• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile))

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 24. Februar 2018

Inhalt Reiseinformationen: Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Zollbestimmungen für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile))
Zollbestimmungen für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile))

Zollbestimmungen für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile))

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Jeder Reisende (außer Alleinreisende Minderjährige) ist verpflichtet, bei der Ankunft auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)), ein Einreiseformular, dass als eidesstattliche Erklärung gilt, auszufüllen und zu unterschreiben.

Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt in der Republik Chile und damit auch auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch. In der Republik Chile und auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) werden Drogendelikte mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) werden hart bestraft

Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern in Höhe von bis zu 80% des Zollwertes der Waren (zzgl. der Zoll- und Einfuhrsteuern) bestraft. Bei schweren Verstößen gegen die Ausfuhrbestimmungen der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) darf das Land (die Insel) meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) zahlen zu müssen.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) für Personen ab 18 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des Grenzübergangs der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)), um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)
  • 500 Gramm losen Pfeifentabak oder
  • 400 Zigaretten oder
  • 50 Zigarren

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr gilt nicht für Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen, Flugzeugen und anderen Transportfahrzeugen) und Personen die häufig auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) gezahlt werden.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) für Personen ab 18 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Die Grenzübergänge der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

  • 2,5 Liter alkoholische Getränke

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr gilt nicht für Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen, Flugzeugen und anderen Transportfahrzeugen) und Personen die häufig auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Für die abgabenfreie Einfuhr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) sind die Wertbeschränkungen für sonstige Waren unbedingt einzuhalten. Bei Überschreitung der Wertbeschränkungen wird eine Einfuhrsteuer auf den Zollwert der sonstigen Waren erhoben.

Wichtig: Die Nichtbeachtung der eigenständigen Deklaration von der Überschreitung der Wertbeschränkungen wird mit einem hohen Bußgeld in Höhe von bis zu 80% des Zollwertes der Waren geahndet, zzgl. der zu ermittelnden Einfuhrsteuer. Sobald Sie bei der Ankunft auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) durch den grünen Ausgang "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)" gehen und Waren mit sich führen, die hätten deklariert werden müssen, gilt das als Täuschung und Nichtbeachtung der Deklarationspflicht.

Inhalt: Einfuhr von sonstigen Waren auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren, wie zum Beispiel elektronische Geräte, Parfüme, Kosmetika, Kaffee und Tee in den unten genannten Gesamtwerten, im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreigrenzen von sonstigen Waren auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Die Werte vom persönlichen Gepäck sowie Medikamenten für den persönlichen Gebrauch, werden zu den unten genannten Gesamtwerten nicht mitgerechnet.

Abgabenfreie Reisefreigrenzen von sonstigen Waren auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)
  • Im Ausland gekaufte sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 300 USD dürfen Reisende über 14 Jahren zoll- und steuerfrei einführen.
  • Bei der Ankunft aus dem Ausland auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)): In chilenischen Duty-free-Shops (Zollfreie Läden) gekaufte sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 500 USD dürfen Reisende zusätzlich zoll- und steuerfrei einführen.
  • Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen, Flugzeugen und anderen Transportfahrzeugen) aus dem Ausland dürfen in chilenischen Duty-free-Shops (Zollfreie Läden) gekaufte sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 350 USD pro Monat zoll- und steuerfrei einführen.

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr gilt nicht für Reisende die häufig in kurzen Abständen auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Hinweis zum Gesamtwert der abgabenfreien Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Sie müssen den Warenwert der abgabenfreien sonstigen Waren mit den Original-Quittungen bei der Einreise auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) nachweisen. Außerdem ist es nicht möglich den Wert einzelner Gegenstände, die den Gesamtwert von 300 USD beziehungsweise 500 USD übersteigen, unter den Mitreisenden aufzuteilen. Zum Beispiel kann ein Ehepaar den Wert eines elektronischen Gerätes das 600 USD beträgt nicht unter sich aufteilen, um dadurch eine zoll- und steuerfreie Einfuhr zu erreichen. In dem geschilderten Beispiel würde die Einfuhrabgabe auf den Wert des elektronischen Gerätes (im Beispiel 600 USD) erhoben. Der Wertanteil der Reisefreigrenze von 300 USD beziehungsweise 500 USD wird nicht berücksichtigt und entsprechend nicht von den 600 USD aus dem Beispiel abgezogen.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für sonstige Waren für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Zoll- und steuerfrei dürfen sonstige Waren für den privaten Gebrauch und zum verschenken auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) eingeführt werden. Es gibt jedoch für sonstige Waren abgabenfreie Reisefreigrenzen die bei der Einreise auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) eingehalten werden müssen. Reisende dürfen im Ausland gekaufte sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 300 USD zoll- und steuerfrei auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) einführen. Zusätzlich dürfen Reisende bei der Ankunft aus dem Ausland, sonstige Waren die Sie in chilenischen Duty-free-Shops (Zollfreie Läden) auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) gekauft haben, im Gesamtwert von maximal 500 USD zoll- und steuerfrei einführen. Der Wert einzelner Gegenstände kann nicht unter den Mitreisenden aufgeteilt werden, um die abgabenfreie Reisefreigrenze für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) einzuhalten.

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Die Einfuhr von frischen und verderblichen Lebensmitteln (Wurst- und Fleischwaren, Milchprodukte, Gemüse und Obst) ist gänzlich verboten. Vom phytosanitären Dienst Chiles (SAG - Servicio Agrícola y Ganadero) werden sehr genaue Überprüfungen von den eingeführten pflanzlichen und tierischen Stoffen durchgeführt und bei Verstößen empfindliche Bußgelder verhängt. Auch bei versehentlich nicht deklarierten frischen Nahrungsmitteln, wie zum Beispiel einer Banane oder einem Apfel im Handgepäck, wird keine Nachsicht gezeigt. Diese Maßnahme dient zur Verhinderung von eingeschleppten Seuchen bzw. Krankheiten durch Lebensmittel über den Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)). Verbotene Lebensmittel werden vom Zoll beschlagnahmt und sofort entsorgt. Wegen der Nichtbeachtung der Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr kann zudem noch ein hohes Bußgeld verhängt werden.

Hinweis: Um Schwierigkeiten bei der Einreise auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) zu vermeiden, sollten Sie generell alle Lebensmittel, auch die original verpackten (z. B.Schokoriegel, Gummibärchen, Nüsse usw.), eigenständig und ohne die Aufforderung der Zollbeamten, im Einreiseformular angeben.

Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Website der chilenischen Behörde für Landwirtschaft und Viehzucht (SAG - Servicio Agrícola y Ganadero): SAG | Servicio Agrícola y Ganadero - Chilenische Behörde für Landwirtschaft und Viehzucht

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den chilenischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht.

Inhalt: Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Abgabenfreie Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Jeder Reisende darf abgabenfrei (zoll- und steuerfrei) persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) einführen, solange die unten genannten Mengen nicht überschritten werden. Bei Überschreitung der Reisefreigrenzen fallen jedoch hohe Zoll- und Einfuhrsteuern an, die meistens sofort bezahlt werden müssen.

Abgabenfreie Reisefreigrenzen von persönlichen Gegenständen und Waren auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Die mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren dürfen nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Sie dürfen keine hohen Mengen mit sich führen, die Menge muss der Dauer der Reise entsprechen. Anzeichen einer möglichen gewerblichen Nutzung oder die Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenzen führen auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) zu hohen Zoll- und Einfuhrsteuern.

  • Persöhnlicher Schmuck in angemessener Menge pro Reisenden
  • Kleidung, Unterwäsche und Schuhe in angemessener Menge pro Reisenden
  • Hygieneprodukte und Kosmetikartikel in angemessener Menge pro Reisenden
  • 1 (eine) tragbare Videokamera (Analog oder Digital) pro Reisenden, sofern es sich um ein nicht-professionelles Gerät handelt
  • 1 (eine) tragbare Fotokamera (Analog oder Digital) mit entsprechendem Zubehör und Film in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden
  • 1 (ein) tragbares Audiowiedergabe- oder Audioaufnahmegerät oder 1 (eine) Kombination aus beidem (z. B. CD-Player; Kassettenspieler; Tonbandgerät; Diktiergerät) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. CDs; Tonbänder; Audiokassetten (Musikkassetten) in vernünftiger Anzahl pro Reisenden
  • 2 (zwei) Mobiltelefone (Handys, Smartphones) pro Reisenden
  • 1 (ein) tragbarer Personal Computer (Laptop) oder 1 (ein) elektronisches Tablett für den persönlichen Gebrauch pro Reisenden
  • Kinderwagen in einer Anzahl, die der Zahl der Mitreisenden Kinder entspricht
  • 1 (ein) Rollstuhl für jede behinderte Person
  • Medizinische Geräte und Zubehör (z. B. Blutdruckmesser, Temperaturmesser, Blutzuckermessgerät oder andere Medizinische Geräte) sowie die dazugehörigen Verbrauchsmaterialien in einer Menge, die der Aufenthaltsdauer auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) entspricht und die der Reisende persönlich benötigt
  • Sportartikel bzw. Sportgeräte für den persönlichen Gebrauch, außer Fahrräder.
    • Hinweis: Fahrräder werden nicht als Reisegepäck anerkannt. Fahrräder gelten als Fahrzeuge und erfordern für die vorübergehende Einfuhr eine Temporäre Zulassungserklärung für touristische Zwecke (DATET), die bei der Einreise von der Zollbehörde ausgestellt werden muss und für 90 Tage gültig ist. Wenn Sie die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) wieder verlassen, müssen Sie das Fahrrad wieder mitnehmen, ansonsten muss die Zoll- und Einfuhrsteuer für den Import bezahlt werden.

Zudem noch andere mitgeführte persönliche Gegenstände und Waren, die den alltäglichen Bedürfnissen eines Reisenden in angemessener Menge entsprechen

Achtung: Wichtiger Hinweis zur Deklarationspflicht für persönliche Gegenstände und Waren auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Deklarationspflichtige Gegenstände und Waren müssen unbedingt eigenständig gemeldet werden. Es ist außerdem überaus wichtig, die Deklaration der mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren durch eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) durchzuführen. Eine mündliche Deklaration gegenüber den Zollbeamten ist nicht ausreichend. Bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht wird zu den Zoll- und Einfuhrsteuern noch zusätzlich ein hohes Bußgeld in Höhe von bis zu 80% des Zollwertes der Waren verhängt. Wenn Sie bei der Ankunft auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) Deklarationspflichtige Waren bei sich haben, dürfen Sie auf gar keinen Fall durch den grünen Ausgang "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)" gehen, da dies schon als Täuschung und Missachtung der eigenständigen Deklarationspflicht angesehen wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Solange die festgelegten Mengen nicht überschritten werden, ist die abgabenfreie (zoll- und steuerfreie) Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) erlaubt. Die mitgeführten Gegenstände und Waren dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Bei Deklarationspflichtigen Gegenständen und Waren muss die Meldepflicht unbedingt eigenständig erfolgen, bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht oder der Nutzung des grünen Ausgangs "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)", obwohl Sie Waren zum verzollen haben, droht ein hohes Bußgeld in Höhe von bis zu 80% des Zollwertes der Waren (zzgl. der Zoll- und Einfuhrsteuern). Achten Sie unbedingt darauf, die Deklarationspflicht bei der Einreise auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) durch eine schriftliche Zollerklärung zu erfüllen, da eine mündliche Deklaration gegenüber den Zollbeamten nicht ausreichend ist.

Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke, sonstige Waren und mitgeführte persönliche Gegenstände erhalten Sie in spanischer und englischer Sprache als PDF-Dokument und in spanischer Sprache auf der Website der chilenischen Zollbehörde: Ingreso de mercancías transportadas por viajeros procedentes del extranjero - Chilenische ZollbehördeEntry of goods by international passengers on arrival - Chilenische ZollbehördeServicio Nacional de Aduanas - Chilenische Zollbehörde

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in spanischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in spanischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Über die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) sind keine genauen Angaben vorhanden. Als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Aufenthaltsdauer auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) zu betrachten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) einführen.

Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in spanischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) zu verhindern, werden die Arzneimittel von der Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das Arzneimittelgesetz der Republik Chile und damit auch der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in spanischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in spanischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ist nicht bekannt. Die Aufenthaltsdauer auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) sollte als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel betrachtet werden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) eingeführt werden. Die Einfuhr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der nationalen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) eingebracht werden, wenn sie nicht dem nationalen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Website der chilenischen Zollbehörde: Servicio Nacional de Aduanas - Chilenische Zollbehörde

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Rosakakadus wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die chilenischen nationalen Artenschutzregelungen, die auch für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) gelten.
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)). Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)), kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der chilenische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Bestimmte Kakteengewächse wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten: Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Der Artenschutz wird von der chilenischen Regierung sehr ernst genommen. In der Republik Chile und somit auch auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Bei der Einreise und der Ausreise aus der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert.

Inhalt: Bargeldkontrollen auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) müssen alle Barmittel über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) unbedingt erfüllt werden.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Zu den Barmitteln auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Nach chilenischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) für sämtliche Barmittel über 10.000 USD Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.

Empfehlung für weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) erhalten Sie in spanischer und englischer Sprache als PDF-Dokument auf der Website der chilenischen Zollbehörde: Ingreso de mercancías transportadas por viajeros procedentes del extranjero - Chilenische ZollbehördeEntry of goods by international passengers on arrival - Chilenische Zollbehörde

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Laut den chilenischen Zollbestimmungen, die auch für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) gelten, bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen chilenischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Die Einfuhr von Messern im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)). Bei einem Verstoß kann auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.

Marken- und Produktpiraterie gehört auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) gilt nicht als Kavaliersdelikt.

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der chilenischen Genehmigungsbehörde für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) Consejo Nacional de la Cultura y las Artes – Gobierno de Chile (Nationalrat für Kultur und Kunst – Regierung von Chile). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der chilenischen Genehmigungsbehörde für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der chilenischen Genehmigungsbehörde für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Website der chilenischen Genehmigungsbehörde Consejo Nacional de la Cultura y las Artes – Gobierno de Chile (Nationalrat für Kultur und Kunst – Regierung von Chile): Consejo Nacional de la Cultura y las Artes – Gobierno de Chile – Nationalrat für Kultur und Kunst – Regierung von Chile

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ist verboten. Strafrechtlich gehört auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen chilenischen Behörde für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in der Republik Chile und damit auch auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Republik Chile und somit auch auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das chilenische Einfuhrverbot für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua) gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Pestizide, deren Komponenten (Bestandteile) und verwandte Stoffe (Substanzen)
  • Produkte die asbesthaltig sind.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der Zollbehörde auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des chilenischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Zur Zeit lässt die Regierung Chiles überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Die chilenische Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Die Zollbeamten achten bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Laut dem Verfassungsgesetz der Republik Chile ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die chilenische Verfassung verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die die Präsidentin der Republik Chile und damit auch der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)), den chilenischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Chile und auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die chilenische Verfassung verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die Verfassung der Republik Chile verstößt und verfassungswidrige Medien auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Gemäß dem Jugendschutzgesetz der Republik Chile ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das chilenische Jugendschutzgesetz verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird auf der Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien auf die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)), wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die Verfassung der Republik Chile verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Republik Chile verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile)) erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Website der chilenischen Zollbehörde in der Rubrik – Viajeros y Viajeras: Servicio Nacional de Aduanas - Chilenische Zollbehörde

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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Weitere Informationen zur Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua)

Zollbestimmungen für die Osterinsel (Rapa nui, Isla de Pascua (Republik Chile))

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