Inhalt Reiseinformationen: Turkmenistan
Zollbestimmungen für Turkmenistan
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
- 2 (zwei) Packungen Zigaretten
- 1,5 Liter alkoholische Getränke
Fremdwährungen müssen eigenständig und ohne die Aufforderung der turkmenischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Für Ausländer ist die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Turkmenistan-Manat (TMT) nicht erlaubt. Technische oder wertvolle Gegenstände müssen ebenfalls eigenständig gemeldet und deklariert werden. Die Deklarationsformulare müssen bis zur Ausreise gut aufbewahrt werden, da ansonsten eine hohe Strafgebühr bezahlt werden muss.
Das Mitführen von Waffen ist nicht erlaubt.
Hinweis
Die Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, Waffen und Munition, pornographischem Material jeglicher Art und Medikamenten, sind verboten. Personen die Medikamente zum persönlichen Gebrauch mitführen müssen, benötigen eine vom Arzt ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung.
Die Ausfuhr von religiösen Gegenständen, alten Ikonen, Antiquitäten und archäologischen Gegenständen, alten Teppichen und handgemachten Teppicherzeugnissen, Pflanzen und Tieren ist nur mit einer Exportgenehmigung von den zuständigen turkmenischen Behörden möglich.
Achtung
Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Um Schwierigkeiten zu vermeiden sollten Sie sich vor der Abreise bei der Botschaft von Turkmenistan, über die genauen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen informieren.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.