• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für Australien

Aktuelles Datum: Freitag, 13. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 10. März 2020

Inhalt Reiseinformationen: Australien

Zollbestimmungen für Australien
Zollbestimmungen für Australien

Zollbestimmungen für Australien

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für Australien unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Alle einreisenden Personen sind verpflichtet, bei der Ankunft in Australien, die von der zuständigen australischen Behörde ausgestellte Einreisekarte (Incoming Passenger Card IPC), auszufüllen und zu unterschreiben. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular gilt als eidesstattliche Erklärung. Das von der australischen Behörde ausgestellte Formular wird von den meisten Airlines (Fluggesellschaften) und Reedereien (Schifffahrtsunternehmen) während der Anreise nach Australien von den Besatzungsmitgliedern (Besatzung von Flugzeugen und Schiffen) an die Passagiere verteilt. Dadurch können die Passagiere die erforderliche Einreisekarte (Incoming Passenger Card IPC) in Ruhe ausfüllen und sich dadurch bei der Einreise viel Zeit bei den Zollformalitäten ersparen.

Empfehlung für weitere Informationen über die australische Einreisekarte

Weitere Informationen über die australische Einreisekarte erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der australischen Grenzschutztruppe (Australian Border Force) in der Rubrik – Entering and leaving Australia | Crossing the Border | At the Border | Incoming Passenger Card (IPC) und zusätzlich ein Informationsblatt zum Ausfüllen der Einreisekarte als PDF-Dokument in deutscher Sprache::

Incoming Passenger Card (IPC) – Australian Border Force (Australische Grenzschutztruppe)

und

PDF | Incoming Passenger Card (IPC) sample german. – Australian Border Force (Australische Grenzschutztruppe).

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die australischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden hart bestraft

Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden in Australien streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die australischen Ausfuhrbestimmungen darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr nach Australien

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr nach Australien

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Einfuhr- sowie Verkaufssteuer in Australien zahlen zu müssen.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in Australien

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr nach Australien für Personen ab 18 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr nach Australien zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr nach Australien

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr nach Australien
  • 25 Gramm (g) Tabakwaren und/oder Tabakprodukte in beliebiger Form (Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, losen Tabak, lose Blätter usw.)
  • Volljährige Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen und Flugzeugen) dürfen ebenfalls 25 Gramm (g) Tabakwaren und/oder Tabakprodukte in beliebiger Form zoll- und steuerfrei einführen.

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des australischen Grenzübergangs, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren und Tabakprodukten in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr nach Australien

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr nach Australien

Im Reiseverkehr nach Australien sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimengen müssen Einfuhr- sowie Verkaufssteuern in Australien gezahlt werden.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in Australien

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr nach Australien für Personen ab 18 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr nach Australien zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr nach Australien

Die australischen Grenzübergänge zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

  • 2,25 Liter (l) alkoholische Getränke
  • Volljährige Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen und Flugzeugen) dürfen ebenfalls 2,25 Liter (l) alkoholische Getränke zoll- und steuerfrei einführen.

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in kurzen Abständen nach Australien ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr nach Australien

Einfuhrbestimmungen für sonstige Waren im Reiseverkehr nach Australien

Einfuhr- sowie Verkaufssteuern müssen in Australien bei Überschreitung der abgabenfreien Reisefreigrenze für sonstige Waren gezahlt werden. Die Höhe der australischen Einfuhr- und Verkaufssteuern können je nach zu verzollender Warengruppe unterschiedlich sein. Daher ist es wichtig die Wertbeschränkung für sonstige Waren im Reiseverkehr nach Australien unbedingt zu beachten. Die australischen Zollbeamten kontrollieren die Einfuhr von sonstige Waren überaus genau und tolerieren keine Abweichungen der Reisefreigrenze.

Inhalt: Einfuhr von sonstigen Waren in Australien

Abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr nach Australien

Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren, wie zum Beispiel Lederwaren, Sportwaren, Uhren, elektronische Geräte, Kameras, Kosmetika, Kaffee und Tee im unten genannten Gesamtwert, im Reiseverkehr nach Australien zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreigrenzen von sonstigen Waren im Reiseverkehr nach Australien

Die Werte von Tabakwaren und Tabakprodukten, alkoholischen Getränken, persönlichem Gepäck sowie Medikamenten für den persönlichen Gebrauch, werden zu dem unten genannten Gesamtwert nicht mitgerechnet.

Abgabenfreie Reisefreigrenzen von sonstigen Waren im Reiseverkehr nach Australien
  • Sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 900 AUD darf von Personen über 18 Jahren zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
  • Sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 450 AUD darf von Personen unter 18 Jahren zoll- und steuerfrei eingeführt werden.
  • Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen und Flugzeugen) dürfen sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 450 AUD zoll- und steuerfrei einführen.

Die Regelung für die abgabenfreie Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr gilt nicht für Personen die häufig in kurzen Abständen nach Australien ein- und ausreisen und dadurch regelmäßig Waren einführen.

Hinweis zum Gesamtwert der abgabenfreien Einfuhr von sonstigen Waren im Reiseverkehr nach Australien

Sie müssen gegebenenfalls den Warenwert der abgabenfreien sonstigen Waren mit den Original-Quittungen bei der Einreise in Australien nachweisen. Familien dürfen, sofern die Familienmitglieder gemeinsam Reisen, ihre individuellen zoll- und steuerfreien Ermäßigungen (Reisefreibeträge) kombinieren. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder bei der Zollabfertigung zusammenbleiben. Zum Beispiel hätte dadurch eine Familie mit zwei Erwachsenen (2 x 900 AUD) und drei Kindern (3 x 450 AUD) eine kombinierte steuerfreie Ermäßigung (Reisefreibetrag) in Höhe von insgesamt 3150 AUD.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für sonstige Waren für Australien

Zoll- und steuerfrei dürfen sonstige Waren für den privaten Gebrauch und zum verschenken nach Australien eingeführt werden. Es gibt jedoch für sonstige Waren eine abgabenfreie Reisefreigrenze die bei der Einreise nach Australien eingehalten werden muss. Personen über 18 Jahren dürfen sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 900 AUD und Personen unter 18 Jahren sowie Besatzungsmitglieder (Besatzung von Schiffen und Flugzeugen) dürfen sonstige Waren im Gesamtwert von maximal 450 AUD zoll- und steuerfrei nach Australien einführen. Der Warenwert der gesamten abgabenfreien sonstigen Waren muss bei der Einreise mit den Original-Quittungen gegebenenfalls nachgewiesen werden. Eine Familie darf ihre ihre individuellen Reisefreibeträge kombinieren, wenn die Familienmitglieder gemeinsam Reisen und bei der Zollabfertigung zusammenbleiben.

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr nach Australien

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr nach Australien

Nahrungsmittel, Tierprodukte, Pflanzen sowie Pflanzenprodukte sind deklarationspflichtig und müssen eigenständig und ohne die Aufforderung der Zollbeamten in der Einreisekarte (Incoming Passenger Card IPC) unbedingt angekreuzt werden. Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wie pflanzlichen und tierischen Produkten (Gemüse und Obst, Wurst- und Fleischwaren, Milchprodukte) ist verboten bzw. beschränkt. Die australischen Quarantäne-Beamten kontrollieren die Einfuhr von Lebensmitteln, Pflanzen sowie Pflanzenprodukten überaus genau und tolerieren keine Abweichungen der Einfuhrbeschränkungen. Alles was verboten ist, wird bei der Einreise beschlagnahmt und sofort entsorgt. Diese Maßnahme dient zur Verhinderung und Bekämpfung von eingeschleppten Seuchen bzw. infektiösen Krankheiten durch Nahrungsmittel, Tierprodukte, Pflanzen sowie Pflanzenprodukte über den Reiseverkehr nach Australien. Die Nichtbeachtung der eigenständigen Melde- und Deklarationspflicht von Nahrungsmitteln, Tierprodukten, Pflanzen sowie Pflanzenprodukten im Reiseverkehr wird von der australischen Zollbehörde mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zusätzlich mit Haftstrafen geahndet.

Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln im Reiseverkehr nach Australien

Weitere Informationen über die Einfuhr von Lebensmitteln im Reiseverkehr nach Australien erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der australischen Grenzschutztruppe (Australian Border Force) in der Rubrik – Entering and leaving Australia | Categories | Food und weitere Informationen sowie ein Informationsblatt als PDF-Dokument in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Website des australischen Ministeriums für Landwirtschaft, Wasser und Umwelt (Australian Government – Department of Agriculture, Water and the Environment):

What food can you bring in? – Australian Border Force (Australische Grenzschutztruppe),

Travelling to Australia – Department of Agriculture, Water and the Environment (Australisches Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Umwelt)

und

PDF | Reise oder Rückkehr nach Australien – Biosicherheitsinformationen für Reisende – Department of Agriculture, Water and the Environment (Australisches Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Umwelt).

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr nach Australien

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr nach Australien

Für persönliche Gegenstände und Waren (z. B. Laptop-Computer, Toilettenartikel, Kleidung und Schuhe für den persönlichen Gebrauch) die im Reiseverkehr nach Australien vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den australischen Zollbestimmungen keine Deklarationspflicht, sofern die persönlichen Gegenstände und Waren in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden sind.

Achtung: Wichtiger Hinweis für deklarationspflichtige Gegenstände und Waren in Australien

Deklarationspflichtige Gegenstände und Waren müssen unbedingt eigenständig gemeldet werden. Bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht wird zu den Einfuhr- sowie Verkaufssteuern noch zusätzlich ein hohes Bußgeld vom australischen Zoll verhängt.

Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für Australien

Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, Alkohol, sonstige Waren und persönliche Gegenstände erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der australischen Grenzschutztruppe (Australian Border Force) in der Rubrik – Entering and leaving Australia | Duty free und zusätzlich ein Informationsblatt als PDF-Dokument in deutscher Sprache:

Duty free concessions – Australian Border Force (Australische Grenzschutztruppe)

und

Zulassungsbeschränkungen für zollfreie Waren für Reisende – Australian Border Force (Australische Grenzschutztruppe).

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr nach Australien

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr nach Australien

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr nach Australien gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in Australien eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in englischer Sprache vorgelegt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in Australien

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen nach Australien

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme nach Australien eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln nach Australien

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln nach Australien benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat.

Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Regierungswebseite vom deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM):

Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln.

Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 (dreißig) Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr nach Australien

Die Menge der Einfuhr von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr nach Australien ist begrenzt auf einen Medikamentenvorrat von maximal 3 (drei) Monaten pro Reisenden. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, zur Berechnung der Mengen der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch nach Australien einführen.

Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte nach Australien

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr nach Australien eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen der Zollbehörde in englischer Sprache vorgelegt werden.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr nach Australien

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr nach Australien zu verhindern, werden die Arzneimittel von der australischen Zollbehörde genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in Australien führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr nach Australien

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr nach Australien muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in Australien dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das australische Arzneimittelgesetz fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für Australien

Es gibt gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr nach Australien die beachtet werden müssen. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln nach Australien ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Reiseverkehr nach Australien ist begrenzt auf maximal 3 (drei) Monate pro Reisenden. Bei der Berechnung der Einfuhrmenge von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen, mit Bezug auf die Dauer der Reise, berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen nach Australien eingeführt werden. Die Einfuhr nach Australien von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der australischen und internationalen Dopingliste stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen nach Australien eingebracht werden, wenn sie nicht dem australischen Arzneimittelgesetz unterliegen.

Empfehlung für weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel im Reiseverkehr nach Australien

Weitere Informationen über die Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr nach Australien erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der australischen Grenzschutztruppe (Australian Border Force) in der Rubrik – Entering and leaving Australia | Categories | Medicines and substances:

What medicines and substances can you bring in? – Australian Border Force (Australische Grenzschutztruppe).

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr nach Australien

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr nach Australien

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in Australien gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den australischen Zollbeamten beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr nach Australien wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr nach Australien

In Australien gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Elefanten wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die australischen nationalen Artenschutzregelungen
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 (einhundertdreiundachtzig) Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase (Stand November 2019 (zweitausendneunzehn)).

Weitere Informationen über das Washingtoner Artenschutzabkommen erhalten Sie in englischer Sprache auf den folgenden Webseiten:

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr nach Australien

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr nach Australien. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in Australien, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der australische Staat hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Riesenmuscheln wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Regierungswebseite der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die länderbezogenen Informationen, die auf der folgenden Regierungswebseite der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angeboten werden, können Sie auch als Richtlinie für die Länder betrachten, für die ggf. keine artenschutzrechtlichen Informationen vorliegen:

Deutsche Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Länderauswahl – Artenschutz im Urlaub.

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für Australien

Der Artenschutz wird von der australischen Regierung sehr ernst genommen. In Australien gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs nach Australien ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus Australien ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln ab 10.000 AUD Gegenwert in Australien

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln ab 10.000 AUD Gegenwert in Australien

Bei der Einreise und der Ausreise aus Australien können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln ab 10.000 AUD Gegenwert.

Inhalt: Bargeldkontrollen in Australien

Meldepflicht von Barmitteln ab 10.000 AUD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in Australien

Meldepflicht von Barmitteln ab 10.000 AUD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in Australien

Im Reiseverkehr nach Australien müssen alle Barmittel ab 10.000 AUD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln ab 10.000 AUD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der australischen Zollbeamten, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln ab 10.000 AUD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus Australien unbedingt erfüllt werden.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in Australien

Zu den Barmitteln in Australien zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel und Schuldverschreibungen.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für Australien

Nach australischem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht für sämtliche Barmittel ab 10.000 AUD Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln ab 10.000 AUD oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der australischen Zollbeamten wahrheitsgemäß beantworten. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen.

Empfehlung für weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln in Australien

Weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln in Australien erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der australischen Regierungsbehörde (AUSTRAC – Australian Transaction Reports and Analysis Centre) in der Rubrik – Individuals | Travelling to and from Australia with money:

Travelling to and from Australia with money – AUSTRAC – Australian Transaction Reports and Analysis Centre.

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in Australien

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in Australien

Laut den Zollbestimmungen von Australien bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in Australien unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus Australien ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen australischen Behörde vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in Australien

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr nach Australien

Die Einfuhr von Bajonetten im Reiseverkehr nach Australien ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr nach Australien gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am australischen Grenzübergang unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der australischen Grenzpolizei ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in Australien meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr nach Australien

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr nach Australien

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr nach Australien. Bei einem Verstoß kann in Australien ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.

Marken- und Produktpiraterie gehört in Australien strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in Australien strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln nach Australien gilt nicht als Kavaliersdelikt. Genauere Informationen über die Einfuhr von gefälschten Produkten sowie urheberrechtsverletzenden Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr nach Australien erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der australischen Regierungsbehörde IP Australia in der Rubrik – IP Infringement | More about IP infringement | Counterfeiting and piracy:

Counterfeiting and piracy – IP Australia.

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus Australien

Die Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus Australien ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der australischen Genehmigungsbehörde Australian Government – Department of Communications and the Arts (Australische Regierung – Ministerium für Kommunikation und Kunst). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte Australiens darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in Australien befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus Australien
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der australischen Genehmigungsbehörde

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der australischen Genehmigungsbehörde Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus Australien von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der australischen Genehmigungsbehörde Australian Government – Department of Communications and the Arts (Australische Regierung – Ministerium für Kommunikation und Kunst):

Australian Government – Department of Communications and the Arts | Australische Regierung – Ministerium für Kommunikation und Kunst.

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in Australien

Schon der Versuch der Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten aus Australien ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für Australien

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten nach Australien ist verboten. Strafrechtlich gehört in Australien die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen nach Australien verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in Australien mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Kulturgüter und Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen australischen Behörde nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in Australien schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in Australien für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in Australien für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in Australien als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in Australien im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in Australien als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das australische Einfuhrverbot gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Pestizide, deren Komponenten (Bestandteile) und verwandte Stoffe (Substanzen).
  • Produkte die asbesthaltig sind.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der australischen Regierung sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des australischen Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen

Zur Zeit lässt die australische Regierung überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das australische Einfuhrverbot für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A (BPA) ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das australische Einfuhrverbot für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte nach Australien

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht nach Australien eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die australische Verbotsliste mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Australiens Regierung lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr nach Australien

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper im Reiseverkehr nach Australien

Reisende dürfen laut den australischen Zollbestimmungen keine Feuerwerkskörper im Reiseverkehr nach Australien einführen. Generell ist im Reiseverkehr die Einfuhr von Explosivstoffen aller Art verboten. Der australische Zoll toleriert keinerlei Ausnahmen, sofern keine Sondergenehmigung von der zuständigen australischen Behörde vorgelegt werden kann. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld geahndet und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt.

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Australien

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in Australien

Der australische Zoll achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr nach Australien eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien nach Australien ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in Australien Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz Australiens verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr nach Australien

Laut dem australischen Verfassungsgesetz ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr nach Australien strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom australischen Zoll beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung von Australien verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in Australien Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die die Königin des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland als Staatsoberhaupt von Australien, den Premierminister Australiens, den australischen Staat und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in Australien aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung Australiens verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die australische Verfassung verstößt und verfassungswidrige Medien in Australien einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr nach Australien

Gemäß dem australischen Jugendschutzgesetz ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr nach Australien ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der australischen Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz von Australien verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in Australien Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird in Australien überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und meistens empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für Australien

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien nach Australien, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die australische Verfassung verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das australische Jugendschutzgesetz verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für Australien

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für Australien erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website des australischen Innenministeriums (Australian Government – Department of Home Affairs) in der Rubrik – Entering or leaving Australia:

Entering or leaving Australia – Department of Home Affairs (Australisches Innenministerium).

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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