• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für die Republik Korea (Südkorea)

Aktuelles Datum: Montag, 28. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Freitag, 9. März 2018

Inhalt Reiseinformationen: Republik Korea (Südkorea)

Zollbestimmungen für die Republik Korea (Südkorea)
Zollbestimmungen für die Republik Korea (Südkorea)

Zollbestimmungen für die Republik Korea (Südkorea)

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Republik Korea (Südkorea) unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei der Ankunft in der Republik Korea (Südkorea), eine ausgefüllte und unterschriebene Einreisekarte sowie eine Zollerklärung (Formular zur Deklaration der mitgeführten Gegenstände und Waren usw.) dem südkoreanischen Zollbeamten auszuhändigen. Bei Familien genügt es, wenn eine Zollerklärung für das Gepäck aller Familienmitglieder ausgefüllt wird. Die von der südkoreanischen Zollbehörde ausgestellten Formulare werden während der Anreise in die Republik Korea (Südkorea) von den Besatzungsmitgliedern (Besatzung von Schiffen und Flugzeugen) an die Passagiere verteilt. Dadurch können die Passagiere die erforderlichen Formulare in Ruhe ausfüllen und sich zusätzlich bei der Einreise viel Zeit bei den Zollformalitäten ersparen.

Bei der Einreise in die Republik Korea (Südkorea) aus Risikogebieten für Pest, Cholera oder Gelbfieber muss von den Reisenden und Besatzungsmitgliedern (Besatzung von Schiffen und Flugzeugen) zusätzlich ein Fragebogen zur Quarantäne ausgefüllt werden.

Von allen Personen über 17 Jahren, die in die Republik Korea (Südkorea) einreisen, werden die Fingerabdrücke abgenommen und ein Foto zur Identitätsfeststellung wird angefertigt.

Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt in der Republik Korea (Südkorea) keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch. In der Republik Korea (Südkorea) werden Drogendelikte meistens mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und es gibt keinen Unterschied zwischen sogenannten weichen und harten Drogen.

Verboten ist die Einfuhr von Druckerzeugnissen (Bücher, Zeitschriften, Kataloge, Zeitungen, Poster, Kalender usw.), Filmen, Fotografien, Schallplatten, bespielten Tonbändern und Videobändern, CDs (Video und Audio), Speichermedien für Computer und anderen Artikeln, die den öffentlichen Frieden und den koreanischen sozialen Gepflogenheiten (Sitten und Bräuchen) schaden oder gegen die nationale Verfassung verstoßen. Bei Verdacht können die Datenträger und Druckerzeugnisse vom Zoll eingezogen und auf verbotene Inhalte geprüft werden.

Es ist empfehlenswert, alle Datenträger und Druckerzeugnisse eigenständig dem südkoreanischen Zollbeamten mitzuteilen und vorzulegen. Zudem sollten alle Datenträger und Druckerzeugnisse separat verpackt werden, um den Zugang für den Zollbeamten zu erleichtern.

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die südkoreanischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft

Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden in der Republik Korea (Südkorea) streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die südkoreanischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer in der Republik Korea (Südkorea) zahlen zu müssen.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Republik Korea (Südkorea)

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) für Personen ab 19 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 19 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des südkoreanischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)
  • 250 Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
  • 200 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr gilt nicht für Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen, Flugzeugen und anderen Transportfahrzeugen) und Reisenden die häufig in kurzen Abständen in die in die Republik Korea (Südkorea) ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern in der Republik Korea (Südkorea) gezahlt werden.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Republik Korea (Südkorea)

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) für Personen ab 19 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 19 Jahren darf die untenstehende Menge an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Die südkoreanischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

  • 1 Flasche Alkohol mit maximal 1 Liter Inhalt und einem Warenwert von höchstens 400 USD

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr gilt nicht für Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen, Flugzeugen und anderen Transportfahrzeugen) und Reisenden die häufig in kurzen Abständen in die in die Republik Korea (Südkorea) ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Zoll- und Einfuhrsteuern müssen in der Republik Korea (Südkorea) bei Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenze für sonstige Waren gezahlt werden. Die Höhe der südkoreanischen Zoll- und Einfuhrsteuern können je nach zu verzollender Warengruppe unterschiedlich sein. Daher ist es wichtig die Wertbeschränkung für sonstige Waren im Reiseverkehr nach Südkorea unbedingt zu beachten. Die südkoreanischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von sonstige Waren überaus genau und tolerieren keine Abweichungen der Reisefreigrenze.

Inhalt: Einfuhr von sonstigen Waren in die Republik Korea (Südkorea)

Abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren, wie zum Beispiel elektronische Geräte, Parfüme, Kosmetika, Kaffee und Tee im unten genannten Gesamtwert, im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreigrenzen von sonstigen Waren in die Republik Korea (Südkorea)

Die Werte vom persönlichen Gepäck sowie Medikamenten für den persönlichen Gebrauch, werden zu dem unten genannten Gesamtwert nicht mitgerechnet.

Abgabenfreie Reisefreigrenzen von sonstigen Waren in die Republik Korea (Südkorea)
  • Sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 600 USD darf pro Person zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
  • Die zoll- und steuerfreie Einfuhr von Parfüm ist zusätzlich begrenzt auf die Höchstmenge von 60 ml pro Person.
  • Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen und Flugzeugen) dürfen sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 150 USD zoll- und steuerfrei einführen.

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr gilt nicht für Reisende die häufig in kurzen Abständen in die Republik Korea (Südkorea) ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Deklarationspflicht für alle mitgeführten sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Es besteht eine Deklarationspflicht für alle mitgeführten sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea). Die Deklarationspflicht muss eigenständig, ohne die Aufforderung der Zollbeamten, erfüllt werden. Die Nichtbeachtung der eigenständigen Deklaration von allen mitgeführten sonstigen Waren wird mit einer zusätzlichen Zollgebühr in Höhe von 40% des Zollwertes der Waren geahndet, zzgl. der zu ermittelnden Einfuhrsteuer. Bei einem Wiederholungsfall des Versäumnisses, die gesamten sonstigen Waren freiwillig zu deklarieren, wird dem Reisenden eine höhere zusätzliche Zollgebühr in Höhe von 60% auferlegt. Jede Person, die es versäumt, mitgeführte Waren absichtlich nicht zu deklarieren oder falsch zu deklarieren, wird einer Strafuntersuchung unterzogen und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 2 Millionen Won (KRW) oder bei schwerem Steuer- und Zollbetrug mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 (zehn) Jahren bestraft werden.

Genauere Informationen über die Strafen, die bei der Überschreitung des Zollfreibetrags und der absichtlichen Nicht- oder Falschdeklaration verhängt werden, erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der südkoreanischen Zollbehörde in der Rubrik – Travelers & Post | Sanctions against Goods Exceeding the Duty-free Allowance: Sanctions against Goods Exceeding the Duty-free Allowance - Südkoreanische Zollbehörde

Vorsicht: Sobald Sie bei der Ankunft in der Republik Korea (Südkorea) durch den Ausgang "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)" gehen und Waren mit sich führen, die hätten deklariert und in der Zollerklärung aufgeführt werden müssen, gilt das als vorsätzliche Täuschung und absichtliche Nichtbeachtung der Deklarationspflicht.

Hinweis zum Gesamtwert der abgabenfreien Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Sie müssen gegebenenfalls den Warenwert der abgabenfreien sonstigen Waren mit den Original-Quittungen bei der Einreise in die Republik Korea (Südkorea) nachweisen. Außerdem ist es nicht möglich den Wert einzelner Gegenstände, die den Gesamtwert von 600 USD übersteigen, unter den Mitreisenden aufzuteilen. Zum Beispiel kann ein Ehepaar den Wert eines elektronischen Gerätes das 650 USD beträgt nicht unter sich aufteilen, um dadurch eine zoll- und steuerfreie Einfuhr zu erreichen. In dem geschilderten Beispiel würde die Einfuhrabgabe auf den Wert des elektronischen Gerätes (im Beispiel 650 USD) erhoben. Der Wertanteil der Reisefreigrenze von 600 USD wird nicht berücksichtigt und entsprechend nicht von den 650 USD aus dem Beispiel abgezogen.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für sonstige Waren für die Republik Korea (Südkorea)

Zoll- und steuerfrei dürfen sonstige Waren für den privaten Gebrauch und zum verschenken in die Republik Korea (Südkorea) eingeführt werden. Es gibt jedoch für sonstige Waren eine abgabenfreie Reisefreigrenze die bei der Einreise nach Südkorea eingehalten werden muss. Reisende dürfen sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 600 USD zoll- und steuerfrei nach Südkorea einführen. Für alle mitgeführten sonstigen Waren besteht eine Deklarationspflicht, die der Reisende eigenständig erfüllen muss. Zuwiderhandlungen werden mit einer zusätzlichen Zollgebühr von mindestens 40% des Zollwertes der Waren bestraft. Der Warenwert der gesamten abgabenfreien sonstigen Waren muss bei der Einreise mit den Original-Quittungen gegebenenfalls nachgewiesen werden. Der Wert einzelner Gegenstände kann nicht unter den Mitreisenden aufgeteilt werden, um die abgabenfreie Reisefreigrenze für die Republik Korea (Südkorea) einzuhalten.

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Für die Einfuhr von Lebensmitteln im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) gelten harte Einfuhrbeschränkungen die unbedingt eingehalten werden müssen. Alle Lebensmittel die über den Reiseverkehr eingeführt werden, müssen eine Quarantänekontrolle bestehen. Zudem gibt es für diverse Lebensmittel Einfuhrverbote, über die man sich vor der Abreise genauestens informieren sollte. Für die zoll- und steuerfreie Einfuhr von Lebensmitteln ist zu beachten, dass der Einkaufspreis im Ausland weniger als 100.000 Won (KRW) betragen muss und das Gesamtgewicht unter 50 kg wiegt. Die südkoreanischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von Lebensmitteln überaus genau und tolerieren keine Abweichungen der Einfuhrbestimmungen.

Hinweis: Um Schwierigkeiten bei der Einreise in die Republik Korea (Südkorea) zu vermeiden, sollten Sie generell alle Lebensmittel, eigenständig und ohne die Aufforderung der südkoreanischen Zollbeamten, melden und in der Zollerklärung das entsprechende Kästchen mit "YES" ankreuzen.

Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln und die Quarantänekontrollen in der Republik Korea (Südkorea)

Weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln im Reiseverkehr und die Quarantänekontrollen in der Republik Korea (Südkorea) erhalten Sie in verschiedenen Sprachen (auch in deutscher Sprache) auf der Website der Koreanischen Zentrale für Tourismus (KTO): Tier- und Pflanzenquarantäne - Koreanische Zentrale für Tourismus (KTO)

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den südkoreanischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht.

Achtung: Wichtiger Hinweis zur Deklarationspflicht für persönliche Gegenstände und Waren in der Republik Korea (Südkorea)

Deklarationspflichtige Gegenstände und Waren müssen unbedingt eigenständig gemeldet werden. Zudem muss in der Zollerklärung das entsprechende Kästchen mit "YES" angekreuzt werden. Bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht wird zu den Zoll- und Einfuhrsteuern noch zusätzlich ein hohes Bußgeld vom südkoreanischen Zoll verhängt. Das Bußgeld beträgt mindestens 40% des Zollwertes der Gegenstände und Waren.

Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Republik Korea (Südkorea)

Weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Republik Korea (Südkorea) erhalten Sie in englischer Sprache auf den folgenden Internetseiten: What Is the Duty-Free Allowance for a Traveler’s Personal Effects? - Südkoreanische ZollbehördeGoods That Must Be Declared to the Customs upon Arrival - Südkoreanische ZollbehördeZollbestimmungen (in deutscher Sprache) - Koreanische Zentrale für Tourismus (KTO)Customs - Incheon International Airport

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die meisten Arzneimittel (inkl. Diätpillen und Potenzmittel wie Viagra oder Cialis usw.) sind deklarationspflichtig, daher sollten Sie vorsichtshalber alle mitgeführten Arzneimittel eigenständig melden. Vergessen Sie außerdem nicht, wenn Sie Arzneimittel dabei haben, in der Zollerklärung das entsprechende Kästchen mit "YES" anzukreuzen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Republik Korea (Südkorea) eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in koreanischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in der Republik Korea (Südkorea)

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Republik Korea (Südkorea)

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Republik Korea (Südkorea) eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in koreanischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Korea (Südkorea)

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Korea (Südkorea) benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Über die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) sind keine genauen Angaben vorhanden. Als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Aufenthaltsdauer in der Republik Korea (Südkorea) zu betrachten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Republik Korea (Südkorea) einführen.

Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Republik Korea (Südkorea)

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in koreanischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) zu verhindern, werden die Arzneimittel von der südkoreanischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Republik Korea (Südkorea) führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in der Republik Korea (Südkorea) dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das südkoreanische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Republik Korea (Südkorea)

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) die beachtet werden müssen. Sicherheitshalber sollten alle mitgeführten Arzneimittel eigenständig gemeldet werden, da die meisten Arzneimittel deklarationspflichtig sind. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Republik Korea (Südkorea) ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in koreanischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in koreanischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Republik Korea (Südkorea) ist nicht bekannt. Die Aufenthaltsdauer in der Republik Korea (Südkorea) sollte als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel betrachtet werden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Republik Korea (Südkorea) eingeführt werden. Die Einfuhr in die Republik Korea (Südkorea) von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der südkoreanischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Republik Korea (Südkorea) eingebracht werden, wenn sie nicht dem südkoreanischen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Korea (Südkorea)

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Korea (Südkorea)

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Korea (Südkorea) gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den südkoreanischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Korea (Südkorea) wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Korea (Südkorea)

In der Republik Korea (Südkorea) gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Elefanten wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die südkoreanischen nationalen Artenschutzregelungen
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Republik Korea (Südkorea)

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea). Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Republik Korea (Südkorea), kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der südkoreanische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Riesenmuscheln wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten: Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Republik Korea (Südkorea)

Der Artenschutz wird von der südkoreanischen Regierung sehr ernst genommen. In der Republik Korea (Südkorea) gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs in die Republik Korea (Südkorea) ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus der Republik Korea (Südkorea) ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert in der Republik Korea (Südkorea)

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert in der Republik Korea (Südkorea)

Bei der Einreise und der Ausreise aus der Republik Korea (Südkorea) können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert.

Inhalt: Bargeldkontrollen in der Republik Korea (Südkorea)

Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Korea (Südkorea)

Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Korea (Südkorea)

Im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) müssen alle Barmittel über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. In der Zollerklärung muss zudem das entsprechende Kästchen mit "YES" angekreuzt sein. Falls die südkoreanischen Zollbeamten Nachfragen, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus der Republik Korea (Südkorea) unbedingt erfüllt werden.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Republik Korea (Südkorea)

Zu den Barmitteln in der Republik Korea (Südkorea) zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen und Edelmetalle in Barren.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Republik Korea (Südkorea)

Nach südkoreanischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel über 10.000 USD Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Zudem ist es wichtig, dass in der Zollerklärung das entsprechende Kästchen mit "YES" angekreuzt ist. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der südkoreanischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik Korea (Südkorea)

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik Korea (Südkorea)

Laut den Zollbestimmungen der Republik Korea (Südkorea) bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in der Republik Korea (Südkorea) unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Korea (Südkorea) ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen südkoreanischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Korea (Südkorea)

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Die Einfuhr von Shuriken (Wurfsterne) im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am südkoreanischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen eine Sondergenehmigung. Genauere Informationen über die erforderliche Sondergenehmigung sollten Sie sich vor Ihrer Abreise nach Südkorea bei der südkoreanischen Botschaft bzw. dem südkoreanischen Konsulat einholen. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in der Republik Korea (Südkorea) meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea). Bei einem Verstoß kann in Südkorea ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.

Marken- und Produktpiraterie gehört in der Republik Korea (Südkorea) strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in der Republik Korea (Südkorea) strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in die Republik Korea (Südkorea) gilt nicht als Kavaliersdelikt.

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Korea (Südkorea)

Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Korea (Südkorea) ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der südkoreanischen Genehmigungsbehörde Ministry of Culture, Sports and Tourism of the Republic of Korea (Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus der Republik Korea). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Südkoreas darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in der Republik Korea (Südkorea) befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Korea (Südkorea)
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der südkoreanischen Genehmigungsbehörde

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der südkoreanischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Republik Korea (Südkorea) von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie auf der Website der südkoreanischen Genehmigungsbehörde Ministry of Culture, Sports and Tourism of the Republic of Korea (Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus der Republik Korea): Ministry of Culture, Sports and Tourism of the Republic of Korea – Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus der Republik Korea

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in der Republik Korea (Südkorea)

Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Republik Korea (Südkorea) ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Republik Korea (Südkorea)

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten in die Republik Korea (Südkorea) ist verboten. Strafrechtlich gehört in Korea (Südkorea) die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen in die Republik Korea (Südkorea) verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in Südkorea mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen südkoreanischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in Korea (Südkorea) schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in die Republik Korea (Südkorea) für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in die Republik Korea (Südkorea) für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Korea (Südkorea) als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Republik Korea (Südkorea) im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in Korea (Südkorea) als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das südkoreanische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Pestizide, deren Komponenten (Bestandteile) und verwandte Stoffe (Substanzen)
  • Produkte die asbesthaltig sind.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der südkoreanischen Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des südkoreanischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen

Zur Zeit lässt die südkoreanische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das südkoreanische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das südkoreanische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Republik Korea (Südkorea)

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Republik Korea (Südkorea) eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die südkoreanische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Südkoreas Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in der Republik Korea (Südkorea)

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in der Republik Korea (Südkorea)

Reisende dürfen laut den südkoreanischen Zollbestimmungen keine Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) einführen. Generell ist im Reiseverkehr die Einfuhr von Explosivstoffen aller Art verboten. Der südkoreanische Zoll toleriert keinerlei Ausnahmen, sofern keine Sondergenehmigung von der zuständigen südkoreanischen Behörde vorgelegt werden kann. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Korea (Südkorea)

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Korea (Südkorea)

Der südkoreanische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien in die Republik Korea (Südkorea) ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in der Republik Korea (Südkorea) Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Südkoreas verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Laut dem südkoreanischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom südkoreanischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung der Republik Korea (Südkorea) verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in Korea (Südkorea) Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die den Präsident der Republik Korea (Südkorea), den südkoreanischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Korea (Südkorea) aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Südkoreas verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die südkoreanische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Republik Korea (Südkorea) einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea)

Gemäß dem südkoreanischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Korea (Südkorea) ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der südkoreanischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Republik Korea (Südkorea) verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in Korea (Südkorea) Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird in der Republik Korea (Südkorea) überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Republik Korea (Südkorea)

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien in die Republik Korea (Südkorea), wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die südkoreanische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das südkoreanische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Korea (Südkorea)

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Korea (Südkorea) erhalten Sie in koreanischer und englischer Sprache auf der Website der südkoreanischen Zollbehörde in der Rubrik – Travelers & Post: Korea customs service - Südkoreanische Zollbehörde

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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