• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Russische Föderation – Russland

Aktuelles Datum: Montag, 14. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 14. Oktober 2019

Inhalt Reiseinformationen: Russische Föderation – Russland

Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Russische Föderation – Russland
Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Russische Föderation – Russland

Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Russische Föderation – Russland

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Russische Föderation – Russland müssen unbedingt eingehalten werden. Für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen ist ein gültiger Heimtierpass nach einheitlichem Muster mitzuführen. Eine Kennzeichnungs-Nummer im Heimtierpass muss dem Tier (Haustier / Heimtier) zugeordnet werden können und das Tier (Haustier / Heimtier) muss durch eine Tätowierung oder einen Mikrochip identifizierbar sein. Einen Heimtierpass kann ein niedergelassener Tierarzt mit der notwendigen behördlichen Ermächtigung ausstellen. Im Heimtierpass muss ein Nachweis vom Tierarzt enthalten sein, der einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut (Wutkrankheit) bescheinigt.

Achtung: Wichtige Hinweise für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Russische Föderation – Russland

Es wird in der Russischen Föderation – Russland ein tierärztliches Gesundheitszeugnis verlangt, das nicht älter als 10 (zehn) Tage vor der Grenzüberschreitung in die Russische Föderation – Russland ausgestellt wurde. Die Haustiere (Heimtiere) dürfen nicht zum Verkauf in der Russischen Föderation – Russland bestimmt sein.

Tipp: Vor Antritt der Reise sollten Sie sich bei der Botschaft der Russische Föderation – Russland oder bei den russischen Konsulaten über die aktuellen gesetzlichen Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in die Russische Föderation – Russland erkundigen und die im vorab möglichen schriftlichen Einfuhr und Ausfuhr Formalitäten für Haustiere (Heimtiere) erledigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Tiergesundheitszeugnis, Tollwutimpfzertifikat etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Russischen Föderation – Russland

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