Inhalt Reiseinformationen: Demokratische Bundesrepublik Nepal
Zollbestimmungen für die Demokratische Bundesrepublik Nepal
Als Eigenbedarf dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
- 250 (zweihundertfünfzig) Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
- 200 (zweihundert) Zigaretten oder
- 50 (fünfzig) Zigarren und
- 1 (eine) Flasche (maximal 1 (ein) Liter) alkoholische Getränke oder
- 12 (zwölf) Dosen Bier
Bei der Einreise in die Demokratische Bundesrepublik Nepal müssen Fremdwährungen eigenständig und ohne die Aufforderung der nepalesischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Die Ausfuhr von höheren Bargeldmengen (Fremdwährungen), die bei der Einreise nicht deklariert wurden, ist verboten und wird hart bestraft. Die Einfuhr und Ausfuhr der nepalesischen Landeswährung (NPR) ist verboten. Die Einfuhr und der Besitz von 500.- (fünfhundert) und 1000.- (eintausend) indischen Rupien (INR) in Banknoten ist ebenfalls verboten und wird bestraft.
Das gesamte mitgebrachte Gepäck muss ebenfalls gemeldet und deklariert werden. Alle Bedarfsgegenstände müssen Gebraucht sein. Neuware kann nicht zollfrei eingeführt werden.
Das Mitführen von Waffen ist nicht erlaubt.
Hinweis
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist nur mit einer Schriftlichen Erlaubnis des archäologischen Amtes (Department of Archeology in Kathmandu) möglich. Ein Ausfuhrverbot besteht für Edelsteine, Gold, Silber, Wildtiere, Hörner, Felle, Tierhäute und Drogen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.