Inhalt Reiseinformationen: Republik Kasachstan


Zollbestimmungen für die Republik Kasachstan
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
- 200 (zweihundert) Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
- 200 (zweihundert) Zigaretten oder
- 50 (fünfzig) Zigarren und
- 3 (drei) Liter alkoholische Getränke
Fremdwährungen ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar (USD) sowie technische Geräte oder wertvolle Gegenstände müssen eigenständig und ohne die Aufforderung der kasachischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.
Das Mitführen von Waffen ist nicht erlaubt.
Hinweis
Die Zollgesetze der Republik Kasachstan ändern sich häufig. Daher ist es ratsam sich vor der Abreise, über die Einfuhrbeschränkungen bei der Botschaft der Republik Kasachstan zu Informieren. Die Einfuhr von Drogen und Aufputschmitteln, Waffen und Munition, Publikationen die sich gegen die Republik Kasachstan richten und pornographischem Material jeglicher Art, ist verboten.
Für Pelze, Schmuck und Edelsteine, Waffen und Munition besteht ein Ausfuhrverbot. Die Ausfuhr von Teppichen, alten Büchern, Antiquitäten, Kunst- und Kulturgütern ist nur mit einer Exportgenehmigung möglich. Allgemein dürfen Kasachische Waren nur ausgeführt werden, die nachweislich mit Devisen gekauft wurden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.
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