• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für die Republik der Union Myanmar

Aktuelles Datum: Dienstag, 5. November 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 7. September 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik der Union Myanmar

Zollbestimmungen für die Republik der Union Myanmar
Zollbestimmungen für die Republik der Union Myanmar

Zollbestimmungen für die Republik der Union Myanmar

Als Eigenbedarf für Personen ab 18 (achtzehn) Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken zollfrei in die Republik der Union Myanmar mitgeführt werden:

  • 250 (zweihundertfünfzig) Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
  • 400 (vierhundert) Zigaretten oder
  • 50 (fünfzig) Zigarren und
  • 2 (zwei) Liter alkoholische Getränke

Fremdwährungen im Gegenwert von über 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) müssen bei der Einreise und Ausreise eigenständig und ohne die Aufforderung der myanmarischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Die Einfuhr und Ausfuhr von der Landeswährung Kyat (MMK) ist nicht erlaubt. Technische oder wertvolle Gegenstände müssen ebenfalls eigenständig und ohne die Aufforderung der myanmarischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.

Tipp: Um Schwierigkeiten zu Vermeiden sollte im Zuge des Visumantrages für die Republik der Union Myanmar die Mitnahme von Elektronischen Geräten bei der myanmarischen Botschaft beantragt werden.

Wichtig: Die Einfuhr von Glücksspielkarten, Rauschgift (Drogen) und Aufputschmitteln, Waffen und Munition, pornographischem Material jeglicher Art und Produkten die das Bildnis vom Buddha oder myanmarischer Pagoden wie auch die Staatsflagge Myanmars zeigen, sind in der Republik der Union Myanmar verboten.

Ein generelles Ausfuhrverbot in der Republik der Union Myanmar besteht für Antiquitäten und archäologischen Gegenständen. Die Nichtbeachtung des Ausfuhrverbotes für Antiquitäten und archäologische Gegenstände wird in der Republik der Union Myanmar mit einer Haftstrafe geahndet. Die Ausfuhr von Schmuck und Edelsteinen aus der Republik der Union Myanmar ist nur mit Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen myanmarischen Händlers möglich.

Achtung: Verstöße gegen die Zollbestimmungen der Republik der Union Myanmar werden mit hohen Geldstrafen und Haftstrafen geahndet.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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