• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für die Russische Föderation – Russland

Aktuelles Datum: Freitag, 11. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Donnerstag, 26. September 2019

Inhalt Reiseinformationen: Russische Föderation – Russland

Zollbestimmungen für die Russische Föderation – Russland
Zollbestimmungen für die Russische Föderation – Russland

Zollbestimmungen für die Russische Föderation – Russland

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geldstrafen und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Russische Föderation – Russland unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften (Drogen) jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften (Drogen) mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt in der Russischen Föderation – Russland keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift (Drogen) zum Eigenverbrauch. In der Russischen Föderation – Russland werden Drogendelikte mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die russischen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft

Die Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen werden in der Russischen Föderation – Russland streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die russischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zollsteuer und Einfuhrsteuer in der Russischen Föderation – Russland zahlen zu müssen.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Russische Föderation – Russland

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland für Personen über 18 (achtzehn) Jahren

Als Eigenbedarf für Personen über 18 (achtzehn) Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland zollfrei und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland
  • 250 (zweihundertfünfzig) Gramm losen Zigarettentabak oder Pfeifentabak oder
  • 200 (zweihundert) Zigaretten oder
  • 50 (fünfzig) Zigarillos oder
  • 50 (fünfzig) Zigarren oder
  • eine Kombination der genannten Tabakwaren mit einem Gesamtgewicht von maximal 250 (zweihundertfünfzig) Gramm.

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des russischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zollsteuern und Einfuhrsteuern in der Russischen Föderation – Russland gezahlt werden.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Russische Föderation – Russland

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland für Personen über 18 (achtzehn) Jahren

Als Eigenbedarf für Personen über 18 (achtzehn) Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland zollfrei und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Die russischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

  • 3 (drei) Liter Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 22 (zweiundzwanzig) Prozent (%) Vol. Alkoholgehalt oder
  • 3 (drei) Liter "Zwischenerzeugnisse" mit maximal 22 (zweiundzwanzig) Prozent (%) Vol. Alkoholgehalt (z. B. Likörwein, Wermutwein, Madeira, Sherry, Portwein, Campari) oder
  • 3 (drei) Liter Wein oder
  • 3 (drei) Liter Bier oder
  • eine Kombination der genannten alkoholhaltigen Getränke mit einer Gesamtmenge von maximal 3 (drei) Litern.

Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Russische Föderation – Russland

Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren und alkoholhaltigen Getränken erhalten Sie in russischer und englischer Sprache auf der Regierungswebseite der russischen Zollbehörde:

Federal customs service – Russian Federation | Green channel (Green corridor) | Russische Zollbehörde – Im Begleitgepäck eingeführte zollfreie Waren bei der Einreise in die Russische Föderation.

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland eingeführt werden, besteht laut den russischen Zollbestimmungen eine Deklarationspflicht. Das betrifft vor allem technische Geräte wie zum Beispiel Smartphones, Handys, Laptops, Videokameras usw., die unbedingt deklariert werden müssen. Die Deklaration muss schriflich und nicht mündlich gegenüber den russischen Zollbeamten erfolgen.

Wichtig: Die Nichtbeachtung der eigenständigen Deklaration, von Überschreitungen der russischen Mengenbeschränkungen und Wertbeschränkungen der mitgeführten Waren, ist eine Zollstraftat, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet wird. Außerdem können die mitgeführten Gegenstände und Waren im Ganzen oder in Teilen vom russischen Zoll beschlagnahmt werden. Bei schweren Vergehen kann die Missachtung der eigenständigen Deklarationspflicht, zudem noch eine strafrechtliche Ahndung nach sich ziehen. Sobald Sie bei der Ankunft durch den grünen Ausgang (Green channel (Green corridor)) "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)" gehen und Waren mit sich führen, die hätten deklariert werden müssen, gilt das als Täuschung und Missachtung der Deklarationspflicht.

Inhalt: Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren in die Russische Föderation – Russland

Abgabenfreie Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Es besteht eine Deklarationspflicht für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland eingeführt werden. Alle Reisenden müssen bei der Einreise eine schriftliche Zollerklärung wahrheitsgemäß ausfüllen und den russischen Zollbeamten aushändigen. Jeder Reisende darf abgabenfrei (zollfrei und steuerfrei) persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland einführen, solange die unten genannten Mengen nicht überschritten werden. Zudem dürfen die persönlichen Gegenstände und Waren einen Gesamtwert von 1.500 (eintausendfünfhundert) Euro nicht überschreiten, das Gewicht eines einzelnen Gegenstandes darf nicht über 35 (fünfunddreißig) Kilogramm (kg) wiegen und das Brutto-Gesamtgewicht darf nicht mehr als 50 (fünfzig) Kilogramm (kg) betragen. Bei Überschreitung der Reisefreigrenzen fallen jedoch hohe Zollsteuern und Einfuhrsteuern an, die meistens sofort bezahlt werden müssen.

Abgabenfreie Reisefreigrenzen von persönlichen Gegenständen und Waren in der Russischen Föderation – Russland

Die mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren dürfen nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Sie dürfen keine hohen Mengen mit sich führen, die Menge muss der Dauer der Reise entsprechen. Anzeichen einer möglichen gewerblichen Nutzung oder die Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenzen führen in der Russischen Föderation – Russland zu hohen Zollsteuern und Einfuhrsteuern.

  • Parfüm in angemessener Menge pro Reisenden
  • Eau de Toilette in angemessener Menge pro Reisenden
  • Hygieneprodukte und Kosmetikartikel in angemessener Menge pro Reisenden
  • Kleidung, Unterwäsche und Schuhe in angemessener Menge pro Reisenden
  • Persöhnlicher Schmuck in angemessener Menge pro Reisenden
  • Tragbare Musikinstrumente in vernünftiger Anzahl pro Reisenden
  • 1 (ein) Fotoapparat pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. Filmpatronen im Kleinbildformat; Stative; Wechselobjektive) in vernünftiger Anzahl
  • 1 (ein) Camcorder (Videokamera) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. Videokassetten für Aufzeichnungen; Stative; Wechselobjektive) in vernünftiger Anzahl
  • 1 (ein) tragbarer Videoprojektor (Beamer) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. Projektionsleinwand; Projektionsfolien; Präsentationshelfer) in vernünftiger Anzahl
  • 1 (ein) tragbarer Overheadprojektor (Tageslichtprojektor) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. Folien; Folienschreiber; Projektorlampe; Projektionsleinwand) in vernünftiger Anzahl
  • 1 (ein) tragbares Audiowiedergabegerät (z. B. CD-Player; Kassettenspieler; Tonbandgerät; Plattenspieler; Diktiergerät) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. CDs; Tonbänder; Audiokassetten (Musikkassetten); Schallplatten) in vernünftiger Anzahl
  • 1 (ein) tragbares Videowiedergabegerät (z. B. DVD-Player; Blu-ray-Disc-Player; Videorekorder) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. DVDs; Blu-ray Discs; Videokassetten) in vernünftiger Anzahl
  • 1 (ein) tragbares Radio pro Reisenden
  • 1 (ein) tragbares Fernsehgerät mit maximal 42 (zweiundvierzig) Zentimeter (cm) Diagonale pro Reisenden
  • 2 (zwei) Mobiltelefone (Handys; Smartphones) pro Reisenden
  • 1 (ein) tragbarer Personal Computer (z. B. Laptop; Tablet-PC) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör und Peripheriegeräte in vernünftiger Anzahl
  • 1 (eine) tragbare Schreibmaschine pro Reisenden
  • Schreibwaren in angemessener Menge pro Reisenden
  • 1 (ein) Fernglas pro Reisenden
  • Kinderwagen in einer Anzahl, die der Zahl der Mitreisenden Kinder entspricht
  • Nur für die Einreise mit einem Kraftfahrzeug (Kfz): Kindersitze in einer Anzahl, die der Zahl der Mitreisenden Kinder entspricht
  • 1 (ein) Rollstuhl für jede behinderte Person
  • Medizinische Geräte und Zubehör sowie die dazugehörigen Verbrauchsmaterialien in einer Menge, die der Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation – Russland entspricht und die der Reisende persönlich benötigt.
  • Sportgeräte die zur Verwendung von einer Person bestimmt sind (z. B. 1 (eine) Angelrute und sonstige Angelausrüstung; 1 (ein) Fahrrad; 1 (ein) Surfbrett; 1 (ein) Windsurfbrett; Golfausrüstung; Kletterausrüstung; Schnorchelausrüstung; Skiausrüstung; Tennisausrüstung und andere Ausrüstungen für Sportliche Tätigkeiten)

Zudem noch andere mitgeführte persönliche Gegenstände und Waren, die den alltäglichen Bedürfnissen eines Reisenden in angemessener Menge entsprechen

Formular zur Zollerklärung für die Russische Föderation – Russland | Passenger Customs Declaration for the Russian Federation

Um bei der Einreise Zeit zu sparen, ist es empfehlenswert sich die erforderliche Zollerklärung, vor der Abreise in die Russische Föderation – Russland, auszudrucken und vollständig auszufüllen. Die Zollerklärung erhalten Sie in englischer Sprache auf der Regierungswebseite der russischen Zollbehörde:

Formular zur Zollerklärung für die Russische Föderation – Russland | Passenger Customs Declaration for the Russian Federation.

Tipp: Eine Hilfe zum Ausfüllen der Zollerklärung erhalten Sie in englischer Sprache auf der Regierungswebseite der russischen Zollbehörde:

Federal customs service – Russian Federation | Passenger customs declaration – Procedure of Filling in the Passenger Customs Declaration | Russische Zollbehörde – Hilfe zum Ausfüllen der Zollerklärung.

Achtung: Wichtiger Hinweis zur Deklarationspflicht für persönliche Gegenstände und Waren in der Russischen Föderation – Russland

Wenn Sie deklarierungspflichtige Gegenstände und Waren nicht beziehungsweise falsch deklarieren, wird vom russischen Zoll, wegen der Nichtbeachtung der Deklarationspflicht, ein hohes Bußgeld verhängt. Zudem kann der russische Zoll die mitgeführten Gegenstände und Waren im Ganzen oder in Teilen beschlagnahmen. Bei schweren Vergehen wird eine Untersuchungshaft verhängt, bis die Ermittlungen der russischen Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind. Die Ermittlungen können sich dann über Tage, Wochen oder im schlimmsten Fall über Monate hinziehen. Wenn Sie bei der Ankunft in der Russischen Föderation – Russland deklarationspflichtige Waren bei sich haben, dürfen Sie auf gar keinen Fall durch den grünen Ausgang (Green channel (Green corridor)) "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)" gehen, da dies schon als Täuschung und Missachtung der eigenständigen Deklarationspflicht und damit als Zollstraftat angesehen wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren für die Russische Föderation – Russland

Alle Reisenden müssen bei der Einreise in die Russische Föderation – Russland eine schriftliche Zollerklärung aufüllen und ihre persönlichen Gegenstände und Waren deklarieren. Solange die festgelegten Mengen,- Gewicht- und Wertbeschränkungen nicht überschritten werden, ist die abgabenfreie (zollfreie und steuerfreie) Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland erlaubt. Die mitgeführten Gegenstände und Waren dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Insbesondere technische Geräte (z. B. Smartphones; Handys; Laptops; Videokameras) sind deklarierungspflichtig. Bei Nichtbeachtung oder bei Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenzen bzw. der Nutzung des grünen Ausgangs (Green channel (Green corridor)) "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)", obwohl Sie Waren zum verzollen haben, droht ein hohes Bußgeld. Der russische Zoll kann bei falschen Angaben die mitgeführten Gegenstände und Waren beschlagnahmen und bei schweren Vergehen eine Untersuchungshaft verhängen.

Empfehlung für weitere Informationen über die mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren für die Russische Föderation – Russland

Weitere Informationen über die mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren erhalten Sie in englischer Sprache auf der Regierungswebseite der russischen Zollbehörde:

Federal customs service – Russian Federation | Movement of the goods by individuals for personal use through customs border | Russische Zollbehörde – Beförderung von Waren durch Einzelpersonen zum persönlichen Gebrauch über die russische Zollgrenzee.

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Russische Föderation eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in russischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in der Russischen Föderation – Russland

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Russische Föderation – Russland

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Russische Föderation – Russland eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 (dreißig) Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzeldosierungen und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in russischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Russische Föderation – Russland

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Russische Föderation – Russland benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat.

Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Regierungswebseite vom deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):

Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln.

Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 (dreißig) Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Über die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland sind keine genauen Angaben vorhanden. Als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation – Russland zu betrachten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzeldosierungen und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Russische Föderation – Russland einführen.

Einfuhr von rezeptpflichtigen Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Russische Föderation – Russland

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in russischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland zu verhindern, werden die Arzneimittel von der russischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Russische Föderation – Russland führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in der Russischen Föderation – Russland dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das russische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Russische Föderation – Russland

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Russische Föderation – Russland ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in russischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in russischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 (dreißig) Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Regierungswebseite vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln.

Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Russische Föderation – Russland ist nicht bekannt. Die Aufenthaltsdauer in der Russischen Föderation – Russland sollte als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel betrachtet werden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzeldosierungen und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Russische Föderation – Russland eingeführt werden. Die Einfuhr in die Russische Föderation – Russland von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der russischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Russische Föderation – Russland eingebracht werden, wenn sie nicht dem russischen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Russischen Föderation – Russland

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Russischen Föderation – Russland

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in der Russischen Föderation – Russland gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den russischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Russischen Föderation – Russland wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geldstrafen und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Russischen Föderation – Russland

In der Russischen Föderation – Russland gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Tiger wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die russischen nationalen Artenschutzregelungen
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 (einhundertdreiundachtzig) Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase (Stand November 2019 (zweitausendneunzehn)).

Weitere Informationen über das Washingtoner Artenschutzabkommen erhalten Sie in englischer Sprache auf den folgenden Webseiten:

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Russische Föderation – Russland, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der russische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Riesenmuscheln wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Regierungswebseite der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die länderbezogenen Informationen, die auf der folgenden Regierungswebseite der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angeboten werden, können Sie auch als Richtlinie für die Länder betrachten, für die ggf. keine artenschutzrechtlichen Informationen vorliegen:

Deutsche Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Länderauswahl – Artenschutz im Urlaub.

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Russische Föderation – Russland

Der Artenschutz wird von der russischen Regierung sehr ernst genommen. In der Russischen Föderation – Russland gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs in die Russische Föderation – Russland einführen oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus der Russischen Föderation – Russland ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Russischen Föderation – Russland

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Russischen Föderation – Russland

Bei der Einreise und der Ausreise aus der Russischen Föderation – Russland können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert.

Inhalt: Bargeldkontrollen in der Russischen Föderation – Russland

Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Russischen Föderation – Russland

Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Russischen Föderation – Russland

Im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland müssen alle Barmittel über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Meldepflicht und Deklarationspflicht von Barmitteln über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der russischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus der Russischen Föderation – Russland unbedingt erfüllt werden.

Formular zur Deklaration von Barmitteln – Russische Zollbehörde

Wenn Sie der Deklarationspflicht für Barmittel über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert nachkommen müssen, ist es empfehlenswert sich das erforderliche Formular, vor der Abreise in die Russische Föderation – Russland, auszudrucken und vollständig auszufüllen. Das wird Ihnen bei der Einreise in die Russische Föderation – Russland viel Zeit, bei der Abwicklung der Formalitäten, ersparen. Im Formular zur Zollerklärung, auf der Seite 3 (drei), finden Sie die Deklaration von Barmitteln. Das Formular zur Zollerklärung erhalten Sie in englischer Sprache auf der Regierungswebseite der russischen Zollbehörde:

Formular zur Zollerklärung mit der Deklaration von Barmitteln für die Russische Föderation – Russland | Passenger Customs Declaration for the Russian Federation.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Russischen Föderation – Russland

Zu den Barmitteln in der Russischen Föderation – Russland zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen, außer Münzen aus Edelmetall) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel und Schuldverschreibungen.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Russische Föderation – Russland

Nach russischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Meldepflicht und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der russischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen, außer Münzen aus Edelmetall) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, Kulturgüter und Antiquitäten in der Russischen Föderation – Russland

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, Kulturgüter und Antiquitäten in der Russischen Föderation – Russland

Laut den Zollbestimmungen der Russischen Föderation – Russland bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in der Russischen Föderation – Russland unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Russischen Föderation – Russland ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen russischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in der Russischen Föderation – Russland

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Die Einfuhr von Schlagringen im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am russischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der russischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in der Russischen Föderation – Russland meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Filmaufnahmen und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland. Bei einem Verstoß kann in der Russischen Föderation – Russland ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.

Markenpiraterie und Produktpiraterie gehört in der Russischen Föderation – Russland strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Markenpiraterie und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in der Russischen Föderation – Russland strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in die Russische Föderation – Russland gilt nicht als Kavaliersdelikt.

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Russischen Föderation – Russland

Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Russischen Föderation – Russland ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der russischen Genehmigungsbehörde Ministry of Culture of the Russian Federation (Ministerium für Kultur der Russischen Föderation). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte der Russischen Föderation darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in der Russischen Föderation befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Russischen Föderation – Russland
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der russischen Genehmigungsbehörde

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der russischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Russischen Föderation – Russland von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie in russischer und englischer Sprache auf der Regierungswebseite der russischen Genehmigungsbehörde Ministry of Culture of the Russian Federation (Ministerium für Kultur der Russischen Föderation):

Ministry of Culture of the Russian Federation – Ministerium für Kultur der Russischen Föderation.

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in der Russischen Föderation – Russland

Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Russischen Föderation – Russland ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geldstrafe und einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, Kulturgüter und Antiquitäten für die Russische Föderation – Russland

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten in die Russische Föderation – Russland ist verboten. Strafrechtlich gehört in der Russischen Föderation – Russland die Markenpiraterie und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musikaufnahmen und Filmaufnahmen in die Russische Föderation – Russland verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in der Russischen Föderation – Russland mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen russischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in der Russischen Föderation – Russland schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in die Russische Föderation – Russland für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in die Russische Föderation – Russland für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in der Russischen Föderation – Russland als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Russischen Föderation – Russland im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in der Russischen Föderation – Russland als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das russische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
    • bspw. Produkte die Ozon abbauende Stoffe mit FCKW oder H-FCKW beinhalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Produkte die asbesthaltig sind.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der russischen Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des russischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen

Zur Zeit lässt die russische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das russische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A (BPA) ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das russische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Russische Föderation – Russland

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Russische Föderation – Russland eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die russische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Russlands Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in der Russischen Föderation – Russland

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in der Russischen Föderation – Russland

Der russische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien in die Russische Föderation – Russland ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in der Russischen Föderation – Russland Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz der Russischen Föderation – Russland verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Laut dem russischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom russischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung der Russischen Föderation – Russland verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in der Russischen Föderation – Russland Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die den Präsident der Russischen Föderation – Russland, den russischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in der Russischen Föderation – Russland aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung der Russischen Föderation – Russland verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die russische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Russische Föderation – Russland einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland

Gemäß dem russischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Russische Föderation – Russland ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der russischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Russischen Föderation – Russland verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in der Russischen Föderation – Russland Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird in der Russischen Föderation – Russland überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Russische Föderation – Russland

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien in die Russische Föderation – Russland, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter Form oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die russische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das russische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Russische Föderation – Russland

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Russische Föderation – Russland erhalten Sie in russischer Sprache auf der Regierungswebseite der russischen Zollbehörde:

Federal customs service – Russian Federation | Zollbestimmungen für die Russische Föderation – Russland.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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