen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern bezahlt werden. Jeder Reisende darf Lebensmittel im Gesamtwert von maximal 200 Euro in die Ukraine einführen, jedoch dürfen die Lebensmittel ein festgelegtes Gesamtgewicht nicht überschreiten, um abgabenfrei in die Ukraine eingeführt werden zu dürfen. Ohne die ungeöffnete Originalverpackung des Hersteller ist die Einfuhr von Fleischprodukten und Milchprodukten (tierischen Erzeugnissen) in die Ukraine verboten. Alle unerlaubten tierischen Erzeugnisse werden bei der Einreise umgehend entsorgt, um eingeschleppte Tierseuchen über den Reiseverkehr in die Ukraine zu verhindern.

Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Ukraine

Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke und Lebensmittel erhalten Sie in ukrainischer Sprache auf der Website der ukrainischen Steuer- und Zollbehörde: Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke und Lebensmittel - Ukrainische Steuer- und Zollbehörde

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Ukraine

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Ukraine

Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Ukraine eingeführt werden, besteht laut den ukrainischen Zollbestimmungen eine Deklarationspflicht. Das betrifft vor allem technische Geräte wie zum Beispiel Smartphones, Handys, Laptops, Videokameras usw., die unbedingt deklariert werden müssen. Die Nichtbeachtung der Meldepflicht der mitgeführten Waren führt zu einem empfindlichen Bußgeld. Die Deklaration sollte schriflich und nicht mündlich gegenüber den ukrainischen Zollbeamten erfolgen.

Inhalt: Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren in die Ukraine

Abgabenfreie Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Ukraine

Jeder Reisende darf abgabenfrei (zoll- und steuerfrei) persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Ukraine einführen, solange die unten genannten Mengen nicht überschritten werden. Bei Überschreitung der Reisefreigrenzen fallen jedoch hohe Zoll- und Einfuhrsteuern an, die meistens sofort bezahlt werden müssen.

Abgabenfreie Reisefreigrenzen von persönlichen Gegenständen und Waren in der Ukraine

Die mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren dürfen nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Sie dürfen keine hohen Mengen mit sich führen, die Menge muss der Dauer der Reise entsprechen. Anzeichen einer möglichen gewerblichen Nutzung oder die Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenzen führen in der Ukraine zu hohen Zoll- und Einfuhrsteuern.

  • maximal 100 Gramm Parfüm
  • maximal 0,5 Liter Eau de Toilette
  • Hygieneprodukte und Kosmetikartikel in angemessener Menge pro Reisenden
  • Kleidung, Unterwäsche und Schuhe in angemessener Menge pro Reisenden
  • Persöhnlicher Schmuck in angemessener Menge pro Reisenden
  • 2 (zwei) Uhren pro Reisenden
  • 2 (zwei) Taschenrechner pro Reisenden
  • 2 (zwei) tragbare Musikinstrumente pro Reisenden
  • 1 (ein) Fotoapparat pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. Filmpatronen im Kleinbildformat; Stative; Wechselobjektive) in vernünftiger Anzahl
  • 1 (ein) Camcorder (Videokamera) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. Videokassetten für Aufzeichnungen; Stative; Wechselobjektive) in vernünftiger Anzahl
  • 1 (ein) tragbarer Videoprojektor (Beamer) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. Projektionsleinwand; Projektionsfolien; Präsentationshelfer) in vernünftiger Anzahl
  • 1 (ein) tragbares Audiowiedergabegerät (z. B. CD-Player; Kassettenspieler; Tonbandgerät; Diktiergerät) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. CDs; Tonbänder; Audiokassetten (Musikkassetten)) in vernünftiger Anzahl
  • 1 (ein) tragbares Videowiedergabegerät (z. B. DVD-Player; Blu-ray-Disc-Player; Videorekorder) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. DVDs; Blu-ray Discs; Videokassetten) in vernünftiger Anzahl
  • 1 (ein) tragbares Radio pro Reisenden
  • 1 (ein) tragbares Fernsehgerät pro Reisenden
  • 2 (zwei) Mobiltelefone (Handys; Smartphones) pro Reisenden
  • 2 (zwei) tragbare Personal Computer (z. B. Laptop; Tablet-PC) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör und Peripheriegeräte in vernünftiger Anzahl
  • 3 (drei) Speicherkarten (z. B. Flash-Speicherkarten: MS; CF; MMC; SD oder microSD) pro Reisenden
  • 1 (eine) tragbare Schreibmaschine pro Reisenden
  • Schreibwaren in angemessener Menge pro Reisenden
  • Ferngläser in vernünftiger Anzahl pro Reisenden
  • Kinderwagen in einer Anzahl, die der Zahl der Mitreisenden Kinder entspricht
  • 1 (ein) Kinderwagen in Abwesenheit von Kindern
  • 1 (ein) Rollstuhl für jede behinderte Person
  • 1 (ein) Rollstuhl in Abwesenheit einer behinderten Person
  • Medizinische Geräte und Zubehör sowie die dazugehörigen Verbrauchsmaterialien in einer Menge, die der Aufenthaltsdauer in der Ukraine entspricht und die der Reisende persönlich benötigt.
  • Sportgeräte die zur Verwendung von einer Person bestimmt sind (z. B. 1 (eine) Angelrute und sonstige Angelausrüstung; 1 (ein) Fahrrad; 1 (ein) Surfbrett; 1 (ein) Windsurfbrett; Golfausrüstung; Kletterausrüstung; Schnorchelausrüstung; Skiausrüstung; Tennisausrüstung und andere Ausrüstungen für Sportliche Tätigkeiten)

Zudem noch andere mitgeführte persönliche Gegenstände und Waren, die den alltäglichen Bedürfnissen eines Reisenden in angemessener Menge entsprechen

Achtung: Wichtiger Hinweis zur Deklarationspflicht für persönliche Gegenstände und Waren in der Ukraine

Wenn Sie deklarierungspflichtige Gegenstände und Waren nicht beziehungsweise falsch deklarieren, kann der ukrainische Zoll die mitgeführten Gegenstände und Waren im Ganzen oder in Teilen beschlagnahmen. Es ist außerdem überaus wichtig, die Deklaration der mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren durch eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise in die Ukraine durchzuführen. Eine mündliche Deklaration gegenüber den ukrainischen Zollbeamten ist nicht ausreichend. Es kam in der Vergangenheit häufig vor, dass die ukrainischen Zollbeamten behauptet haben, dass eine mündliche Deklaration der mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren ausreichend wäre und bei der Abreise aus der Ukraine die Gegenstände und Waren trotzdem beschlagnahmt wurden. Der Grund war laut den ukrainischen Zollbeamten, dass die Deklarationspflicht bei der Einreise versäumt wurde. Da kein schriftlicher Beweis vorlag, gab es hier für die Reisenden keinen Nachweis, um die von den vorherigen ukrainischen Zollbeamten getätigten Aussagen zu beweisen. Zudem kann der ukrainische Zoll wegen der Nichtbeachtung der Deklarationspflicht bei der Einreise ein hohes Bußgeld verhängen. Lassen Sie es sich also am besten bei der Einreise in die Ukraine schriftlich bestätigen, dass die mitgeführten Güter nicht schriftlich deklariert werden müssen – so haben Sie einen schriftlichen Beweis, falls die ukrainischen Zollbeamten bei der Abreise aus der Ukraine etwas anderes behaupten.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren für die Ukraine

Solange die festgelegten Mengen nicht überschritten werden, ist die abgabenfreie (zoll- und steuerfreie) Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Ukraine erlaubt. Die mitgeführten Gegenstände und Waren dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein und müssen deklariert werden. Insbesondere technische Geräte (z. B. Smartphones; Handys; Laptops; Videokameras) sind deklarierungspflichtig. Die Meldepflicht muss eigenständig erfolgen, bei Nichtbeachtung oder bei Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenzen droht ein hohes Bußgeld. Achten Sie unbedingt darauf, die Deklarationspflicht bei der Einreise in die Ukraine durch eine schriftliche Zollerklärung zu erfüllen. Auch wenn die ukrainischen Zollbeamten behaupten, dass eine mündliche Deklaration ausreichend ist. Ansonsten könnte der ukrainische Zoll bei der Abreise aus der Ukraine die mitgeführten Gegenstände und Waren beschlagnahmen und ein hohes Bußgeld verhängen, weil keine schriftliche Deklaration bei der Einreise in die Ukraine erfolgte.

Empfehlung für weitere Informationen über die mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren für die Ukraine

Weitere Informationen über die mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren erhalten Sie in ukrainischer Sprache auf der Website der ukrainischen Steuer- und Zollbehörde: Persönliche Gegenstände und Waren - Ukrainische Steuer- und Zollbehörde

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Ukraine

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Ukraine

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Ukraine gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Ukraine eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in ukrainischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in der Ukraine

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Ukraine

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Ukraine eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in ukrainischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Ukraine

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Ukraine benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Ukraine

Die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Ukraine ist begrenzt auf maximal 5 (fünf) Medikamente pro Reisenden und maximal 5 (fünf) Packungen (Großpackungen zählen als Mehrfachpackungen) pro Medikament. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Ukraine einführen.

Einfuhr von rezeptpflichtigen Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Ukraine

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Ukraine eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in ukrainischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Ukraine

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Ukraine zu verhindern, werden die Arzneimittel von der ukrainischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Ukraine führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Ukraine

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Ukraine muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in der Ukraine dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das ukrainische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Ukraine

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Ukraine die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Ukraine ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in ukrainischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in ukrainischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Ukraine ist begrenzt auf maximal 5 (fünf) Medikamente pro Reisenden und maximal 5 (fünf) Packungen (Großpackungen zählen als Mehrfachpackungen) pro Medikament. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Ukraine eingeführt werden. Die Einfuhr in die Ukraine von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der ukrainischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Ukraine eingebracht werden, wenn sie nicht dem ukrainischen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Empfehlung für weitere Informationen

Weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Ukraine erhalten Sie in ukrainischer Sprache auf der Website der ukrainischen Steuer- und Zollbehörde: Medikamente im Reiseverkehr - Ukrainische Steuer- und Zollbehörde

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Ukraine

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Ukraine

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in der Ukraine gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den ukrainischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Ukraine wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Ukraine

In der Ukraine gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Elefanten wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die ukrainischen nationalen Artenschutzregelungen
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Ukraine

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Ukraine. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Ukraine, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der ukrainische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Riesenmuscheln wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten: Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Ukraine

Der Artenschutz wird von der ukrainischen Regierung sehr ernst genommen. In der Ukraine gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs in die Ukraine ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus der Ukraine ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 Euro Gegenwert in der Ukraine

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 Euro Gegenwert in der Ukraine

Bei der Einreise und der Ausreise aus der Ukraine können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 10.000 Euro Gegenwert.

Inhalt: Bargeldkontrollen in der Ukraine

Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Ukraine

Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Ukraine

Im Reiseverkehr in die Ukraine müssen alle Barmittel über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Sie benötigen für die Einfuhr von Barmittel in die Ukraine einen Herkunftsnachweis der maximal 30 Tage alt sein darf. Der Herkunftsnachweis kann eine Bankbestätigung oder etwas vergleichbares sein. Auch die Nachfragen der ukrainischen Zollbeamten, wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus der Ukraine unbedingt erfüllt werden.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Ukraine

Zu den Barmitteln in der Ukraine zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen und Edelmetalle in Barren oder Münzen.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Ukraine

Nach ukrainischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel über 10.000 Euro Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Zudem wird ein Herkunftsnachweis (z. B. eine Bankbestätigung der Bargeldabhebung) für die Barmittel benötigt, der maximal 30 Tage alt ist. Wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der ukrainischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, Kulturgüter und Antiquitäten in der Ukraine

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, Kulturgüter und Antiquitäten in der Ukraine

Laut den Zollbestimmungen der Ukraine bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in der Ukraine unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Ukraine ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen ukrainischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in der Ukraine

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Ukraine

Die Einfuhr von Shuriken (Wurfsterne) im Reiseverkehr in die Ukraine ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Ukraine gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am ukrainischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der ukrainischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in der Ukraine meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Ukraine

Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Ukraine ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der ukrainischen Genehmigungsbehörde Ministry of Culture of Ukraine (Ministerium für Kultur der Ukraine). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Ukraines darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in der Ukraine befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Ukraine
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der ukrainischen Genehmigungsbehörde

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der ukrainischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Ukraine von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der ukrainischen Genehmigungsbehörde Ministry of Culture of Ukraine (Ministerium für Kultur der Ukraine): Ministry of Culture of Ukraine - Ministerium für Kultur der Ukraine

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in der Ukraine

Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Ukraine ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, Kulturgüter und Antiquitäten für die Ukraine

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) in die Ukraine ist verboten. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen ukrainischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in der Ukraine schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in die Ukraine für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in die Ukraine für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in der Ukraine als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Ukraine im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in der Ukraine als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das ukrainische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Produkte die asbesthaltig sind.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der ukrainischen Steuer- und Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des ukrainischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen

Zur Zeit lässt die ukrainische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das ukrainische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das ukrainische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Ukraine

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Ukraine eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die ukrainische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Ukraines Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in der Ukraine

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in der Ukraine

Der ukrainische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Ukraine eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien in die Ukraine ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in der Ukraine Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz der Ukraine verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Ukraine

Laut dem ukrainischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Ukraine strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom ukrainischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung der Ukraine verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in der Ukraine Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die den Präsident der Ukraine, den ukrainischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in der Ukraine aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung der Ukraine verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die ukrainische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Ukraine einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Ukraine

Gemäß dem ukrainischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Ukraine ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der ukrainischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Ukraine verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in der Ukraine Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird in der Ukraine überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Ukraine

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien in die Ukraine, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die ukrainische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das ukrainische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Ukraine

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Ukraine erhalten Sie in ukrainischer Sprache auf der Website der ukrainischen Steuer- und Zollbehörde: Einreise in die Ukraine - Ukrainische Steuer- und Zollbehörde

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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