• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für das Königreich Bahrain

Aktuelles Datum: Donnerstag, 18. April 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 10. März 2020

Inhalt Reiseinformationen: Königreich Bahrain

Zollbestimmungen für das Königreich Bahrain
Zollbestimmungen für das Königreich Bahrain

Zollbestimmungen für das Königreich Bahrain

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für das Königreich Bahrain unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen sehr Hart bestraft. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt im Königreich Bahrain keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch.

Videokassetten, DVDs, Blu-ray Discs, CD-ROMs, USB-Speichersticks und alle weiteren Arten von Datenträgern können bei der Einreise eingezogen und auf pornografischen Inhalt geprüft werden. Nach der Sichtung von der Zensurbehörde und Unkenntlichmachung der anstößigen Filmszenen und Abbildungen dürfen die Datenträger wieder abgeholt werden. Sollte es aus technischen Gründen nicht möglich sein anstößige Filmszenen und Abbildungen zu entfernen, wird der betreffende Datenträger eingezogen und entsorgt. Über die Einfuhrmenge der Datenträger pro Reisenden in das Königreich Bahrain sind keine genauen Angaben vorhanden.

Bei der Einfuhr von Druckerzeugnissen (Bücher, Zeitschriften, Kataloge, Zeitungen, Poster, Kalender usw.) müssen Sie ebenfalls sehr vorsichtig sein, da z. B. fast jede westliche Zeitschrift freizügige Inhalte beinhaltet und diese in Bahrain als Pornografie gelten und verboten sind.

Alle Datenträger und Druckerzeugnisse müssen eigenständig dem bahrainischen Zollbeamten mitgeteilt und vorgelegt werden. Zudem sollten alle Datenträger und Druckerzeugnisse separat verpackt werden, um den Zugang für den Zollbeamten zu erleichtern.

Die Einfuhr von religiösem Propagandamaterial in jeglicher Art ist ebenfalls streng verboten.

Die Einfuhr von Werbemittel für alle Arten von Zigaretten ist verboten.

Das einführen von Funkgeräten und ferngesteuerten Modellflugzeugen sowie Drohnen ist verboten.

Die Einfuhr von Zuchtperlen ist verboten.

Die Einfuhr von Glücksspiel-Artikel in jeglicher Art und Form ist verboten.

Verboten ist auch die Einfuhr von Spielzeugpistolen für Kinder, die Projektile abfeuern können.

Waren israelischer Herkunft oder Waren mit hebräischer Beschriftung sowie mit hebräischen Warenzeichen oder Logos dürfen in das Königreich Bahrain nicht eingeführt werden.

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die bahrainischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft

Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden im Königreich Bahrain streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die bahrainischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer im Königreich Bahrain zahlen zu müssen.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in das Königreich Bahrain

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain für Personen über 18 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen über 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des bahrainischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten für das Königreich Bahrain
  • 400 (vierhundert) Zigaretten und
  • 250 (zweihundertfünfzig) Gramm (g) losen Rauchtabak (z. B. Zigarettentabak, Pfeifentabak oder Shisha Tabak) und
  • 50 (fünfzig) Zigarren

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in das Königreich Bahrain ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen, oder für Besatzungsmitglieder wie zum Beispiel Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimenge wird vom bahrainischen Zoll ein Bußgeld verhängt und die alkoholhaltigen Getränke werden beschlagnahmt.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in das Königreich Bahrain

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain für Personen über 18 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen über 18 Jahren darf die untenstehende Menge an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Die bahrainischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

  • 3 (drei) Liter (l) alkoholische Getränke und
  • 12 (zwölf) Dosen Bier
  • gilt nur für Nichtmuslime

Wichtig: Muslime dürfen keine alkoholhaltigen Getränke in das Königreich Bahrain einführen.

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in das Königreich Bahrain ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen, oder für Besatzungsmitglieder wie zum Beispiel Flugzeug- oder Schiffsbesatzungen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Die Einfuhr von Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten sowie frischen und verderblichen Lebensmitteln ist gänzlich verboten. Die bahrainischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von Lebensmitteln überaus genau und tolerieren keine Abweichungen.

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den bahrainischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht. Zu beachten sind jedoch die folgenden abgabenfreien Einfuhrmengen pro Reisenden:

  • Geschenke, deren Gesamtwert 250 BHD nicht überschreiten dürfen und die nicht zollpflichtig sind.
    • Hinweis: Sie müssen den Wert der abgabenfreien Waren, die Sie als Geschenke einführen möchten, mit den Original-Quittungen bei der Einreise in das Königreich Bahrain gegebenenfalls nachweisen.
  • maximal 8 Flüssigkeits-Unzen (US fl.oz.) Parfüm, dass entspricht ungefähr (abgerundet) 236 ml.
    • Hinweis zur Umrechnung: Eine US-amerikanische Flüssigkeits-Unze (fl.oz.) entspricht 29,57 ml.
  • Hygieneprodukte und Kosmetikartikel in angemessener Menge pro Reisenden
  • Kleidung, Unterwäsche und Schuhe in angemessener Menge pro Reisenden
  • Persöhnlicher Schmuck in angemessener Menge pro Reisenden
  • Video- und Standbildkameras mit entsprechendem Zubehör und Film in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden
  • CD- und DVD-Player und dazu passendes Zubehör (z. B. CDs und DVDs) in nicht-kommerzieller und vernünftiger Anzahl pro Reisenden
  • Mobiltelefone in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden
  • Computer einschließlich Laptops in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden
  • Ferngläser in nicht-kommerzieller und vernünftiger Anzahl pro Reisenden
  • Kinderwagen in einer Anzahl, die der Zahl der Mitreisenden Kinder entspricht
  • 1 (ein) Rollstuhl für jede behinderte Person
  • Medizinische Geräte und Zubehör sowie die dazugehörigen Verbrauchsmaterialien in einer Menge, die der Aufenthaltsdauer in Bahrain entspricht und die der Reisende persönlich benötigt
  • Sportgeräte die zur Verwendung von einer Person bestimmt sind (z. B. 1 (eine) Angelrute und sonstige Angelausrüstung; 1 (ein) Fahrrad; 1 (ein) Surfbrett; 1 (ein) Windsurfbrett; Golfausrüstung; Kletterausrüstung; Schnorchelausrüstung; Tennisausrüstung und andere Ausrüstungen für Sportliche Tätigkeiten)

Zudem noch andere mitgeführte persönliche Gegenstände und Waren, die den alltäglichen Bedürfnissen eines Reisenden in nicht-kommerzieller und angemessener Menge entsprechen.

Achtung: Wichtiger Hinweis für deklarationspflichtige Gegenstände und Waren im Königreich Bahrain

Deklarationspflichtige Gegenstände und Waren müssen unbedingt eigenständig gemeldet werden. Bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht wird im Königreich Bahrain zu den Zoll- und Einfuhrsteuern noch zusätzlich ein hohes Bußgeld verhängt.

Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für das Königreich Bahrain

Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke und persönliche Gegenstände erhalten Sie in arabischer und englischer Sprache auf der Website der bahrainischen Zollbehörde:

Duty Free Allowance and Exemptions  Bahrain Customs – Bahrainische Zollbehördee

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in das Königreich Bahrain eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in arabischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, dass von der bahrainischen Botschaft oder dem bahrainischen Konsulat bestätigt wurde. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen. Die bahrainischen Arzneimittelgesetze sind sehr streng und müssen dringend beachtet werden. Viele Arzneimittel, die in anderen Ländern nicht verschreibungspflichtig sind, gelten im Königreich Bahrain als illegale Drogen und deren Besitz sowie die Einfuhr wird hart bestraft.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate im Königreich Bahrain

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in das Königreich Bahrain

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in das Königreich Bahrain eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden beglaubigt und von der bahrainischen Botschaft bzw. dem bahrainischen Konsulat bestätigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in arabischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in das Königreich Bahrain

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in das Königreich Bahrain benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat.

Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Regierungswebseite vom deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):

Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln.

Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 (dreißig) Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Über die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain sind keine genauen Angaben vorhanden. Als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Aufenthaltsdauer im Königreich Bahrain zu betrachten. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in das Königreich Bahrain einführen.

Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in das Königreich Bahrain

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen von der bahrainischen Botschaft bzw. dem bahrainischen Konsulat beglaubigt werden und sind der Zollbehörde in arabischer oder englischer Sprache vorzulegen.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain zu verhindern, werden die Arzneimittel von der bahrainischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in das Königreich Bahrain führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, im Königreich Bahrain dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das bahrainische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für das Königreich Bahrain

Es gibt strenge gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain, die dringend beachtet werden müssen. Im Königreich Bahrain gelten viele, in anderen Ländern nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel als Drogen, deren Besitz und Einfuhr ohne eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung gänzlich verboten ist und hart bestraft wird. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in das Königreich Bahrain ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in arabischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in arabischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Alle notwendigen Unterlagen müssen von der bahrainischen Botschaft oder dem bahrainischen Konsulat bestätigt worden sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in das Königreich Bahrain ist nicht bekannt. Die Aufenthaltsdauer im Königreich Bahrain sollte als Richtlinie für die Menge der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel betrachtet werden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in das Königreich Bahrain eingeführt werden. Die Einfuhr in das Königreich Bahrain von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der bahrainischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in das Königreich Bahrain eingebracht werden, wenn sie nicht dem bahrainischen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in Bahrain

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in Bahrain

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Bahrain gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den bahrainischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in Bahrain wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in Bahrain

Im Königreich Bahrain gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Nashörner wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die bahrainischen nationalen Artenschutzregelungen
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 (einhundertdreiundachtzig) Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase (Stand November 2019 (zweitausendneunzehn)).

Weitere Informationen über das Washingtoner Artenschutzabkommen erhalten Sie in englischer Sprache auf den folgenden Webseiten:

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in das Königreich Bahrain, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der bahrainische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Riesenmuscheln wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Regierungswebseite der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die länderbezogenen Informationen, die auf der folgenden Regierungswebseite der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angeboten werden, können Sie auch als Richtlinie für die Länder betrachten, für die ggf. keine artenschutzrechtlichen Informationen vorliegen:

Deutsche Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Länderauswahl – Artenschutz im Urlaub.

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für das Königreich Bahrain

Der Artenschutz wird von der bahrainischen Regierung sehr ernst genommen. In Bahrain gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs nach Bahrain ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus Bahrain ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln mit Angabe der Währungen im Königreich Bahrain

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln mit Angabe der Währungen im Königreich Bahrain

Bei der Einreise und der Ausreise aus dem Königreich Bahrain können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Laut einer neuen Entscheidung des bahrainischen Finanzministers besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln. Achtung: Es ist nicht gestattet die israelische Währung (ILS) in das Königreich Bahrain einzuführen.

Inhalt: Bargeldkontrollen im Königreich Bahrain

Meldepflicht von Barmitteln mit Angabe der Währungen im Königreich Bahrain

Meldepflicht von Barmitteln mit Angabe der Währungen im Königreich Bahrain

Im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain müssen, laut einer neuen Entscheidung des bahrainischen Finanzministers, alle Barmittel mit Angabe der Währungen gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der bahrainischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln muss auch bei der Abreise aus dem Königreich Bahrain unbedingt erfüllt werden. Achtung: Die israelische Währung (ILS) darf in das Königreich Bahrain nicht eingeführt werden.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln im Königreich Bahrain

Zu den Barmitteln im Königreich Bahrain zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für das Königreich Bahrain

Nach bahrainischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht, laut einer neuen Entscheidung des bahrainischen Finanzministers, für sämtliche Barmittel eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln mit Angabe der Währungen, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der bahrainischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen. Achtung: Die Einfuhr der israelischen Währung (ILS) ist nicht gestattet.

Empfehlung zum nachlesen der neuen Entscheidung über die Meldepflicht von Barmitteln im Königreich Bahrain

Nachlesen können Sie die neue Entscheidung des bahrainischen Finanzministers über die die Meldepflicht von Barmitteln in arabischer und englischer Sprache auf der Website der Thomson Reuters Zawya.com, ein Unternehmen von Thomson Reuters Mittlerer Osten und der englischsprachigen Nachrichten-Website Arab Today:

Mandatory for travellers to declare cash entering or leaving Bahrain | ZAWYA UAE Edition | 04 January 2018

und

Bahrain press headlines | 05 January 2018.

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten im Königreich Bahrain

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten im Königreich Bahrain

Laut den Zollbestimmungen des Königreichs Bahrain bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen im Königreich Bahrain unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von archäologischen und geologischen Kulturgütern, maritimen Fundstücken (z. B. Korallen, Muscheln, Schildkröteneiern) sowie Antiquitäten im Reiseverkehr aus dem Königreich Bahrain ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen bahrainischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Bahrain

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Die Einfuhr von Schlagringen im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am bahrainischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der bahrainischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird im Königreich Bahrain meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain. Bei einem Verstoß kann in Bahrain ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.

Marken- und Produktpiraterie gehört im Königreich Bahrain strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört im Königreich Bahrain strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in das Königreich Bahrain gilt nicht als Kavaliersdelikt.

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus dem Königreich Bahrain

Die Ausfuhr von archäologischen und geologischen Kulturgütern, maritimen Fundstücken (z. B. Korallen, Muscheln, Schildkröteneiern) sowie Antiquitäten im Reiseverkehr aus dem Königreich Bahrain ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der bahrainischen Genehmigungsbehörde Ministry of Information Affairs (Ministerium für Informationsangelegenheiten) oder The Bahrain Authority for Culture and Antiquities (Die Bahrainische Behörde für Kultur und Antiquitäten). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Bahrains darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit im Königreich Bahrain befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus dem Königreich Bahrain
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der bahrainischen Genehmigungsbehörde

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der bahrainischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus dem Königreich Bahrain von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie auf den Websites der bahrainischen Genehmigungsbehörden Ministry of Information Affairs (Ministerium für Informationsangelegenheiten) und The Bahrain Authority for Culture and Antiquities – Kingdom of Bahrain (Die Bahrainische Behörde für Kultur und Antiquitäten):

Ministry of Information Affairs | Kingdom of Bahrain – Ministerium für Informationsangelegenheiten | Königreich Bahrain

und

The Bahrain Authority for Culture and Antiquities – Die Bahrainische Behörde für Kultur und Antiquitäten.

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat im Königreich Bahrain

Schon der Versuch der Ausfuhr von archäologischen und geologischen Kulturgütern, maritimen Fundstücken (z. B. Korallen, Muscheln, Schildkröteneiern) sowie Antiquitäten aus dem Königreich Bahrain ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für das Königreich Bahrain

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten nach Bahrain ist verboten. Strafrechtlich gehört in Bahrain die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen im Königreich Bahrain verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in Bahrain mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Archäologische und geologische Kulturgüter, maritime Fundstücke sowie Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen bahrainischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in Bahrain schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in das Königreich Bahrain für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in das Königreich Bahrain für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Bahrain als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten im Königreich Bahrain im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in Bahrain als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das bahrainische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Produkte die asbesthaltig sind.
  • Alle leichtentzündlichen entflammbaren Materialen.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der bahrainischen Zollbehörde sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des bahrainischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen

Zur Zeit lässt die bahrainische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das bahrainische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A (BPA) ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das bahrainische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in das Königreich Bahrain

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in das Königreich Bahrain eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die bahrainische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Bahrains Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Bahrain

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Bahrain

Der bahrainische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien nach Bahrain ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen im Königreich Bahrain Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Bahrains verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Laut dem bahrainischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom bahrainischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung des Königreichs Bahrain verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in Bahrain Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die den König von Bahrain, das bahrainische Königshaus, den bahrainischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Medien die den Islam herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Bahrain aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Bahrains verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die bahrainische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in das Königreich Bahrain einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain

Gemäß dem bahrainischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in das Königreich Bahrain ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der bahrainischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz des Königreichs Bahrain verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in Bahrain Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird im Königreich Bahrain überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für das Königreich Bahrain

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien nach Bahrain, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die bahrainische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das bahrainische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für das Königreich Bahrain

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für das Königreich Bahrain erhalten Sie in arabischer und englischer Sprache auf der Website der bahrainischen Zollbehörde in der Rubrik – Travelers:

Bahrain Customs | Traveler – Bahrainische Zollbehörde

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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