• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Versicherungsschutz für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon (Überseegebiet der Republik Frankreich)

Aktuelles Datum: Dienstag, 19. März 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 15. Juli 2017

Inhalt Reiseinformationen: Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon

Versicherungsschutz für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon (Überseegebiet der Republik Frankreich)
Versicherungsschutz für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon (Überseegebiet der Republik Frankreich)

Versicherungsschutz für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon (Überseegebiet der Republik Frankreich)

Aktuelle medizinische Hinweise für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon (Überseegebiet der Republik Frankreich):

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon (Überseegebiet der Republik Frankreich)! Genauere Informationen über die aktuellen medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Frankreich.

In Krankheitsfällen benötigen Sie folgendes als Versicherungsschutz für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon (Überseegebiet der Republik Frankreich):

Krankenversicherung für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon

Ihre Krankenversicherung gilt auch für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon, jedoch benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) von Ihrer Krankenkasse um Leistungen in der Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon zu erhalten. Daher sollten Sie rechtzeitig vor Ihrer Abreise eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) bei Ihrer Krankenkasse für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon beantragen. Die Beantragung der Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon können Sie schriftlich, telefonisch oder online auf der Website Ihrer Krankenkasse erledigen. Die Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon wird Ihnen in der Regel von der Krankenkasse per Post zugeschickt.

Reiseversicherungen für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon

Es gibt Reiseversicherungen die Sie für Ihre Reise in die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon benötigen und andere die empfehlenswert, aber nicht dringend notwendig sind. Bei einem Notfall vor- und innerhalb der Reise in die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon kann zum Beispiel eine Reiserücktrittsversicherung einen finanziellen Totalverlust verhindern. Ein anderes Beispiel wäre eine schwere Erkrankung im Urlaub in der Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon, da würde eine private Auslandsreise-Krankenversicherung den Krankenrücktransport nach Deutschland organisieren und bezahlen. Wie man schon an diesen zwei Beispielen bemerkt, können manche Reiseversicherungen für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon durchaus empfehlenswert sein. Wägen Sie gut ab, welche Risiken Sie beim Reisen in die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon abdecken möchten, man benötigt nicht jede Art von Reiseversicherungen.

Private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon

Es ist empfehlenswert, eine private Auslandsreise-Krankenversicherung für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon abzuschließen, die für die Risiken aufkommt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

Achten Sie unbedingt darauf, dass die private Auslandsreise-Krankenversicherung für Ihre Reise in die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon die folgenden wichtigen Leistungen beinhaltet:

  • Übernahme sämtlicher Such-, Rettungs- und Bergungskosten.
  • Übernahme der Kosten für einen Krankenrücktransport (Rückholversicherung) inkl. Rettungsflug bzw. Heimflug.
  • Stationäre Krankenhausbehandlung als Privatpatient mit Kostenübernahme der sämtlichen Behandlungs- und Krankenhauskosten.
  • Ambulante ärztliche Behandlung mit Übernahme der Arzneimittel Kosten.

Empfehlung für technische Geräte

Da auf Reisen hochwertige technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Digitalkameras oder Smartwatches besonders häufig beschädigt werden können (zum Beispiel durch Wasserschäden, Kurzschlüsse oder Sturzschäden) empfehlen wir, diese vor Reisen im Inland und Ausland durch eine Versicherung zu schützen. Zudem sind solche teuren Geräte bei Dieben immer gern gesehen. Ein Schaden kann daher vor allem im Urlaub sehr schnell eintreten und zu hohen Kosten führen.

Reiserücktrittsversicherung für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon

Eine Reiserücktrittsversicherung für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon ist sehr empfehlenswert, denn man weiß nie welcher Notfall vor- und innerhalb der Reise passieren kann. Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung werden zumeist ausgelöst durch Gründe, wie zum Beispiel:

  • Schwere Krankheit die unerwartet kommt und die Reise dadurch nicht angetreten werden oder unterbrochen beziehungsweise beendet werden muss.
  • Unfall mit Folgeschäden, wodurch die Reise nicht angetreten werden kann oder unterbrochen beziehungsweise beendet werden muss.
  • Wenn ein Angehöriger schwerwiegend erkrankt oder stirbt.
  • Wenn Komplikationen im Verlauf einer Schwangerschaft eintreten, wodurch die Reise nicht angetreten werden kann oder unterbrochen beziehungsweise beendet werden muss.
  • Unverträglichkeit einer Reiseimpfung die für das Reiseland notwendig ist.
  • Wenn Schäden an Ihrem Eigentum den Reiseantritt verhindern, wie zum Beispiel Einbruch, Brand- oder Hochwasserschaden.
  • Bei einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, wodurch die Reise nicht angetreten werden kann.
  • Bei einer unabsehbaren Wiederholungsprüfung in der Schule beziehungsweise Berufs- oder Hochschule.
  • Wenn der Abflug nicht angetreten werden kann, weil die Bahnen oder Busse längere Verspätungen hatten.

Arbeitsplatz

  • Wenn man unerwartet seinen Arbeitsplatz durch eine Kündigung verliert.
  • Wenn man unerwartet einen neuen Job findet und diesen in der geplanten Reisezeit beginnen muss.

Hinweis zur Reiserücktrittsversicherung für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon

Bevor Sie eine Reiserücktrittsversicherung für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon abschließen, sollten Sie unbedingt überprüfen welche Leistungen die Versicherung beinhaltet. Es gibt verschiedene Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen und daher kann der Leistungsumfang – Versicherungsschutz auch unterschiedlich sein.

Notfallausweis – für Ihre eigene Sicherheit

Einen Notfallausweis bei sich zu tragen, ist für Ihre eigene Sicherheit wichtig. Ob in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon, das kann im Notfall Ihr Leben retten. In einem medizinischen Notfall können die Rettungskräfte wichtige Informationen sofort sehen. Ein Notfallausweis beinhaltet meistens folgende Daten:

  • Ihren Namen und ihre Anschrift,
  • Ihre Kontaktpersonen im Notfall,
  • Ihre Blutgruppe,
  • Ihre Allergien beziehungsweise Unverträglichkeiten,
  • Ihre Erkrankungen beziehungsweise Vorerkrankungen,
  • Ihre chronischen Krankheiten,
  • Ihre regelmäßigen Medikamente mit der Dosierung,
  • Angaben über Ihre Tetanus-Schutzimpfungen,
  • Ihren Hausarzt mit Telefonnummer
  • und ein Feld für weitere wichtige Informationen.

Es geht beim Notfallausweis darum, Ihnen eine professionelle Hilfe ohne Zeitverlust zu ermöglichen. Fragen Sie bei Ihre Krankenkasse nach, ob ein Notfallausweis angeboten wird. Ansonsten gibt es auch im Internet verschiedene kostenpflichtige wie auch kostenlose Angebote.

Tipp für einen Notfallausweis zum ausdrucken

Auf der folgenden Internetseite der Techniker Krankenkasse können Sie sich einen Notfallausweis mit Ihren persönlichen Daten ausdrucken:

Notfall-Ausweis – Techniker Krankenkasse.

Wichtiger Hinweis für das Reisen mit dem Auto in die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon

Bei Reisen mit dem Auto in die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge ebenfalls unbedingt empfehlenswert. Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer Kfz-Werkstatt wie auch der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug oder die Verschrottung nach einem Unfall in der Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon kann sehr hohe Kosten verursachen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, private Auslandsreise-Krankenversicherung etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon (Überseegebiet der Republik Frankreich)

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon (Überseegebiet der Republik Frankreich) über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon (Überseegebiet der Republik Frankreich) erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Frankreich.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon (Überseegebiet der Republik Frankreich) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon

Versicherungsschutz für die Gebietskörperschaft Saint-Pierre und Miquelon (Überseegebiet der Republik Frankreich)

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