Inhalt Reiseinformationen: Republik China (Taiwan)
Zollbestimmungen für die Republik China (Taiwan)
Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Republik China (Taiwan) unbedingt beachtet werden.
Achtung: Wichtige Hinweise
Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.
Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet. Es wird nicht zwischen sogenannten weichen und harten Drogen unterschieden. Es gibt in der Republik China (Taiwan) keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch. In der Republik China (Taiwan) werden Drogendelikte mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und für schwere Drogendelikte wird die Todesstrafe verhängt.
Inhalt dieses Beitrags:
- Vorsicht: Verstöße gegen die taiwanesischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft
- Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
- Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
- Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
- Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
- Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit in die Republik China (Taiwan)
- Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik China (Taiwan)
- Bargeldkontrollen – Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD in der Republik China (Taiwan)
- Taiwanesische Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen für Gold
- Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik China (Taiwan)
- Einfuhrverbot in die Republik China (Taiwan) für gefährliche und schädliche Produkte
- Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in der Republik China (Taiwan)
- Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Taiwan
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Vorsicht: Verstöße gegen die taiwanesischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft
Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden in der Republik China (Taiwan) streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit zum Teil hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die taiwanesischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.
Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer in der Republik China (Taiwan) zahlen zu müssen.
Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Republik China (Taiwan)
Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) für Personen ab 20 Jahren
Als Eigenbedarf für Personen ab 20 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Das zeitnahe durchqueren (passieren) des taiwanesischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.
- 500 Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
- 200 Zigaretten oder
- 25 Zigarren
Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die innerhalb eines Zeitraums von 30 (dreißig) Tagen mehr als einmal oder innerhalb eines Zeitraums von 6 (sechs) Monaten mehr als fünfmal in die Republik China (Taiwan) ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.
Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern in der Republik China (Taiwan) gezahlt werden.
Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Republik China (Taiwan)
Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) für Personen ab 20 Jahren
Als Eigenbedarf für Personen ab 20 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Die taiwanesischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.
- 1 Liter alkoholhaltige Getränke
Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die innerhalb eines Zeitraums von 30 (dreißig) Tagen mehr als einmal oder innerhalb eines Zeitraums von 6 (sechs) Monaten mehr als fünfmal in die Republik China (Taiwan) ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.
Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wie pflanzlichen und tierischen Produkten (Gemüse und Obst, Milchprodukte, Wurst- und Fleischwaren) ist seit Oktober 2008 gänzlich verboten und strafbar. Sollten Sie pflanzliche und/oder tierische Produkte mit sich führen, ist es dringend ratsam, diese vor der Zollkontrolle zu entsorgen. Im Bereich vor der Zollkontrolle sind meistens Mülltonnen aufgestellt, die für die Entsorgung von Lebensmitteln vorgesehen sind. Die taiwanesischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von Lebensmitteln überaus genau und tolerieren keine Abweichungen. Die Nichtbeachtung der Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr wird von der taiwanesischen Zollbehörde mit einem Bußgeld in Höhe von 80 bis 400 Euro bestraft und die verbotenen Lebensmittel werden beschlagnahmt und sofort entsorgt. Diese Maßnahme dient zur Verhinderung und Bekämpfung von eingeschleppten Seuchen bzw. infektiösen Krankheiten durch Lebensmittel über den Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan).
Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den taiwanesischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht, sofern die persönlichen Gegenstände und Waren in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden sind. Zu beachten sind jedoch die Einzel- und Gesamtwerte persönlicher Gegenstände und Waren (inkl. Geschenke) für die zollfreie Einfuhr in die Republik China (Taiwan).
Zoll-, Einfuhr- und Mehrwertsteuern fallen an, wenn die folgenden abgabenfreien Zollwerte überschritten werden:
- Abgabenfrei sind gebrauchte persönliche Gegenstände und Waren deren Zollwert pro Stück oder pro Satz (Set) nicht mehr als 10.000 NTD beträgt.
- Der Gesamtzollwert der mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren inkl. Geschenke (ohne den Zollwert der oben genannten Tabakwaren und alkoholischen Getränke) darf nicht mehr als 20.000 NTD betragen.
Hinweis: Im Reiseverkehr ist die Einfuhr von maximal 2 (zwei) Mobiltelefonen (Handys; Smartphones) zum persönlichen Gebrauch pro Reisenden erlaubt.
Achtung: Wichtiger Hinweis zur Deklarationspflicht für persönliche Gegenstände und Waren in der Republik China (Taiwan)
Deklarationspflichtige Gegenstände und Waren müssen unbedingt eigenständig gemeldet werden. Das betrifft auch die Überschreitung der abgabenfreien Zollwerte. Bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht wird zu den Zoll-, Einfuhr- und Mehrwertsteuern noch zusätzlich ein Bußgeld vom taiwanesischen Zoll verhängt.
Vorsicht: Sobald Sie bei der Ankunft in der Republik China (Taiwan) durch den Ausgang "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)" gehen und Waren mit sich führen, die hätten deklariert werden müssen bzw. der Gesamtzollwert der mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren den Freibetrag in Höhe von 20.000 NTD für die zollfreie Einfuhr übersteigt, gilt das als vorsätzliche Täuschung und absichtliche Nichtbeachtung der Deklarationspflicht.
Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Republik China (Taiwan)
Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke, Lebensmittel und persönliche Gegenstände erhalten Sie in chinesischer (Mandarin) und englischer Sprache auf der Website der taiwanesischen Zollbehörde in der Rubrik – Traveler Luggage Clearance | Inbound Traveler Declaration und auf der Website der taiwanesischen Steuerbehörde in der Rubrik – Travelers | For Inbound Passenger: Taipei Customs-Inbound Traveler Declaration – Taiwanesische Zollbehörde – Customs Administration, Ministry of Finance | For Inbound Passenger – Taiwanesische Steuerbehörde
Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Republik China (Taiwan) eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in chinesischer (Mandarin) oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.
Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in der Republik China (Taiwan)
- Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Republik China (Taiwan)
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik China (Taiwan)
- Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
- Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Republik China (Taiwan)
- Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
- Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
- Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Republik China (Taiwan)
Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Republik China (Taiwan)
Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Republik China (Taiwan) eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in chinesischer (Mandarin) oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik China (Taiwan)
Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik China (Taiwan) benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen.
Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Die Einfuhr von Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) ist begrenzt auf die folgenden Mengen:
- Gesamtmenge nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel pro Reisenden: maximal 36 Schachteln bzw. Arzneimittelflaschen und davon maximal 12 Schachteln bzw. Arzneimittelflaschen pro Medikament.
- Gesamtmenge verschreibungspflichtiger Arzneimittel pro Reisenden: Zur Berechnung der Menge der verschreibungspflichtigen Medikamente werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, herangezogen.
- Gesamtmenge chinesischer Arzneimittel pro Reisenden: maximal 12 Heilkräuter der chinesischen Medizin (Höchstmenge 1 (ein) kg pro Heilkraut) und maximal 36 Schachteln bzw. Arzneimittelflaschen und davon maximal 12 Schachteln bzw. Arzneimittelflaschen pro chinesischer Arzneimittel.
Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Republik China (Taiwan) einführen.
Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Republik China (Taiwan)
Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:
- Eine Bevollmächtigung des Patienten.
- Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
- Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.
Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in chinesischer (Mandarin) oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) zu verhindern, werden die Arzneimittel von der taiwanesischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für
- Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
- Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.
Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Republik China (Taiwan) führen und Sie in Erklärungsnot bringen.
Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in der Republik China (Taiwan) dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das taiwanesische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.
Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Republik China (Taiwan)
Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Republik China (Taiwan) ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in chinesischer (Mandarin) oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in chinesischer (Mandarin) oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Republik China (Taiwan) ist pro Reisenden begrenzt auf eine Höchstmenge von 36 Schachteln bzw. Arzneimittelflaschen (maximal 12 Schachteln bzw. Arzneimittelflaschen pro Medikament). Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Republik China (Taiwan) eingeführt werden. Die Einfuhr in die Republik China (Taiwan) von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der taiwanesischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Republik China (Taiwan) eingebracht werden, wenn sie nicht dem taiwanesischen Arzneimittelgesetz unterliegen.
Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel in die Republik China (Taiwan)
Weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) erhalten Sie in chinesischer (Mandarin) und englischer Sprache auf der Website der taiwanesischen Zollbehörde in der Rubrik – Traveler Luggage Clearance | Inbound Traveler Declaration im Abschnitt – Medicines: Taipei Customs-Inbound Traveler Declaration – Taiwanesische Zollbehörde
Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik China (Taiwan)
Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Taiwan gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den taiwanesischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik China (Taiwan) wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik China (Taiwan)
- In der Republik China (Taiwan) gelten die folgenden Artenschutzregelungen
- Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Republik China (Taiwan)
- Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz
- Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Republik China (Taiwan)
In der Republik China (Taiwan) gelten die folgenden Artenschutzregelungen:
- Die taiwanesischen nationalen Artenschutzregelungen
- und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.
Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Republik China (Taiwan)
Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan). Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.
Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur
Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Republik China (Taiwan), kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der taiwanesische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.
Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz
Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten: Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl
Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Republik China (Taiwan)
Der Artenschutz wird von der taiwanesischen Regierung sehr ernst genommen. In Taiwan gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs nach Taiwan ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus Taiwan ausführen möchten aber nicht dürfen.
Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert in der Republik China (Taiwan)
Bei der Einreise und der Ausreise aus der Republik China (Taiwan) können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert.
Inhalt: Bargeldkontrollen in der Republik China (Taiwan)
- Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik China (Taiwan)
- Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Republik China (Taiwan)
- Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Republik China (Taiwan)
Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik China (Taiwan)
Im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) müssen alle Barmittel über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der taiwanesischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus der Republik China (Taiwan) unbedingt erfüllt werden. Zudem gibt es auch speziell für die taiwanesische (NTD) und chinesische (RMB) Währung eine Melde- und Deklarationspflicht die beachtet werden muss. Beträge über 100.000 NTD in Banknoten und 20.000 RMB in Banknoten müssen ebenfalls bei der Ein- und Ausreise eigenständig deklariert werden.
Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Republik China (Taiwan)
Zu den Barmitteln in der Republik China (Taiwan) zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen, außer Münzen aus Edelmetall) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel und Schuldverschreibungen.
Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Republik China (Taiwan)
Nach taiwanesischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel über 10.000 USD Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der taiwanesischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Auch für die taiwanesische (NTD) und chinesische (RMB) Währung gibt es eine Freigrenze in Höhe von 100.000 NTD und 20.000 RMB die eingehalten werden muss. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen, außer Münzen aus Edelmetall) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.
Empfehlung für weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln in der Republik China (Taiwan)
Weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln im Reiseverkehr in der Republik China (Taiwan) erhalten Sie in chinesischer (Mandarin) und englischer Sprache auf der Website der taiwanesischen Zollbehörde in der Rubrik – Traveler Luggage Clearance | Inbound Traveler Declaration im Abschnitt – Money Laundering Controlled Items und auf der Website der taiwanesischen Steuerbehörde in der Rubrik – Travelers | For Inbound Passenger im Abschnitt – New taiwan dollar notes, foreign currencies, chinese currency and negotiable securities: Taipei Customs-Inbound Traveler Declaration – Taiwanesische Zollbehörde – Customs Administration, Ministry of Finance | For Inbound Passenger – Taiwanesische Steuerbehörde
Taiwanesische Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen für Gold
In der Republik China (Taiwan) ist im Reiseverkehr die Ein- und Ausfuhr von Gold, bis zu einem aktuellen Goldwert in Höhe von 20.000 USD, ohne eine Deklarationspflicht erlaubt. Wenn der Gesamtwert des Goldes 20.000 USD übersteigt, ist eine Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigung vom Bureau of Foreign Trade, Ministry of Economic Affairs (Amt für Außenhandel, Wirtschaftsministerium) notwendig, dass vor der Einreise bzw. Ausreise beantragt und eingeholt werden muss. Am Grenzübergang muss bei Überschreitung der Wertgrenze, dass Gold vom Reisenden eigenständig deklariert werden und die erforderliche amtliche Einfuhr- bzw. Ausfuhrgenehmigung ist der taiwanesischen Zollbehörde vorzulegen.
Empfehlung für weitere Informationen über die Ein- und Ausfuhr von Gold im Reiseverkehr in der Republik China (Taiwan)
Weitere Informationen über die Ein- und Ausfuhr von Gold im Reiseverkehr in der Republik China (Taiwan) erhalten Sie in chinesischer (Mandarin) und englischer Sprache auf der Website der taiwanesischen Zollbehörde in der Rubrik – Traveler Luggage Clearance | Inbound Traveler Declaration im Abschnitt – Money Laundering Controlled Items | Gold und in der Rubrik – Traveler Luggage Clearance | Outbound Traveler Declaration im Abschnitt – Money Laundering Controlled Items | Gold: Taipei Customs-Inbound Traveler Declaration (für einreisende Passagiere) – Taiwanesische Zollbehörde – Taipei Customs-Outbound Traveler Declaration (für ausreisende Passagiere) – Taiwanesische Steuerbehörde
Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik China (Taiwan)
Laut den Zollbestimmungen der Republik China (Taiwan) bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in der Republik China (Taiwan) unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik China (Taiwan) ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen taiwanesischen Behörde vorliegt.
Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Taiwan
- Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
- Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
- Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik China (Taiwan)
- Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Republik China (Taiwan)
Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am taiwanesischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der taiwanesischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in der Republik China (Taiwan) meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.
Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan). Bei einem Verstoß kann in Taiwan ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.
Marken- und Produktpiraterie gehört in der Republik China (Taiwan) strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität
Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in der Republik China (Taiwan) strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in die Republik China (Taiwan) gilt nicht als Kavaliersdelikt.
Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik China (Taiwan)
Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik China (Taiwan) ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der taiwanesischen Genehmigungsbehörde Ministry of Culture of the Republic of China (Taiwan) (Kulturministerium der Republik China (Taiwan)). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Taiwans darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in der Republik China (Taiwan) befinden:
- Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
- Münzen und Banknoten.
- Abzeichen und Medaillen.
- Möbel und Einrichtungsgegenstände.
- Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
- Skulpturen und Plastiken.
- Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
- Foto- und sonstige optische Geräte.
- Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
- Kostüme und andere Textilien.
- Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
- Uhren und Uhrwerke.
- Musikinstrumente und Spielzeuge.
- Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
- Religiöse und ethnologische Artefakte.
Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der taiwanesischen Genehmigungsbehörde
Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der taiwanesischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Republik China (Taiwan) von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie auf der Website der taiwanesischen Genehmigungsbehörde Ministry of Culture of the Republic of China (Taiwan) (Kulturministerium der Republik China (Taiwan)) in der Rubrik – Resource Center | Laws & Regulations: Ministry of Culture of the Republic of China (Taiwan) – Kulturministerium der Republik China (Taiwan)
Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in der Republik China (Taiwan)
Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Republik China (Taiwan) ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.
Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Republik China (Taiwan)
Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten nach Taiwan ist verboten. Strafrechtlich gehört in Taiwan die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen in die Republik China (Taiwan) verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in Taiwan mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen taiwanesischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in Taiwan schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.
Einfuhrverbot in die Republik China (Taiwan) für gefährliche und schädliche Produkte
Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Taiwan als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Republik China (Taiwan) im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.
Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen
- Produkte die in Taiwan als gefährlich und schädlich eingestuft sind
- Mögliche Erweiterung des taiwanesischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen
- Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Republik China (Taiwan)
Produkte die in Taiwan als gefährlich und schädlich eingestuft sind
Das taiwanesische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:
- Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
- Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
- Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
- Produkte die asbesthaltig sind.
Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der taiwanesischen Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.
Mögliche Erweiterung des taiwanesischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen
Zur Zeit lässt die taiwanesische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das taiwanesische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:
- Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
- Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.
Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das taiwanesische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.
Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Republik China (Taiwan)
Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Republik China (Taiwan) eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die taiwanesische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Taiwans Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.
Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in der Republik China (Taiwan)
Laut den taiwanesischen Zollbestimmungen dürfen keine Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) eingeführt werden. Generell ist im Reiseverkehr die Einfuhr von Explosivstoffen aller Art verboten. Der taiwanesische Zoll toleriert keinerlei Ausnahmen, sofern keine Sondergenehmigung für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern vom taiwanesischen Innenministerium – Ministry of the Interior of the Republic of China (Taiwan) vorgelegt werden kann. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.
Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Taiwan
Der taiwanesische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien nach Taiwan ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in der Republik China (Taiwan) Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.
Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Taiwans verstoßen
- Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
- Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
- Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Republik China (Taiwan)
Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Laut dem taiwanesischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom taiwanesischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.
Medien die gegen die Verfassung der Republik China (Taiwan) verstoßen
Als verfassungswidrige Medien gelten in Taiwan Materialien die folgende Inhalte aufweisen:
- Medien aller Art die die Staatspräsidentin der Republik China (Taiwan), den taiwanesischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
- Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Taiwan aufstacheln.
- Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Taiwans verstoßen.
- Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
- Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.
Wer gegen die taiwanesische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Republik China (Taiwan) einführt darf keine Milde erwarten.
Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan)
Gemäß dem taiwanesischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik China (Taiwan) ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der taiwanesischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.
Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Republik China (Taiwan) verstoßen
Als jugendgefährdende Medien gelten in Taiwan Materialien die folgende Inhalte aufweisen:
- Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
- Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
- Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
- Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
- Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
- Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
- Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
- Kriegsverherrlichende Medien.
Der Jugendschutz wird in der Republik China (Taiwan) überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.
Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Republik China (Taiwan)
Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien nach Taiwan, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die taiwanesische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das taiwanesische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.
Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik China (Taiwan)
Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik China (Taiwan) erhalten Sie in chinesischer (Mandarin) und englischer Sprache auf der Website der taiwanesischen Zollbehörde in der Rubrik – Traveler Luggage Clearance: Taipei Customs-Luggage Management Service Line - Taiwanesische Zollbehörde
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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