Inhalt Reiseinformationen: Republik Irak
Zollbestimmungen für die Republik Irak
Als Eigenbedarf dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
- 250 (zweihundertfünfzig) Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
- 200 (zweihundert) Zigaretten oder
- 10 (zehn) Zigarillos und
- 1 (ein) Liter Alkohol oder
- 2 (zwei) Liter Wein
Wichtiger Hinweis zur Einfuhr von Tabak und alkoholischen Getränken in die Republik Irak
Die Einfuhr von Tabak und alkoholischen Getränken in die Republik Irak kann jederzeit ohne Vorankündigung beschränkt oder ganz verboten werden. Sicherheitshalber sollten Sie sich vor Reiseantritt bei der Botschaft oder dem Konsulat der Republik Irak über die aktuellen Einfuhrmengen von Tabak und alkoholischen Getränken erkundigen.
Landeswährung und Fremdwährungen müssen bei der Einreise und Ausreise eigenständig und ohne die Aufforderung der irakischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.
Hinweis
In der Republik Irak ist u. a. die Einfuhr von pornographischem Material, Rauschgift (Drogen), Aufputschmitteln, Waffen, Waffenteilen, Waffenzubehör und Munition streng verboten. Die Ausfuhr von archäologischen Gegenständen, wie auch Andenken in größeren Mengen, sind ebenfalls verboten. Verstöße gegen die irakischen Zollbestimmungen werden bestraft.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.