Inhalt Reiseinformationen: Republik Kiribati
Zollbestimmungen für die Republik Kiribati
Als Eigenbedarf für Personen ab 21 Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und Alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
- 225 Gramm losen Tabak oder 200 Zigaretten oder 225 Gramm Zigarren
- 1 Liter Spirituosen und 1 Liter Wein
Landeswährung und Fremdwährungen können unbeschränkt eingeführt werden. Die Landeswährung darf nur bis 5000 Australischen Dollar ausgeführt werden.
Das Mitführen von Waffen ist nicht erlaubt.
Hinweis
Die Einfuhr von pornographischem Material, Drogen und Waffen sind verboten. Wegen strenger Quarantänevorschriften müssen Tierprodukte und Pflanzenprodukte sowie alle Lebensmittel deklariert werden. Für nicht deklarierte Produkte werden empfindliche Strafen verhängt und zudem wird die Ware eingezogen.
Ein Ausfuhrverbot besteht für über 30 Jahre alte Artefakte, menschliche Überreste, historische Kampfschwerter, bedrohte Tierarten und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Produkten. Für traditionelle Gegenstände bestehen gesonderte Einschränkungen. Informationen über die Einschränkungen erhalten Sie beim Ministry of Communication, Transport and Tourism Development in Kiribati.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.