• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Aktuelles Datum: Sonntag, 28. April 2024 | Artikel aktualisiert am Sonntag, 12. Mai 2019

Inhalt Reiseinformationen: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Zollbestimmungen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
Zollbestimmungen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Zollbestimmungen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtiger Hinweis

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Inhalt dieses Beitrags:

Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen im Reiseverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Es gibt im Reiseverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, damit auch im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, keine Beschränkungen abgabenrechtlicher Art für im Reisegepäck mitgeführte Waren zu privaten zwecken, die ausschließlich für Ihren Eigenbedarf genutzt werden. Jedoch können für den Reiseverkehr die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen für mitgeführte Waren durch einzelstaatliche Rechtsvorschriften eines EU-Landes unterschiedlich sein.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Die Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte unterscheiden sich zwischen den Nicht-EU-Ländern und den EU-Ländern. Die Reisenden aus den Nicht-EU-Ländern dürfen erheblich weniger Tabakwaren und Tabakprodukte abgabenfrei in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einführen, als die Reisenden aus den EU-Mitgliedsländern. Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer zahlen zu müssen. Besonders die Zollkontrollen der eingeführten Waren für Reisende aus Nicht-EU-Ländern können häufiger vorkommen, da die erlaubte Einfuhrmenge geringer ist.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland für Personen ab 17 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 17 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eingeführt werden.

Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
  • 1000 Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak
  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos – Höchstgewicht 3 Gramm pro Stück
  • 200 Zigarren

Hinweis zu den Außengebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Bei der Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus den unten genannten Außengebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wo die Mehrwertsteuer und die Verbrauchsteuerbestimmungen der Europäischen Union nicht angewendet werden, gelten nicht die oben aufgeführten Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten. Genauere Informationen über die Richtlinien der gemeinsamen Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der Europäischen Union erhalten Sie auf der Website von EUR-Lex:

Amtsblatt der Europäischen Union – Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwert- und Verbrauchsteuersystem.

Außengebiete der Mitgliedstaaten der Europäischen Union:

Für die Einreise aus folgenden Außengebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland die abgabenfreien Reisefreimengen aus Nicht-EU-Staaten:

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland für Personen ab 17 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 17 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des britischen und nordirischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
  • 250 Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos – Höchstgewicht 3 Gramm pro Stück oder
  • 50 Zigarren

Bei der Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus den oben genannten Außengebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten ebenfalls die aufgeführten abgabenfreien Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Tabakwaren und Tabakprodukte dürfen Reisende ab 17 Jahren im Reiseverkehr nach Großbritannien und Nordirland einführen. Für Reisende die aus den EU-Staaten nach Großbritannien und Nordirland einreisen, gelten höhere abgabenfreie Reisefreimengen für Tabakwaren und Tabakprodukte, als für Reisende die aus den Nicht-EU-Staaten einreisen. Die gleichen eingeschränkten Einfuhrmengen gelten auch für Reisende aus den Außengebieten der EU-Staaten, wenn sie nach Großbritannien und Nordirland einreisen.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr nach Großbritannien und Nordirland

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr nach Großbritannien und Nordirland

Die Reisefreimengen für alkoholhaltige Getränke hängt davon ab, aus welchen Ländern die Personen nach Großbritannien und Nordirland einreisen. Der Unterschied der Reisefreimengen zwischen den Nicht-EU-Ländern und den EU-Ländern ist gravierend hoch. Die Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr sollten unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gezahlt werden.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland für Personen ab 17 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 17 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eingeführt werden.

Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

  • 10 Liter Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt
  • 20 Liter "Zwischenerzeugnisse" mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (zum Beispiel Likörwein, Wermutwein, Madeira, Sherry, Portwein, Campari)
  • 90 Liter Wein (hiervon maximal 60 Liter Schaumwein beziehungsweise Sekt)
  • 110 Liter Bier

Bei der Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus den oben genannten Außengebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten nicht die aufgeführten Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland für Personen ab 17 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 17 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des britischen und nordirischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

  • 1 Liter Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt oder
  • 2 Liter "Zwischenerzeugnisse" mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (zum Beispiel Likörwein, Wermutwein, Madeira, Sherry, Portwein, Campari) und
  • 4 Liter Wein (kein Schaumwein) und
  • 16 Liter Bier

Bei der Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus den oben genannten Außengebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten ebenfalls die aufgeführten abgabenfreien Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für alkoholhaltige Getränke für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Die Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken nach Großbritannien und Nordirland ist für Reisende ab 17 Jahren gestattet. Reisende aus den EU-Staaten dürfen höhere Mengen an alkoholischen Getränken abgabenfrei nach Großbritannien und Nordirland einführen, als Reisende aus den Nicht-EU-Staaten. Die Regelungen für Reisende aus den Nicht-EU-Staaten gelten auch für Reisende die aus den Außengebieten der EU-Staaten nach Großbritannien und Nordirland einreisen.

Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr nach Großbritannien und Nordirland

Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr nach Großbritannien und Nordirland

Es gelten unterschiedliche Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr nach Großbritannien und Nordirland die Sie beachten sollten. Der Unterschied bei den Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren bezieht sich auf das Land, aus welchem Sie in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einreisen. Für die abgabenfreie Einfuhr aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind die Mengen- und Wertbeschränkungen für sonstige Waren unbedingt einzuhalten. Bei Nichtbeachtung der Mengen- und Wertbeschränkungen müssen Sie die Einfuhrabgaben in voller Höhe bezahlen.

Inhalt: Einfuhr von sonstigen Waren in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren (außer Neufahrzeuge) im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ohne Mengen- und Wertbeschränkung eingeführt werden. Da in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer für die Ware schon bezahlt wurde, fallen keine weiteren Steuern im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland an.

Abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren, wie zum Beispiel elektronische Geräte, Parfüme, Kosmetika, Kaffee und Tee im unten genannten Gesamtwert, im Reiseverkehr aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreigrenzen von sonstigen Waren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Abgabenfreie Reisefreigrenzen von sonstigen Waren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Sonstige Waren im Gesamtwert von maximal £390 britischem Pfund dürfen Reisende in der Regel zoll- und steuerfrei einführen.

Hinweis: Reisende die mit einem Binnenschiff oder mit einem privaten, nicht gewerblich genutzten Flugzeug oder Wasserfahrzeug in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einreisen, dürfen nur sonstige Waren im Gesamtwert von maximal £270 britischem Pfund zoll- und steuerfrei einführen.

Die Werte vom persönlichen Gepäck sowie Medikamenten für den persönlichen Gebrauch, werden zu den oben genannten Gesamtwerten nicht mitgerechnet.

Bei der Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland aus den oben genannten Außengebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten ebenfalls die aufgeführten abgabenfreien Reisefreigrenzen von sonstigen Waren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.

Hinweis zum Gesamtwert der abgabenfreien Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Sie müssen den Wert der abgabenfreien sonstigen Waren mit den Original-Quittungen bei der Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gegebenenfalls nachweisen. Außerdem ist es nicht möglich den Wert einzelner Gegenstände, die den Gesamtwert von £270 britischem Pfund beziehungsweise £390 britischem Pfund übersteigen, unter den Mitreisenden aufzuteilen. Zum Beispiel kann ein Ehepaar den Wert eines elektronischen Gerätes das £500 britische Pfund beträgt nicht unter sich aufteilen, um dadurch eine zoll- und steuerfreie Einfuhr zu erreichen. In dem geschilderten Beispiel würde die Einfuhrabgabe auf den Wert des elektronischen Gerätes (im Beispiel £500 britische Pfund) erhoben. Der Wertanteil der Reisefreigrenze von £270 britischem Pfund beziehungsweise £390 britischem Pfund wird nicht berücksichtigt und entsprechend nicht von den £500 britischen Pfund aus dem Beispiel abgezogen.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für sonstige Waren für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Reisende aus den EU-Staaten dürfen sonstige Waren (außer Neufahrzeuge) abgabenfrei ohne Mengen- und Wertbeschränkung nach Großbritannien und Nordirland einführen. Für Reisende aus den Nicht-EU-Staaten gibt es für sonstige Waren abgabenfreie Reisefreigrenzen die bei der Einreise nach Großbritannien und Nordirland eingehalten werden müssen. Reisende dürfen in der Regel sonstige Waren im Gesamtwert von maximal £390 britischem Pfund zoll- und steuerfrei nach Großbritannien und Nordirland einführen. Bei der Anreise mit einem Binnenschiff oder mit einem privaten, nicht gewerblich genutzten Flugzeug oder Wasserfahrzeug nach Großbritannien und Nordirland dürfen sonstige Waren im Gesamtwert von maximal £270 britischem Pfund zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Der Wert einzelner Gegenstände kann nicht unter den Mitreisenden aufgeteilt werden, um die abgabenfreien Reisefreigrenzen für Großbritannien und Nordirland einzuhalten. Für Reisende die aus den Außengebieten der EU-Staaten nach Großbritannien und Nordirland einreisen, gelten die gleichen Regelungen wie für Reisende aus den Nicht-EU-Staaten.

Einfuhrbeschränkungen für Fleischprodukte und Milchprodukte (tierische Erzeugnisse) im Reiseverkehr in Großbritannien und Nordirland

Einfuhrbeschränkungen für Fleischprodukte und Milchprodukte (tierische Erzeugnisse) im Reiseverkehr in Großbritannien und Nordirland

Im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gibt es Einfuhrbeschränkungen für Fleischprodukte und Milchprodukte (tierische Erzeugnisse) die beachtet werden müssen. Je nachdem aus welchem Land Sie einreisen unterscheiden sich die Einfuhrbeschränkungen. Es gelten für die Mitgliedsländer der Europäischen Union andere Einfuhrbeschränkungen für Fleischprodukte und Milchprodukte (tierische Erzeugnisse) als für die Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören. Eine Ausnahmeregelung gibt es nur für fünf Länder die nicht zur Gemeinschaft der Europäischen Union gehören. Für diese fünf Länder gelten die gleichen Einfuhrbeschränkungen für Fleischprodukte und Milchprodukte (tierische Erzeugnisse) wie für die Mitgliedsländer der Europäischen Union.

Inhalt: Einfuhr im Reiseverkehr von tierischen Erzeugnissen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Einfuhr im Reiseverkehr von tierischen Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Innerhalb der Europäischen Union, daher auch im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, gibt es im Reiseverkehr keine gesetzlichen Beschränkungen für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen (Fleischprodukte und Milchprodukte) aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In der Europäischen Union gelten strenge gesetzliche veterinäre Bestimmungen die von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union beachtet und eingehalten werden müssen.

Ausnahmeregelung für fünf nicht Mitgliedsländer der Europäischen Union bei der Einfuhr von tierischen Erzeugnissen im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Auch für die folgenden fünf nicht Mitgliedsländer der Europäischen Union gelten im Reiseverkehr keine Verbote oder Auflagen (wie zum Beispiel Gesundheitsbescheinigungen) für die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen (Fleischprodukte und Milchprodukte) in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, da diese ebenfalls die strengen gesetzlichen veterinären Bestimmungen der Europäischen Union einhalten. Für diese Länder gibt es lediglich Mengenbeschränkungen, die im Reiseverkehr nach Großbritannien und Nordirland eingehalten werden müssen.

Weitere Informationen über die Einfuhrbestimmungen von tierischen Erzeugnissen (Fleischprodukte und Milchprodukte) in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhalten Sie auf der Website der Europäischen Kommission:

Europäische Kommission – Erlaubte und verbotene Produkte: Produkte tierischen Ursprungs - Ihr Europa.

Hinweis – Einfuhrbeschränkung von tierischen Erzeugnissen bei einer Tierseuche in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Eine Einfuhrbeschränkung von tierischen Erzeugnissen (Fleischprodukte und Milchprodukte) aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gibt es nur, wenn eine Tierseuche in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgebrochen ist. Dann ist die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, örtlich begrenzt auf den betroffenen Mitgliedstaat der Europäischen Union, gänzlich verboten. Wenn der Ausbruch der Tierseuche wieder eingedämmt ist, wird die Einfuhrbeschränkung von tierischen Erzeugnissen (Fleischprodukte und Milchprodukte) aus dem betroffenen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland wieder aufgehoben.

Einfuhr im Reiseverkehr von tierischen Erzeugnissen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und den nicht oben genannten Staaten in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Einfuhr im Reiseverkehr von tierischen Erzeugnissen aus anderen nicht oben genannten Staaten in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Ohne eine offizielle Gesundheitsbescheinigung eines veterinärmedizinischen Dienstes ist die Einfuhr im Reiseverkehr von tierischen Erzeugnissen (Fleischprodukte und Milchprodukte) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und den nicht oben genannten Staaten, sowie aus Grönland, der Republik Island und den Färöer-Inseln, in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gänzlich verboten. Reisende aus Grönland, der Republik Island und den Färöer-Inseln dürfen tierische Erzeugnisse bis maximal 10 (zehn) Kilogramm (kg) pro Person nach Großbritannien und Nordirland einführen. Alle unerlaubten tierischen Erzeugnisse werden bei der Einreise sofort entsorgt. Diese Maßnahme dient zur Verhinderung von eingeschleppten Tierseuchen über den Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und damit auch in die Europäische Union.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Fleischprodukte und Milchprodukte (tierische Erzeugnisse) für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

In Großbritannien und Nordirland gibt es im Reiseverkehr keine Beschränkungen für die Einfuhr von Fleischprodukten und Milchprodukten aus den EU-Ländern und fünf weiteren Nicht-EU-Ländern, die die strengen veterinären Bestimmungen der EU einhalten. Nur bei einer Tierseuche in einem EU-Land, wird eine Einfuhrbeschränkung für tierische Erzeugnisse, begrenzt auf das betreffende EU-Land, von Großbritannien und Nordirland verhängt. Ganz anders sind die Einfuhrbestimmungen von Fleischprodukten und Milchprodukten aus den Nicht-EU-Ländern im Reiseverkehr nach Großbritannien und Nordirland. Um tierische Erzeugnisse aus den Nicht-EU-Ländern im Reiseverkehr nach Großbritannien und Nordirland einzuführen, muss eine offizielle Gesundheitsbescheinigung eines veterinärmedizinischen Dienstes vorgelegt werden. Wenn die erforderliche Gesundheitsbescheinigung nicht vorgelegt wird, werden alle tierischen Erzeugnisse von den britischen und nordirischen Zollbeamten vor Ort entsorgt. Eine Ausnahmeregelung besteht für Reisende aus Grönland, der Republik Island und den Färöer-Inseln, sie dürfen Fleischprodukte und Milchprodukte bis maximal 10 (zehn) Kilogramm (kg) pro Person in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einführen.

Hinweis auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften für die Wareneinfuhr im Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Trotz der Bestimmungen der Europäischen Union kann die Wareneinfuhr im Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union, damit auch im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, nach besonderen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften beschränkt oder ganz verboten sein. Auf der Website der britischen und nordirischen Zollbehörde erhalten Sie weitere Informationen über die Wareneinfuhr im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland:

Bringing goods into the UK | Arrivals from EU countries – GOV.UK – Britische und Nordirische Zollbehörde.

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich in englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):

Muster einer Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln.

Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel aus den EWR-Staaten in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Die Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr aus den unten genannten EWR-Staaten (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist begrenzt auf maximal 12 Monate. Zur Berechnung der Menge für 12 Monate werden die Dosierungsempfehlungen aus dem Beipackzettel des Arzneimittels berücksichtigt.

Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) – das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gehört zu den Vertragsstaaten

Die folgenden 28 EU-Staaten und 3 Nicht-EU-Staaten gehören zu den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Stand Juli 2017):

  • 28 EU-Staaten gehören zu den EWR-Staaten: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Republik Estland, Republik Finnland, Republik Frankreich, Hellenische Republik – Griechenland, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Irland, Republik Italien, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik Österreich, Republik Polen, Republik Portugal, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Slowakei, Republik Slowenien, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Republik Zypern
  • 3 Nicht-EU-Staaten gehören zu den EWR-Staaten: Republik Island, Fürstentum Liechtenstein, Königreich Norwegen

Weitere Informationen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erhalten Sie auf der Website des Europäischen Parlaments:

Europäisches Parlament – Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR), die Schweiz und der Norden.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel aus Ländern außerhalb der EWR-Staaten in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Die Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr aus Ländern außerhalb der oben genannten EWR-Staaten (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist begrenzt auf maximal 3 Monate. Zur Berechnung der Menge für 3 Monate werden die Dosierungsempfehlungen aus dem Beipackzettel des Arzneimittels berücksichtigt. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einführen.

Einfuhr von rezeptpflichtigen Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in englischer Sprache vorgelegt werden.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland zu verhindern, werden die Arzneimittel von der britischen und nordirischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das britische und nordirische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr nach Großbritannien und Nordirland die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln nach Großbritannien und Nordirland ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Die Einfuhrmenge pro Arzneimittel nach Großbritannien und Nordirland ist begrenzt auf maximal 12 Monate aus den EWR-Staaten und maximal 3 Monate aus den Nicht-EWR-Staaten. Rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eingeführt werden. Die Einfuhr nach Großbritannien und Nordirland von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der britischen und nordirischen sowie auf der internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen nach Großbritannien und Nordirland eingebracht werden, wenn sie nicht dem britischen und nordirischen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Empfehlung für weitere Informationen

Weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland erhalten Sie auf der Website der britischen und nordirischen Zollbehörde:

Controlled drugs: licences, fees and returns – GOV.UK – Britische und Nordirische Zollbehörde.

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in Großbritannien und Nordirland

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in Großbritannien und Nordirland

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Großbritannien und Nordirland gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den britischen und nordirischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in Großbritannien und Nordirland wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in Großbritannien und Nordirland

Im Königreich Großbritannien und Nordirland gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Elefanten wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die britischen und nordirischen nationalen Artenschutzregelungen,
  • die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen der Europäischen Union
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in Großbritannien und Nordirland

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in Großbritannien und Nordirland. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift die britische und nordirische Regierung hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Riesenmuscheln wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten:

Länderauswahl – Artenschutz im Urlaub | Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion.

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Der Artenschutz wird von der britischen und nordirischen Regierung sehr ernst genommen. In Großbritannien und Nordirland gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen der EU-Staaten sowie das Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs nach Großbritannien und Nordirland ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus Großbritannien und Nordirland ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Anzeigepflicht oder Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln ab 10.000 Euro Gegenwert im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Bargeldkontrollen – Anzeigepflicht oder Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln ab 10.000 Euro Gegenwert im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Bei der Einreise und der Ausreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht eine Anzeigepflicht oder Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln ab 10.000 Euro Gegenwert. Ob Sie im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zu einer mündlichen Anzeigepflicht auf Nachfrage der Zollbeamten oder zu einer eigenständigen Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten verpflichtet sind, hängt davon ab aus welchem Land Sie einreisen beziehungsweise in welches Land Sie ausreisen.

Inhalt: Bargeldkontrollen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Reisen innerhalb der Europäischen Union: Anzeigepflicht von Barmitteln ab 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Reisen innerhalb der Europäischen Union: Anzeigepflicht von Barmitteln ab 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Im Reiseverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht auf Nachfrage der Zollbeamten eine Anzeigepflicht von Barmitteln ab 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert. Ohne die Nachfrage der Zollbeamten besteht für Sie keine Verpflichtung zur Offenlegung Ihrer Barmittel, die Sie mit sich führen. Sie sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, auf Nachfrage der britischen und nordirischen Zollbeamten Ihre Barmittel mündlich anzuzeigen. Auch die Nachfragen der britischen und nordirischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten.

Reisen in und aus der Europäischen Union: Meldepflicht von Barmitteln ab 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Reisen in und aus der Europäischen Union: Meldepflicht von Barmitteln ab 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Seit dem 15. Juni 2007 müssen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also auch im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, nach Artikel 3 (drei) der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 (eintausendachthundertneunundachtzig / zweitausendfünf) Barmittel ab 10.000 Euro oder andere Währungen ab gleichem Gegenwert, bei Reisen in und aus der Europäischen Union, gemeldet und deklariert werden. Die Meldepflicht von Barmitteln ab 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Für Transitreisende die keine EU-Bürger sind und sich wegen eines Weiterfluges in ein Nicht-EU-Land in der Internationalen Transitzone eines Flughafens der Europäischen Union aufhalten, gilt ebenfalls die Meldepflicht von Barmitteln ab 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert.

Online-Formular zur Deklaration von Barmitteln – Britische und Nordirische Steuer- und Zollbehörde

Wenn Sie der Deklarationspflicht für Barmittel ab 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert nachkommen müssen, ist es empfehlenswert das Online-Formular der britischen und nordirischen Steuer- und Zollbehörde zu nutzen und vor der Abreise nach Großbritannien und Nordirland die erforderliche Deklaration Online einzureichen. Das wird Ihnen bei der Einreise nach Großbritannien und Nordirland viel Zeit, bei der Abwicklung der Formalitäten, ersparen. Das Online-Formular zur Deklaration von Barmitteln finden Sie in englischer Sprache auf der Website der britischen und nordirischen Steuer- und Zollbehörde:

Declare cash amounts of 10.000 euros or more or the equivalent in other currencies when leaving or entering EU – Cash declaration (C9011) print and post form – GOV.UK | Online-Formular zur Deklaration von Barmitteln – Britische und Nordirische Steuer- und Zollbehörde.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Zu den Barmitteln im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen, außer Münzen aus Edelmetall) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel und Schuldverschreibungen. Genauere Informationen zu den Barmitteln und den Bargeldkontrollen erhalten Sie auf der Website der Europäischen Kommission:

Bargeldkontrollen | Taxation and Customs Union – European Commission.

Weitere Informationen zu der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005

Nachlesen können Sie die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Europäische Gemeinschaft oder aus der Europäischen Gemeinschaft verbracht werden auf der Website von EUR-Lex:

Amtsblatt der Europäischen Union – Verordnung (EG) Nr. 1889/2005.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Nach britischem und nordirischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel ab 10.000 Euro Gegenwert eine Anzeigepflicht oder Meldepflicht für Reisende. Für die Einreise aus einem EU-Staat nach Großbritannien und Nordirland und der Ausreise in einen EU-Staat aus Großbritannien und Nordirland, gilt für sämtliche Barmittel eine Anzeigepflicht auf Nachfrage der britischen und nordirischen Zollbeamten. Für die Einreise aus einem Nicht-EU-Staat nach Großbritannien und Nordirland und der Ausreise in einen Nicht-EU-Staat aus Großbritannien und Nordirland, gilt für sämtliche Barmittel ab 10.000 Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert eine Meldepflicht die eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten zu erfüllen ist. Die Meldepflicht gilt auch für Transitreisende, die sich wegen eines Weiterfluges in ein Nicht-EU-Land in der Internationalen Transitzone eines Flughafens der Europäischen Union aufhalten und keine EU-Bürger sind. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen, außer Münzen aus Edelmetall) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Laut den Zollbestimmungen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen britischen und nordirischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Großbritannien und Nordirland

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Die Einfuhr von Shuriken (Wurfsterne) im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Schreckschusspistolen, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am britischen und nordirischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der britischen und nordirischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. Bei einem Verstoß kann in Großbritannien und Nordirland ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden. Der britische und nordirische Zoll ist außerdem für den Schutz von geografischen Herkunftsangaben zuständig und zieht Produkte mit falschen Angaben bei der Einfuhr aus dem Verkehr. Geografische Herkunftsangaben von Waren oder Dienstleistungen sind und werden im Register der Europäischen Union eingetragen.

Marken- und Produktpiraterie gehört im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten in den Binnenmarkt der Europäischen Union streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gilt nicht als Kavaliersdelikt. Genauere Informationen über die Einfuhr von gefälschten Produkten sowie urheberrechtsverletzenden Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland erhalten Sie auf der Website der britischen und nordirischen Zollbehörde:

Using somebody else's intellectual property – GOV.UK – Britische und Nordirische Zollbehörde.

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der britischen und nordirischen Genehmigungsbehörde. Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Großbritanniens und Nordirlands darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der britischen und nordirischen Genehmigungsbehörde

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der britischen und nordirischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie auf der Website der britischen und nordirischen Genehmigungsbehörde:

Department for Digital, Culture, Media & Sport – GOV.UK – Ministerium für Digital, Kultur, Medien & Sport des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland.

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten nach Großbritannien und Nordirland ist verboten. Strafrechtlich gehört in Großbritannien und Nordirland die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in Großbritannien und Nordirland mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen britischen und nordirischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in Großbritannien und Nordirland schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Großbritannien und Nordirland als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in Großbritannien und Nordirland als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das britische und nordirische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Babyflaschen mit Bisphenol-A (BPA) deren Einfuhr sowie der Verkauf in den EU-Ländern verboten ist. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Produkte die asbesthaltig sind.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der britischen und nordirischen Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des britischen und nordirischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen

Zur Zeit lässt die britische und nordirische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das britische und nordirische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das britische und nordirische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Unter diesen Produkten sind auch Babyflaschen mit der Chemikalie Bisphenol-A (BPA), das unter dem Verdacht steht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein. Die britische und nordirische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Die Regierung Großbritanniens und Nordirlands lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper mit CE-Zeichen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einführen

Reisende dürfen laut den britischen und nordirischen Zollbestimmungen Feuerwerkskörper mit CE-Zeichen im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einführen. Unbedingt zu beachten ist, dass bei der Einreise in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland der Reisende verpflichtet ist die Feuerwerkskörper am britischen und nordirischen Grenzübergang eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten zu melden. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne CE-Kennzeichnung ist im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland strengstens verboten. Wer gegen das Einfuhrverbot von Feuerwerkskörpern ohne CE-Kennzeichnung verstößt oder der Meldepflicht von Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung nicht nachkommt muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Feuerwerkskörper sind nach den unten angegebenen Kategorien 1 (relativ ungefährlich) bis 4 (besonders gefährlich) geordnet und die Kategorie-Einteilungen sind entscheidend für die Einfuhrbestimmungen der Feuerwerkskörper.

Inhalt: Einteilung der Feuerwerkskörper in Kategorien

Kategorie 1: Feuerwerkskörper für Kleinstfeuerwerke

Kleinstfeuerwerke (Jugendfeuerwerke) gehören zur Kategorie 1 und dürfen von Personen ab 16 Jahren ganzjährig in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eingeführt werden. Die Verwendung (das Abbrennen) von Kleinstfeuerwerken (Jugendfeuerwerken) ist im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ganzjährig erlaubt, außer auf öffentlichen Plätzen oder auf den Straßen. Das gilt auch für Wunderkerzen. Wer sich nicht daran hält, muss zumeist £90 britische Pfund als Strafe bezahlen. Zu den Kleinstfeuerwerken gehören zum Beispiel:

Wunderkerzen gehören zur Kategorie 1 Kleinstfeuerwerke (Jugendfeuerwerke) und gelten als relativ ungefährlich
  • Vulkane
  • Bodenwirbel
  • Knallerbsen
  • Knallbonbons
  • Brummkreisel
  • Wunderkerzen
  • Handfontänen
  • Tischfeuerwerke
  • Blitz-Knatterbälle
  • Feuerwerkscherzartikel

Kategorie 2: Feuerwerkskörper für Kleinfeuerwerke (Silvesterfeuerwerke)

Kleinfeuerwerke (Silvesterfeuerwerke) gehören zur Kategorie 2 und dürfen nur von erwachsenen Personen ab 18 Jahren ganzjährig nach Großbritannien und Nordirland eingeführt werden. Die Verwendung (das Abbrennen) von Kleinfeuerwerken ist im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nur zu Silvester-Neujahr (zum Jahreswechsel) am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Zudem dürfen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland Kleinfeuerwerke nicht in der unmittelbaren Nähe von Krankenhäusern, Altersheimen, Kinderheimen und Kirchen verwendet (abgebrannt) werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe bis zu £5.000 britischem Pfund geahndet. Zu den Kleinfeuerwerken (Silvesterfeuerwerken) gehören zum Beispiel:

Feuerwerksraketen gehören zur Kategorie 2 Kleinfeuerwerke (Silvesterfeuerwerke) und gelten als bedingt gefährlich
  • China-Böller
  • Knallketten
  • Knall-Frösche
  • Kanonenschläge
  • Römische Lichter
  • Leuchtfeuerwerke
  • Verbundfeuerwerke
  • Feuerwerksraketen
  • Feuerwerk-Fontänen
  • Feuerwerk-Bombenrohre
  • Luftpfeiffer (Luftheuler)
  • Feuerwerksbatterien (Batteriefeuerwerk)

Kategorie 3: Feuerwerkskörper für Mittelfeuerwerke (Gartenfeuerwerke)

Feuerwerkskörper für Mittelfeuerwerke (Gartenfeuerwerke) gehören zur Kategorie 3 (Feuerwerksartikel mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse) und dürfen nur von Personen mit einem besonderen Erlaubnisschein in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eingeführt werden. Die Feuerwerkskörper für Mittelfeuerwerke (Gartenfeuerwerke) dürfen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ausnahmslos nur von Personen die eine Ausbildung als Pyrotechniker absolviert haben und den entsprechenden Befähigungsschein besitzen angezündet werden. Das anzünden von Feuerwerkskörpern für Mittelfeuerwerke (Gartenfeuerwerke) ist genehmigungspflichtig und muss bei der zuständigen Behörde der britischen und nordirischen Gemeinde angemeldet werden. Zu den Feuerwerkskörpern für Mittelfeuerwerke (Gartenfeuerwerke) gehören zum Beispiel:

Feuerwerkskörper mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse gehören zur Kategorie 3 Mittelfeuerwerke (Gartenfeuerwerke) und gelten als gefährlich
  • Feuerwerk Flammensäulen
  • Feuerwerk Bengaltöpfe (Flammentöpfe)
  • Knallartikel mit mehr als 20 Gramm NEM (Netto-Explosivstoffmasse)
  • Feuerwerksraketen mit mehr als 20 Gramm NEM (Netto-Explosivstoffmasse)
  • Feuerwerksbatterien mit mehr als 20 Gramm NEM (Netto-Explosivstoffmasse)
  • Feuerwerk-Feuertöpfe mit mehr als 20 Gramm NEM (Netto-Explosivstoffmasse)
  • Feuerwerk-Kugelbomben mit mehr als 20 Gramm NEM (Netto-Explosivstoffmasse)
  • Feuerwerk-Zylinderbomben mit mehr als 20 Gramm NEM (Netto-Explosivstoffmasse)

Kategorie 4: Feuerwerkskörper für Großfeuerwerke

Feuerwerkskörper für Großfeuerwerke gehören zur Kategorie 4 und dürfen nur von Personen mit einem besonderen Erlaubnisschein in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eingeführt werden. Die Feuerwerkskörper für Großfeuerwerke gelten als besonders gefährlich und dürfen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland ausnahmslos nur von ausgebildeten Pyrotechnikern mit dem entsprechenden Befähigungsschein angezündet werden. Großfeuerwerke werden bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel Stadtfesten, Volksfesten, Open-Air-Veranstaltungen oder Jubiläen gezündet. Das anzünden von Großfeuerwerken erfordert, wie bei den Mittelfeuerwerken (Gartenfeuerwerken), eine Genehmigung von der zuständigen Behörde der britischen und nordirischen Gemeinde. Für Großfeuerwerke werden zumeist die gleichen Feuerwerksartikel wie für die Mittelfeuerwerke (Gartenfeuerwerke) benutzt. Der Unterschied liegt in der höheren Menge der Netto-Explosivstoffmasse, dadurch haben die verwendeten Feuerwerkskörper stärkere Lichteffekte und größere Steighöhen die sie erreichen. Als Sichheitsmaßnahme müssen Feuerwerkskörper der Kategorie 4 ein zusätzliches Qualitätssicherungsverfahren durchlaufen bevor die Verwendung erlaubt wird.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Feuerwerkskörper für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern gibt es in Großbritannien und Nordirland unterschiedliche Zollvorschriften. Erlaubt ist nur die Einfuhr von Feuerwerkskörpern mit CE-Kennzeichnung nach Großbritannien und Nordirland. Die Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung sind zudem nach Kategorien geordnet. Feuerwerkskörper der Kategorie 1 dürfen von Personen ab 16 Jahren und der Kategorie 2 nur von erwachsenen Personen ab 18 Jahren ganzjährig nach Großbritannien und Nordirland eingebracht werden. Für das einführen von Feuerwerkskörpern der Kategorien 3 und 4 wird ein besonderer Erlaubnisschein in Großbritannien und Nordirland benötigt. Die Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 dürfen nach britischem und nordirischem Gesetz nur von Pyrotechnikern gezündet werden. Außerdem wird eine Genehmigung von der zuständigen britischen und nordirischen Gemeindeverwaltung benötigt.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Großbritannien und Nordirland

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Großbritannien und Nordirland

Der britische und nordirische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien nach Großbritannien und Nordirland ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Großbritanniens und Nordirlands verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Laut dem britischen und nordirischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom britischen und nordirischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in Großbritannien und Nordirland Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die die Königin des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, das britische Königshaus, den britischen und nordirischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Großbritannien und Nordirland aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Großbritanniens und Nordirlands verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die britische und nordirische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Gemäß den britischen und nordirischen und den gemeinschaftlich vereinbarten Jugendschutzgesetzen der Europäischen Union ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der britischen oder nordirischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in Großbritannien und Nordirland Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien nach Großbritannien und Nordirland, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die britische und nordirische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das britische und nordirische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland erhalten Sie auf der Website der britischen und nordirischen Zollbehörde:

Entering the UK – GOV.UK – Britische und Nordirische Zollbehörde.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

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Weitere Informationen zum Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Zollbestimmungen für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland

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