Inhalt Reiseinformationen: Brunei Darussalam
Zollbestimmungen für Brunei Darussalam
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen folgende Mengen an alkoholischen Getränken zollfrei und steuerfrei nach Brunei Darussalam mitgeführt werden:
- 2 (zwei) Flaschen zu je maximal 1 (einem) Liter (l) (insgesamt 2 (zwei) Liter (l)) Spirituosen (gilt nur für Nichtmuslime) und
- 12 (zwölf) Dosen Bier mit einem Fassungsvermögen pro Dose von höchstens 330 (dreihundertdreißig) ml (gilt nur für Nichtmuslime).
- Achtung: Alle alkoholischen Getränke müssen in Brunei Darussalam unbedingt deklariert werden.
Hinweis: Tabakwaren jeglicher Art müssen bei der Einreise nach Brunei Darussalam dringend deklariert werden. Für alle Tabakerzeugnisse wird eine bruneiische Einfuhrsteuer erhoben.
Einfuhrverbote nach Brunei Darussalam
Die Einfuhr von Rauschgift (Drogen) und Aufputschmitteln, Waffen und Munition, rezeptpflichtigen Medikamenten und pornographischem Material jeglicher Art, ist in Brunei Darussalam strengstens verboten. Personen die Medikamente zum persönlichen Gebrauch mitführen müssen, sollten sich vor der Anreise beim zuständigen Konsulat bzw. bei der Botschaft von Brunei Darussalam erkundigen.
Ausfuhrverbote aus Brunei Darussalam
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist in Brunei Darussalam generell verboten.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.