Inhalt Reiseinformationen: Republik der Philippinen
Zollbestimmungen für die Republik der Philippinen
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
- 250 (zweihundertfünfzig) Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
- 400 (vierhundert) Zigaretten oder
- 50 (fünfzig) Zigarren und
- 2 (zwei) Flaschen alkoholische Getränke (max. 1 (ein) Liter pro Flasche)
Fremdwährungen im Gegenwert von über 10.000 US-Dollar (USD) und die Landeswährung von über 50.000 Philippinischen Pesos (PHP) müssen bei der Einreise und Ausreise eigenständig und ohne die Aufforderung der philippinischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Die Einhaltung der Deklarationspflicht wird mit speziell ausgebildeten Hunden strengstens kontrolliert.
Hinweis: Für die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung von über 50.000 Philippinischen Pesos (PHP) ist eine Genehmigung der philippinischen Zentralbank erforderlich.
Hinweis
Die Einfuhr von Glücksspielartikeln, aufrührerischem oder obszönem wie auch pornographischem Material jeglicher Art, Drogen und Aufputschmitteln, Waffen, Waffenteilen und Munition (auch dekorative Artikel), Nachtsichtgeräten, Opiumpfeifen und ähnlichem, Produkte aus Edelmetallen ohne den Hinweis auf den Reinheitsgrad und Medikamente oder medizinische Geräte für die Durchführung von Abtreibungen, sind in der Republik der Philippinen streng verboten.
Verstöße gegen die philippinischen Zollbestimmungen werden mit hohen Geldstrafen und Haftstrafen geahndet.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.