Inhalt Reiseinformationen: Bosnien und Herzegowina
Zollbestimmungen für Bosnien und Herzegowina
Als Eigenbedarf für Personen ab 17 (siebzehn) Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken zollfrei und steuerfrei nach Bosnien und Herzegowina mitgeführt werden:
- 250 (zweihundertfünfzig) Gramm (g) losen Rauchtabak (z. B. Zigarettentabak, Pfeifentabak oder Shisha Tabak) oder
- 200 (zweihundert) Zigaretten oder
- 100 (einhundert) Zigarillos – Höchstgewicht 3 (drei) Gramm (g) pro Stück oder
- 50 (fünfzig) Zigarren und
- 1 (ein) Liter (l) Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt oder
- 2 (zwei) Liter (l) "Zwischenerzeugnisse" mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (zum Beispiel Likörwein, Wermutwein, Madeira, Sherry, Portwein, Campari) und
- 4 (vier) Liter (l) Wein (kein Schaumwein) und
- 16 (sechzehn) Liter (l) Bier.
Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 (zehntausend) Konvertiblen Mark (KM (BAM)) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in Bosnien und Herzegowina
Im Reiseverkehr nach Bosnien und Herzegowina müssen alle Barmittel über 10.000 (zehntausend) Konvertiblen Mark (KM (BAM)) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Meldepflicht und Deklarationspflicht von Barmitteln über 10.000 (zehntausend) Konvertiblen Mark (KM (BAM)) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der bosnisch-herzegowinischen Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der bosnisch-herzegowinischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 10.000 (zehntausend) Konvertiblen Mark (KM (BAM)) oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus Bosnien und Herzegowina unbedingt eigenständig und ohne Aufforderung der bosnisch-herzegowinischen Zollbeamten erfüllt werden.
Uprava za indirektno / neizravno oporezivanje BiH.
Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in Bosnien und Herzegowina
Zu den Barmitteln in Bosnien und Herzegowina zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.
Hinweis: Personen die eine Waffe mit sich führen, werden an der bosnisch-herzegowinischen Grenze zurückgewiesen.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.