Inhalt Reiseinformationen: Fürstentum Andorra
Zollbestimmungen für das Fürstentum Andorra
Als Eigenbedarf für Personen ab 18 (achtzehn) Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken zollfrei und steuerfrei in das Fürstentum Andorra mitgeführt werden:
- 400 (vierhundert) Gramm (g) losen Rauchtabak (z. B. Zigarettentabak, Pfeifentabak oder Shisha Tabak) oder
- 300 (dreihundert) Zigaretten oder
- 150 (einhundertfünfzig) Zigarillos – Höchstgewicht 3 (drei) Gramm (g) pro Zigarillo (Stück) oder
- 75 (fünfundsiebzig) Zigarren und
- 1,5 (eineinhalb) Liter (l) alkoholische Getränke mit mehr als 22% Vol. und
- 3 (drei) Liter (l) alkoholische Getränke bis 22% Vol. und
- 5 (fünf) Liter (l) Wein
Einfuhrverbote in das Fürstentum Andorra
Die Einfuhr von Rauschgift (Drogen) und Aufputschmitten, Waffen und Munition ist im Fürstentum Andorra verboten.
Achtung: Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht von Barmitteln
Es gibt im Fürstentum Andorra keine Beschränkungen bei der Einfuhr und Ausfuhr von Bargeldmengen. Zu beachten sind jedoch die abweichenden Bestimmungen zur Meldepflicht von Barmitteln (auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel und Schuldverschreibungen) in den Nachbarländern und Transitländern Frankreich und Spanien, die bei der Einreise und Ausreise eigenständig und ohne die Aufforderung der Zollbeamten erfolgen muss.
Seit dem 15. (fünfzehnten) Juni 2007 (zweitausendsieben) müssen in den EU-Mitgliedstaaten nach Artikel 3 (drei) der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 (eintausendachthundertneunundachtzig / zweitausendfünf) Barmittel ab 10.000 (zehntausend) Euro oder andere Währungen ab gleichem Gegenwert bei der Einreise und Abreise gemeldet und deklariert werden. Die Anmeldepflicht muss eigenständig und ohne die Aufforderung der Zollbeamten erfüllt werden. Zu den Barmitteln zählen außer Bargeld auch Reiseschecks, Aktien, Obligationen, Zahlungsanweisungen, fällige Zinsscheine (sogenannte Kupons), Solawechsel, Schuldverschreibungen, Edelmetalle und Edelsteine.
Formulare zur Deklaration von Barmitteln
Wenn Sie der Deklarationspflicht für Barmittel ab 10.000 (zehntausend) Euro oder anderen Währungen ab gleichem Gegenwert nachkommen müssen, ist es empfehlenswert sich das erforderliche Formular, vor der Abreise, auszudrucken und vollständig auszufüllen. Das wird Ihnen viel Zeit, bei der Abwicklung der Formalitäten am französischen und/oder am spanischen Grenzübergang, ersparen. Das Formular zur Deklaration von Barmitteln erhalten Sie in französischer Sprache auf der Webseite der Europäischen Kommission. Das Königreich Spanien stellt ein Online-Formular zur Deklaration von Barmitteln zur Verfügung:
und
Weitere Informationen zu der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 (eintausendachthundertneunundachtzig / zweitausendfünf)
Nachlesen können Sie die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 (eintausendachthundertneunundachtzig / zweitausendfünf) über die Überwachung von Barmitteln, die in die Europäische Gemeinschaft oder aus der Europäischen Gemeinschaft verbracht werden auf der Website von EUR-Lex:
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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