Inhalt Reiseinformationen: Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)
Zollbestimmungen für die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)
Als Eigenbedarf dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken in die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) mitgeführt werden:
- 250 (zweihundertfünfzig) Gramm losen Tabak oder
- 200 (zweihundert) Zigaretten oder
- 50 (fünfzig) Zigarren und
- 1 (eine) Flasche alkoholisches Getränk
Produkte und Gegenstände des täglichen Bedarfes dürfen in die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) eingeführt werden.
Zahlungsmittel in fremden Währungen müssen bei der Einreise und Ausreise aus der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) eigenständig und ohne die Aufforderung der nordkoreanischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Technische oder wertvolle Gegenstände wie auch Publikationen aus dem Ausland müssen ebenfalls bei der Einreise und Ausreise aus der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) eigenständig und ohne die Aufforderung der nordkoreanischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.
Das Mitführen von Waffen ist nicht erlaubt.
Hinweis: Es ist empfehlenswert, alle notwendigen Produkte und Gegenstände des täglichen Bedarfes mitzunehmen, da der Einkauf vor Ort in der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) kaum möglich ist. Das Zahlungsmittel für Ausländische Staatsangehörige ist der Euro. Kreditkarten werden in der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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