• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Aktuelles Datum: Dienstag, 19. März 2024 | Artikel aktualisiert am Freitag, 27. September 2019

Reisen – Reisecheckliste – Reisevorbereitungen

Inhalt: Reisen – Reisecheckliste – Reisevorbereitungen

Reisen – Reisecheckliste – Reisevorbereitungen

Reisen in andere Länder

Reisen in andere Länder ist besonders bei den Deutschen sehr beliebt. Egal welche Statistik man sich im Bereich Reisen anschaut, Deutschland ist fast immer unter den führenden drei Ländern. Nur die Chinesen und die Amerikaner liegen meistens vor den Deutschen. Das ist aber nicht verwunderlich, denn sie haben eine viel höhere Bevölkerungszahl.

Den Urlaub genießen

Damit Sie Ihren Urlaub möglichst ohne Komplikationen genießen können, sollten Sie schon vor Reisebeginn einiges beachten und erledigen. Daher haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt, damit Sie unbeschwert reisen können.

Reisecheckliste

Wir hoffen, dass Ihnen die folgende Reisecheckliste dabei hilft nichts wichtiges zu vergessen bevor Sie verreisen. Eine gute Vorbereitung vor dem Reisen ist sehr wichtig und sollte auf gar keinen Fall vernachlässigt werden.

Inhalt: Reisecheckliste

Reisedokument – Reisepass oder Personalausweis

Reisedokument – Reisepass oder Personalausweis

Informieren Sie sich im Voraus welches Reisedokument – Reisepass oder Personalausweis – für die Einreise benötigt wird. In viele Länder können deutsche Staatsbürger mit dem Personalausweis einreisen, aber nicht in alle.

Inhalt: Reisedokument – Reisepass oder Personalausweis

Reisedokument – Gültigkeitsdauer

Überprüfen Sie unbedingt, wie lange Ihr Reisepass oder Personalausweis noch gültig ist. In einigen Ländern muss das Reisedokument noch eine Gültigkeitsdauer von mindestens 6 (sechs) Monaten über dem Ausreisedatum hinaus haben. Sie könnten sonst Schwierigkeiten beim Reisen bekommen.

Reisen mit Kindern – nicht ohne Kinderreisepass

Reisen mit Kindern – nicht ohne Kinderreisepass

Bei Reisen mit Kindern ist es wichtig zu wissen, dass Kinder unter 16 (sechzehn) Jahren einen eigenen Kinderreisepass benötigt. Das gilt auch für Babys, die Eintragung in den Reisepass der Eltern ist in den EU-Mitgliedstaaten nicht mehr möglich.

Hinweis – Reisedokument

Welches Reisedokument bei der Einreise benötigt wird und die erforderliche Gültigkeitsdauer, erfahren Sie sie auf unserer Website. Klicken Sie auf der Seitennavigation auf das gewünschte Land und dann auf „Einreisebestimmungen“.

Neues Ausweisdokument beantragen

Bedenken Sie, dass ein neuer Reisepass oder Personalausweis nicht sofort ausgestellt wird. Sie müssen das Ausweisdokument beim Bürgeramt rechtzeitig beantragen um Reisen zu können. Die Gebühren und die Gesamtbearbeitungszeit für die Ausweisdokumente betragen (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn)):

Inhalt: Neues Ausweisdokument beantragen

Personalausweis

  • Gebühr: 22,80 (zweiundzwanzig achtzig) Euro (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn)) – für Personen unter 24 (vierundzwanzig) Jahren mit einer Gültigkeitsdauer von 6 (sechs) Jahren
  • Gebühr: 28,80 (achtundzwanzig achtzig) Euro (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn)) – für Personen ab 24 (vierundzwanzig) Jahren mit einer Gültigkeitsdauer von 10 (zehn) Jahren
  • Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt gewöhnlich 3 (drei) bis 4 (vier) Wochen. In der beantragten Dienststelle kann der Personalausweis danach abgeholt werden.

Vorläufiger Personalausweis

  • Gebühr: 10,00 (zehn) Euro (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn)) – Gültigkeitsdauer maximal 3 (drei) Monate (Verlängerung nicht möglich)
  • Den vorläufigen Personalausweis können Sie sofort mitnehmen.

Vorsicht: Der vorläufige Personalausweis wird nicht von jedem Land als Reisedokument akzeptiert. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, müssen Sie sich unbedingt vor der Abreise genauestens Informieren.

Reisepass mit 32 (zweiunddreißig) Seiten

  • Gebühr: 37,50 (siebenunddreißig fünfzig) Euro (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn)) – für Personen, die das 24 (vierundzwanzig) Lebensjahr noch nicht vollendet haben mit einer Gültigkeitsdauer von 6 (sechs) Jahren
  • Gebühr: 60,00 (sechzig) Euro (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn)) – für Personen ab dem vollendeten 24 (vierundzwanzig) Lebensjahr mit einer Gültigkeitsdauer von 10 (zehn) Jahren
  • Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt gewöhnlich 3 (drei) bis 4 (vier) Wochen. In der beantragten Dienststelle kann der Reisepass danach abgeholt werden.

Vorläufiger Reisepass

  • Gebühr: 26,00 (sechsundzwanzig) Euro (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn)) – Gültigkeitsdauer maximal 12 (zwölf) Monate (Verlängerung nicht möglich)
  • Den vorläufigen Reisepass können Sie in der Regel sofort mitnehmen.

Vorsicht: Der vorläufige Reisepass wird nicht von jedem Land als Reisedokument akzeptiert. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, müssen Sie sich unbedingt vor der Abreise genauestens Informieren.

Express-Reisepass mit 32 (zweiunddreißig) Seiten

  • Gebühr: 69,50 (neunundsechzig fünfzig) Euro (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn)) – für Personen, die das 24 (vierundzwanzig) Lebensjahr noch nicht vollendet haben mit einer Gültigkeitsdauer von 6 (sechs) Jahren
  • Gebühr: 92,00 (zweiundneunzig) Euro (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn)) – für Personen ab dem vollendeten 24 (vierundzwanzig) Lebensjahr mit einer Gültigkeitsdauer von 10 (zehn) Jahren
  • Die Gesamtbearbeitungszeit beträgt gewöhnlich 3 (drei) bis 4 (vier) Wochen. In der beantragten Dienststelle kann der Express-Reisepass danach abgeholt werden.

Reisepass mit 48 (achtundvierzig) Seiten (für Personen die viel Reisen)

  • Zusätzliche Gebühr: 22,00 (zweiundzwanzig) Euro (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn))

Kinderreisepass

  • Gebühr: 13,00 (dreizehn) Euro (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn)) – Gültigkeitsdauer 6 (sechs) Jahre (kann Verlängert werden, bis das Kind das 12 (zwölfte) Lebensjahr vollendet hat)
  • Die Zustimmung der Sorgeberechtigten ist zwingend notwendig.
  • Den Kinderreisepass können Sie in der Regel sofort mitnehmen.

Kinderreisepass – Aktualisierung des Lichtbildes

  • Gebühr: 6,00 (sechs) Euro (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn)) – Ohne Veränderung der Gültigkeitsdauer kann das Lichtbild aktualisiert werden.

Online-Statusabfrage für Ausweisdokumente

Durch eine Online-Statusabfrage für Ausweisdokumente können Sie erfahren ob Ihr Reisepass oder Personalausweis abholbereit ist. Für die Statusabfrage benötigen Sie die Seriennummer vom beantragten Reisepass oder Personalausweis. Die Seriennummer befindet sich auf der Gebührenquittung des Bürgeramtes.

Visum zum Reisen

Bevor Sie reisen ist es wichtig zu wissen, ob ein Visum für Ihr Reiseziel notwendig ist. Ein eventuell erforderliches Visum können Sie meistens schon in Deutschland beantragen. Um bei der Einreise eine Verzögerung oder eine Einreiseverweigerung zu vermeiden, ist es unbedingt empfehlenswert, sich schon in Deutschland um das Visum zu kümmern.

Inhalt: Visum zum Reisen

Beantragung eines Visums in Deutschland

Für die Beantragung eines Visums in Deutschland gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Als erstes sollten Sie prüfen, ob das Land eine Möglichkeit bietet das Visum zum Reisen Online zu beantragen. Wenn ja, kann man sich das Visum, nach der Eingabe aller notwendigen Daten, meistens gleich ausdrucken.
  2. Sie gehen zur Botschaft oder zum Konsulat des betroffenen Landes und lassen sich dort das Visum ausstellen.
  3. Gegen eine Gebühr bieten Reisebüros häufig einen Service für die Beantragung des erforderlichen Visums an, meistens jedoch nur dann wenn die Reise bei dem Reisebüro gebucht wurde.
  4. Es gibt spezialisierte Anbieter die einen Visum– bzw. Visa-Service anbieten. Erkundigen Sie sich vor der Auftragserteilung über den Preis.

Visum bei der Einreise

In vielen Ländern können Sie sich das erforderliche Visum bei der Einreise ausstellen lassen. In der Regel ist das Einreisevisum dann aber teurer. Es gibt auch einige Länder, bei denen das erforderliche Visum nur bei der Einreise ausgestellt wird.

Wichtige Empfehlung

Das Visum bei der Einreise ist keine Selbstverständlichkeit und Sie können nicht einfach davon ausgehen, dass Sie bei der Einreise ein Einreisevisum erhalten. Unsere Empfehlung an Sie ist, dass Sie sich vor Antritt der Reise genauestens darüber informieren, ob Ihr Reiseland ein Visum bei der Einreise ausstellt.

Hinweis – Einreisevisum und Auslandsvertretung

Für welches Land ein Einreisevisum notwendig ist und die Anschrift der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, erfahren Sie sie auf unserer Website. Klicken Sie auf der Seitennavigation auf das gewünschte Land und dann auf „Einreisebestimmungen“, um zu erfahren, ob ein Einreisevisum benötigt wird oder auf „Notruf und Auslandsvertretungen“ für die Anschrift der Auslandsvertretung.

Impfungen – Bevor Sie reisen

Impfungen – Bevor Sie reisen

Bevor Sie reisen müssen Sie sich informieren ob bestimmte Impfungen, für Ihr Reiseziel, vorgeschrieben sind. In den Einreisebestimmungen mancher Länder, gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht für bestimmte Krankheiten. Sollten Sie die notwendigen Pflichtimpfungen nicht nachweisen können, wird Ihnen die Einreise verweigert. Besonders bei exotischen Reisen ist die Gefahr groß, dass man sich mit Krankheitserregern ansteckt, die in Deutschland gar nicht oder sehr selten vorkommen. Daher ist eine Schutzimpfung für das Reisen in exotische Länder unbedingt erforderlich.

Inhalt: Impfungen – Bevor Sie reisen

Impfungen vor dem Reisen nachholen und gegebenenfalls auffrischen

Auch wenn das Land keine Impfvorschriften hat, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, bestimmte Impfungen vor dem Reisen nachholen und gegebenenfalls auffrischen.

Empfehlung für genauere Informationen zu Reiseimpfungen

Genauere Informationen zu Reiseimpfungen erhalten Sie auf den folgenden Webseiten:

Hinweis – Impfungen bei Reisen

Länderspezifische Informationen über Impfungen bei Reisen, die notwendig oder ratsam sind, erfahren Sie sie auf unserer Website. Klicken Sie auf der Seitennavigation auf das gewünschte Land und dann auf „Wichtigste Informationen“.

Reisen mit Haustieren (Heimtieren)

Reisen mit Haustieren (Heimtieren) – Ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat ist eine Grundvoraussetzung

Beim Reisen mit Haustieren (Heimtieren) sind ganz besondere gesetzliche Regelungen zu beachten. Um Schwierigkeiten beim Reisen mit Haustieren (Heimtieren) zu vermeiden, müssen Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn (Reiseantritt) genauestens darüber informieren, welche Einfuhrbestimmungen für Haustiere (Heimtiere) im Reiseland gelten. Ein Tiergesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat ist eine Grundvoraussetzung für die Einfuhr des Tieres in das Reiseland.

Inhalt: Reisen mit Haustieren (Heimtieren)

Reisen mit Haustieren (Heimtieren) innerhalb der Europäischen Union (EU)

Reisen mit Haustieren (Heimtieren) – Innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten gemeinschaftsrechtliche Regelungen

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten seit dem 3. (dritten) Juli 2004 (zweitausendvier) gemeinschaftsrechtliche Regelungen für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen. Für das Haustier (Heimtier) muss beim Reisen ein gültiger Heimtierpass nach einheitlichem Muster mitgeführt werden. Zudem muss das Haustier (Heimtier) durch einen Mikrochip oder eine Tätowierung identifizierbar sein und eine Kennzeichnungs-Nummer im Heimtierpass muss dem Haustier (Heimtier) zugeordnet werden können.

Reisen mit Haustieren (Heimtieren) außerhalb der Europäischen Union (EU)

Reisen mit Haustieren (Heimtieren) – Außerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es unterschiedliche Regelungen

Für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) außerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen die ganz besonders beachtet werden müssen. Folgende Beispiele der gesetzlichen Regelungen für die Einfuhr von Tieren möchten wir hier aufführen:

Reisen mit Haustieren (Heimtieren): Die Einfuhr von Tieren muss im Voraus mitgeteilt werden

  • In manchen Ländern muss die Einfuhr von Tieren mindestens 40 (vierzig) Tage im Voraus mitgeteilt werden, wie zum Beispiel in Japan.
  • Andere Länder verlangen, dass 24 (vierundzwanzig) Stunden vor der Ankunft der jeweilige Flughafen über die Einfuhr des Tieres informiert wird, wie zum Beispiel die Bolivarische Republik Venezuela.

Reisen mit Haustieren (Heimtieren): Tierquarantäne-Station und Einfuhrverbot

  • Darüber hinaus müssen in einigen Ländern die Tiere für mehrere Tage oder Wochen in der Tierquarantäne-Station verbleiben, wie zum Beispiel in der Republik Singapur. Planen Sie das beim Reisen in die Republik Singapur unbedingt mit ein.
  • Einige Länder haben ein Einfuhrverbot für bestimmte Tierarten oder Tierrassen. Zum Beispiel ist im Königreich Thailand die Einfuhr der Hunderassen Rottweiler, Pitbull Terrier oder Amerikanische Staffordshire Terrier verboten. Und in der Volksrepublik China ist die Einfuhr von Vögel verboten.

Reisen mit Haustieren (Heimtieren): Beglaubigung und Aktualität

  • Zudem verlangen manche Länder, wie zum Beispiel die Republik Peru oder die Republik Paraguay, dass das Tiergesundheitszeugnis und das Tollwutimpfzertifikat von deren Botschaft beziehungsweise Konsulat, vor der Abreise, beglaubigt wird. Das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) ohne eine Beglaubigung der Auslandsvertretung führt zu enormen Schwierigkeiten bei der Einreise.
  • Die erforderliche Aktualität des Tiergesundheitszeugnisses und des Tollwutimpfzertifikates, unterscheidet sich auch von Land zu Land.

Wie Sie sehen, gibt es je nach Reiseziel sehr unterschiedliche Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren). Eine Vernachlässigung dieses Themas kann Ihren Urlaub gänzlich zunichtemachen.

Reisen mit Haustieren (Heimtieren): Achtung bei der Einreise mit Haustieren (Heimtieren) in die Republik Östlich des Uruguay

Bei der Einreise in die Republik Östlich des Uruguay müssen Sie ganz besonders darauf achten, dass alle erforderlichen uruguayischen gesetzlichen Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) eingehalten werden. Denn die Republik Östlich des Uruguay hat keine Tierquarantäne-Station und ein Haustier (Heimtier), dass die erforderlichen uruguayischen Einfuhrbestimmungen für Haustiere (Heimtiere) nicht erfüllt, wird eingeschläfert (Getötet).

Hinweis – Reisen mit Haustieren (Heimtieren)

Welche länderspezifischen Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) beachtet werden müssen, erfahren Sie sie auf unserer Website. Klicken Sie auf der Seitennavigation auf das gewünschte Land und dann auf „Reisen mit Haustieren (Heimtieren)“.

Dringende Empfehlung: Kopien von allen wichtigen Dokumenten mitnehmen

Unsere dringende Empfehlung an Sie ist, sich Kopien von allen wichtigen Dokumenten mitzunehmen, die Sie für das Reisen benötigen, wie zum Beispiel:

Falls Sie Ihr Haustier (Heimtier) mit auf Reisen nehmen, sind Kopien von den folgenden Dokumente ebenfalls wichtig:

Inhalt: Dringende Empfehlung

Scannen und an Ihre E-Mail Adresse senden

Anstatt Kopien mitzunehmen, Scannen sie sich diese Dokumente ein und senden Sie sich diese im E-Mail-Anhang an Ihre E-Mail Adresse.

Hilfreich beim Verlust auf Reisen

Die Kopien erleichtern Ihnen, zum Beispiel beim Verlust Ihrer Ausweisdokumente auf Reisen, die Wiederbeschaffung der Ersatzdokumente beim zuständigen deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft im Ausland.

Hinweis – Deutsche Botschaften

Die Kontaktdaten der deutschen Botschaften finden sie auf unserer Website. Klicken Sie auf der Seitennavigation auf das gewünschte Land und dann auf „Notruf und Auslandsvertretungen“.

Zahlungsmittel auf Reisen

Wenn man auf Reisen geht, sollte man immer genug Geld zur Verfügung haben. Damit meinen wir nicht, dass Sie Unmengen an Bargeld mitnehmen sollen. Sie sollten beim Reisen auf verschiedene Zahlungsmittel zugreifen können. Durch verschiedene Zahlungsmittel, die Sie beim Reisen in Anspruch nehmen können, sind Sie immer in der Lage zu zahlen (liquide). Unsere Empfehlung sind folgende Zahlungsmittel die Sie auf Reisen nutzen sollten:

Inhalt: Zahlungsmittel auf Reisen

Bargeld auf Reisen

Bargeld sollte auf Reisen nicht Ihre einzige Zahlungsmöglichkeit sein

Das Bargeld sollte auf Reisen nicht Ihre einzige Zahlungsmöglichkeit sein, denn Sie könnten es verlieren oder es könnte Ihnen gestohlen werden

Hinweis – Bargeld auf Reisen

Wenn Sie ausgehen, nehmen Sie keine hohen Summen an Bargeld mit, damit bei einem Verlust nur ein Teil weg ist. Insbesondere auf Reisen sollten Sie Ihr Geld auf unterschiedliche Orte verteilen. Unser Beitrag – Verhaltenstipps: Diebstahl im Ausland – könnte Sie auch interessieren.

Girocard/Bankkundenkarte – wichtig auf Reisen

Besonders wichtig auf Reisen ist Ihre Girocard/Bankkundenkarte zum Geldabheben am Geldautomaten. In so gut wie jedem Land und jeder Stadt gibt es Geldautomaten, dadurch bleiben Sie immer zahlungsfähig (liquide). Um Gebühren beim Geldabheben auf Reisen zu Sparen, sollten Sie sich bei Ihrer Hausbank informieren, mit welcher Bank (im Reiseland) eine Kooperation besteht. Mit dem Logo Maestro oder V Pay können Sie damit, innerhalb der Europäischen Union (EU), auch in Restaurants und Geschäften bezahlen.

Kreditkarten – empfehlenswert auf Reisen

Kreditkarten: VISA – Mastercard – American Express

Die bekanntesten Kreditkarten sind VISA, Mastercard und American Express. Besonders auf Reisen sind Kreditkarten eine sehr gute Ergänzung zu Ihrer Girocard/Bankkundenkarte. Mittlerweile gibt es schon kostenlose Kreditkarten ohne Jahresgebühr. Zudem bieten einige Kreditkartenanbieter eine zinsfreie Zahlpause von 2 (zwei) Monaten an. Mit einer Kreditkarte ist das Geldabheben am Geldautomaten auch möglich, jedoch sollten Sie sich über die anfallenden Gebühren vorher erkundigen. Wenn Sie in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) Reisen, benötigen Sie unbedingt eine Kreditkarte, denn dort können Sie ohne Kreditkarte kaum noch etwas bezahlen. Insbesondere sind Kreditkarten für das Reisen sehr empfehlenswert.

Kombination von Zahlungsmitteln auf Reisen

Die Kombination von unterschiedlichen Zahlungsmitteln auf Reisen ist die sicherste Methode, um unbeschwert zu reisen und auch für unerwartete Geldausgaben vorbereitet zu sein.

Bevor Sie reisen die Gültigkeitsdauer Ihrer Bankkarten und Kreditkarten überprüfen

Bevor Sie reisen sollten Sie unbedingt die Gültigkeitsdauer Ihrer Bankkarten und Kreditkarten überprüfen. Falls Sie zum Jahreswechsel auf Reisen sind, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Karten auch im neuen Jahr noch gültig sind.

Bei einem finanziellen Notfall auf Reisen – Geldtransfer-Dienste

Bei einem finanziellen Notfall auf Reisen gibt es noch die Möglichkeit der inanspruchnahme von Geldtransfer-Diensten, wie zum Beispiel Western Union oder Moneygram. Verwandte, Freunde oder Bekannte können Ihnen in einer dringenden finanziellen Notfallsituation durch eine Blitzüberweisung Geld zuschicken. Die Gebühren der Geldtransfer-Dienste sind zwar höher, aber in einem Notfall spielt das keine Rolle. Es passiert nicht selten das Geldtransfer-Dienste besonders auf Reisen in Anspruch genommen werden.

Tipp zum Sperren der Kreditkarten oder Telefonkarten

Wichtige Telefonnummern, wie zum Beispiel zum Sperren der Kreditkarten oder Telefonkarten, sollten Sie sich beim Reisen separat notieren. Durch eine schnelle Sperrung können Sie sich einen großen finanziellen Schaden ersparen, der Ihnen in der Regel nicht ersetzt wird.

Sperr-Notruf für Kartensperrungen

Es gibt eine zentrale Notrufnummer zur Kartensperrung an die sich viele Unternehmen angeschlossen haben. Der Sperr-Notruf für Kartensperrungen ist aus dem Inland und dem Ausland unter den folgenden Telefonnummern erreichbar.

  • Zentrale Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Inland): 116 116
  • Zentrale Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Ausland): 0049 116 116
  • Alternative Berliner Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Inland): 030 4050 4050
  • Alternative Berliner Notrufnummer für Kartensperrung (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 4050 4050

Genauere Informationen zur Kartensperrung und eine Liste aller teilnehmenden Unternehmen erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Sperr-Notruf:

www.sperr-notruf.de.

Reiseversicherungen

Es gibt Reiseversicherungen die Sie für Ihre Reisen benötigen und andere die empfehlenswert, aber nicht dringend notwendig sind. Bei einem Notfall auf Reisen kann zum Beispiel eine Reiserücktrittsversicherung einen finanziellen Totalverlust verhindern. Ein anderes Beispiel wäre eine schwere Erkrankung im Urlaub, da würde eine private Auslandsreise-Krankenversicherung den Krankenrücktransport nach Deutschland organisieren und bezahlen. Wie man schon an diesen zwei Beispielen bemerkt, können manche Reiseversicherungen durchaus empfehlenswert sein. Wägen Sie gut ab, welche Risiken Sie beim Reisen abdecken möchten, man benötigt nicht jede Art von Reiseversicherungen.

Inhalt: Reiseversicherungen

Krankenversicherung innerhalb der Europäischen Union (EU)

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Wenn Sie in ein Land innerhalb der Europäischen Union (EU) Reisen, gilt Ihre Krankenversicherung auch dort und Sie benötigen nur Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC).

Krankenversicherung außerhalb der Europäischen Union (EU)

Ihre Krankenversicherung gilt auch für Länder außerhalb der Europäischen Union (EU), jedoch benötigen Sie fast immer eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) Ihrer Krankenkasse um Leistungen im Ausland zu erhalten. Daher sollten Sie rechtzeitig eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein) bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Beantragung können Sie schriftlich, telefonisch oder online auf der Website Ihrer Krankenkasse erledigen. Sie wird Ihnen dann per Post zugeschickt.

Private Auslandsreise-Krankenversicherung

Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen ist empfehlenswert. Sie kommt für die Risiken auf, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass die private Auslandsreise-Krankenversicherung die folgenden wichtigen Leistungen beinhaltet:

  • Übernahme sämtlicher Such-, Rettungs- und Bergungskosten.
  • Übernahme der Kosten für einen Krankenrücktransport (Rückholversicherung) inkl. Rettungsflug und Heimflug.
  • Stationäre Krankenhausbehandlung als Privatpatient mit Kostenübernahme der sämtlichen Behandlungs- und Krankenhauskosten.
  • Ambulante ärztliche Behandlung mit Übernahme der Arzneimittel Kosten.

Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung ist sehr empfehlenswert, denn man weiß nie was auf Reisen passieren kann. Die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung werden zumeist ausgelöst durch Gründe, wie zum Beispiel:

  • Schwere Krankheit die unerwartet kommt und die Reise dadurch nicht angetreten werden oder unterbrochen beziehungsweise beendet werden muss.
  • Unfall mit Folgeschäden, wodurch die Reise nicht angetreten werden kann oder unterbrochen beziehungsweise beendet werden muss.
  • Wenn ein Angehöriger schwerwiegend erkrankt oder stirbt.
  • Wenn Komplikationen im Verlauf einer Schwangerschaft eintreten, wodurch die Reise nicht angetreten werden kann oder unterbrochen beziehungsweise beendet werden muss.
  • Unverträglichkeit einer Reiseimpfung die für das Reiseland notwendig ist.
  • Wenn Schäden an Ihrem Eigentum den Reiseantritt verhindern, wie zum Beispiel Einbruch, Brand- oder Hochwasserschaden.
  • Bei einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, wodurch die Reise nicht angetreten werden kann.
  • Bei einer unabsehbaren Wiederholungsprüfung in der Schule beziehungsweise Berufs- oder Hochschule.
  • Wenn der Abflug nicht angetreten werden kann, weil die Bahnen oder Busse längere Verspätungen hatten.

Reiserücktrittsversicherung – Verlust des Arbeitsplatzes oder neuer Job in der geplanten Reisezeit

  • Wenn man unerwartet seinen Arbeitsplatz durch eine Kündigung verliert und durch den Verlust des Arbeitsplatzes die Reise nicht angetreten werden kann oder unterbrochen beziehungsweise beendet werden muss.
  • Wenn man unerwartet einen neuen Job findet und diesen in der geplanten Reisezeit beginnen muss.

Hinweis zur Reiserücktrittsversicherung

Bevor Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, sollten Sie unbedingt überprüfen welche Leistungen die Versicherung beinhaltet. Es gibt verschiedene Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen und daher kann der Leistungsumfang auch unterschiedlich sein.

Notfallausweis – für Ihre eigene Sicherheit

Einen Notfallausweis bei sich zu tragen, ist für Ihre eigene Sicherheit wichtig. Ob im Inland oder Ausland, das kann im Notfall Ihr Leben retten. In einem medizinischen Notfall können die Rettungskräfte wichtige Informationen sofort sehen. Ein Notfallausweis beinhaltet meistens folgende Daten:

  • Ihren Namen und ihre Anschrift,
  • Ihre Kontaktpersonen im Notfall,
  • Ihre Blutgruppe,
  • Ihre Allergien beziehungsweise Unverträglichkeiten,
  • Ihre Erkrankungen beziehungsweise Vorerkrankungen,
  • Ihre chronischen Krankheiten,
  • Ihre regelmäßigen Medikamente mit der Dosierung,
  • Angaben über Ihre Tetanus-Schutzimpfungen,
  • Ihren Hausarzt mit Telefonnummer
  • und ein Feld für weitere wichtige Informationen.

Es geht beim Notfallausweis darum, Ihnen eine professionelle Hilfe ohne Zeitverlust zu ermöglichen. Fragen Sie bei Ihre Krankenkasse nach, ob ein Notfallausweis angeboten wird. Ansonsten gibt es auch im Internet verschiedene kostenpflichtige wie auch kostenlose Angebote für Notfallausweise.

Tipp für einen Notfallausweis zum ausdrucken

Auf der folgenden Internetseite der Techniker Krankenkasse können Sie sich einen Notfallausweis mit Ihren persönlichen Daten ausdrucken:

Notfall-Ausweis – Techniker Krankenkasse.

Reisen mit dem Auto (Pkw)

Reisen mit dem Auto (Pkw)

Wenn Sie mit dem Auto (Pkw) in ein anderes Land reisen, müssen Sie einiges beachten um aus Unwissenheit die jeweiligen Straßenverkehrsgesetze und Mitführungspflichten nicht zu missachten. Das Argument, dass man es nicht wusste wird nicht akzeptiert.

Inhalt: Reisen mit dem Auto (Pkw)

Reisen mit dem Auto (Pkw): Hohe Strafen bei Verstößen

Es drohen häufig hohe Strafen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und die Ordnungshüter haben meistens kein Erbarmen, auch nicht mit Touristen. Zudem muss das verhängte Bußgeld sofort bezahlt werden. Wenn Sie nicht bezahlen können, wird in vielen Ländern Ihr Auto (Pkw) beschlagnahmt und Ihr Urlaub ist, auf gut Deutsch, im Eimer.

Reisen mit dem Auto (Pkw): Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz)

Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) – Warndreieck

Jedes Land hat seine eigenen Anforderungen zur „Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz)“ die von Ihnen unbedingt beachtet werden müssen, wie zum Beispiel Verbandskasten, Warnweste, 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox, Feuerlöscher oder zwei Warndreiecke. Eine länderspezifische Information zur „Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz)“ finden sie auf unserer Website. Klicken Sie auf der Seitennavigation auf das gewünschte Land und dann auf „Reisen mit dem Auto (Pkw)“.

Reisen mit dem Auto (Pkw): Internationaler Führerschein

Zum Autofahren benötigen Sie in manchen Ländern, außer Ihrem nationalen Führerschein, noch zusätzlich den internationalen Führerschein. Für einige andere Länder wird der zusätzliche internationale Führerschein empfohlen, ist aber keine Pflicht. Den internationale Führerschein können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder in den Bürgerämtern beantragen. Je nach Kommune kostet der internationale Führerschein zwischen 15,00 (fünfzehn) und 20,00 (zwanzig) Euro (Stand Juni 2019 (zweitausendneunzehn)).

Inhalt: Internationaler Führerschein

Wichtiger Hinweis zum internationalen Führerschein

Der internationale Führerschein ersetzt nicht Ihren nationalen Führerschein. Nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein, ist der internationale Führerschein überhaupt gültig. Mit dem internationalen Führerschein alleine, dürfen Sie in keinem Land Autofahren.

Reisen mit dem Auto (Pkw): Europa

Innerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie nur Ihren nationalen Führerschein. Für die Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) wird der zusätzliche internationale Führerschein empfohlen, ist aber nicht unbedingt notwendig.

Reisen mit dem Auto (Pkw): Afrika, Asien, Zentralamerika und Südamerika

Für die Länder in Afrika, Asien, Zentralamerika und Südamerika benötigen Sie zwingend den nationalen- und zusätzlich den internationalen Führerschein. Dort ist es Pflicht und es könnten überaus große Problemen entstehen, wenn Sie keinen internationalen Führerschein zusätzlich mit sich führen.

Reisen mit dem Auto (Pkw): Nordamerika

Für Kanada und die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) wird der internationale Führerschein empfohlen ist aber nicht zwingend notwendig. Besonders in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) ist die Rechtslage in den einzelnen US-Bundesstaaten unterschiedlich. In einigen US-Bundesstaaten könnten durchaus Probleme auftreten, wenn Sie nur Ihren nationalen Führerschein mitführen.

Unsere Empfehlung für Nordamerika

Unsere Empfehlung an Sie ist, nehmen Sie vorsichtshalber für Nordamerika den internationalen Führerschein zusätzlich mit.

Reisen mit dem Auto (Pkw): Australien und Ozeanien

In Australien und Ozeanien ist es ähnlich wie in Nordamerika, der internationale Führerschein wird empfohlen ist aber ebenfalls nicht zwingend notwendig. Jedoch ist die Rechtslage nicht eindeutig und daher könnten Probleme auftreten, wenn Sie nicht zusätzlich den internationalen Führerschein mitführen.

Unsere Empfehlung für Australien und Ozeanien

Auch für Australien und Ozeanien ist unsere Empfehlung an Sie, den internationalen Führerschein sicherheitshalber zusätzlich mitzunehmen.

Reisen mit dem Auto (Pkw): Internationale grüne Versicherungskarte

Wenn Sie mit Ihrem Auto (Pkw) ins Ausland reisen ist die internationale grüne Versicherungskarte als Nachweis für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in einigen Ländern notwendig. Die internationale grüne Versicherungskarte erhalten Sie von Ihrem Kfz-Versicherer. Bei Ihrer Kfz-Versicherung können Sie auch nachfragen, ob für Ihr Reiseland und die Transitländer die Sie durchqueren eine internationale grüne Versicherungskarte benötigt oder empfohlen wird.

Reisen mit dem Auto (Pkw): Mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung)

Falls Sie im Inland nicht mit dem eigenen Auto (Pkw) unterwegs sind, benötigen Sie unter Umständen eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung). Bei Auslandsfahrten ist unbedingt darauf zu achten, eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung) mitzuführen. Besonders bei Fahrten außerhalb der Europäischen Union (EU) ist eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung) dringend notwendig und in einigen Ländern auch vorgeschrieben. Bei Kontrollen des Grenzverkehrs (Grenzkontrollen) an den Ländergrenzen und bei Verkehrskontrollen (Polizeikontrollen) muss der Kraftfahrzeugführer nachweisen können, dass er zur Nutzung des Kraftfahrzeuges (Kfz) eine Berechtigung vom eingetragenen Fahrzeughalter hat. Auch für den Fall, dass es zu einem Autodiebstahl oder einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland kommt, ist eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung) dringend erforderlich.

Es ist auch überaus wichtig, dass der Fahrzeughalter den Kfz-Versicherer darüber informiert, dass er sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur zeitlich begrenzten Nutzung einem anderen Kraftfahrzeugführer überlässt. Bei einem Schadensfall (besonders im Ausland) könnten möglicherweise Schwierigkeiten bei der Schadensabwicklung mit der Kfz-Versicherungsgesellschaft entstehen, wenn der Versicherungsnehmer den Kfz-Versicherer nicht über die Überlassung seines Fahrzeuges (Kfz) an einen Dritten informiert hat. Grundsätzlich hat jeder Fahrzeugbesitzer bzw. Fahrzeughalter das Recht, sein Eigentum (Kraftfahrzeug (Kfz)) einer anderen Person zur Nutzung zu verleihen. Versicherungstechnisch sollte dies jedoch der Kfz-Versicherungsgesellschaft möglichst zeitnah gemeldet werden, im besonderen dann, wenn der Versicherungsnehmer ausschließlich als alleiniger Nutzer bei der Kfz-Versicherung angegeben wurde.

Der Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD) bietet auf den folgenden Webseiten eine mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung) als PDF-Datei zum Downlaod (herunterladen) an:

Vollmacht für das Führen eines fremden Kfz im Ausland (Deutsch, Englisch, Französisch)

und

Vollmacht für das Führen eines fremden Kfz im Ausland (Deutsch, Englisch, Polnisch).

Reisen mit dem Auto (Pkw): Mehrsprachiger Internationaler Unfallbericht

Mehrsprachiger Internationaler Unfallbericht – Damit auch der Unfallgegner den Unfallbericht akzeptiert und unterschreibt

Wenn Sie mit Ihrem Auto (Pkw) ins Ausland reisen, ist die Mitnahme eines mehrsprachigen Internationalen Unfallberichts ratsam. Die Schriftliche Dokumentierung eines Autounfalls (Verkehrsunfalls) ist besonders im Ausland sehr wichtig. Damit auch der Unfallgegner den Unfallbericht akzeptiert und unterschreibt, muss er den Inhalt auch genauestens verstehen können. Einen mehrsprachigen Unfallbericht können Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung anfordern.

Wichtiger Hinweis – Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland

Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genauestens verstehen. Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland sollten Sie immer die Polizei benachrichtigen, auch bei Bagatellschäden. Außerdem sollten Sie nicht vergessen, sich eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen zu lassen. Das Polizeiprotokoll wird meistens von Ihrer Kfz-Versicherung gefordert. Zudem ist das detaillierte Fotografieren des Unfallortes sowie der Ausschau nach Zeugen des Unfalls besonders wichtig. Notieren Sie die Namen und die Anschriften sämtlicher Zeugen. In unserem Beitrag – Verhaltenstipps: Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland – erhalten Sie weitere wichtige Informationen.

Hinweis – Reisen mit dem Auto (Pkw)

Genauere länderspezifische Informationen über das Reisen mit dem Auto (Pkw) finden sie auf unserer Website. Klicken Sie auf der Seitennavigation auf das gewünschte Land und dann auf „Reisen mit dem Auto (Pkw)“.

Zentralruf der Autoversicherer

Bei einem Autounfall im Inland und Ausland können Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen, um eine Auskunft über die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu erhalten. Eine Auskunft ist nur für Kraftfahrzeuge (Kfz) möglich, die eine Kfz-Zulassung in der Europäischen Union (EU), in der Schweizerischen Eidgenossenschaft – Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, im Königreich Norwegen oder in der Republik Island haben. Halten Sie folgende Informationen bereit:

  1. Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners oder der Unfallgegner.
  2. Tag des Schadens.
  3. Das Land, in dem der Unfall passiert ist.
  4. Das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs oder der Fahrzeuge.

Unter den folgenden Telefonnummern ist der Zentralruf der Autoversicherer aus dem Inland und dem Ausland erreichbar.

  • Anruf aus dem Inland – kostenfreie Servicerufnummer 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service: 0800 250 260 0
  • Anruf aus dem Ausland – Servicerufnummer von Montag bis Freitag 08:00 (acht) Uhr bis 20:00 (zwanzig) Uhr: 0049 40 300 330 300

Weiter Informationen über die Telefonische Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:

Zentralruf der Autoversicherer – Telefonische Anfrage.

Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung

Zudem bietet der Zentralruf der Autoversicherer die Möglichkeit der Online-Anfrage zur Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung an. Genauere Informationen über die Online-Anfrage erhalten Sie auf der folgenden Internetseite vom Zentralruf der Autoversicherer:

Zentralruf der Autoversicherer – Online-Anfrage.

Reisegepäck

Reisegepäck

Es gibt auch einiges für das Reisegepäck zu beachten und das möglichst vor Ihrer Abreise. Folgendes sollten Sie schon vor dem Reisen erledigt haben:

Inhalt: Reisegepäck

Adressanhänger für Ihr Reisegepäck

Besorgen Sie sich rechtzeitig Adressanhänger für Ihr Reisegepäck. Falls Sie eine Reise gebucht haben, erhalten Sie meistens die Adressanhänger vom Reiseanbieter oder der Airline mit der Sie Fliegen. Ansonsten können Sie auch in Ladengeschäften die Reisegepäck anbieten Adressanhänger kaufen.

Gepäckinformationen der Airline beachten

Reisegepäck – Gepäckinformationen der Airline beachten

Wenn Sie mit einem Flugzeug verreisen, sollten Sie unbedingt die Gepäckinformationen der Airline lesen und beachten. Die Airlines haben zumeist unterschiedliche Richtlinien was das Reisegepäck betrifft. Im Normalfall darf ein Fluggast nur 1 (ein) Gepäckstück + Handgepäck mitnehmen, das ist bei den meisten Airlines so geregelt. Die maximalen Maße und das Höchstgewicht des Gepäckstückes sind besonders wichtig.

Übergepäck ist sehr teuer

Übergepäck ist immer sehr teuer und muss sofort bezahlt werden. Daher sollten Sie Ihr Reisegepäck schon Zuhause abwiegen und pingelig darauf achten, dass das Höchstgewicht nicht überschritten wird.

Handgepäck

Handgepäck – Die Maße und das Höchstgewicht des Handgepäcks beachten

Für die Menge der Handgepäckstücke ist die Reiseklasse ausschlaggebend. Bei der Economy Class dürfen Sie in der Regel nur 1 (ein) Handgepäckstück in die Flugzeugkabine mitnehmen. Die Maße und das Höchstgewicht des Handgepäcks sind von den Airlines festgelegt und stehen in den Handgepäckbestimmung.

Sicherheitskontrollen

Der Inhalt vom Handgepäck wird bei den Sicherheitskontrollen rigoros geprüft und alles was nicht erlaubt ist landet im Mülleimer. Zum Beispiel werden alle Flüssigkeiten die mehr als 100 (einhundert) Milliliter (ml) Inhalt haben sofort entsorgt. Zudem müssen alle Flüssigkeiten bis 100 (einhundert) Milliliter (ml) Inhalt in einen wiederverschließbaren Klarsichtbeutel mit einem Fassungsvermögen von 1 (einem) Liter hineinpassen. Den Klarsichtbeutel dürfen Sie nicht zu stark befüllen, alles muss locker drinne liegen. Es ist auch nicht erlaubt, mehr als einen gefüllten Klarsichtbeutel pro Handgepäck mitzunehmen.

Hinweis – Handgepäck

Genauere Informationen über das Handgepäck erhalten Sie zum Beispiel auf der folgenden Website von der Fraport AG – Frankfurt Airport Services Worldwide:

Frankfurt Airport – FAQ Handgepäck.

Reiseapotheke

Auf Reisen benötigt man häufig Medikamente und Verbandsmaterial, an die man vorher vielleicht nicht gedacht hat. Daher sehen Sie im folgenden eine Auflistung für eine mögliche Reiseapotheke:

Reiseapotheke – Vergessen Sie nicht die Beipackzettel von den Medikamenten mitzunehmen.
  • Wichtige private Medikamente, wie zum Beispiel für Asthma, Bluthochdruck, Diabetes oder Ihre Allergien.
  • Fieberthermometer,
  • Kopfschmerztabletten,
  • allgemeine Schmerztabletten,
  • Medikament gegen Übelkeit,
  • Medikament gegen Durchfallerkrankungen,
  • Medikament gegen Erkältungen,
  • Medikament oder Zäpfchen gegen Fieber,

Wichtig: Die Zäpfchen dürfen nicht unter 25 (fünfundzwanzig) Grad Celsius gelagert werden, sonst können sie schmelzen. Wenn vorhanden, im Kühlschrank aufbewahren.

  • Medikament gegen Halsschmerzen,
  • Medikament gegen Husten,
  • Mittel gegen Insektenstiche,
  • Sonnenbrandsalbe,
  • allgemeine Brandsalbe,
  • Salbe gegen Juckreiz,
  • Salbe gegen Verstauchungen, Prellungen, Zerrungen und Verspannungen,
  • Verbandmaterial, wie zum Beispiel Wundpflaster, Mullbinden, Fixierbinden, Kompressen.

Wichtiger Hinweis für die Reiseapotheke

Vergessen Sie nicht die Beipackzettel von den Medikamenten mitzunehmen. Bei der eventuellen Einnahme eines Medikaments müssen Sie unter anderem den Dosierungshinweis beachten.

Bevor Sie reisen: Was sie sonst noch alles erledigen sollten

Es gibt noch einiges was sie sonst erledigen sollten bevor Sie reisen. Da gibt es noch zum Beispiel den Schutz Ihrer Wertsachen, die Versorgung Ihrer Pflanzen oder andere wichtige Dinge, die man schnell vergisst in der Hektik der Reisevorbereitungen. Die nachfolgende Auflistung soll Ihnen eine kleine Hilfe sein, damit Sie auch in Ruhe Reisen können.

Inhalt: Was sie sonst noch alles erledigen sollten

Bevor Sie reisen: Haus- beziehungsweise Wohnungssicherung

Bevor Sie reisen ist es wichtig, dass Sie an die Haus- beziehungsweise Wohnungssicherung denken und zumindest minimale Maßnahmen ergreifen, um Ihr Hab und Gut zu schützen.

Inhalt: Haus- beziehungsweise Wohnungssicherung

Bevor Sie reisen: Wichtiger Hinweis zu den Sozialen Medien

Heutzutage ist es sehr beliebt, den Freunden und Verwandten über die Sozialen Medien wie Facebook mitzuteilen, wann und wohin man in den Urlaub fährt oder, dass man sich schon im Ausland befindet. Wenn Sie reisen, sollten Sie dies auf gar keinen Fall in den Sozialen Medien herausposaunen und auch darauf achten, dass Ihre Familienmitglieder es nicht tun. Viele Einbrecherbanden durchsuchen die Sozialen Medien nach Suchwörtern, die mit Urlaub, Reisen, Ferien und ähnlichen begriffen zutun haben. Viele Menschen sind sich dieser Gefahr nicht bewusst, aber diese Gefahr ist sehr real.

Bevor Sie reisen: Zeitschaltuhren mit Steckdosen

Zeitschaltuhr mit Steckdose

Denken Sie daran, dass Einbrecher gerne Häuser oder Wohnungen ausspähen, die den Anschein haben, verwaist zu sein. Daher sollten Sie zum Beispiel Stehlampen an Zeitschaltuhren mit Steckdosen anschließen, damit Abends Ihr Haus oder Ihre Wohnung nicht verlassen aussieht. Wichtig ist dabei, dass die Zeitschaltuhren sich zu unterschiedlichen Zeiten Ein- und Ausschalten. Die Einbrecher sind nicht dumm. Sie bemerken sonst, dass die Lampen immer zur gleichen Zeit leuchten. Wenn Sie Rollläden haben, sollten Sie diese auch an Zeitschaltuhren koppeln und diese ebenfalls zu unterschiedlichen Zeiten auf- und zugehen lassen.

Bevor Sie reisen: Außenbereich gut ausleuchten

Hausbesitzer sollten zusätzlich den Außenbereich gut ausleuchten, am besten eignen sich Strahler oder Lampen mit Bewegungsmeldern. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie auf Reisen sind, damit eventuell Ihr Nachbar aufmerksam wird.

Bevor Sie reisen: Alarmanlage

Eine Alarmanlage ist immer eine gute Investition.

Sie könnten sich auch überlegen, eine Alarmanlage anzuschaffen. Ob Sie auf Reisen sind oder nicht: Eine Alarmanlage ist immer eine gute Investition. Auch eine einfache preiswerte Alarmanlage kann schon bewirken, dass die Einbrecher flüchten sobald der Alarm laut ertönt.

Alarmanlagen mit einer Webcam

Es gibt Alarmanlagen die mit einer Webcam verbunden sind und Sie auf Ihrem Smartphone benachrichtigen, wenn ein Alarm ausgelöst wird. Dann können Sie über Ihr Smartphone gleich sehen, was in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung vor sich geht und einen Freund oder Verwandten anrufen, der dann die Polizei benachrichtigt.

Bevor Sie reisen: Wichtiger Hinweis zur Alarmanlage

Die Alarmanlage darf nicht direkt die Polizei benachrichtigen, das ist verboten. Sie müssen schon den Umweg nehmen, das Sie selber oder eine Vertrauensperson von Ihrer Alarmanlage benachrichtigt wird.

Bevor Sie reisen: Türen und Fenster

Nicht vergessen die Türen zweimal abzuschließen

Am Abreisetag sollten Sie alle Türen und Fenster sorgfältig überprüfen, ob sie richtig verschlossen sind. Nicht vergessen die Türen zweimal abzuschließen, das erschwert das aufbrechen. Machen Sie es den Einbrechern nicht schmackhaft, einfach und unkompliziert in Ihr Haus oder in Ihre Wohnung einzudringen.

Bevor Sie reisen: Einbruchhemmende Produkte

Einbruchhemmende Produkte – Haustür

Im besonderen wenn Sie ein Haus haben, lohnt sich die Anschaffung von einbruchhemmenden Haustüren, Balkontüren, Terrassentüren, Fenstern und Rollläden. Einbruchhemmende Produkte erkennen Sie zum Beispiel am VdS-Siegel mit einer Schutzklassen-Skala. Je höher die Schutzklasse, desto einbruchhemmender das Produkt. Diese Mehrausgaben lohnen sich für Hausbesitzer. Zum einen werden Sie sich wohler fühlen und zum anderen können Sie auch durchaus einige Euros am Versicherungsbeitrag einsparen. Einige Versicherungsgesellschaften senken den Versicherungsbeitrag, wenn ein guter Einbruchschutz nachweislich vorhanden ist.

Bevor Sie reisen: Aufmerksame Nachbarn

Ein sehr guter Schutz sind aufmerksame Nachbarn. Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihren Nachbarn haben, sollten Sie die Nachbarn darüber informieren, dass Sie verreisen. Sagen Sie den Nachbarn den Zeitraum Ihrer Reise und hinterlassen Sie wenn möglich eine Telefonnummer für den Notfall. Häufig sind die Nachbarn glücklich über den Vertrauensbeweis und achten penibel auf Ihr Haus oder Ihre Wohnung.

Bevor Sie reisen: Überquellenden Briefkasten vermeiden

Überquellenden Briefkasten vermeiden

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Briefkasten von einem Freund, Verwandten, Bekannten oder einem Nachbarn, dem Sie Vertrauen, geleert wird. Einen überquellenden Briefkasten zu vermeiden ist sehr wichtig, da Einbrecher so etwas genauestens verfolgen. Das ist für die Einbrecher praktisch eine Einladung bei Ihnen einzubrechen, wenn Sie auf Reisen sind.

Beruhigt reisen: Sonstige Vorbereitungen für Haus und Wohnung

Bevor Sie reisen müssen Sie noch gewisse Vorbereitungen im Haus oder in der Wohnung erledigen. Diese Vorbereitungen sind ebenfalls wichtig und sollten nicht vergessen werden, damit Sie beruhigt verreisen können.

Inhalt: Sonstige Vorbereitungen für Haus und Wohnung

Beruhigt reisen: Haustiere (Heimtiere) und Pflanzen

Vergessen Sie nicht eine Vertrauensperson zu bitten, Ihre Haustiere (Heimtiere) und Pflanzen zu Versorgen, solange Sie auf reisen sind. Denken Sie auch unbedingt daran, Ihre Vertrauensperson rechtzeitig zu fragen. Bevor Sie Reisen hätten Sie dann noch genug Zeit jemand anderen zu fragen, falls es notwendig ist.

Beruhigt reisen: Wasser abstellen

Wichtig ist es auch, das Wasser im Haus oder in der Wohnung abzustellen wenn Sie reisen. Zumindest sollten Sie die Wasserzufuhr für Ihre Waschmaschine und Geschirrspülmaschine abstellen. Die Gefahr eines Wasserschadens ist immer da, meistens wird es durch einen defekten Wasserschlauch der Waschmaschine verursacht. Gerade dann wenn Sie reisen, können Sie einen Wasserschaden gar nicht gebrauchen. Stellen Sie sich vor, Sie kommen gut gelaunt von Ihrer Urlaubsreise nach Hause zurück und alles steht unter Wasser. Dann ist die wohlverdiente Erholung wieder futsch und Sie müssen sich mit Ihrer Hausratversicherung, eventuell Ihrem Vermieter und Nachbarn auseinandersetzen. Zudem könnte es sein, dass Ihnen die Versicherungsgesellschaft Fahrlässigkeit unterstellt, weil Sie die Wasserzufuhr nicht abgestellt haben. In dem Fall müssen Sie dann auch noch Ihre Private Haftpflichtversicherung einschalten, falls Sie überhaupt eine abgeschlossen haben. Dieses ganze Szenario möchten Sie erst gar nicht erleben, daher unbedingt das Wasser abstellen, wenn Sie reisen.

Beruhigt reisen: Elektrische Geräte vom Stromnetz nehmen

Netzstecker aus der Steckdose ziehen

Wenn Sie reisen sollten Sie elektrische Geräte vom Stromnetz nehmen. Bei einem Gewitter könnte es durch einen Blitzeinschlag im zentralen Stromverteiler zu einer Überspannung kommen. Dadurch würden alle elektrischen Geräte die am Stromnetz angeschlossen sind, beschädigt werden. Es kann sogar vorkommen, dass ein Gerät anfängt zu brennen. Am besten ist es, wenn Sie die Netzstecker aus der Steckdose ziehen, so haben die elektrischen Geräte keinerlei Stromzufuhr und Sie können beruhigt reisen.

Beruhigt reisen: Hinweis – Kühlschrank

Falls Sie Ihren Kühlschrank nicht entleert und abgetaut haben, weil sich noch Lebensmittel darin befinden, sollten Sie ihn nicht vom Stromnetz nehmen. Wenn Sie aber Ihren Kühlschrank entleert und abgetaut haben, können Sie auch den Netzstecker Ihres Kühlschranks aus der Steckdose ziehen.

Beruhigt reisen: Hauptsicherung ausschalten

Sie sollten die Hauptsicherung ausschalten, wenn Sie absehen können, dass Sie keinerlei elektrische Geräte am Stromnetz belassen müssen. Es ist ratsamer und einfacher die Hauptsicherung auszuschalten, als alle Netzstecker aus der Steckdose zu ziehen. Wichtig ist nur dabei, dass Sie auch Ihren Kühlschrank entleert und abgetaut haben.

Beruhigt reisen: Abonnierte Zeitschriften und Zeitungen

Abonnierte Zeitschriften und Zeitungen vorläufig abbestellen

Falls Sie eine längere Zeit auf Reisen sind, sollten Sie abonnierte Zeitschriften und Zeitungen vorläufig abbestellen. Sie können bei den meisten Verlagen, die vorläufige Aussetzung des Versandes telefonisch beantragen.

Beruhigt reisen: Bankangelegenheiten

Vergessen Sie nicht Ihre Bankangelegenheiten, vor Ihrer Abreise, zu erledigen. Rechnungen die fällig sind, sollten Sie sofort begleichen. Für andere Rechnungen, die in dem Zeitraum Ihrer Reisen getätigt werden müssen, können Sie bei Ihrer Hausbank terminierte Überweisungsaufträge hinterlassen.

Beruhigt reisen: Bankschließfach für Ihre Wertsachen

Bankschließfach für Ihre Wertsachen

Es ist unklug, Wertsachen ungeschützt zu Hause zu lassen. Besonders dann, wenn Sie reisen und für eine längere Zeit niemand zu Hause ist. Es ist besser, wenn Sie ein Bankschließfach für Ihre Wertsachen anmieten. Im Bankschließfach können Sie außer Ihren Wertsachen auch Ihre wichtigen Dokumente verwahren bis Sie von Ihren Reisen zurück sind.

Abschließend: Gehen Sie es in Ruhe an

Wie Sie sehen, gibt es vieles an das man denken sollte, bevor das Reisen beginnt. Vergisst man etwas, können Unannehmlichkeit daraus folgen, auf die man gerne verzichten kann. Daher ist eine Reisecheckliste sehr zu empfehlen, an die man sich auch halten sollte. Wenn Sie mit den Reisevorbereitungen rechtzeitig beginnen, können Sie alles ganz locker ohne Stress und in Ruhe erledigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, private Auslandsreise-Krankenversicherung etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

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