• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für Georgien

Aktuelles Datum: Freitag, 11. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 3. Februar 2018

Inhalt Reiseinformationen: Georgien

Zollbestimmungen für Georgien
Zollbestimmungen für Georgien

Zollbestimmungen für Georgien

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für Georgien unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen mit einem hohen Bußgeld und/oder Gefängnisstrafen bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit sehr harten Strafen geahndet. Es gibt in Georgien keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch. Für Drogenschmuggel bzw. Drogenhandel kann in Georgien eine lebenslange Gefängnisstrafe verhängt werden.

Das einführen von drahtlosen Sendern und Kommunikationsausrüstungen (z. B. Funkgeräte) ist nur mit einer entsprechenden Genehmigung/Zertifikat der zuständigen georgischen Genehmigungsbehörde erlaubt.

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die georgischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft

Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden in Georgien streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die georgischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr nach Georgien

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr nach Georgien

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer in Georgien zahlen zu müssen.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in Georgien

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr nach Georgien

Als Eigenbedarf dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr nach Georgien zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Es gibt keine genauen Angaben über das Alter der Personen, die Tabakwaren und Tabakprodukte einführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass in Georgien die Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten für Personen über 18 Jahren erlaubt ist.

Hinweis: Sicherheitshalber sollten Sie sich vor Ihrer Abreise nach Georgien bei der georgischen Botschaft bzw. dem georgischen Konsulat über die aktuell geltende Altersfreigabe für die Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr informieren.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr nach Georgien

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des georgischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr nach Georgien
  • 250 Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak oder
  • 400 Zigaretten oder
  • 50 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm andere Tabakerzeugnisse (außer Tabak-Rohstoffe) oder
  • eine Kombination der genannten Tabakwaren mit einem Gesamtgewicht von maximal 250 Gramm

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr darf in Georgien nur einmal pro Kalendermonat in Anspruch genommen werden.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr nach Georgien

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr nach Georgien

Im Reiseverkehr nach Georgien sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern in Georgien gezahlt werden.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in Georgien

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr nach Georgien

Als Eigenbedarf dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr nach Georgien zoll- und steuerfrei eingeführt werden. Es gibt keine genauen Angaben über das Alter der Personen, die alkoholische Getränke einführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass in Georgien die Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken für Personen über 18 Jahren erlaubt ist.

Hinweis: Sicherheitshalber sollten Sie sich vor Ihrer Abreise nach Georgien bei der georgischen Botschaft bzw. dem georgischen Konsulat über die aktuell geltende Altersfreigabe für die Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr informieren.

Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr nach Georgien

Die georgischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

  • 4 Liter alkoholische Getränke

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr darf in Georgien nur einmal pro Kalendermonat in Anspruch genommen werden.

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr nach Georgien

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr nach Georgien

Im Reiseverkehr nach Georgien dürfen Lebensmittel im Gesamtwert von maximal 500 GEL pro Reisenden, abgabenfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Lebensmitteln muss eigenständig, ohne Aufforderung der georgischen Zollbeamten, vom Reisenden gemeldet werden. Um den Gesamtwert der eingeführten Lebensmittel nach Georgien berechnen zu können, müssen auf Verlangen der georgischen Zollbeamten, die Original-Quittungen vorgelegt werden. Zudem dürfen die Lebensmittel die untenstehende Menge nicht überschreiten.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Lebensmitteln im Reiseverkehr nach Georgien

Es ist nicht erlaubt, die georgischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um im Reiseverkehr in Georgien die abgabenfreien Reisefreimengen von Lebensmitteln mehrfach in Anspruch zu nehmen.

  • bis zu 30 kg verschiedener Arten von Lebensmitteln (beachten Sie unbedingt den oben genannten Gesamtwert)

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von Lebensmitteln im Reiseverkehr darf in Georgien nur einmal pro Kalendertag in Anspruch genommen werden.

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr nach Georgien

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr nach Georgien

Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr nach Georgien vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den georgischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht, sofern die persönlichen Gegenstände und Waren in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden sind. Zu beachten ist jedoch das Gesamtgewicht des mitgeführten Gepäcks (inkl. Geschenke) von maximal 30 kg pro Person für die zollfreie Einfuhr nach Georgien.

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr darf in Georgien nur einmal pro Kalendermonat in Anspruch genommen werden.

Achtung: Wichtiger Hinweis zur Deklarationspflicht für persönliche Gegenstände und Waren in Georgien

Deklarationspflichtige Gegenstände und Waren müssen unbedingt eigenständig gemeldet werden. Bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht wird zu den Zoll- und Einfuhrsteuern noch zusätzlich ein hohes Bußgeld vom georgischen Zoll verhängt.

Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für Georgien

Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke, Lebensmittel sowie mitgeführte persönliche Gegenstände und Waren erhalten Sie in georgischer und englischer Sprache auf der Website der georgischen Steuer- und Zollbehörde: Movement of the goods | Georgia - Georgische Steuer- und Zollbehörde

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr nach Georgien

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr nach Georgien

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr nach Georgien gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in Georgien eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in georgischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, dass sicherheitshalber von der georgischen Botschaft oder dem georgischen Konsulat bestätigt werden sollte. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in Georgien

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen nach Georgien

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme nach Georgien eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden beglaubigt und sicherheitshalber von der georgischen Botschaft bzw. dem georgischen Konsulat bestätigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in georgischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln nach Georgien

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln nach Georgien benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde und sicherheitshalber von der georgischen Botschaft oder dem georgischen Konsulat beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr nach Georgien

Die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr nach Georgien ist begrenzt auf maximal 10 (zehn) Standardpackungen (Großpackungen zählen als Mehrfachpackungen) Medikamente pro Reisenden. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch nach Georgien einführen.

Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte nach Georgien

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr nach Georgien eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in georgischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Sicherheitshalber sollten die schriftlichen Unterlagen von der georgischen Botschaft bzw. dem georgischen Konsulat beglaubigt sein.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr nach Georgien

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr nach Georgien zu verhindern, werden die Arzneimittel von der georgischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in Georgien führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr nach Georgien

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr nach Georgien muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in Georgien dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das georgische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für Georgien

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr nach Georgien die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln nach Georgien ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in georgischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in georgischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Alle notwendigen Unterlagen sollten sicherheitshalber von der georgischen Botschaft oder dem georgischen Konsulat bestätigt worden sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach Georgien ist begrenzt auf maximal 10 (zehn) Standardpackungen (Großpackungen zählen als Mehrfachpackungen) pro Reisenden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen nach Georgien eingeführt werden. Die Einfuhr nach Georgien von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der georgischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen nach Georgien eingebracht werden, wenn sie nicht dem georgischen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Empfehlung für weitere Informationen

Weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr nach Georgien erhalten Sie in georgischer und englischer Sprache auf der Website der georgischen Steuer- und Zollbehörde: Narcotic drugs and Psychotropic substances | Georgia - Georgische Steuer- und Zollbehörde

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr nach Georgien

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr nach Georgien

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Georgien gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den georgischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr nach Georgien wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr nach Georgien

In Georgien gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Elefanten wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die georgischen nationalen Artenschutzregelungen
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr nach Georgien

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr nach Georgien. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in Georgien, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der georgische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Riesenmuscheln wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten: Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für Georgien

Der Artenschutz wird von der georgischen Regierung sehr ernst genommen. In Georgien gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs nach Georgien ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus Georgien ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 30.000 GEL Gegenwert in Georgien

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 30.000 GEL Gegenwert in Georgien

Bei der Einreise und der Ausreise aus Georgien können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 30.000 GEL Gegenwert.

Inhalt: Bargeldkontrollen in Georgien

Meldepflicht von Barmitteln über 30.000 GEL oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in Georgien

Meldepflicht von Barmitteln über 30.000 GEL oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in Georgien

Im Reiseverkehr nach Georgien müssen alle Barmittel über 30.000 GEL oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln über 30.000 GEL oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der georgischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 30.000 GEL oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus Georgien unbedingt erfüllt werden.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in Georgien

Zu den Barmitteln in Georgien zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für Georgien

Nach georgischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel über 30.000 GEL Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 30.000 GEL oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der georgischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in Georgien

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in Georgien

Laut den Zollbestimmungen von Georgien bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in Georgien unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus Georgien ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen georgischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Georgien

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr nach Georgien

Die Einfuhr von Shuriken (Wurfsterne) im Reiseverkehr nach Georgien ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr nach Georgien gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am georgischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der georgischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in Georgien meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr nach Georgien

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr nach Georgien

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr nach Georgien. Bei einem Verstoß kann in Georgien ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.

Marken- und Produktpiraterie gehört in Georgien strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in Georgien strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln nach Georgien gilt nicht als Kavaliersdelikt.

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus Georgien

Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus Georgien ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der georgischen Genehmigungsbehörde Ministry of Culture and Sport of Georgia (Ministerium für Kultur und Sport Georgiens). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Georgiens darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in Georgien befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus Georgien
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Alte Teppiche.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der georgischen Genehmigungsbehörde

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der georgischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus Georgien von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie in georgischer und englischer Sprache auf der Website der georgischen Genehmigungsbehörde Ministry of Culture and Sport of Georgia (Ministerium für Kultur und Sport Georgiens): Ministry of Culture and Sport of Georgia – Ministerium für Kultur und Sport Georgiens

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in Georgien

Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus Georgien ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für Georgien

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten nach Georgien ist verboten. Strafrechtlich gehört in Georgien die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen in die Republik Georgien verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in Georgien mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen georgischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in Georgien schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in Georgien für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in Georgien für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Georgien als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in Georgien im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in Georgien als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das georgische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Produkte die asbesthaltig sind.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der georgischen Steuer- und Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des georgischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen

Zur Zeit lässt die georgische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das georgische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das georgische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte nach Georgien

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht nach Georgien eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die georgische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Georgiens Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Georgien

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Georgien

Der georgische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr nach Georgien eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien nach Georgien ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in Georgien Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Georgiens verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr nach Georgien

Laut dem georgischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr nach Georgien strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom georgischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung von Georgien verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in Georgien Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die den Präsident von Georgien, den georgischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Georgien aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Georgiens verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die georgische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in Georgien einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr nach Georgien

Gemäß dem georgischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr nach Georgien ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der georgischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz von Georgien verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in Georgien Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird in Georgien überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für Georgien

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien nach Georgien, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die georgische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das georgische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für Georgien

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für Georgien erhalten Sie in georgischer und englischer Sprache auf der Website der georgischen Steuer- und Zollbehörde: Movement of the goods | Georgia - Georgische Steuer- und Zollbehörde

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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