Inhalt Reiseinformationen: Territorium Amerikanisch-Samoa
Zollbestimmungen für das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)
Als Eigenbedarf für Personen ab 21 (einundzwanzig) Jahren dürfen folgende Mengen an Tabak und alkoholischen Getränken in das das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) im südpazifischen Ozean) mitgeführt werden:
- 450 (vierhundertfünfzig) Gramm (g) losen Rauchtabak (z. B. Zigarettentabak, Pfeifentabak oder Shisha Tabak) oder
- 200 (zweihundert) Zigaretten oder
- 50 (fünfzig) Zigarren (keine kubanischen Zigarren) und
- 4,5 (viereinhalb) Liter (l) oder maximal 5 (fünf) Flaschen alkoholische Getränke
Die Landeswährung (US-Dollar (USD)) oder Fremdwährungen (auch Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Edelmetalle, Edelsteine usw.) ab einem Gegenwert von 10.000 (zehntausend) US-Dollar (USD) müssen bei der Einreise und Ausreise aus dem Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) eigenständig und ohne die Aufforderung der Zollbeamten gemeldet und deklariert werden.
Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und damit auch das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) haben sehr strenge Zollbestimmungen, wie auch verstärkte Sicherheitsmaßnahmen die zu beachten sind und sich jederzeit verändern können.
Einfuhrverbote in das Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)
Im Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) ist die Einfuhr von pornographischem Material, Rauschgift (Drogen) und Aufputschmitten, Waffen und Munition streng verboten. Für die Einfuhr von Lebensmitteln wird eine Sondergenehmigung benötigt. Personen die Medikamente mit abhängig machenden oder betäubenden Stoffen zum persönlichen Gebrauch mitführen müssen, benötigen eine vom Arzt ausgestellte Notwendigkeitsbescheinigung in englischer Sprache.
Ausfuhrverbot aus dem Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean)
Ein Ausfuhrverbot aus dem Territorium Amerikanisch-Samoa (Außengebiet der USA im südpazifischen Ozean) besteht für bedrohte Tierarten und Pflanzenarten oder daraus angefertigten Produkten.
Empfehlung für technische Geräte
Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Einreisevisum etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
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