• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für die Volksrepublik China

Aktuelles Datum: Montag, 14. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 3. März 2020

Inhalt Reiseinformationen: Volksrepublik China

Zollbestimmungen für die Volksrepublik China
Zollbestimmungen für die Volksrepublik China

Zollbestimmungen für die Volksrepublik China

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geldstrafen und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Volksrepublik China unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Jeder Reisende (ausgenommen sind Personen, die jünger als 16 (sechzehn) Jahre alt sind und mit Erwachsenen reisen) ist verpflichtet, bei der Ankunft in der Volksrepublik China, dass von den zuständigen chinesischen Behörden ausgestellte Einreiseformular und Zolldeklarationsformular für Gepäck, auszufüllen und zu unterschreiben. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare gelten als eidesstattliche Erklärung. Nach der Bestätigung durch den Zoll wird eine Kopie der Formulare an die Reisenden zurückgegeben, die bei der Ausreise aus der Volksrepublik China dem Zoll vorgelegt werden muss. Daher ist es wichtig, die Zollformulare bis zur Abreise sorgfältig aufzubewahren und nicht zu verlieren.

Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt in der Volksrepublik China keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch. Auch die Einfuhr von Kath ist gänzlich verboten, da Kath ebenfalls als Droge eingestuft ist. Kath sind die Zweigspitzen von den jungen Blättern des Kathstrauches, dass in einigen Ländern zum Rausch zerkaut wird. In der Volksrepublik China kann für schwere Drogendelikte die Todesstrafe verhängt werden.

Laut dem Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung, darf die chinesische Polizei diverse vergehen (betrifft gegenwärtig 238 (zweihundertachtunddreißig) Tatbestände) wie zum Beispiel illegalem Aufenthalt, sittenwidriges Verhalten, Drogenkonsum, Prostitution (Prostituierte sowie Freier werden bestraft), Störung der öffentlichen Ordnung usw. mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 (fünftausend) Renminbi Yuan (RMB) bestrafen und/oder bis zu 15 (fünfzehn) Tage Haft (Arrest), ohne richterlichen Erlass, anordnen. Auch bei ausländischen Staatsbürgern wird das Gesetz ohne Toleranz angewendet.

Verboten ist die Einfuhr von Druckerzeugnissen (Bücher, Zeitschriften, Kataloge, Zeitungen, Poster, Kalender usw.), Filmen, Fotografien, Schallplatten, bespielten Tonbändern und Videobändern, CDs (Video und Audio), Speichermedien für Computer und anderen Artikeln, die den politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und moralischen Interessen der Volksrepublik China schaden. Bei Verdacht können die Datenträger und Druckerzeugnisse vom Zoll eingezogen und auf verbotene Inhalte geprüft werden.

Es ist empfehlenswert, alle Datenträger und Druckerzeugnisse eigenständig dem chinesischen Zollbeamten mitzuteilen und vorzulegen. Zudem sollten alle Datenträger und Druckerzeugnisse separat verpackt werden, um den Zugang für den Zollbeamten zu erleichtern.

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die chinesischen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft

Die Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen werden in der Volksrepublik China streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die chinesischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Eine Ausreisesperre wird verhängt und der Reisepass kann eingezogen werden. Zudem ist ist die Anordnung einer Untersuchungshaft bis zum Abschluss der Ermittlungen möglich.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zollsteuer und Einfuhrsteuer in der Volksrepublik China zahlen zu müssen.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Volksrepublik China

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Als Eigenbedarf dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Volksrepublik China zollfrei und steuerfrei eingeführt werden. Es gibt keine genauen Angaben über das Alter der Personen, die Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Volksrepublik China einführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Volksrepublik China für Personen über 18 (achtzehn) Jahren erlaubt ist.

Hinweis: Sicherheitshalber sollten Sie sich vor Ihrer Abreise in die Volksrepublik China bei der chinesischen Botschaft bzw. dem chinesischen Konsulat über die aktuell geltende Altersfreigabe für die Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr informieren.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des chinesischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Volksrepublik China
  • 500 (fünfhundert) Gramm losen Zigarettentabak oder Pfeifentabak oder
  • 400 (vierhundert) Zigaretten oder
  • 100 (einhundert) Zigarren.

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in kurzen Abständen in die Volksrepublik China einreisen und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Im Reiseverkehr in die Volksrepublik China sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen Zollsteuer und Einfuhrsteuern in der Volksrepublik China gezahlt werden.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Volksrepublik China

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Als Eigenbedarf dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Volksrepublik China zollfrei und steuerfrei eingeführt werden. Es gibt keine genauen Angaben über das Alter der Personen, die alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Volksrepublik China einführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Volksrepublik China für Personen über 18 (achtzehn) Jahren erlaubt ist.

Hinweis: Sicherheitshalber sollten Sie sich vor Ihrer Abreise in die Volksrepublik China bei der chinesischen Botschaft bzw. dem chinesischen Konsulat über die aktuell geltende Altersfreigabe für die Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr informieren.

Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Die chinesischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

  • 2 (zwei) Flaschen zu je 0,75 (null Komma fünfundsiebzig) Liter (insgesamt 1,5 (eineinhalb) Liter) alkoholische Getränke mit 12 (zwölf) Prozent (%) Vol. oder mehr Alkoholgehalt.

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in kurzen Abständen in die Volksrepublik China einreisen und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Zollsteuer und Einfuhrsteuern müssen in der Volksrepublik China bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreigrenze für sonstige Waren gezahlt werden. Die Höhe der Zollsteuer und Einfuhrsteuern können je nach zu verzollender Warengruppe unterschiedlich sein. Daher ist es wichtig die Wertbeschränkung für sonstige Waren im Reiseverkehr in die Volksrepublik China unbedingt zu beachten. Die chinesischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von sonstige Waren überaus genau und tolerieren keine Abweichungen der Reisefreigrenze.

Inhalt: Einfuhr von sonstigen Waren in die Volksrepublik China

Abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren, wie zum Beispiel elektronische Geräte, Parfüme, Kosmetika, Kaffee und Tee im unten genannten Gesamtwert, im Reiseverkehr in die Volksrepublik China zollfrei und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreigrenze von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Die Werte vom persönlichen Gepäck sowie Medikamenten für den persönlichen Gebrauch, werden zu dem unten genannten Gesamtwert nicht mitgerechnet.

Abgabenfreie Reisefreigrenze von sonstigen Waren (zum Beispiel Parfüme) im Reiseverkehr in die Volksrepublik China
  • Sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 2.000 (zweitausend) Renminbi Yuan (RMB) darf pro Person zollfrei und steuerfrei eingeführt werden.

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in kurzen Abständen in die Volksrepublik China einreisen und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Deklarationspflicht bei Überschreitung der Reisefreigrenze von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Es besteht eine Deklarationspflicht bei Überschreitung der Reisefreigrenze von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Volksrepublik China. Die Deklarationspflicht muss eigenständig, ohne die Aufforderung der Zollbeamten, erfüllt werden. Die Nichtbeachtung der eigenständigen Meldepflicht kann mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft werden.

Hinweis zum Gesamtwert der abgabenfreien Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Sie müssen den Wert der abgabenfreien sonstigen Waren mit den Original-Quittungen bei der Einreise in die Volksrepublik China gegebenenfalls nachweisen. Außerdem ist es nicht möglich den Wert einzelner Gegenstände, die den Gesamtwert von 2.000 (zweitausend) Renminbi Yuan (RMB) übersteigen, unter den Mitreisenden aufzuteilen. Zum Beispiel kann ein Ehepaar den Wert eines elektronischen Gerätes das 2.500 (zweitausendfünfhundert) Renminbi Yuan (RMB) beträgt nicht unter sich aufteilen, um dadurch eine zollfreie und steuerfreie Einfuhr zu erreichen. In dem geschilderten Beispiel würde die Einfuhrabgabe auf den Wert des elektronischen Gerätes (im Beispiel 2.500 (zweitausendfünfhundert) Renminbi Yuan (RMB)) erhoben. Der Wertanteil der Reisefreigrenze von 2.000 (zweitausend) Renminbi Yuan (RMB) wird nicht berücksichtigt und entsprechend nicht von den 2.500 (zweitausendfünfhundert) Renminbi Yuan (RMB) aus dem Beispiel abgezogen.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für sonstige Waren für die Volksrepublik China

Zollfrei und steuerfrei dürfen sonstige Waren für den privaten Gebrauch und zum verschenken in die Volksrepublik China eingeführt werden. Es gibt jedoch für sonstige Waren eine abgabenfreie Reisefreigrenze die bei der Einreise in die Volksrepublik China eingehalten werden muss. Pro Person dürfen sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 2.000 (zweitausend) Renminbi Yuan (RMB) zollfrei und steuerfrei in die Volksrepublik China eingeführt werden. Bei Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenze von sonstigen Waren besteht eine Deklarationspflicht, die der Reisende eigenständig erfüllen muss. Zuwiderhandlungen können in der Volksrepublik China mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft werden. Der Wert einzelner Gegenstände kann nicht unter den Mitreisenden aufgeteilt werden, um die abgabenfreie Reisefreigrenze für die Volksrepublik China einzuhalten.

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Die Einfuhr von Früchten und Solanaceae (Nachtschattengewächse)-Gemüse ist gänzlich verboten und wird bei der Einreise sofort entsorgt. Die chinesischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von Lebensmitteln überaus genau und tolerieren keine Abweichungen. Bei der Einfuhr von geräucherten, getrockneten, gesalzenen sowie rohen Wurstwaren und Fleischwaren (z. B. Salami, Schinken, Speck, Rohwurst, Geflügel) sowie unpasteurisierten Milchprodukten (z. B. Quark, Rohmilchkäse, Frischkäse, manche Schimmelkäse- Weichkäse- und Hartkäsesorten) könnten Probleme auftreten. Am besten für die Einfuhr geeignet, um Schwierigkeiten mit dem chinesischen Zoll zu vermeiden, sind Lebensmittel in ungeöffneten Originalverpackungen des Herstellers und konservierte Lebensmittel in ungeöffneten Dosen- oder Glaskonserven.

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Volksrepublik China vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den chinesischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht, sofern die persönlichen Gegenstände und Waren in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden sind.

Achtung: Technische oder wertvolle Gegenstände mit einem Wert von jeweils über 5.000 (fünftausend) Renminbi Yuan (RMB) sind deklarationspflichtig und müssen eigenständig, ohne die Aufforderung der Zollbeamten, gemeldet werden.

Zwei Anmeldeformulare müssen ausgefüllt werden. Nach der Bestätigung durch den chinesischen Zoll wird dem Reisenden ein Anmeldeformular zurückgegeben, der bei der Ausreise aus der Volksrepublik China dem chinesischen Zollbeamten vorgelegt werden muss. Das Anmeldeformular verbleibt beim Reisenden, um bei der Wiedereinreise in die Volksrepublik China verwendet werden zu können. Es ist wichtig, das Zollformular bis zur Ausreise aus der Volksrepublik China nicht zu verlieren und sorgfältig aufzubewahren.

Achtung: Wichtiger Hinweis für deklarationspflichtige Gegenstände und Waren in der Volksrepublik China

Das gesamte Gepäck wird von den chinesischen Zollbeamten umfassend durchsucht. Deklarationspflichtige Gegenstände und Waren müssen unbedingt vor der Durchsuchung des persönlichen Gepäcks im Zolldeklarationsformular für Gepäck eingetragen werden. Die Meldung von deklarationspflichtigen Gegenständen und Waren nach oder bei der Durchsuchung des Gepäcks gilt als Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht. Zu den Zollsteuer und Einfuhrsteuern wird dann zusätzlich noch ein Bußgeld vom chinesischen Zoll verhängt.

Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Volksrepublik China

Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke, sonstige Waren, Lebensmittel und mitgeführte persönliche Gegenstände erhalten Sie in englischer Sprache auf der Regierungswebseite der chinesischen Zollbehörde:

Customs Clearance Guide for International Passengers – Chinesische Zollbehörde.

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Volksrepublik China gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Volksrepublik China eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in chinesischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in der Volksrepublik China

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Volksrepublik China

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Volksrepublik China eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 (dreißig) Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzeldosierungen und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in chinesischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Volksrepublik China

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Volksrepublik China benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat.

Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Regierungswebseite vom deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):

Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln.

Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 (dreißig) Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Über die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Volksrepublik China sind keine genauen Angaben vorhanden. Als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Aufenthaltsdauer in der Volksrepublik China zu betrachten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzeldosierungen und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Volksrepublik China einführen.

Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Volksrepublik China

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Volksrepublik China eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in chinesischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Volksrepublik China zu verhindern, werden die Arzneimittel von der chinesischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Volksrepublik China führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Volksrepublik China muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in der Volksrepublik China dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das chinesische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Volksrepublik China

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Volksrepublik China die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Volksrepublik China ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in chinesischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in chinesischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 (dreißig) Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Volksrepublik China ist nicht bekannt. Die Aufenthaltsdauer in der Volksrepublik China sollte als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel betrachtet werden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzeldosierungen und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Volksrepublik China eingeführt werden. Die Einfuhr in die Volksrepublik China von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der chinesischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Volksrepublik China eingebracht werden, wenn sie nicht dem chinesischen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Volksrepublik China

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Volksrepublik China

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in China gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den chinesischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Volksrepublik China wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geldstrafen und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Volksrepublik China

In der Volksrepublik China gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Rosakakadus wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die chinesischen nationalen Artenschutzregelungen
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 (einhundertdreiundachtzig) Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase (Stand November 2019 (zweitausendneunzehn)).

Weitere Informationen über das Washingtoner Artenschutzabkommen erhalten Sie in englischer Sprache auf den folgenden Webseiten:

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Volksrepublik China

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Volksrepublik China. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Volksrepublik China, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der chinesische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Riesenmuscheln wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Regierungswebseite der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die länderbezogenen Informationen, die auf der folgenden Regierungswebseite der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angeboten werden, können Sie auch als Richtlinie für die Länder betrachten, für die ggf. keine artenschutzrechtlichen Informationen vorliegen:

Deutsche Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Länderauswahl – Artenschutz im Urlaub.

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Volksrepublik China

Der Artenschutz wird von der chinesischen Regierung sehr ernst genommen. In China gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs in die Volksrepublik China einführen oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus China ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Renminbi Yuan (RMB) oder über 5.000 (fünftausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Volksrepublik China

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Renminbi Yuan (RMB) oder über 5.000 (fünftausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Volksrepublik China

Bei der Einreise und der Ausreise aus der Volksrepublik China können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Renminbi Yuan (RMB) oder über 5.000 (fünftausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert.

Inhalt: Bargeldkontrollen in der Volksrepublik China

Meldepflicht von Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Renminbi Yuan (RMB) oder über 5.000 (fünftausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Volksrepublik China

Meldepflicht von Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Renminbi Yuan (RMB) oder über 5.000 (fünftausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Volksrepublik China

Im Reiseverkehr in die Volksrepublik China müssen alle Barmittel ab 20.000 (zwanzigtausend) Renminbi Yuan (RMB) oder über 5.000 (fünftausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Meldepflicht und Deklarationspflicht von Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Renminbi Yuan (RMB) oder über 5.000 (fünftausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Zwei Anmeldeformulare für die Deklaration von Barmitteln müssen ausgefüllt werden. Nach der Bestätigung durch den Zoll wird ein Exemplar des Anmeldeformulars dem Reisenden zurückgegeben, der bei der Ausreise dem chinesischen Zollbeamten unbedingt vorgelegt werden muss. Das Anmeldeformular sollte bis zur Ausreise sorgfältig aufbewahrt und nicht verloren werden. Auch die Nachfragen der chinesischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten.

Hinweis für die Ausreise: Mehr als 20.000 (zwanzigtausend) Renminbi Yuan (RMB) der Landeswährung darf nicht aus der Volksrepublik China ausgeführt werden.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Volksrepublik China

Zu den Barmitteln in der Volksrepublik China zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Volksrepublik China

Nach chinesischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel ab 20.000 (zwanzigtausend) Renminbi Yuan (RMB) oder über 5.000 (fünftausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Meldepflicht und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln ab 20.000 (zwanzigtausend) Renminbi Yuan (RMB) oder über 5.000 (fünftausend) US-Dollar (USD) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, schriftlich erfüllt werden. Zur Erfüllung der Deklarationspflicht werden zwei Anmeldeformulare bei der Einreise ausgefüllt. Ein Exemplar verbleibt beim Reisenden und muss bei der Ausreise dem Zoll wieder vorgelegt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der chinesischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Volksrepublik China

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Volksrepublik China

Laut den Zollbestimmungen der Volksrepublik China bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in der Volksrepublik China unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Volksrepublik China ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen chinesischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in China

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Die Einfuhr von Schlagringen im Reiseverkehr in die Volksrepublik China ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Volksrepublik China gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am chinesischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der chinesischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in der Volksrepublik China meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Filmaufnahmen und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Filmaufnahmen und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in die Volksrepublik China. Bei einem Verstoß kann in China ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.

Markenpiraterie und Produktpiraterie gehört in der Volksrepublik China strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Markenpiraterie und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in der Volksrepublik China strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in die Volksrepublik China gilt nicht als Kavaliersdelikt. Genauere Informationen über die Einfuhr von gefälschten Produkten sowie urheberrechtsverletzenden Programmen (Software), Filmaufnahmen und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in die Volksrepublik China erhalten Sie in englischer Sprache auf den Regierungswebseiten der chinesischen Zollbehörde:

About Customs Enforcement of Intellectual Property Right (IPR) – Chinesische Zollbehörde,

One-Stop Service For IPR Customs Protection – Chinesische Zollbehörde.

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Volksrepublik China

Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Volksrepublik China ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der chinesischen Genehmigungsbehörde State Bureau of Cultural Relics (Staatliches Büro für kulturelle Relikte). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Chinas darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in der Volksrepublik China befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Volksrepublik China
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der chinesischen Genehmigungsbehörde

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der chinesischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Volksrepublik China von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Die Ausfuhr von chinesischen Kulturgütern und Antiquitäten ist meistens nur mit einem roten Siegel (Exportsiegel) des chinesischen Kulturamtes möglich. Je nach Bedeutung und Art der chinesischen Kulturgüter und Antiquitäten gibt es auch Ausfuhrverbote.

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in der Volksrepublik China

Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Volksrepublik China ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geldstrafe und einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Volksrepublik China

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten in die Volksrepublik China ist verboten. Strafrechtlich gehört in China die Markenpiraterie und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musikaufnahmen und Filmaufnahmen in die Volksrepublik China verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in China mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen chinesischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in China schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in die Volksrepublik China für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in die Volksrepublik China für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in China als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Volksrepublik China im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in China als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das chinesische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Pestizide, deren Komponenten (Bestandteile) und verwandte Stoffe (Substanzen).
  • Produkte die asbesthaltig sind.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der chinesischen Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des chinesischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen

Zur Zeit lässt die chinesische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das chinesische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A (BPA) ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das chinesische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Volksrepublik China

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Volksrepublik China eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die chinesische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Chinas Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in der Volksrepublik China

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in der Volksrepublik China

Reisende dürfen laut den chinesischen Zollbestimmungen keine Feuerwerkskörper im Reiseverkehr in die Volksrepublik China einführen. Generell ist im Reiseverkehr die Einfuhr von Explosivstoffen aller Art verboten. Der chinesische Zoll toleriert keinerlei Ausnahmen, sofern keine Sondergenehmigung von der zuständigen chinesischen Behörde vorgelegt werden kann. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in China

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in China

Der chinesische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Volksrepublik China eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien in die Volksrepublik China ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in der Volksrepublik China Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Chinas verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Laut dem chinesischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Volksrepublik China strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom chinesischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung der Volksrepublik China verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in China Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die den Staatspräsident der Volksrepublik China, den chinesischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in China aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Chinas verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die chinesische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Volksrepublik China einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Volksrepublik China

Gemäß dem chinesischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Volksrepublik China ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der chinesischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Volksrepublik China verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in China Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird in der Volksrepublik China überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Volksrepublik China

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien in die Volksrepublik China, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter Form oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die chinesische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das chinesische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Volksrepublik China

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Volksrepublik China erhalten Sie in englischer Sprache auf der Regierungswebseite der chinesischen Zollbehörde:

Customs Clearance Guide for International Passengers – Chinesische Zollbehörde.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Das könnte Sie auch interessieren

Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich beim Wandern, einem Vulkanausbruch, einem Lawinenabgang oder einem Unwetter richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:

Kreuzfahrten und Schiffsreisen Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff Verhaltenstipps: Wandern Verhaltenstipps: Vulkanausbruch Verhaltenstipps: Lawinen Verhaltenstipps: Unwetter

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Volksrepublik China

Zollbestimmungen für die Volksrepublik China

Kommentare sind geschlossen.