• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Zollbestimmungen für die Vereinigten Arabischen Emirate

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Sonntag, 24. Dezember 2017

Inhalt Reiseinformationen: Vereinigte Arabische Emirate

Zollbestimmungen für die Vereinigten Arabischen Emirate
Zollbestimmungen für die Vereinigten Arabischen Emirate

Zollbestimmungen für die Vereinigten Arabischen Emirate

Um Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen Geld- und Gefängnisstrafen zu vermeiden, müssen die Zollbestimmungen für die Vereinigten Arabischen Emirate unbedingt beachtet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise

Achten Sie beim Reisen immer auf Ihr Gepäck und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt, damit niemand ohne Ihre Kenntnis etwas unerlaubtes hineinlegen kann. Nehmen Sie auf gar keinen Fall Gegenstände von unbekannten Personen mit und lehnen Sie auch den Transport von Gegenständen bekannter Personen ab, deren Inhalt Sie nicht genauestens kennen.

Die Einfuhr sowie die Ausfuhr von Rauschgiften jeglicher Art ist strengstens verboten und wird schon bei geringsten Mengen (unter 0,1 Gramm) mit langjährigen Haftstrafen geahndet. Im Zuge eines Strafverfahrens kann durch einen Bluttest der Konsum, dass sogar einige Tage zurückliegt, von jeglichen Drogen (auch weichen Drogen) festgestellt und hart bestraft werden. Ebenso wird der Erwerb von Rauschgiften mit Gefängnisstrafen geahndet. Es gibt in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine Toleranzgrenze für den Besitz von Rauschgift zum Eigenverbrauch. Für Drogenhandel wird in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Todesstrafe verhängt.

Videokassetten, DVDs, Blu-ray Discs, CD-ROMs, USB-Speichersticks und alle weiteren Arten von Datenträgern können bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate eingezogen und auf pornografischen Inhalt geprüft werden. Nach der Sichtung von der Zensurbehörde und Unkenntlichmachung der anstößigen Filmszenen und Abbildungen dürfen die Datenträger wieder abgeholt werden. Sollte es aus technischen Gründen nicht möglich sein anstößige Filmszenen und Abbildungen zu entfernen, wird der betreffende Datenträger eingezogen und entsorgt. Über die Einfuhrmenge der Datenträger pro Reisenden in die Vereinigten Arabischen Emirate sind keine genauen Angaben vorhanden.

Bei der Einfuhr von Druckerzeugnissen (Bücher, Zeitschriften, Kataloge, Zeitungen, Poster, Kalender usw.) müssen Sie ebenfalls sehr vorsichtig sein, da z. B. fast jede westliche Zeitschrift freizügige Inhalte beinhaltet und diese in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Pornografie gelten und verboten sind.

Alle Datenträger und Druckerzeugnisse müssen eigenständig dem Zollbeamten der Vereinigten Arabischen Emirate mitgeteilt und vorgelegt werden. Zudem sollten alle Datenträger und Druckerzeugnisse separat verpackt werden, um den Zugang für den Zollbeamten zu erleichtern.

Die Einfuhr von religiösem Propagandamaterial in jeglicher Art ist ebenfalls streng verboten.

Die Einfuhr von Glücksspiel-Artikel in jeglicher Art und Form ist verboten.

Waren israelischer Herkunft oder Waren mit hebräischer Beschriftung sowie mit hebräischen Warenzeichen oder Logos dürfen in die Vereinigten Arabischen Emirate nicht eingeführt werden.

Inhalt dieses Beitrags:

Vorsicht: Verstöße gegen die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate werden hart bestraft

Die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen werden in den Vereinigten Arabischen Emiraten streng kontrolliert und schon bei geringfügigen Verstößen mit hohen Bußgeldern bestraft. Bei Verstößen gegen die Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate darf das Land meistens nicht verlassen werden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Es kann bis zum Abschluss der Ermittlungen auch eine Untersuchungshaft verhängt werden.

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Einfuhrbestimmungen für Tabakwaren und Tabakprodukte im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Die Beachtung der Einfuhrbestimmungen im Reiseverkehr für Tabakwaren und Tabakprodukte ist sehr wichtig, um keine Zoll- und Einfuhrsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten zahlen zu müssen.

Inhalt: Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten in die Vereinigten Arabischen Emirate

Abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate für Personen ab 18 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren dürfen die untenstehenden Mengen an Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Reisefreimengen von Tabakwaren und Tabakprodukten für die Vereinigten Arabischen Emirate
  • 500 Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak und
  • 400 Zigaretten und
  • 50 Zigarren
  • Der Gebrauch und die Einfuhr von E-Zigaretten ist verboten und kann bestraft werden.

Das zeitnahe durchqueren (passieren) des Grenzübergangs der Vereinigten Arabischen Emirate, um mehrfach die abgabenfreie Reisefreimenge von Tabakwaren in Anspruch zu nehmen, ist nicht gestattet.

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate sollten die Einfuhrbestimmungen für alkoholhaltige Getränke unbedingt beachtet werden. Bei Nichtbeachtung der abgabenfreien Reisefreimenge wird vom Zoll der Vereinigten Arabischen Emirate ein Bußgeld verhängt und die alkoholhaltigen Getränke werden beschlagnahmt.

Inhalt: Einfuhr von alkoholhaltigen Getränken in die Vereinigten Arabischen Emirate

Abgabenfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate für Personen ab 18 Jahren

Als Eigenbedarf für Personen ab 18 Jahren darf die untenstehende Menge an alkoholischen Getränken im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate zoll- und steuerfrei eingeführt werden.

Abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholhaltigen Getränken im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Die Grenzübergänge der Vereinigten Arabischen Emirate zeitnah zu durchqueren (passieren), um die abgabenfreie Reisefreimenge von alkoholischen Getränken mehrfach in Anspruch zu nehmen, ist verboten.

  • 4 Liter alkoholische Getränke oder
  • 2 Kartons Bier zu je 24 Dosen mit einem Fassungsvermögen pro Dose von höchstens 355 ml
  • gilt nur für Nichtmuslime.
  • Die Regelung gilt nicht für das Emirat Sharjah (Schardscha), dort herrscht absolutes Alkoholverbot
  • Bei der Einreise über den Landweg in die Vereinigten Arabischen Emirate ist die Einfuhr von Alkohol ebenfalls streng verboten.

Wichtig: Muslime dürfen gar keine alkoholhaltigen Getränke in die Vereinigten Arabischen Emirate einführen.

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Einfuhrbeschränkungen für Lebensmittel im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Die Einfuhr von Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten sowie frischen und verderblichen Lebensmitteln ist gänzlich verboten. Die Zollbeamten der Vereinigten Arabischen Emirate kontrollieren die Einfuhr von Lebensmitteln überaus genau und tolerieren keine Abweichungen.

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Zollbestimmungen für persönliche Gegenstände und Waren im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Für persönliche Gegenstände und Waren die im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate vorübergehend eingeführt und bei der Abreise wieder ausgeführt werden, besteht laut den Zollbestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate keine Deklarationspflicht, sofern die persönlichen Gegenstände und Waren in nicht-kommerzieller und angemessener Menge pro Reisenden sind. Zu beachten ist jedoch die Einfuhrmenge von 1 Mobiltelefon (Handy oder Smartphone) pro Person und die Einfuhr von Geschenken, deren Gesamtwert 3.000 AED nicht überschreiten darf.

Hinweis: Sie müssen den Wert der abgabenfreien Waren, die Sie als Geschenke einführen möchten, mit den Original-Quittungen bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate gegebenenfalls nachweisen.

Achtung: Wichtiger Hinweis für deklarationspflichtige Gegenstände und Waren in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Deklarationspflichtige Gegenstände und Waren müssen unbedingt eigenständig gemeldet werden. Bei Nichtbeachtung der eigenständigen Deklarationspflicht wird zu den Zoll- und Einfuhrsteuern noch zusätzlich ein hohes Bußgeld verhängt.

Empfehlung für weitere Informationen über die Reisefreimengen für die Vereinigten Arabischen Emirate

Weitere Informationen über die Reisefreimengen für Tabakwaren, alkoholhaltige Getränke und persönliche Gegenstände erhalten Sie in arabischer und englischer Sprache auf der Website der Bundeszollbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate: United Arab Emirates – Federal Customs Authority | Bundeszollbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Einfuhr von Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Für die Einfuhr von Arzneimittel und Betäubungsmittel im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate gibt es gesetzliche Beschränkungen. Die gesetzlichen Beschränkungen gelten insbesondere für rezeptpflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel. Falls Sie wegen einer chronischen Erkrankung rezeptpflichtige Arzneimittel benötigen, muss bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in arabischer oder englischer Sprache vorgelegt werden, dass von der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate oder dem Konsulat der Vereinigten Arabischen Emirate bestätigt wurde. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Diabetiker sind und Insulin brauchen. Die Arzneimittelgesetze der Vereinigten Arabischen Emirate sind sehr streng und müssen dringend beachtet werden. Viele Arzneimittel, die in anderen Ländern nicht verschreibungspflichtig sind, gelten in den Vereinigten Arabischen Emiraten als illegale Drogen und deren Besitz sowie die Einfuhr wird hart bestraft.

Inhalt: Zollbestimmungen für Medikamente und Präparate in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Mitnahme von Betäubungsmittel für starke Schmerzen in die Vereinigten Arabischen Emirate

Wenn Sie wegen starken Schmerzen opioide Schmerzmittel (Betäubungsmittel) benötigen, die zum Beispiel den Wirkstoff Morphin enthalten, ist für die Mitnahme in die Vereinigten Arabischen Emirate eine besondere ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung nach dem Betäubungsmittelrecht erforderlich. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen und erfordert die Angabe der Wirkstoffbezeichnungen sowie die Einzel- und Tagesdosierungen die auf die Dauer der Reise bezogen sein müssen. Zu beachten ist, dass Sie für jedes der ärztlich verschriebenen Betäubungsmittel eine separate Bescheinigung benötigen. Zudem müssen die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder von einer der offiziell beauftragten Landesbehörden beglaubigt und von der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate bzw. dem Konsulat der Vereinigten Arabischen Emirate bestätigt werden. Die beglaubigten Bescheinigungen müssen selbstverständlich auch in arabischer oder englischer Sprache am Grenzübergang vorgelegt werden.

Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vereinigten Arabischen Emirate

Für das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vereinigten Arabischen Emirate benötigen Sie eine mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt, der Ihnen das Betäubungsmittel beziehungsweise das opioide Schmerzmittel verschrieben hat. Es gibt keine strikten Vorschriften für die Form der Bescheinigung. Eine Muster-Bescheinigung erhalten Sie auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die mehrsprachige Bescheinigung von Ihrem Arzt muss ebenfalls, wie oben beschrieben, von der Landesgesundheitsbehörde und von der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate oder dem Konsulat der Vereinigten Arabischen Emirate beglaubigt werden. Die ärztliche Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von maximal 30 Tagen.

Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Die Menge der Einfuhr pro Arzneimittel im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate ist begrenzt auf maximal 3 Monate. Zur Berechnung der Menge von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die Dosierungsempfehlungen aus dem Beipackzettel des Arzneimittels berücksichtigt. Bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen zur Berechnung der Mengen (für maximal 3 Monate) der Medikamente herangezogen. Eine Privatperson darf Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch in das Königreich Belgien einführen.

Einfuhr von Arzneimitteln für Familienangehörige oder Verwandte in die Vereinigten Arabischen Emirate

Unter bestimmten Vorraussetzungen dürfen rezeptpflichtige Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden. Folgende schriftliche Unterlagen werden benötigt:

  1. Eine Bevollmächtigung des Patienten.
  2. Ein ärztliches Rezept das auf den Namen des Patienten ausgestellt ist.
  3. Eine ärztliche Bescheinigung mit den erforderlichen Begründungen der Notwendigkeit für das Medikament.

Die schriftlichen Unterlagen müssen von der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate bzw. dem Konsulat der Vereinigten Arabischen Emirate beglaubigt werden und sind der Zollbehörde in arabischer oder englischer Sprache vorzulegen.

Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Um die Einfuhr von verbotenen Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate zu verhindern, werden die Arzneimittel von der Zollbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate genauestens überprüft. Das Einfuhrverbot gilt unter anderem für

  • Nachahmungen von Arzneimitteln (diese sind besonders gefährlich, weil sie entweder keine Wirkung haben, falsch dosiert sind oder andere Wirkstoffe beinhalten die für dieses Medikament nicht vorgesehen sind. Bei der Einnahme von Arzneimittel-Plagiaten besteht Lebensgefahr) und
  • Arzneimittel die auf der Dopingliste stehen, weil sie zum Beispiel Stoffe enthalten wie Clenbuterol, Testosteron oder Nandrolon, und dadurch unter das Anti-Doping-Gesetz fallen.

Auch für Ihren Eigenbedarf sind diese verbotenen Arzneimittel nicht erlaubt. Schon der Versuch der Einfuhr von unerlaubten Arzneimitteln kann zu großen Schwierigkeiten bei der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate führen und Sie in Erklärungsnot bringen.

Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Bei der Einfuhr von Präparaten für die Gesundheit im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate muss beachtet werden, dass frei verkäufliche Präparate aus dem Ausland, in den Vereinigten Arabischen Emiraten dem Arzneimittelgesetz unterliegen können. Die Präparate für die Gesundheit die unter das Arzneimittelgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate fallen können sind zum Beispiel Naturheilmittel die rein pflanzlich sind, hoch dosierte Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Arzneimittel, Betäubungsmittel und Präparaten für die Vereinigten Arabischen Emirate

Es gibt strenge gesetzliche Beschränkungen für das Mitführen von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate, die dringend beachtet werden müssen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten viele, in anderen Ländern nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel als Drogen, deren Besitz und Einfuhr ohne eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung gänzlich verboten ist und hart bestraft wird. Für die Mitnahme von rezeptpflichtigen Arzneimitteln in die Vereinigten Arabischen Emirate ist eine Notwendigkeitsbescheinigung vom behandelnden Arzt, in arabischer oder englischer Sprache, unbedingt notwendig. Für rezeptpflichtige Betäubungsmittel wird eine besondere ärztliche Bescheinigung gemäß dem Betäubungsmittelrecht, in arabischer oder englischer Sprache, benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Betäubungsmittel beträgt maximal 30 Tage und muss von der Landesgesundheitsbehörde Ihres Heimatlandes beglaubigt sein. Alle notwendigen Unterlagen müssen von der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate oder dem Konsulat der Vereinigten Arabischen Emirate bestätigt worden sein. Auf der Website vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erhalten Sie eine mehrsprachige Muster-Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln. Die Einfuhrmenge pro Arzneimittel in die Vereinigten Arabischen Emirate ist begrenzt auf maximal 3 Monate. Für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden die im Beipackzettel empfohlenen Dosierungen herangezogen und bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln werden die vom Arzt angeordneten Einzel- und Tagesdosierungen berücksichtigt. Arzneimittel für Familienangehörige oder Verwandte dürfen unter bestimmten Vorraussetzungen in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden. Die Einfuhr in die Vereinigten Arabischen Emirate von Arzneimittel-Plagiaten und verbotenen Arzneimitteln die auf der internationalen Dopingliste und der nationalen Dopingliste der Vereinigten Arabischen Emirate stehen ist absolut verboten. Präparate für die Gesundheit dürfen in die Vereinigten Arabischen Emirate eingebracht werden, wenn sie nicht dem Arzneimittelgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate unterliegen.

Empfehlung für weitere Informationen über die Mitnahme von Arzneimittel in die Vereinigten Arabischen Emirate

Weitere Informationen über die Mitnahme von Arzneimitteln im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate erhalten Sie in arabischer und englischer Sprache auf der Website der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate und der Website der dubaischen Zollbehörde im Abschnitt Personal Use Medicines: Drugs and controlled medicines - The Official Portal of the UAE GovernmentDuty Payable on Excess Quantity/Value for Travellers - Dubaische Zollbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die Einfuhr und Ausfuhr von lebenden und toten Tieren, Pflanzenarten sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch die Artenschutzregelungen geschützt sind, ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten gänzlich verboten. Alles was gegen den Artenschutz verstößt wird von den Zollbeamten der Vereinigten Arabischen Emirate beschlagnahmt und bei schweren Vergehen der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, die dann ein Strafverfahren einleitet. Ein Verstoß gegen die Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in den Vereinigten Arabischen Emiraten wird mit Geldstrafen beziehungsweise bei schweren Vergehen mit Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.

Inhalt: Artenschutzregelungen im Reiseverkehr in den Vereinigten Arabischen Emiraten

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten die folgenden Artenschutzregelungen:

Elefanten wurden unter internationalen Artenschutz gestellt
  • Die nationalen Artenschutzregelungen der Vereinigten Arabischen Emirate
  • und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, welches international als CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora – Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten von Wildtieren und Pflanzen) bekannt ist. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde bislang von 183 Staaten akzeptiert und in geltendes Recht umgesetzt beziehungsweise befindet sich in einigen Staaten in der Umsetzungsphase.

Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Es kommt sehr häufig vor, dass viele Reisende durch Unwissenheit zum Beispiel Souvenirs oder Kunstgegenstände kaufen, die aus Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen stammen. Somit fördern sie unwissentlich den verbotenen Handel mit Waren von geschützten Tieren und Pflanzenarten und begehen dadurch einen Verstoß gegen den Artenschutz im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate. Seien Sie daher im Ausland vorsichtig beim Kauf von Artikeln deren Material oder Bestandteile Sie nicht kennen und zuordnen können.

Aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen aus der Natur

Ein anderes Beispiel ist das aufsammeln von Muscheln und Schnecken am Strand oder das Mitnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen beim Spaziergang durch die Natur, ohne sich darüber Gedanken zu machen, dass man gegen den Artenschutz und den Naturschutz des besuchten Landes verstößt. Bei einem Verstoß gegen den Artenschutz, bei der Ausreise oder Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate, kann man sich jedoch nicht mit der eigenen Unwissenheit über die Artenschutzregelungen herausreden, um straffrei davon zu kommen. Hier gilt die alte Volksweisheit: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Insbesondere beim Thema Artenschutz greift der Staat der Vereinigten Arabischen Emirate hart durch, um die Menschen dafür zu sensibilisieren.

Empfehlung zur Informationsmöglichkeit über den Artenschutz

Riesenmuscheln wurden unter internationalen Artenschutz gestellt

Heutzutage können Sie sich durch die Informationsmöglichkeit über das Internet vor einem Verstoß gegen den Artenschutz sehr gut schützen. Sie haben die Möglichkeit, sich vor oder innerhalb Ihrer Reise über den Artenschutz in Ihrem Urlaubsland zu Informieren. Die erforderlichen Informationen über die geschützten Tiere, Pflanzen sowie Erzeugnissen und Waren mit den Bestandteilen von Tieren und Pflanzen, die durch den Artenschutz geschützt sind, erhalten Sie auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion. Die auf der Website der deutschen Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion angebotenen länderbezogenen Informationen können Sie auch als Richtlinie für alle anderen Länder betrachten: Bundeszollverwaltung – Generalzolldirektion: Artenschutz im Urlaub – Länderauswahl

Zusammenfassung der Artenschutzregelungen für die Vereinigten Arabischen Emirate

Der Artenschutz wird von der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate sehr ernst genommen. In den Vereinigten Arabischen Emiraten gelten die nationalen und die gemeinschaftlichen Artenschutzregelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Bei Verstößen gegen die Artenschutzregelungen werden Bußgelder und, bei schweren Vergehen, Gefängnisstrafen verhängt. Viele Reisende verstoßen durch Unwissenheit gegen die Artenschutzregelungen, indem sie beispielsweise Kunstgegenstände oder Souvenirs in die Vereinigten Arabischen Emirate ein- oder ausführen, die Materialien von artengeschützten Tieren oder Pflanzen enthalten. Manche Urlauber begehen auch den Fehler, gedankenlos artengeschützte Muscheln und Schnecken aufzusammeln oder Pflanzenteile aus der Natur mitzunehmen, die sie dann aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ausführen möchten aber nicht dürfen.

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 100.000 AED Gegenwert in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Bargeldkontrollen – Meldepflicht von sämtlichen Barmitteln über 100.000 AED Gegenwert in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Bei der Einreise und der Ausreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten können die Zollbeamten jederzeit Bargeldkontrollen durchführen. Die gesetzlichen Einfuhrbestimmungen und Ausfuhrbestimmungen für Barmittel sind dringend zu beachten. Es besteht für alle Reisenden eine eigenständige Meldepflicht ohne Aufforderung der Zollbeamten von sämtlichen Barmitteln über 100.000 AED Gegenwert. Achtung: Es ist nicht gestattet die israelische Währung (ILS) in die Vereinigten Arabischen Emirate einzuführen.

Inhalt: Bargeldkontrollen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Meldepflicht von Barmitteln über 100.000 AED oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Meldepflicht von Barmitteln über 100.000 AED oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate müssen alle Barmittel über 100.000 AED oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert gemeldet und deklariert werden. Die Melde- und Deklarationspflicht von Barmitteln über 100.000 AED oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Auch die Nachfragen der Zollbeamten der Vereinigten Arabischen Emirate, woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Die Meldepflicht von Barmitteln über 100.000 AED oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert muss auch bei der Abreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten erfüllt werden. Unter 18-Jährige dürfen maximal 100.000 AED an Barmitteln mit sich führen. Beträge über dem angegebenen Limit werden den begleitenden Erziehungsberechtigten zugerechnet. Achtung: Die israelische Währung (ILS) darf in die Vereinigten Arabischen Emirate nicht eingeführt werden.

Achtung – Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Zu den Barmitteln in den Vereinigten Arabischen Emiraten zählen außer Bargeld (Banknoten und Münzen) auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.

Zusammenfassung der Zollvorschriften für Bargeldkontrollen für die Vereinigten Arabischen Emirate

In den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht laut dem Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche, für sämtliche Barmittel über 100.000 AED Gegenwert eine Meldepflicht für alle Reisenden. Die Melde- und Deklarationspflicht muss eigenständig und ohne Aufforderung der Zollbeamten, von allen Barmitteln über 100.000 AED oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert, erfüllt werden. Woher die Barmittel stammen und wofür Sie die Barmittel verwenden wollen, müssen Sie auf Nachfragen der Zollbeamten der Vereinigten Arabischen Emirate wahrheitsgemäß beantworten. Für unter 18-Jährige gilt ein Limit von maximal 100.000 AED an Barmitteln. Übersteigende Beträge werden den begleitenden Erziehungsberechtigten hinzugerechnet. Der Begriff Barmittel umfasst nicht nur Bargeld (Banknoten und Münzen) sondern jegliche Art von Zahlungsmittel, wie beispielsweise Reiseschecks, Aktien oder Schuldverschreibungen. Achtung: Die Einfuhr der israelischen Währung (ILS) ist nicht gestattet.

Empfehlung für weitere Informationen über die Meldepflicht von Barmitteln in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Weitere Informationen über die die Meldepflicht von Barmitteln erhalten Sie in arabischer und englischer Sprache auf der Website der Bundeszollbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate im Abschnitt Disclosure of cash und der Website der dubaischen Zollbehörde im Abschnitt Cash Declaration: United Arab Emirates – Federal Customs Authority | Bundeszollbehörde der Vereinigten Arabischen EmirateDuty Payable on Excess Quantity/Value for Travellers - Dubaische Zollbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Zollbestimmungen für Waffen, Waffenzubehör und Munition, gefälschte Produkte (Plagiate), Kulturgüter und Antiquitäten in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Laut den Zollbestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate bestehen für gewisse Waren Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen wie auch Ausfuhrverbote oder Ausfuhrbeschränkungen. Für gefälschte Produkte (Plagiate) und bestimmte Waffen gilt ein striktes Einfuhrverbot. Die Kulturgüter und Antiquitäten stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten unter besonderem Schutz. Die Ausfuhr von archäologischen und geologischen Kulturgütern, maritimen Fundstücken (z. B. Korallen, Muscheln, Schildkröteneiern) sowie Antiquitäten im Reiseverkehr aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ist genehmigungspflichtig und nur dann gestattet, wenn eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen Behörde der Vereinigten Arabischen Emirate vorliegt.

Inhalt: Zollbestimmungen für verbotene und genehmigungspflichtige Waren in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Einfuhr von Waffen, Waffenzubehör und Munition im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Die Einfuhr von Shuriken (Wurfsterne) im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate ist verboten

Die Einfuhr und das Mitführen von Messern, Schwertern, Säbeln, Bajonetten, Pfeffersprays, Tränengassprays, Nervengassprays, Waffenattrappen, Schlagringen, Shuriken (Wurfsterne), Taser (Elektroschockwaffen), Elektrostäben, Teleskopschlagstöcken, Präzisionsschleudern und jedweden anderen Arten von Gegenständen die geeignet sind um Personen anzugreifen, ist im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate gänzlich verboten. Andere Waffenarten sowie Waffenzubehör und Munition (zum Beispiel Sportwaffen sowie Jagdwaffen und deren Waffenzubehör und Munition) müssen am Grenzübergang der Vereinigten Arabischen Emirate unbedingt gemeldet und deklariert werden und benötigen teilweise eine Sondergenehmigung. Die erforderliche Sondergenehmigung wird von der Grenzpolizei der Vereinigten Arabischen Emirate ausgestellt. Die Einfuhr von nicht erlaubten Waffen wie auch die Nichtbeachtung der Meldepflicht für andere Waffenarten, Waffenzubehör und Munition wird in den Vereinigten Arabischen Emiraten meistens strafrechtlich geahndet. Die strafrechtliche Ahndung führt zu einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, zu einer Gefängnisstrafe.

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Vorsichtig sollten Sie auch sein bei der Einfuhr von gefälschten Produkten (Plagiate) sowie urheberrechtsverletzenden Artikeln, wie zum Beispiel Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen, im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate. Bei einem Verstoß kann in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein hohes Bußgeld und, bei schweren Vergehen, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verhängt werden.

Marken- und Produktpiraterie gehört in den Vereinigten Arabischen Emiraten strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität

Die Marken- und Produktpiraterie ist weltweit stark verbreitet und gehört in den Vereinigten Arabischen Emiraten strafrechtlich in den Bereich der Wirtschaftskriminalität. Um die Wahrung der Schutzrechte von Rechteinhabern zu gewährleisten, wird die Einfuhr von Plagiaten streng verfolgt. Die Einfuhr von Plagiaten und urheberrechtsverletzenden Artikeln in die Vereinigten Arabischen Emirate gilt nicht als Kavaliersdelikt. Genauere Informationen über die Einfuhr von gefälschten Produkten sowie urheberrechtsverletzenden Programmen (Software), Film- und Musikaufnahmen im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate erhalten Sie in arabischer und englischer Sprache auf der Website der dubaischen Zollbehörde: Intellectual Property Rights (Rechte an geistigem Eigentum) – Dubaische Zollbehörde der Vereinigten Arabischen EmirateWhat is IPR (Was sind geistige Eigentumsrechte?) - Dubaische Zollbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die Ausfuhr von archäologischen und geologischen Kulturgütern, maritimen Fundstücken (z. B. Korallen, Muscheln, Schildkröteneiern) sowie Antiquitäten im Reiseverkehr aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ist genehmigungspflichtig und erfordert eine offizielle Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate | United Arab Emirates – Ministry of Culture & Knowledge Development (Ministerium für Kultur und Wissensentwicklung der Vereinigten Arabischen Emirate). Zu den Kulturgütern gehören unter anderem folgende Objekte, die einen kulturellen Wert im Zusammenhang mit der nationalen Geschichte der Vereinigten Arabischen Emirate darstellen oder die sich schon seit längerer Zeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten befinden:

Ausfuhr von Kulturgütern und Antiquitäten im Reiseverkehr aus den Vereinigten Arabischen Emiraten
  • Antiquarische Bücher, Dokumente, Schriftstücke, Musiknoten und handgeschriebene Notizen.
  • Münzen und Banknoten.
  • Abzeichen und Medaillen.
  • Möbel und Einrichtungsgegenstände.
  • Gemälde, Zeichnungen und Fotografien.
  • Skulpturen und Plastiken.
  • Metall, Glas, Keramik und Holzgegenstände.
  • Foto- und sonstige optische Geräte.
  • Werkzeuge und Geräte zum Wiegen und Messen.
  • Kostüme und andere Textilien.
  • Schmuck, Gold, Silber und Bronze Artikel.
  • Uhren und Uhrwerke.
  • Musikinstrumente und Spielzeuge.
  • Waffen sowie Maschinen, Geräte und Ausrüstungen für militärische Zwecke.
  • Religiöse und ethnologische Artefakte.

Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate

Wenn Sie auf Ihrer Reise zum Beispiel eine Antiquität oder ein antiquarisches Buch in einem Geschäft kaufen, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass eine originale Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate Ihnen mitgegeben wird. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung echt ist, sollten Sie es vor Ihrer Ausreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten von einer staatlichen Behörde prüfen lassen. Detaillierte Informationen über die Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung erhalten Sie auf der Website der Genehmigungsbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate | United Arab Emirates – Ministry of Culture & Knowledge Development (Ministerium für Kultur und Wissensentwicklung der Vereinigten Arabischen Emirate): United Arab Emirates – Ministry of Culture & Knowledge Development | Ministerium für Kultur und Wissensentwicklung der Vereinigten Arabischen Emirate

Kulturgüter-Schmuggel ist eine schwere Straftat in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Schon der Versuch der Ausfuhr von archäologischen und geologischen Kulturgütern, maritimen Fundstücken (z. B. Korallen, Muscheln, Schildkröteneiern) sowie Antiquitäten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ohne die erforderliche Kulturgüter Ausfuhrgenehmigung gilt als Kulturgüter-Schmuggel und ist damit eine schwere Straftat die mit einer Geld- und mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet wird.

Zusammenfassung der Zollbestimmungen für Waffen, gefälschte Produkte, Kulturgüter und Antiquitäten für die Vereinigten Arabischen Emirate

Das einführen von bestimmten Waffen (zum Beispiel Schlagringen) und gefälschten Produkten in die Vereinigten Arabischen Emirate ist verboten. Strafrechtlich gehört in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Marken- und Produktpiraterie zur Wirtschaftskriminalität und wird nicht als Kavaliersdelikt angesehen. Die Einfuhr von Raubkopien von Musik- und Filmaufnahmen in die Vereinigten Arabischen Emirate verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz und ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz kann in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit einem hohen Bußgeld und, bei schweren Vergehen, mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden. Archäologische und geologische Kulturgüter, maritime Fundstücke sowie Antiquitäten dürfen ohne eine Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde der Vereinigten Arabischen Emirate nicht außer Landes gebracht werden. Der Versuch einer Ausfuhr ohne die erforderliche Genehmigung gilt in den Vereinigten Arabischen Emiraten schon als Kulturgüter-Schmuggel und wird als eine schwere Straftat betrachtet.

Einfuhrverbot in die Vereinigten Arabischen Emirate für gefährliche und schädliche Produkte

Einfuhrverbot in die Vereinigten Arabischen Emirate für gefährliche und schädliche Produkte

Es besteht ein Einfuhrverbot für Produkte die in den Vereinigten Arabischen Emiraten als gefährlich und schädlich eingestuft werden. Als gefährlich gelten in den Vereinigten Arabischen Emiraten im besonderen Produkte die gesundheitsschädliche Substanzen enthalten. Die betroffenen chemischen Substanzen werden verdächtigt krebserregend zu sein oder andere Krankheiten zu verursachen, die für Menschen, Tiere und sogar für die Natur eine Gefahr darstellen.

Inhalt: Produkte mit gesundheitsschädlichen Substanzen

Produkte die in den Vereinigten Arabischen Emiraten als gefährlich und schädlich eingestuft sind

Das Einfuhrverbot in den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt unter anderem für folgende Produkte, die erwiesenermaßen gefährliche und schädliche Substanzen enthalten und als gesundheitsschädlich eingestuft sind:

  • Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Erzeugnisse die solche Stoffe enthalten.
  • Produkte die gefährliche Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Bleisalze oder Nickel.
  • Produkte die asbesthaltig sind.
  • Alle leichtentzündlichen entflammbaren Materialen.

Das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte wird von der Zollbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate sehr ernst genommen und verdächtige Produkte werden überprüft.

Mögliche Erweiterung des Einfuhrverbots für Produkte mit bestimmten chemischen Substanzen in die Vereinigten Arabischen Emirate

Zur Zeit lässt die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate überprüfen ob noch weitere chemische Substanzen, die in der Verarbeitung von Produkten vorkommen, als gefährlich und schädlich einzustufen sind. Daher ist es möglich, dass in nächster Zukunft das Einfuhrverbot in den Vereinigten Arabischen Emiraten für folgende Produkte, von denen eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht, erweitert werden könnte:

  • Produkte mit Bisphenol-A (BPA), wie zum Beispiel Babyflaschen. Die Chemikalie Bisphenol-A ist ein Plastik-Weichmacher und steht unter dem Verdacht, krebserregend, nervenschädigend und hormonverändernd zu sein.
  • Produkte mit Azofarbstoffen, wie zum Beispiel Spielwaren für Kinder. Azofarbstoffe stehen unter Verdacht, bei Hautkontakt sowie Schleimhautkontakt krebserregend zu sein.
  • Produkte die Benzol enthalten, wie zum Beispiel Filzstifte. Benzol steht ebenfalls unter Verdacht, krebserregend zu sein.

Sicherlich werden in der Zukunft noch weitere chemische Substanzen entdeckt, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden und der Gesundheit aller Lebewesen Schaden zufügen. Dadurch wird das Einfuhrverbot in den Vereinigten Arabischen Emiraten für gesundheitsschädliche Produkte wahrscheinlich noch erweitert, und das völlig zu Recht.

Zusammenfassung über das Einfuhrverbot für gefährliche und schädliche Produkte in die Vereinigten Arabischen Emirate

Produkte die als gefährlich und schädlich eingestuft sind, dürfen nicht in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden. Die chemischen Substanzen dieser Produkte sind gesundheitsschädlich und sind daher verboten. Die Verbotsliste der Vereinigten Arabischen Emirate mit gesundheitsschädlichen Produkten wird in der Zukunft höchstwahrscheinlich erweitert. Die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate lässt zur Zeit weitere chemische Substanzen, die bei der Herstellung von Produkten verwendet werden, auf ihre Gefährlichkeit hin überprüfen. Unter den zur Zeit überprüften chemischen Substanzen sind auch Azofarbstoffe, die beispielsweise zur Herstellung von Spielwaren für Kinder verwendet werden.

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Zollbestimmungen für Feuerwerkskörper in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Laut den Zollbestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate ist im Reiseverkehr die Einfuhr von Feuerwerkskörpern genehmigungspflichtig. Die erforderliche Genehmigung wird vom Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate erteilt. Genauere Informationen über die Einfuhr von Feuerwerkskörpern im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate erhalten Sie in arabischer und englischer Sprache auf der Website des Innenministerium United Arab Emirates – Ministry of Interior: Service Repository | United Arab Emirates – Ministry of Interior – Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Der Zoll der Vereinigten Arabischen Emirate achtet bei der Einreise auf verbotene verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien die im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate eingebracht werden. Die Einfuhr dieser Art von Medien in die Vereinigten Arabischen Emirate ist nicht erlaubt und wird strafrechtlich verfolgt. Unter den Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien fallen in den Vereinigten Arabischen Emiraten Datenspeicher (Datenträger, Speichermedien), Tonträger wie auch Bildträger, Schriften sowie Abbildungen und Darstellungen jeglicher Art. Zudem noch alle in der Zukunft hinzukommenden neuartigen Medien, die verfassungswidriges und jugendgefährdendes Material enthalten können.

Inhalt: Medien die gegen die Verfassung und das Jugendschutzgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate verstoßen

Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Laut dem Verfassungsgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate ist die Einfuhr von verfassungswidrigen Medien im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate strikt verboten und steht unter Strafe. Die verfassungswidrigen Medien werden vom Zoll der Vereinigten Arabischen Emirate beschlagnahmt und der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben, um ein Strafverfahren einzuleiten.

Medien die gegen die Verfassung der Vereinigten Arabischen Emirate verstoßen

Als verfassungswidrige Medien gelten in den Vereinigten Arabischen Emiraten Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Medien aller Art die den Staatspräsident (Scheich) von den Vereinigten Arabischen Emiraten, den Staat der Vereinigten Arabischen Emirate und seine Staatsorgane sowie nationale Symbole herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Medien die den Islam herabwürdigen, beleidigen, verleumden oder verunglimpfen.
  • Jegliche Art von Medien mit volksverhetzenden Inhalten. Unter den Begriff Volksverhetzung fallen alle Inhalte die zum Hass gegen Menschen anderer Nationalitäten und Religionen, Volksgruppen und bestimmten Gruppen der Bevölkerung in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufstacheln.
  • Propagandamaterial und sämtliche Erkennungszeichen von verbotenen Parteien und Organisationen die gegen die Verfassung der Vereinigten Arabischen Emirate verstoßen.
  • Medien mit menschenverachtenden und Gewalt verherlichenden oder verharmlosenden Darstellungsformen.
  • Alle Arten von Medien mit Inhalten die zum Krieg aufstacheln.

Wer gegen die Verfassung der Vereinigten Arabischen Emirate verstößt und verfassungswidrige Medien in die Vereinigten Arabischen Emirate einführt darf keine Milde erwarten.

Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate

Gemäß dem Jugendschutzgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate ist die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien im Reiseverkehr in die Vereinigten Arabischen Emirate ausdrücklich verboten. Bei der Einfuhr von jugendgefährdenden Medien werden diese von den Zollbeamten beschlagnahmt und der Staatsanwaltschaft der Vereinigten Arabischen Emirate zur weiteren Strafverfolgung übergeben.

Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate verstoßen

Als jugendgefährdende Medien gelten in den Vereinigten Arabischen Emiraten Materialien die folgende Inhalte aufweisen:

  • Obszöne, pornografische (Vorsicht: Zeitschriften mit freizügigem Inhalt gelten schon als Pornografie) und vulgäre Inhalte aller Art.
  • Darstellungen die Kinder sowie Jugendliche in geschlechtsbetonten und unnatürlichen Körperhaltungen zeigen.
  • Inhalte jeglicher Art die Gewalt und Grausamkeit überaus realistisch darstellen.
  • Darstellungen die sterbende Menschen oder seelischen und körperlichen Qualen ausgesetzte Menschen zeigen.
  • Jegliches Material die auf irgendeiner Weise die Menschenwürde verletzt.
  • Alle Arten von Materialien die Rassenhass schüren und verbreiten.
  • Medien Inhalte die zu einer Straftat aufstacheln.
  • Kriegsverherrlichende Medien.

Der Jugendschutz wird in den Vereinigten Arabischen Emiraten überaus ernst genommen und Verstöße gegen den Jugendschutz werden nicht toleriert und empfindlich bestraft.

Zusammenfassung über die verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien für die Vereinigten Arabischen Emirate

Bei der Einfuhr von verbotenen verfassungswidrigen und jugendgefährdenden Medien in die Vereinigten Arabischen Emirate, wird meistens ein Strafverfahren eingeleitet. Der Begriff verfassungswidrige und jugendgefährdende Medien umfasst alle Arten von Publikationen, ob in gedruckter- oder digitaler Form, die heutzutage und auch in der Zukunft möglich sind. Medien die gegen die Verfassungsgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Charakter. Medien die gegen das Jugendschutzgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate verstoßen sind beispielsweise Inhalte mit geschlechtsbetonten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen oder kriegsverherrlichendem Charakter.

Empfehlung für weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Vereinigten Arabischen Emirate

Weitere Informationen über die Zollbestimmungen für die Vereinigten Arabischen Emirate erhalten Sie in arabischer und englischer Sprache auf der Website der Bundeszollbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate: United Arab Emirates – Federal Customs Authority | Bundeszollbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtiger Hinweis für die Einreise über die Nachbarländer

Bei der Einreise über die Nachbarländer können andere Zollbestimmungen gelten. Erkundigen Sie sich unbedingt rechtzeitig vor der Anreise bei der zuständigen Botschaft oder den Konsulaten über die aktuellen Zollbestimmungen für die Einreise über das Nachbarland bzw. die Nachbarländer.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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