Inhalt Reiseinformationen: Föderative Republik Brasilien
Zollbestimmungen für die Föderative Republik Brasilien
Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Föderative Republik Brasilien unbedingt beachtet werden.
Achtung: Wichtige Hinweise
Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.
Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt in der Föderativen Republik Brasilien keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch. In der Föderativen Republik Brasilien werden Drogendelikte mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Inhalt dieses Beitrags:
- Vorsicht: Verstöße gegen die brasilianischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft
- Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Empfehlung für technische Geräte
- Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr nach Brasilien
- Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit in die Föderative Republik Brasilien
- Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Föderativen Republik Brasilien
- Bargeldkontrollen – Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 (zehntausend) BRL in der Föderativen Republik Brasilien
- Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Föderativen Republik Brasilien
- Einfuhrverbot in die Föderative Republik Brasilien für gefährliche und schädliche Produkte
- Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Brasilien
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Vorsicht: Verstöße gegen die brasilianischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft
Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden in der Föderativen Republik Brasilien streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die brasilianischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.
Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer in der Föderativen Republik Brasilien zahlen zu müssen.
Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Föderative Republik Brasilien
Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien für Personen ab 18 (achtzehn) Jahren
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 (achtzehn) Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Das zeitnahe durchqueren (passieren) des brasilianischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.
- 250 (zweihundertfünfzig) Gramm (g) losen Rauchtabak (z. B. Zigarettentabak, Pfeifentabak oder Shisha Tabak) und
- 200 (zweihundert) Zigaretten und
- 25 (fünfundzwanzig) Zigarillos – Höchstgewicht 3 (drei) Gramm (g) pro Zigarillo (Stück) oder
- 25 (fünfundzwanzig) Zigarren.
Tabakwaren deren Einfuhr in Brasilien verboten ist
- In Brasilien hergestellte Zigaretten, die ausschließlich für den Verkauf im Ausland bestimmt sind und
- Zigaretten einer Marke, die nicht im Herkunftsland vermarktet wird.
Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr darf in der Föderativen Republik Brasilien im Intervall (Zeitraum) von 30 (dreißig) Tagen nur einmal in Anspruch genommen werden.
Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen hohe Zoll- und Einfuhrsteuern in der Föderativen Republik Brasilien gezahlt werden.
Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Föderative Republik Brasilien
Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien für Personen ab 18 (achtzehn) Jahren
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 (achtzehn) Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Die brasilianischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.
- 12 (zwölf) Liter (l) alkoholische Getränke.
Alkoholhaltige Getränke deren Einfuhr in Brasilien verboten ist
- In Brasilien hergestellte alkoholhaltige Getränke, die ausschließlich für den Verkauf im Ausland bestimmt sind.
Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr darf in der Föderativen Republik Brasilien im Intervall (Zeitraum) von 30 (dreißig) Tagen nur einmal in Anspruch genommen werden.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr nach Brasilien
Es gelten unterschiedliche Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr nach Brasilien die Sie beachten sollten. Der Unterschied bei den Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren bezieht sich auf die Anreiseart. Für die abgabenfreie Einfuhr sind die Mengen- und Wertbeschränkungen für sonstige Waren unbedingt einzuhalten. Bei Überschreitungen der Mengen- und Wertbeschränkungen wird eine Einfuhrsteuer in Höhe von 50 (fünfzig) % auf den Wert der sonstigen Waren erhoben.
Inhalt: Einfuhr von sonstigen Waren in die Föderative Republik Brasilien
- Abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Zusammenfassung der Zollbestimmungen für sonstige Waren für die Föderative Republik Brasilien
Abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren, wie zum Beispiel elektronische Geräte, Parfüme, Kosmetika, Kaffee und Tee im unten genannten Gesamtwert und Mengen, im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
Abgabenfreie Reisefreigrenzen von sonstigen Waren in die Föderative Republik Brasilien
Anreise über den Luftweg oder das Meer:
- Sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 500 (fünfhundert) USD dürfen Flugreisende wie auch Schiffsreisende zoll- und steuerfrei einführen.
- Zu beachtende Menge der sonstigen Waren im Wert von bis zu 10 (zehn) USD: maximal 20 (zwanzig) Einheiten (Teile/Stücke) mit bis zu 10 (zehn) identischen Einheiten (Teilen/Stücken)
- Zu beachtende Menge der sonstigen Waren im Wert von über 10 (zehn) USD: maximal 20 (zwanzig) Einheiten (Teile/Stücke) mit bis zu 3 (drei) identischen Einheiten (Teilen/Stücken)
Hinweis zu den Flug- und Schiffsreisenden: Reisende die mit einem Binnenschiff oder mit einem privaten, nicht gewerblich genutzten Flugzeug oder Wasserfahrzeug in die Föderative Republik Brasilien einreisen, gelten nicht als Flug- oder Schiffsreisende.
Anreise über Land, Fluss oder See:
- Sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 300 (dreihundert) USD dürfen Reisende die mit anderen Verkehrsmitteln anreisen, wie zum Beispiel Bahn, Bus, Auto (Pkw) oder Binnenschiff, zoll- und steuerfrei einführen.
- Zu beachtende Menge der sonstigen Waren im Wert von bis zu 5 (fünf) USD: maximal 20 (zwanzig) Einheiten (Teile/Stücke) mit bis zu 10 (zehn) identischen Einheiten (Teilen/Stücken)
- Zu beachtende Menge der sonstigen Waren im Wert von über 5 (fünf) USD: maximal 20 (zwanzig) Einheiten (Teile/Stücke) mit bis zu 3 (drei) identischen Einheiten (Teilen/Stücken)
Die Werte vom persönlichen Gepäck sowie Medikamenten für den persönlichen Gebrauch, werden zu den oben genannten Gesamtwerten nicht mitgerechnet.
Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr darf in der Föderativen Republik Brasilien im Intervall (Zeitraum) von 30 (dreißig) Tagen nur einmal in Anspruch genommen werden.
Hinweis zum Gesamtwert der abgabenfreien Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Sie müssen den Wert der abgabenfreien sonstigen Waren mit den Original-Quittungen bei der Einreise in die Föderative Republik Brasilien gegebenenfalls nachweisen. Außerdem ist es nicht möglich den Wert einzelner Gegenstände, die den Gesamtwert von 300 (dreihundert) USD beziehungsweise 500 (fünfhundert) USD übersteigen, unter den Mitreisenden aufzuteilen. Zum Beispiel kann ein Ehepaar den Wert eines elektronischen Gerätes das 600 (sechshundert) USD beträgt nicht unter sich aufteilen, um dadurch eine zoll- und steuerfreie Einfuhr zu erreichen. In dem geschilderten Beispiel würde die Einfuhrabgabe in Höhe von 50 (fünfzig) % auf den Wert des elektronischen Gerätes (im Beispiel 600 (sechshundert) USD) erhoben. Der Wertanteil der Reisefreigrenze von 300 (dreihundert) USD beziehungsweise 500 (fünfhundert) USD wird nicht berücksichtigt und entsprechend nicht von den 600 (sechshundert) USD aus dem Beispiel abgezogen.
Zusammenfassung der Zollbestimmungen für sonstige Waren für die Föderative Republik Brasilien
Zoll- und steuerfrei dürfen sonstige Waren für den privaten Gebrauch und zum verschenken in die Föderative Republik Brasilien eingeführt werden. Es gibt jedoch für sonstige Waren abgabenfreie Reisefreigrenzen die bei der Einreise nach Brasilien eingehalten werden müssen. Flugreisende und Schiffsreisende dürfen sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 500 (fünfhundert) USD zoll- und steuerfrei nach Brasilien einführen. Bei der Anreise mit anderen Verkehrsmitteln nach Brasilien ist die Einfuhr sonstiger Waren im Gesamtwert von maximal 300 (dreihundert) USD zoll- und steuerfrei möglich. Der Wert einzelner Gegenstände kann nicht unter den Mitreisenden aufgeteilt werden, um die abgabenfreien Reisefreigrenzen für Brasilien einzuhalten.
Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Die Einfuhr von frischen und verderblichen Lebensmitteln ist gänzlich verboten. Die brasilianischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von Lebensmitteln überaus genau und tolerieren keine Abweichungen. Verbotene Lebensmittel werden vom brasilianischen Zoll beschlagnahmt und entsorgt. Wegen der Nichtbeachtung der Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr kann zudem noch ein Bußgeld verhängt werden.
Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den brasilianischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht.
Inhalt: Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren in die Föderative Republik Brasilien
- Abgabenfreie Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Zusammenfassung der Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren für die Föderative Republik Brasilien
Abgabenfreie Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Jeder Reisende darf abgabenfrei (zoll- und steuerfrei) persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien einführen, solange die unten genannten Mengen nicht überschritten werden. Bei Überschreitung der Reisefreigrenzen fallen jedoch hohe Zoll- und Einfuhrsteuern an, die meistens sofort bezahlt werden müssen.
Abgabenfreie Reisefreigrenzen von persönlichen Gegenständen und Waren in der Föderativen Republik Brasilien
Die mitgeführten persönlichen Gegenstände und Waren dürfen nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Sie dürfen keine hohen Mengen mit sich führen, die Menge muss der Dauer der Reise entsprechen. Anzeichen einer möglichen gewerblichen Nutzung oder die Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenzen führen in der Föderativen Republik Brasilien zu hohen Zoll- und Einfuhrsteuern.
- Hygieneprodukte und Kosmetikartikel in angemessener Menge pro Reisenden
- Kleidung, Unterwäsche und Schuhe in angemessener Menge pro Reisenden
- Persöhnlicher Schmuck in angemessener Menge pro Reisenden
- 1 (eine) gebrauchte Fotokamera (Analog oder Digital) mit entsprechendem Zubehör und Film in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden
- 1 (eine) gebrauchte Armbanduhr pro Reisenden
- 1 (ein) gebrauchtes Mobiltelefon (Handy oder Smartphone) pro Reisenden
- Kinderwagen in einer Anzahl, die der Zahl der Mitreisenden Kinder entspricht
- Rollstuhl für jede behinderte Person
- Medizinische Geräte und Zubehör sowie die dazugehörigen Verbrauchsmaterialien in einer Menge, die der Aufenthaltsdauer in Brasilien entspricht und die der Reisende persönlich benötigt
Zudem noch andere mitgeführte persönliche Gegenstände und Waren, die den alltäglichen Bedürfnissen eines Reisenden in nicht-kommerzieller und angemessener Menge entsprechen.
Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von persönlichen Gegenständen im Reiseverkehr darf in der Föderativen Republik Brasilien im Intervall (Zeitraum) von 30 (dreißig) Tagen nur einmal in Anspruch genommen werden.
Deklarationspflichtige Gegenstände (Waren/Geräte) in Brasilien
Es sollte beachtet werden, dass einige Gegenstände (Waren/Geräte) nicht als persönliche Güter betrachtet werden, auch wenn sie für den persönlichen Gebrauch des Reisenden bestimmt sind. Unter anderem gelten die folgenden Gegenstände (Waren/Geräte) als steuerpflichtiges Gepäck und müssen deklariert werden:
- Desktop-Computer, tragbare Computer (Laptops) und Tablets
- Videokameras (Analog oder Digital)
- tragbare Videoprojektoren (Beamer)
- Motorisierte Fahrzeuge jeglicher Art (z. B. Elektrofahrräder)
- Gegenstände (Waren/Geräte), deren Warenwert 3.000 (dreitausend) USD übersteigt, unterliegen einer besonderen Zollregelung für die vorübergehende Einfuhr nach Brasilien und müssen auf jeden Fall deklariert werden.
Genauere Informationen über die Einfuhr von Deklarationspflichtigen Gegenständen (Waren/Geräte) in die Föderative Republik Brasilien erhalten Sie in portugiesischer und englischer Sprache auf der Website der brasilianischen Steuer- und Zollbehörde in der Rubrik – Traveller's Guide | Arriving in Brazil | Goods to Declare, Tax Calculation and Payment:
Die Zollbeamten können vom Reisenden verlangen, dass er die Vereinbarkeit seines Gepäcks mit dem Zweck und der Dauer seiner Auslandsreise nachweist.
Achtung: Wichtiger Hinweis zur Deklarationspflicht für persönliche Gegenstände und Waren in der Föderativen Republik Brasilien
Deklarationspflichtige Gegenstände und Waren müssen unbedingt eigenständig gemeldet werden. Bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht wird in der Föderativen Republik Brasilien zu den Zoll- und Einfuhrsteuern noch zusätzlich ein hohes Bußgeld verhängt. Wenn Sie bei der Ankunft in Brasilien Deklarationspflichtige Waren bei sich haben, dürfen Sie auf gar keinen Fall durch den grünen Ausgang "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)" gehen, da dies schon als Täuschung und Missachtung der eigenständigen Deklarationspflicht angesehen wird.
Zusammenfassung der Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren für die Föderative Republik Brasilien
Solange die festgelegten Mengen nicht überschritten werden, ist die abgabenfreie (zoll- und steuerfreie) Einfuhr von persönlichen Gegenständen und Waren im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien erlaubt. Die mitgeführten Gegenstände und Waren dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Laut den brasilianischen Zollbestimmungen, sind technische Geräte wie zum Beispiel Laptops, Tablets und Videokameras deklarierungspflichtig. Zudem müssen auch alle Gegenstände mit einem Warenwert über 3.000 (dreitausend) USD deklariert werden. Die Meldepflicht muss unbedingt eigenständig erfolgen, bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht oder der Nutzung des grünen Ausgangs "Nothing to Declare (Nichts zu verzollen)", obwohl Sie Waren zum verzollen haben, droht ein hohes Bußgeld.
Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Föderative Republik Brasilien
Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke, sonstige Waren und mitgeführte persönliche Gegenstände erhalten Sie in portugiesischer und englischer Sprache auf der Website der brasilianischen Zollbehörde in der Rubrik – Traveller's Guide | Arriving in Brazil | Exemptions, quotas, quantity limits and Duty free:
und der Rubrik – Traveller's Guide | Arriving in Brazil | Traveller´s goods (Passenger´s goods):
Traveller´s goods (Passenger´s goods) – Receita Federal – Brasilianische Steuer- und Zollbehörde
Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Föderative Republik Brasilien eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in portugiesischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.
Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in der Föderativen Republik Brasilien
- Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Föderative Republik Brasilien
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Föderative Republik Brasilien
- Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Föderative Republik Brasilien
- Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Föderative Republik Brasilien
Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Föderative Republik Brasilien
Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Föderative Republik Brasilien eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 (dreißig) Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in portugiesischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Föderative Republik Brasilien
Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Föderative Republik Brasilien benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat.
Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Regierungswebseite vom deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):
Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln.
Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 (dreißig) Tagen.
Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Über die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien sind keine genauen Angaben vorhanden. Als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Aufenthaltsdauer in der Föderativen Republik Brasilien zu betrachten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in die Föderative Republik Brasilien einführen.
Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Föderative Republik Brasilien
Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:
- Eine Bevollmächtigung des Patienten.
- Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
- Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.
Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in portugiesischer oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien zu verhindern, werden die Arzneimittel von der brasilianischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für
- Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
- Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.
Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Föderative Republik Brasilien führen und Sie in Erklärungsnot bringen.
Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in der Föderativen Republik Brasilien dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das brasilianische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.
Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Föderative Republik Brasilien
Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Föderative Republik Brasilien ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in portugiesischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in portugiesischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 (dreißig) Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in die Föderative Republik Brasilien ist nicht bekannt. Die Aufenthaltsdauer in der Föderativen Republik Brasilien sollte als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel betrachtet werden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Föderative Republik Brasilien eingeführt werden. Die Einfuhr in die Föderative Republik Brasilien von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der brasilianischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Föderative Republik Brasilien eingebracht werden, wenn sie nicht dem brasilianischen Arzneimittelgesetz unterliegen.
Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Föderativen Republik Brasilien
Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Brasilien gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den brasilianischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Föderativen Republik Brasilien wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in der Föderativen Republik Brasilien
- In der Föderativen Republik Brasilien gelten die folgenden Artenschutzregelungen
- Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Föderativen Republik Brasilien
- Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz
- Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Föderative Republik Brasilien
In der Föderativen Republik Brasilien gelten die folgenden Artenschutzregelungen:
- Die brasilianischen nationalen Artenschutzregelungen
- und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 (einhundertdreiundachtzig) Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase (Stand November 2019 (zweitausendneunzehn)).
Weitere Informationen über das Washingtoner Artenschutzabkommen erhalten Sie in englischer Sprache auf den folgenden Webseiten:
- CITES – Washingtoner Artenschutzübereinkommen: CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora,
- Liste der Länder die das CITES-Abkommen unterzeichnet haben: List of Contracting Parties | CITES.
Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in der Föderativen Republik Brasilien
Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.
Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur
Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Föderative Republik Brasilien, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der brasilianische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.
Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz
Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Regierungswebseite der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die länderbezogenen Informationen, die auf der folgenden Regierungswebseite der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angeboten werden, können Sie auch als Richtlinie für die Länder betrachten, für die ggf. keine artenschutzrechtlichen Informationen vorliegen:
Deutsche Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Länderauswahl – Artenschutz im Urlaub.
Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Föderative Republik Brasilien
Der Artenschutz wird von der brasilianischen Regierung sehr ernst genommen. In Brasilien gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs nach Brasilien ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus Brasilien ausführen möchten aber nicht dürfen.
Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 10.000 (zehntausend) BRL Gegenwert in der Föderativen Republik Brasilien
Bei der Einreise und der Ausreise aus der Föderativen Republik Brasilien können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 10.000 (zehntausend) BRL Gegenwert.
Inhalt: Bargeldkontrollen in der Föderativen Republik Brasilien
- Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 (zehntausend) BRL oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Föderativen Republik Brasilien
- Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Föderativen Republik Brasilien
- Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Föderative Republik Brasilien
Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 (zehntausend) BRL oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in der Föderativen Republik Brasilien
Im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien müssen alle Barmittel über 10.000 (zehntausend) BRL oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln über 10.000 (zehntausend) BRL oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der brasilianischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 (zehntausend) BRL oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus der Föderativen Republik Brasilien unbedingt erfüllt werden.
Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in der Föderativen Republik Brasilien
Zu den Barmitteln in der Föderativen Republik Brasilien zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.
Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Föderative Republik Brasilien
Nach brasilianischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel über 10.000 (zehntausend) BRL Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 10.000 (zehntausend) BRL oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der brasilianischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.
Empfehlung für weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln in Brasilien
Weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln erhalten Sie in portugiesischer und englischer Sprache auf der Website der brasilianischen Zollbehörde in der Rubrik – Traveller's Guide | Arriving in Brazil | Cash when arriving in Brazil:
Cash when arriving in Brazil – Receita Federal – Brasilianische Steuer- und Zollbehörde
und der Rubrik – Traveller's Guide | Departure From Brazil | Money when departure from Brazil:
Money when departure from Brazil – Receita Federal – Brasilianische Steuer- und Zollbehörde
Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in der Föderativen Republik Brasilien
Laut den Zollbestimmungen der Föderativen Republik Brasilien bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in der Föderativen Republik Brasilien unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Föderativen Republik Brasilien ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen brasilianischen Behörde vorliegt.
Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Brasilien
- Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Föderativen Republik Brasilien
- Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Föderative Republik Brasilien
Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am brasilianischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der brasilianischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in der Föderativen Republik Brasilien meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.
Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien. Bei einem Verstoß kann in Brasilien ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.
Marken- und Produktpiraterie gehört in der Föderativen Republik Brasilien strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität
Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in der Föderativen Republik Brasilien strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in die Föderative Republik Brasilien gilt nicht als Kavaliersdelikt. Genauere Informationen über die Einfuhr von gefälschten Produkten sowie urheberrechtsverletzenden Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien erhalten Sie in portugiesischer und englischer Sprache auf der Website der brasilianischen Steuer- und Zollbehörde in der Rubrik – Traveller's Guide | Arriving in Brazil | Prohibitions and Restrictions:
Prohibitions and Restrictions – Receita Federal – Brasilianische Steuer- und Zollbehörde
Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Föderativen Republik Brasilien
Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus der Föderativen Republik Brasilien ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der brasilianischen Genehmigungsbehörde Ministério da Cultura | Brasil (Ministerium für Kultur | Brasilien). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Brasiliens darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in der Föderativen Republik Brasilien befinden:
- Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
- Münzen und Banknoten.
- Abzeichen und Medaillen.
- Möbel und Einrichtungsgegenstände.
- Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
- Skulpturen und Plastiken.
- Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
- Foto- und sonstige optische Geräte.
- Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
- Kostüme und andere Textilien.
- Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
- Uhren und Uhrwerke.
- Musikinstrumente und Spielzeuge.
- Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
- Religiöse und ethnologische Artefakte.
Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der brasilianischen Genehmigungsbehörde
Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der brasilianischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus der Föderativen Republik Brasilien von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie auf der Website der brasilianischen Genehmigungsbehörde Ministério da Cultura | Brasil (Ministerium für Kultur | Brasilien):
Ministério da Cultura | Brasil – Ministerium für Kultur | Brasilien
Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in der Föderativen Republik Brasilien
Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus der Föderativen Republik Brasilien ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.
Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Föderative Republik Brasilien
Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten nach Brasilien ist verboten. Strafrechtlich gehört in Brasilien die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen in die Republik Brasilien verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in Brasilien mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen brasilianischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in Brasilien schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.
Einfuhrverbot in die Föderative Republik Brasilien für gefährliche und schädliche Produkte
Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Brasilien als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in der Föderativen Republik Brasilien im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.
Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen
- Produkte die in Brasilien als gefährlich und schädlich eingestuft sind
- Mögliche Erweiterung des brasilianischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen
- Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Föderative Republik Brasilien
Produkte die in Brasilien als gefährlich und schädlich eingestuft sind
Das brasilianische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:
- Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
- Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
- Pestizide, deren Komponenten (Bestandteile) und verwandte Stoffe (Substanzen).
- Produkte die asbesthaltig sind.
Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der brasilianischen Steuer- und Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.
Mögliche Erweiterung des brasilianischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen
Zur Zeit lässt die brasilianische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das brasilianische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:
- Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A (BPA) ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
- Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
- Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.
Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das brasilianische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.
Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Föderative Republik Brasilien
Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Föderative Republik Brasilien eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die brasilianische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Brasiliens Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.
Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Brasilien
Der brasilianische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien nach Brasilien ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in der Föderativen Republik Brasilien Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.
Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Brasiliens verstoßen
- Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
- Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Föderative Republik Brasilien
Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Laut dem brasilianischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom brasilianischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.
Medien die gegen die Verfassung der Föderativen Republik Brasilien verstoßen
Als verfassungswidrige Medien gelten in Brasilien Materialien die folgende Inhalte aufweisen:
- Medien aller Art die den Präsident der Föderativen Republik Brasilien, den brasilianischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
- Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Brasilien aufstacheln.
- Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Brasiliens verstoßen.
- Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
- Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.
Wer gegen die brasilianische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in die Föderative Republik Brasilien einführt darf keine Milde erwarten.
Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien
Gemäß dem brasilianischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Föderative Republik Brasilien ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der brasilianischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.
Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Föderativen Republik Brasilien verstoßen
Als jugendgefährdende Medien gelten in Brasilien Materialien die folgende Inhalte aufweisen:
- Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
- Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
- Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
- Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
- Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
- Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
- Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
- Kriegsverherrlichende Medien.
Der Jugendschutz wird in der Föderativen Republik Brasilien überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.
Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Föderative Republik Brasilien
Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien nach Brasilien, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die brasilianische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das brasilianische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.
Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Föderative Republik Brasilien
Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Föderative Republik Brasilien erhalten Sie in portugiesischer und englischer Sprache auf der Website der brasilianischen Steuer- und Zollbehörde in der Rubrik – Traveller's Guide | Arriving in Brazil:
Arriving in Brazil – Receita Federal – Brasilianische Steuer- und Zollbehörde
und der Rubrik – Traveller's Guide | Departure From Brazil:
Departure From Brazil – Receita Federal – Brasilianische Steuer- und Zollbehörde
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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