Inhalt Reiseinformationen: Republik Belarus (Weißrussland)
Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Republik Belarus (Weißrussland)
Die aktuellen gesetzlichen Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Republik Belarus (Weißrussland) müssen unbedingt eingehalten werden. Für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen ist ein gültiger Heimtierpass nach einheitlichem Muster mitzuführen. Eine Kennzeichnungs-Nummer im Heimtierpass muss dem Haustier (Heimtier) zugeordnet werden können und das Haustier (Heimtier) muss durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip identifizierbar sein. Einen Heimtierpass kann ein niedergelassener Tierarzt mit der notwendigen Behördlichen Ermächtigung ausstellen. Im Heimtierpass muss ein Nachweis vom Tierarzt enthalten sein, der einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut (Wutkrankheit) bescheinigt. Es wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt, das nicht älter als 10 (zehn) Tage vor der Grenzüberschreitung in die Republik Belarus (Weißrussland) ausgestellt wurde.
Hinweis: Die Haustiere (Heimtiere) dürfen nicht zum Verkauf in der Republik Belarus (Weißrussland) bestimmt sein.
Tipp: Vor Antritt der Reise sollten Sie sich bei der Botschaft der Republik Belarus (Weißrussland) oder bei den belarussischen (weißrussischen) Konsulaten über die aktuellen gesetzlichen Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Republik Belarus (Weißrussland) erkundigen und die im vorab möglichen schriftlichen Einfuhr und Ausfuhr Formalitäten für Haustiere (Heimtiere) erledigen.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Tiergesundheitszeugnis, Tollwutimpfzertifikat etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.