Inhalt Reiseinformationen: Volksrepublik Bangladesch
Zollbestimmungen für die Volksrepublik Bangladesch
Als Eigenbedarf für Erwachsene dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken zollfrei und steuerfrei in die Volksrepublik Bangladesch mitgeführt werden:
- 250 (zweihundertfünfzig) Gramm (g) losen Rauchtabak (z. B. Zigarettentabak, Pfeifentabak oder Shisha Tabak) oder
- 200 (zweihundert) Zigaretten oder
- 50 (fünfzig) Zigarren und
- 2 (zwei) Flaschen alkoholische Getränke bei der Einreise für touristische Zwecke (gilt nur für Nichtmuslime) oder
- 1 (eine) Flasche alkoholische Getränke bei der Einreise von nicht touristischen Zwecken (gilt nur für Nichtmuslime).
Bargeldmengen im Gegenwert von über 5.000 (fünftausend) US-Dollar (USD) müssen bei der Einreise und Ausreise aus der Volksrepublik Bangladesch eigenständig und ohne die Aufforderung der bengalischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden. Technische oder wertvolle Gegenstände wie auch Gold, Silber und Edelsteine müssen ebenfalls eigenständig und ohne die Aufforderung der bengalischen Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.
Einfuhrverbote in die Volksrepublik Bangladesch
Die Einfuhr von Rauschgift (Drogen) und Aufputschmitteln, Waffen und Munition, Medikamenten und pornographischem Material jeglicher Art, ist in der Volksrepublik Bangladesch verboten. Personen die Medikamente zum persönlichen Gebrauch mitführen müssen, benötigen eine vom Arzt ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung in englischer Sprache, um hohe Zollgebühren zu Vermeiden.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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