Inhalt Reiseinformationen: Malaysia


Zollbestimmungen für Malaysia
Als Eigenbedarf dürfen folgende Mengen an Tabak und Alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
- 225 Gramm losen Tabak oder 200 Zigaretten oder 50 Zigarren
- 1 Liter Spirituosen oder Wein
Ein Zollformular muss bei der Einreise ausgefüllt werden. Fremdwährungen im Gegenwert von 10.000 USD müssen gemeldet und deklariert werden.
Das Mitführen von Waffen ist nicht erlaubt.
Hinweis
Die Einfuhr von allen Produkten aus Israel, Produkten mit Abbildungen von Geldscheinen oder Münzen, allen Gegenständen die dem religiösen Empfinden oder Ansehen von Malaysia schaden könnten (z. B. Modeartikel die mit Auszügen aus dem Koran bedruckt sind), Drogen und Aufputschmitteln, Waffen und Munition, pornographischem Material jeglicher Art, Publikationen gegen den Islam, Milch und Milchprodukten wie auch Fleisch, ist verboten. Personen die Medikamente zum persönlichen Gebrauch mitführen müssen, benötigen eine vom Arzt ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung in englischer Sprache.
Ein Einfuhr- wie auch Ausfuhrverbot besteht für bedrohte Pflanzen- und Tierarten und daraus Hergestellten Produkten (z. B. Schmuck aus Schildkrötenpanzer, Elfenbein, Gürtel und Handtaschen aus dem Leder von Krokodilen oder Schlangen).
Verstöße gegen die Zollbestimmungen werden hart bestraft.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.
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