• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Sonntag, 18. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)

Zollbestimmungen für die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)
Zollbestimmungen für die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)

Zollbestimmungen für die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)

Als Eigenbedarf dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken in die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) mitgeführt werden:

  • 250 (zweihundertfünfzig) Gramm losen Tabak oder
  • 200 (zweihundert) Zigaretten oder
  • 50 (fünfzig) Zigarren und
  • 1 (eine) Flasche alkoholisches Getränk

Produkte und Gegenstände des täglichen Bedarfes dürfen in die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) eingeführt werden.

Zahlungsmittel in fremden Währungen müssen bei der Einreise und Ausreise aus der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) eigenständig und ohne die Aufforderung der nordkoreanischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Technische oder wertvolle Gegenstände wie auch Publikationen aus dem Ausland müssen ebenfalls bei der Einreise und Ausreise aus der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) eigenständig und ohne die Aufforderung der nordkoreanischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.

Die Einfuhr von Mobiltelefonen in die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) ist streng verboten und muss bei der Einreise beim nordkoreanischen Zoll hinterlegt werden. Tragbare Computer werden auf Telefonie- und Internetfähigkeit geprüft und müssen gegebenenfalls auch beim nordkoreanischen Zoll hinterlegt werden.

Das Mitführen von Waffen ist nicht erlaubt.

Hinweis: Es ist empfehlenswert, alle notwendigen Produkte und Gegenstände des täglichen Bedarfes mitzunehmen, da der Einkauf vor Ort in der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) kaum möglich ist. Das Zahlungsmittel für Ausländische Staatsangehörige ist der Euro. Kreditkarten werden in der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.

Achtung: Die Zollbestimmungen der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Sicherheitshalber sollten Sie sich vor der Abreise bei der Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) über die aktuell geltenden Zollbestimmungen erkundigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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