Inhalt Reiseinformationen: Republik Serbien
Zollbestimmungen für die Republik Serbien
Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Republik Serbien unbedingt beachtet werden.
Achtung: Wichtige Hinweise
Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.
Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet.
Inhalt dieses Beitrags:
- Vorsicht: Verstöße gegen die serbischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft
- Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik Serbien
- Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik Serbien
- Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Serbien
- Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit in die Republik Serbien
- Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Serbien
- Bargeldkontrollen – Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro in der Republik Serbien
- Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik Serbien
- Einfuhrverbot in die Republik Serbien für gefährliche und schädliche Produkte
- Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Serbien
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Vorsicht: Verstöße gegen die serbischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft
Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden in der Republik Serbien streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die serbischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.
Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer in der Republik Serbien zahlen zu müssen.
Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Republik Serbien
Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Serbien für Personen ab 18 Jahren
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Serbien zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Serbien
- 250 Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos – Höchstgewicht 3 Gramm pro Stück oder
- 50 Zigarren oder
- eine Kombination der genannten Tabakwaren mit einem Gesamtgewicht von maximal 250 Gramm
Das zeitnahe durchqueren (passieren) des serbischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.
Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Im Reiseverkehr in die Republik Serbien sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern in der Republik Serbien gezahlt werden.
Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Republik Serbien
Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Serbien für Personen ab 18 Jahren
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Serbien zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Die serbischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.
- 1 Liter Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt oder
- 1 Liter "Zwischenerzeugnisse" mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (zum Beispiel Schaumwein, Likörwein, Wermutwein, Madeira, Sherry, Portwein, Campari) und
- 2 Liter Wein (kein Schaumwein)
Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Republik Serbien vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den serbischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht. Zu beachten ist jedoch die maximale Einfuhrmenge von 1 Parfüm und 1 Eau de Toilette pro Reisenden im persönlichen Gepäck.
Achtung: Wichtiger Hinweis für hochwertige Gegenstände
Um bei der Abreise aus Serbien Probleme mit der Zollbehörde zu vermeiden, sollten Sie hochwertige Gegenstände (z. B. technische Geräte) bei der Einreise in die Republik Serbien schriftlich anmelden (deklarieren) und vom Zollbeamten beglaubigen lassen. Um Zeit bei der Abwicklung der Formalitäten zu sparen, ist es ratsam sich das erforderliche Formular, vor der Abreise nach Serbien, auszudrucken und auszufüllen. Das Formular für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr von Waren erhalten Sie in serbischer Sprache auf der Website der serbischen Steuer- und Zollbehörde: Formular für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr von Waren - Serbische Steuer- und Zollbehörde
Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Republik Serbien
Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke und persönliche Gegenstände erhalten Sie in serbischer Sprache auf der Website der serbischen Steuer- und Zollbehörde: Licni prtljag | Tabakwaren, Alkohol und persönliches Gepäck - Serbische Steuer- und Zollbehörde
Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Republik Serbien gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Republik Serbien eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in serbischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.
Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in der Republik Serbien
- Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Republik Serbien
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Serbien
- Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik Serbien
- Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Republik Serbien
- Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Serbien
- Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Serbien
- Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Republik Serbien
Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Republik Serbien
Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Republik Serbien eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in serbischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Serbien
Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Serbien benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen.
Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Über die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Serbien sind keine genauen Angaben vorhanden. Als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Aufenthaltsdauer in der Republik Serbien zu betrachten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Republik Serbien einführen.
Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Republik Serbien
Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Republik Serbien eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:
- Eine Bevollmächtigung des Patienten.
- Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
- Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.
Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in serbischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Serbien zu verhindern, werden die Arzneimittel von der serbischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für
- Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
- Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.
Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Republik Serbien führen und Sie in Erklärungsnot bringen.
Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Serbien muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in der Republik Serbien dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das serbische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.
Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Republik Serbien
Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Republik Serbien die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Republik Serbien ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in serbischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in serbischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Republik Serbien ist nicht bekannt. Die Aufenthaltsdauer in der Republik Serbien sollte als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel betrachtet werden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Republik Serbien eingeführt werden. Die Einfuhr in die Republik Serbien von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der serbischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Republik Serbien eingebracht werden, wenn sie nicht dem serbischen Arzneimittelgesetz unterliegen.
Empfehlung für weitere Informationen
Weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Serbien erhalten Sie in serbischer Sprache auf der Website der serbischen Steuer- und Zollbehörde: Unos lekova | Medikamente - Serbische Steuer- und Zollbehörde
Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Serbien
Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Serbien gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den serbischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Serbien wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Serbien
- In der Republik Serbien gelten die folgenden Artenschutzregelungen
- Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Republik Serbien
- Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz
- Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Republik Serbien
In der Republik Serbien gelten die folgenden Artenschutzregelungen:
- Die serbischen nationalen Artenschutzregelungen
- und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.
Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Republik Serbien
Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Republik Serbien. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.
Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur
Ein anderes Beispiel ist das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Republik Serbien, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der serbische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.
Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz
Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten: Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl
Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Republik Serbien
Der Artenschutz wird von der serbischen Regierung sehr ernst genommen. In Serbien gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs nach Serbien ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus der Serbien ausführen möchten aber nicht dürfen.
Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 Euro Gegenwert in der Republik Serbien
Bei der Einreise und der Ausreise aus der Republik Serbien können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 10.000 Euro Gegenwert.
Inhalt: Bargeldkontrollen in der Republik Serbien
- Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Serbien
- Achtung – Wichtiger Hinweis zur Nationalwährung Serbischer Dinar
- Formular zur Deklaration von Barmitteln - Serbische Steuer- und Zollbehörde
- Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Republik Serbien
- Konsequenzen des Verstoßes gegen die Deklarationspflicht von Barmitteln in der Republik Serbien
- Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Republik Serbien
Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Serbien
Im Reiseverkehr in die Republik Serbien müssen alle Barmittel über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der serbischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus der Republik Serbien unbedingt erfüllt werden. Wichtig: Das vom serbischen Zoll beglaubigte Meldeformular über die eingebrachten Barmittel müssen Sie unbedingt aufbewahren und bei der Ausreise der serbischen Zollbehörde wieder vorlegen. Bei einem Verlust des beglaubigten Meldeformulars müssen Sie bei der Ausreise aus der Republik Serbien mit der Beschlagnahmung der mitgeführten Barmittel rechnen.
Achtung – Wichtiger Hinweis zur Nationalwährung Serbischer Dinar
Die Einfuhr sowie die Ausfuhr der serbischen Nationalwährung (Serbischer Dinar) ist begrenzt auf den Gegenwert von maximal 10.000 Euro. Die Einfuhr von höheren Beträgen ist nur möglich, wenn der Kauf des serbischen Dinars durch Bankbelege einer ausländischen Bank nachgewiesen wird. Die Ausfuhr vom serbischen Dinar oder einer Kombination von serbischen Dinar, Devisen und/oder Reiseschecks von mehr als 10.000 Euro Gegenwert ist nur durch eine Banküberweisung gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit einem hohen Bußgeld bestraft.
Formular zur Deklaration von Barmitteln - Serbische Steuer- und Zollbehörde
Wenn Sie der Deklarationspflicht für Barmittel über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert nachkommen müssen, ist es empfehlenswert sich das erforderliche Formular, vor der Abreise nach Serbien, auszudrucken und vollständig auszufüllen. Das wird Ihnen bei der Einreise nach Serbien viel Zeit, bei der Abwicklung der Formalitäten, ersparen. Das Formular zur Deklaration von Barmitteln erhalten Sie in serbischer und englischer Sprache auf der Website der serbischen Steuer- und Zollbehörde: Formular zur Deklaration von Barmitteln - Serbische Steuer- und Zollbehörde
Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Republik Serbien
Zu den Barmitteln in der Republik Serbien zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.
Konsequenzen des Verstoßes gegen die Deklarationspflicht von Barmitteln in der Republik Serbien
Wenn Sie die Deklarationspflicht von Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert bei der Ein- oder Ausreise nicht erfüllen, oder die Informationen falsch beziehungsweise unvollständig angeben, wird der gesamte Betrag vom serbischen Zoll beschlagnahmt. Die Wiederbeschaffung des beschlagnahmten Geldes ist langwierig und erfordert meistens die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Zudem kann die serbische Steuer- und Zollbehörde ein hohes Bußgeld, wegen des Verstoßes gegen die Deklarationspflicht, verhängen.
Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Republik Serbien
Nach serbischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel über 10.000 Euro Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der serbischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Für die Ein- und Ausfuhr der serbischen Nationalwährung (Serbischer Dinar) gelten besondere Bestimmungen die zwingend beachtet werden müssen, um ein hohes Bußgeld zu vermeiden. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen. Bei einem Verstoß gegen die Deklarationspflicht von Barmitteln, oder der Angabe von unvollständigen beziehungsweise falschen Informationen, sind die Konsequenzen in der Republik Serbien, die Beschlagnahmung des gesamten Betrags und die mögliche Verhängung eines Bußgeldes.
Empfehlung für weitere Informationen über die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln in der Republik Serbien
Weitere Informationen über die Ein- und Ausfuhr von Barmitteln in der Republik Serbien erhalten Sie in serbischer Sprache auf der Website der serbischen Steuer- und Zollbehörde: Unošenje/iznošenje deviza - Serbische Steuer- und Zollbehörde - Prenosiva sredstva placanja - Serbische Steuer- und Zollbehörde
Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik Serbien
Laut den Zollbestimmungen der Republik Serbien bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Ohne eine Genehmigung ist die Einfuhr von Drohnen und Funkgeräten verboten. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in der Republik Serbien unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Serbien ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen serbischen Behörde vorliegt. Auch die Ausfuhr von Jagdtrophäen und bestimmten Gegenständen erfordert unbedingt eine Ausfuhrgenehmigung.
Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Serbien
- Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Republik Serbien
- Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Republik Serbien
- Einfuhrgenehmigung für Drohnen und Funkgeräte im Reiseverkehr in die Republik Serbien
- Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Serbien
- Ausfuhrgenehmigung für Jagdtrophäen und Gegenständen mit ethnographischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Wert
- Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Republik Serbien
Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Republik Serbien gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am serbischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der serbischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in der Republik Serbien meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.
Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in die Republik Serbien. Bei einem Verstoß kann in Serbien ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.
Marken- und Produktpiraterie gehört in der Republik Serbien strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität
Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in der Republik Serbien strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in die Republik Serbien gilt nicht als Kavaliersdelikt.
Einfuhrgenehmigung für Drohnen und Funkgeräte im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Die Einfuhr von Drohnen und Funkgeräten ist nur möglich, wenn eine Einfuhrgenehmigung von der dafür zuständigen Behörde der Republik Serbien erteilt wurde. Die Einfuhrgenehmigung für Drohnen oder Funkgeräte muss rechtzeitig vor der Einreise in die Republik Serbien beantragt werden. Liegt keine Einfuhrgenehmigung vor, werden die Drohnen oder Funkgeräte von der serbischen Zollbehörde vorerst beschlagnahmt.
Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Serbien
Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Serbien ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der serbischen Genehmigungsbehörde Republicki zavod za zaštitu spomenika kulture - Beograd (Staatliches Institut für Denkmalschutz - Belgrad). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Serbiens darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in der Republik Serbien befinden:
- Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
- Münzen und Banknoten.
- Abzeichen und Medaillen.
- Möbel und Einrichtungsgegenstände.
- Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
- Skulpturen und Plastiken.
- Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
- Foto- und sonstige optische Geräte.
- Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
- Kostüme und andere Textilien.
- Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
- Uhren und Uhrwerke.
- Musikinstrumente und Spielzeuge.
- Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
- Religiöse und ethnologische Artefakte.
Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der serbischen Genehmigungsbehörde
Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der serbischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Republik Serbien von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie in serbischer Sprache auf der Website der serbischen Genehmigungsbehörde Republicki zavod za zaštitu spomenika kulture - Beograd (Staatliches Institut für Denkmalschutz - Belgrad): Republicki zavod za zaštitu spomenika kulture - Beograd – Staatliches Institut für Denkmalschutz - Belgrad
Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in der Republik Serbien
Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Republik Serbien ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.
Ausfuhrgenehmigung für Jagdtrophäen und Gegenständen mit ethnographischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Wert
Die Ausfuhr von Jagdtrophäen und Gegenständen mit ethnographischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Wert ist ebenfalls nur mit einer Ausfuhrgenehmigung der dafür zuständigen Behörde der Republik Serbien erlaubt. Zuwiderhandlungen werden nicht toleriert und hart bestraft.
Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Republik Serbien
Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten nach Serbien ist verboten. Strafrechtlich gehört in Serbien die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen in die Republik Serbien verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in Serbien mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Drohnen und Funkgeräte dürfen nur mit einer Genehmigung von der dafür zuständigen serbischen Behörde in die Republik Serbien eingebracht werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen serbischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in Serbien schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet. Zudem ist die Ausfuhr von Jagdtrophäen und Gegenständen mit ethnographischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Wert nur möglich, wenn eine Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen serbischen Behörde vorliegt.
Einfuhrverbot in die Republik Serbien für gefährliche und schädliche Produkte
Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Serbien als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Republik Serbien im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.
Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen
- Produkte die in Serbien als gefährlich und schädlich eingestuft sind
- Mögliche Erweiterung des serbischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen
- Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Republik Serbien
Produkte die in Serbien als gefährlich und schädlich eingestuft sind
Das serbische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:
- Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
- Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
- Produkte die asbesthaltig sind.
Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der serbischen Steuer- und Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.
Mögliche Erweiterung des serbischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen
Zur Zeit lässt die serbische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das serbische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:
- Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
- Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
- Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.
Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das serbische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.
Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Republik Serbien
Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Republik Serbien eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die serbische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Serbiens Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.
Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Serbien
Der serbische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Republik Serbien eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien nach Serbien ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in der Republik Serbien Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.
Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Serbiens verstoßen
- Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Serbien
- Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Serbien
- Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Republik Serbien
Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Laut dem serbischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Serbien strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom serbischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.
Medien die gegen die Verfassung der Republik Serbien verstoßen
Als verfassungswidrige Medien gelten in Serbien Materialien die folgende Inhalte aufweisen:
- Medien aller Art die den Präsident der Republik Serbien, den serbischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
- Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Serbien aufstacheln.
- Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Serbiens verstoßen.
- Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
- Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.
Wer gegen die serbische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Republik Serbien einführt darf keine Milde erwarten.
Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Serbien
Gemäß dem serbischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Serbien ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der serbischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.
Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Republik Serbien verstoßen
Als jugendgefährdende Medien gelten in Serbien Materialien die folgende Inhalte aufweisen:
- Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
- Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
- Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
- Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
- Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
- Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
- Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
- Kriegsverherrlichende Medien.
Der Jugendschutz wird in der Republik Serbien überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.
Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Republik Serbien
Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien nach Serbien, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die serbische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das serbische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.
Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Serbien
Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Serbien erhalten Sie in serbischer Sprache auf der Website der serbischen Steuer- und Zollbehörde: Putnici | Reisende - Serbische Steuer- und Zollbehörde
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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