Inhalt Reiseinformationen: Republik Chile


Zollbestimmungen für die Republik Chile
Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Republik Chile unbedingt beachtet werden.
Achtung: Wichtige Hinweise
Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.
Jeder Reisende (außer Alleinreisende Minderjährige) ist verpflichtet, bei der Ankunft in der Republik Chile, ein Einreiseformular, dass als eidesstattliche Erklärung gilt, auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt in der Republik Chile keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch. In der Republik Chile werden Drogendelikte mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Inhalt dieses Beitrags:
- Vorsicht: Verstöße gegen die chilenischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft
- Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Empfehlung für technische Geräte
- Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit in die Republik Chile
- Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Chile
- Bargeldkontrollen – Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD in der Republik Chile
- Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik Chile
- Einfuhrverbot in die Republik Chile für gefährliche und schädliche Produkte
- Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Chile
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Vorsicht: Verstöße gegen die chilenischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft
Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden in der Republik Chile streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern in Höhe von bis zu 80% des Zollwertes der Waren (zzgl. der Zoll- und Einfuhrsteuern) bestraft. Bei schweren Verstößen gegen die chilenischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.
Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Republik Chile

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer in der Republik Chile zahlen zu müssen.
Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Republik Chile
Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Chile für Personen ab 18 Jahren
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Chile zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Republik Chile
Das zeitnahe durchqueren (passieren) des chilenischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

- 500 Gramm losen Pfeifentabak oder
- 400 Zigaretten oder
- 50 Zigarren
Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr gilt nicht für Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen, Flugzeugen und anderen Transportfahrzeugen) und Personen die häufig in die Republik Chile ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.
Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Republik Chile

Im Reiseverkehr in die Republik Chile sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern in der Republik Chile gezahlt werden.
Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Republik Chile
Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Chile für Personen ab 18 Jahren
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Chile zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Republik Chile
Die chilenischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.
- 2,5 Liter alkoholische Getränke
Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr gilt nicht für Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen, Flugzeugen und anderen Transportfahrzeugen) und Personen die häufig in die Republik Chile ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr in die Republik Chile

Für die abgabenfreie Einfuhr in die Republik Chile sind die Wertbeschränkungen für sonstige Waren unbedingt einzuhalten. Bei Überschreitung der Wertbeschränkungen wird eine Einfuhrsteuer auf den Zollwert der sonstigen Waren erhoben.
Inhalt: Einfuhr von sonstigen Waren in die Republik Chile
- Abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Zusammenfassung der Zollbestimmungen für sonstige Waren für die Republik Chile
Abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik Chile
Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren, wie zum Beispiel elektronische Geräte, Parfüme, Kosmetika, Kaffee und Tee in den unten genannten Gesamtwerten, im Reiseverkehr in die Republik Chile zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Abgabenfreie Reisefreigrenzen von sonstigen Waren in die Republik Chile
Die Werte vom persönlichen Gepäck sowie Medikamenten für den persönlichen Gebrauch, werden zu den unten genannten Gesamtwerten nicht mitgerechnet.

- Im Ausland gekaufte sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 300 USD dürfen Reisende über 14 Jahren zoll- und steuerfrei einführen.
- Bei der Ankunft aus dem Ausland: In chilenischen Duty-free-Shops (Zollfreie Läden) gekaufte sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 500 USD dürfen Reisende zusätzlich zoll- und steuerfrei einführen.
- Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen, Flugzeugen und anderen Transportfahrzeugen) aus dem Ausland dürfen in chilenischen Duty-free-Shops (Zollfreie Läden) gekaufte sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 350 USD pro Monat zoll- und steuerfrei einführen.
Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr gilt nicht für Reisende die häufig in kurzen Abständen in die Republik Chile ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.
Hinweis zum Gesamtwert der abgabenfreien Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Republik Chile
Sie müssen den Warenwert der abgabenfreien sonstigen Waren mit den Original-Quittungen bei der Einreise in die Republik Chile nachweisen. Außerdem ist es nicht möglich den Wert einzelner Gegenstände, die den Gesamtwert von 300 USD beziehungsweise 500 USD übersteigen, unter den Mitreisenden aufzuteilen. Zum Beispiel kann ein Ehepaar den Wert eines elektronischen Gerätes das 600 USD beträgt nicht unter sich aufteilen, um dadurch eine zoll- und steuerfreie Einfuhr zu erreichen. In dem geschilderten Beispiel würde die Einfuhrabgabe auf den Wert des elektronischen Gerätes (im Beispiel 600 USD) erhoben. Der Wertanteil der Reisefreigrenze von 300 USD beziehungsweise 500 USD wird nicht berücksichtigt und entsprechend nicht von den 600 USD aus dem Beispiel abgezogen.
Zusammenfassung der Zollbestimmungen für sonstige Waren für die Republik Chile
Zoll- und steuerfrei dürfen sonstige Waren für den privaten Gebrauch und zum verschenken in die Republik Chile eingeführt werden. Es gibt jedoch für sonstige Waren abgabenfreie Reisefreigrenzen die bei der Einreise nach Chile eingehalten werden müssen. Reisende dürfen im Ausland gekaufte sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 300 USD zoll- und steuerfrei nach Chile einführen. Zusätzlich dürfen Reisende bei der Ankunft aus dem Ausland, sonstige Waren die Sie in chilenischen Duty-free-Shops (Zollfreie Läden) gekauft haben, im Gesamtwert von maximal 500 USD zoll- und steuerfrei einführen. Der Warenwert der gesamten abgabenfreien sonstigen Waren muss bei der Einreise mit den Original-Quittungen nachgewiesen werden. Der Wert einzelner Gegenstände kann nicht unter den Mitreisenden aufgeteilt werden, um die abgabenfreie Reisefreigrenze für die Republik Chile einzuhalten.
Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Republik Chile

Die Einfuhr von frischen und verderblichen Lebensmitteln (Wurst- und Fleischwaren, Milchprodukte, Gemüse und Obst) ist gänzlich verboten. Vom phytosanitären Dienst Chiles (SAG – Servicio Agrícola y Ganadero) werden sehr genaue Überprüfungen von den eingeführten pflanzlichen und tierischen Stoffen durchgeführt und bei Verstößen empfindliche Bußgelder verhängt. Auch bei versehentlich nicht deklarierten frischen Nahrungsmitteln, wie zum Beispiel einer Banane oder einem Apfel im Handgepäck, wird keine Nachsicht gezeigt. Diese Maßnahme dient zur Verhinderung von eingeschleppten Seuchen bzw. Krankheiten durch Lebensmittel über den Reiseverkehr in die Republik Chile. Verbotene Lebensmittel werden vom chilenischen Zoll beschlagnahmt und sofort entsorgt. Wegen der Nichtbeachtung der chilenischen Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr kann zudem noch ein hohes Bußgeld verhängt werden.
Hinweis: Um Schwierigkeiten bei der Einreise in die Republik Chile zu vermeiden, sollten Sie generell alle Lebensmittel, auch die original verpackten (z. B.Schokoriegel, Gummibärchen, Nüsse usw.), eigenständig und ohne die Aufforderung der chilenischen Zollbeamten, im Einreiseformular angeben.
Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln in die Republik Chile
Weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln im Reiseverkehr in die Republik Chile erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Website der chilenischen Behörde für Landwirtschaft und Viehzucht (SAG – Servicio Agrícola y Ganadero):
SAG | Servicio Agrícola y Ganadero – Chilenische Behörde für Landwirtschaft und Viehzucht
Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Chile

Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Republik Chile vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den chilenischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht.
Inhalt: Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren in die Republik Chile
- Abgabenfreie Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Zusammenfassung der Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren für die Republik Chile
Abgabenfreie Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Republik Chile
Jeder Reisende darf abgabenfrei (zoll- und steuerfrei) persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Republik Chile einführen, solange die unten genannten Mengen nicht überschritten werden. Bei Überschreitung der Reisefreigrenzen fallen jedoch hohe Zoll- und Einfuhrsteuern an, die meistens sofort bezahlt werden müssen.
Abgabenfreie Reisefreigrenzen von persönlichen Gegenständen und Waren in der Republik Chile
Die mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren dürfen nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Sie dürfen keine hohen Mengen mit sich führen, die Menge muss der Dauer der Reise entsprechen. Anzeichen einer möglichen gewerblichen Nutzung oder die Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenzen führen in der Republik Chile zu hohen Zoll- und Einfuhrsteuern.
- Persöhnlicher Schmuck in angemessener Menge pro Reisenden
- Kleidung, Unterwäsche und Schuhe in angemessener Menge pro Reisenden
- Hygieneprodukte und Kosmetikartikel in angemessener Menge pro Reisenden
- 1 (eine) tragbare Videokamera (Analog oder Digital) pro Reisenden, sofern es sich um ein nicht-professionelles Gerät handelt
- 1 (eine) tragbare Fotokamera (Analog oder Digital) mit entsprechendem Zubehör und Film in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden
- 1 (ein) tragbares Audiowiedergabe- oder Audioaufnahmegerät oder 1 (eine) Kombination aus beidem (z. B. CD-Player; Kassettenspieler; Tonbandgerät; Diktiergerät) pro Reisenden und dazu passendes Zubehör (z. B. CDs; Tonbänder; Audiokassetten (Musikkassetten) in vernünftiger Anzahl pro Reisenden
- 2 (zwei) Mobiltelefone (Handys, Smartphones) pro Reisenden
- 1 (ein) tragbarer Personal Computer (Laptop) oder 1 (ein) elektronisches Tablett für den persönlichen Gebrauch pro Reisenden
- Kinderwagen in einer Anzahl, die der Zahl der Mitreisenden Kinder entspricht
- 1 (ein) Rollstuhl für jede behinderte Person
- Medizinische Geräte und Zubehör (z. B. Blutdruckmesser, Temperaturmesser, Blutzuckermessgerät oder andere Medizinische Geräte) sowie die dazugehörigen Verbrauchsmaterialien in einer Menge, die der Aufenthaltsdauer in Chile entspricht und die der Reisende persönlich benötigt
- Sportartikel bzw. Sportgeräte für den persönlichen Gebrauch, außer Fahrräder.
Hinweis: Fahrräder werden nicht als Reisegepäck anerkannt. Fahrräder gelten als Fahrzeuge und erfordern für die vorübergehende Einfuhr eine Temporäre Zulassungserklärung für touristische Zwecke (DATET), die bei der Einreise von der chilenischen Zollbehörde ausgestellt werden muss und für 90 Tage gültig ist. Wenn Sie die Republik Chile wieder verlassen, müssen Sie das Fahrrad wieder mitnehmen, ansonsten muss die Zoll- und Einfuhrsteuer für den Import bezahlt werden.
Zudem noch andere mitgeführte persönliche Gegenstände und Waren, die den alltäglichen Bedürfnissen eines Reisenden in angemessener Menge entsprechen
Achtung: Wichtiger Hinweis zur Deklarationspflicht für persönliche Gegenstände und Waren in der Republik Chile
Deklarationspflichtige Gegenstände und Waren müssen unbedingt eigenständig gemeldet werden. Es ist außerdem überaus wichtig, die Deklaration der mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren durch eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise in die Republik Chile durchzuführen. Eine mündliche Deklaration gegenüber den chilenischen Zollbeamten ist nicht ausreichend. Bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht wird in der Republik Chile zu den Zoll- und Einfuhrsteuern noch zusätzlich ein hohes Bußgeld in Höhe von bis zu 80% des Zollwertes der Waren verhängt. Wenn Sie bei der Ankunft in der Republik Chile Deklarationspflichtige Waren bei sich haben, dürfen Sie auf gar keinen Fall durch den grünen Ausgang "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)" gehen, da dies schon als Täuschung und Missachtung der eigenständigen Deklarationspflicht angesehen wird.
Zusammenfassung der Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren für die Republik Chile
Solange die festgelegten Mengen nicht überschritten werden, ist die abgabenfreie (zoll- und steuerfreie) Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Republik Chile erlaubt. Die mitgeführten Gegenstände und Waren dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Bei Deklarationspflichtigen Gegenständen und Waren muss die Meldepflicht unbedingt eigenständig erfolgen, bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht oder der Nutzung des grünen Ausgangs "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)", obwohl Sie Waren zum verzollen haben, droht ein hohes Bußgeld in Höhe von bis zu 80% des Zollwertes der Waren (zzgl. der Zoll- und Einfuhrsteuern). Achten Sie unbedingt darauf, die Deklarationspflicht bei der Einreise in die Republik Chile durch eine schriftliche Zollerklärung zu erfüllen, da eine mündliche Deklaration gegenüber den chilenischen Zollbeamten nicht ausreichend ist.
Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Republik Chile
Weitere Informationen über die chilenischen Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke, sonstige Waren und mitgeführte persönliche Gegenstände erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Website der chilenischen Zollbehörde:
Servicio Nacional de Aduanas - Franquicias Viajeros y Turistas – Chilenische Zollbehörde
und
Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Chile

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Republik Chile gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Republik Chile eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in spanischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.
Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in der Republik Chile
- Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Republik Chile
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Chile
- Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Republik Chile
- Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Republik Chile
Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Republik Chile
Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Republik Chile eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in spanischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Chile
Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Republik Chile benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln.
Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen.
Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik Chile
Über die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Chile sind keine genauen Angaben vorhanden. Als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Aufenthaltsdauer in der Republik Chile zu betrachten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Republik Chile einführen.
Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Republik Chile
Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Republik Chile eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:
- Eine Bevollmächtigung des Patienten.
- Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
- Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.
Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in spanischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Chile
Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Republik Chile zu verhindern, werden die Arzneimittel von der chilenischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für
- Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
- Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.
Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Republik Chile führen und Sie in Erklärungsnot bringen.
Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Chile
Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Republik Chile muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in der Republik Chile dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das chilenische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.
Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Republik Chile
Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Republik Chile die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Republik Chile ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in spanischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in spanischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Republik Chile ist nicht bekannt. Die Aufenthaltsdauer in der Republik Chile sollte als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel betrachtet werden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Republik Chile eingeführt werden. Die Einfuhr in die Republik Chile von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der chilenischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Republik Chile eingebracht werden, wenn sie nicht dem chilenischen Arzneimittelgesetz unterliegen.
Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel in die Republik Chile
Weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel im Reiseverkehr in die Republik Chile erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Website der chilenischen Zollbehörde:
Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Chile

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Chile gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den chilenischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Chile wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Republik Chile
- In der Republik Chile gelten die folgenden Artenschutzregelungen
- Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Republik Chile
- Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz
- Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Republik Chile
In der Republik Chile gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

- Die chilenischen nationalen Artenschutzregelungen
- und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.
Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Republik Chile
Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Republik Chile. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.
Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur
Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Republik Chile, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der chilenische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.
Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten:
Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl
Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Republik Chile
Der Artenschutz wird von der chilenischen Regierung sehr ernst genommen. In Chile gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs nach Chile ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus Chile ausführen möchten aber nicht dürfen.
Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert in der Republik Chile

Bei der Einreise und der Ausreise aus der Republik Chile können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 10.000 USD Gegenwert.
Inhalt: Bargeldkontrollen in der Republik Chile
- Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Chile
- Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Republik Chile
- Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Republik Chile
Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Republik Chile

Im Reiseverkehr in die Republik Chile müssen alle Barmittel über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der chilenischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus der Republik Chile unbedingt erfüllt werden.
Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Republik Chile
Zu den Barmitteln in der Republik Chile zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.
Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Republik Chile
Nach chilenischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel über 10.000 USD Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 10.000 USD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der chilenischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.
Empfehlung für weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln in der Republik Chile
Weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln in der Republik Chile erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Website der chilenischen Zollbehörde:
Declaración de Dinero – Chilenische Zollbehörde.
Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Republik Chile

Laut den Zollbestimmungen der Republik Chile bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in der Republik Chile unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Chile ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen chilenischen Behörde vorliegt.
Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Chile
- Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Chile
- Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Republik Chile
Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Republik Chile

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Republik Chile gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am chilenischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der chilenischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in der Republik Chile meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.
Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Republik Chile

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in die Republik Chile. Bei einem Verstoß kann in Chile ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.
Marken- und Produktpiraterie gehört in der Republik Chile strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität
Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in der Republik Chile strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in die Republik Chile gilt nicht als Kavaliersdelikt.
Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Chile
Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Republik Chile ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der chilenischen Genehmigungsbehörde Consejo Nacional de la Cultura y las Artes – Gobierno de Chile (Nationalrat für Kultur und Kunst – Regierung von Chile). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Chiles darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in der Republik Chile befinden:

- Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
- Münzen und Banknoten.
- Abzeichen und Medaillen.
- Möbel und Einrichtungsgegenstände.
- Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
- Skulpturen und Plastiken.
- Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
- Foto- und sonstige optische Geräte.
- Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
- Kostüme und andere Textilien.
- Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
- Uhren und Uhrwerke.
- Musikinstrumente und Spielzeuge.
- Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
- Religiöse und ethnologische Artefakte.
Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der chilenischen Genehmigungsbehörde
Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der chilenischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Republik Chile von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Website der chilenischen Genehmigungsbehörde Consejo Nacional de la Cultura y las Artes – Gobierno de Chile (Nationalrat für Kultur und Kunst – Regierung von Chile):
Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in der Republik Chile
Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Republik Chile ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.
Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Republik Chile
Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten nach Chile ist verboten. Strafrechtlich gehört in Chile die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen in die Republik Chile verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in Chile mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen chilenischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in Chile schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.
Einfuhrverbot in die Republik Chile für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Chile als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Republik Chile im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.
Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen
- Produkte die in Chile als gefährlich und schädlich eingestuft sind
- Mögliche Erweiterung des chilenischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen
- Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Republik Chile
Produkte die in Chile als gefährlich und schädlich eingestuft sind
Das chilenische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:
- Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
- Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
- Pestizide, deren Komponenten (Bestandteile) und verwandte Stoffe (Substanzen)
- Produkte die asbesthaltig sind.
Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der chilenischen Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.
Mögliche Erweiterung des chilenischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen
Zur Zeit lässt die chilenische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das chilenische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:
- Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
- Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
- Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.
Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das chilenische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.
Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Republik Chile
Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Republik Chile eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die chilenische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Chiles Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.
Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Chile

Der chilenische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Republik Chile eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien nach Chile ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in der Republik Chile Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.
Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Chiles verstoßen
- Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Chile
- Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Republik Chile
Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Chile
Laut dem chilenischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Republik Chile strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom chilenischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.
Medien die gegen die Verfassung der Republik Chile verstoßen
Als verfassungswidrige Medien gelten in Chile Materialien die folgende Inhalte aufweisen:
- Medien aller Art die die Präsidentin der Republik Chile, den chilenischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
- Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Chile aufstacheln.
- Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Chiles verstoßen.
- Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
- Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.
Wer gegen die chilenische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Republik Chile einführt darf keine Milde erwarten.
Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Chile
Gemäß dem chilenischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Republik Chile ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der chilenischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.
Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Republik Chile verstoßen
Als jugendgefährdende Medien gelten in Chile Materialien die folgende Inhalte aufweisen:
- Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
- Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
- Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
- Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
- Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
- Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
- Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
- Kriegsverherrlichende Medien.
Der Jugendschutz wird in der Republik Chile überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.
Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Republik Chile
Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien nach Chile, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die chilenische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das chilenische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.
Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Chile
Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Republik Chile erhalten Sie in spanischer Sprache auf der Website der chilenischen Zollbehörde in der Rubrik – Viajero y Turista:
Servicio Nacional de Aduanas - Franquicias Viajeros y Turistas – Chilenische Zollbehörde
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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