Inhalt Reiseinformationen: Territorium Guam
Zollbestimmungen für das Territorium Guam (Außengebiet der USA im westpazifischen Ozean)
Als Eigenbedarf für Personen ab 21 Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und Alkoholischen Getränken mitgeführt werden:
- 2 Kilogramm losen Tabak oder 200 Zigaretten oder 50 Zigarren (keine kubanischen Zigarren)
- 1 Liter Alkoholische Getränke
Achtung
Es besteht Verzollungspflicht für Alkoholische Getränke und Geschenke jeglicher Art.
Landeswährung und Fremdwährungen im Gegenwert von über 10.000 USD müssen gemeldet und deklariert werden.
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben sehr strenge Zollbestimmungen, wie auch verstärkte Sicherheitsmaßnahmen die zu beachten sind und sich jederzeit verändern können. Vor Antritt der Reise sollten Sie sich über die genauen Bestimmungen auf folgender Internetseite erkundigen: www.cbp.gov
Hinweis
Die Einfuhr von Lebensmitteln, Pflanzen, Feuerwerkskörpern, Drogen, Waffen und Munition, obszönen Publikationen und Gegenständen sind verboten. Personen die Medikamente mit abhängig machenden oder Betäubenden Stoffen zum persönlichen Gebrauch mitführen müssen, benötigen eine vom Arzt ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung in englischer Sprache.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.