Inhalt Reiseinformationen: Freistaat Puerto Rico
Regelungen für das Reisen mit Haustieren in den Freistaat Puerto Rico (Außengebiet der USA in der Karibik)
Für das Reisen mit Hunden und Katzen ist ein internationales Gesundheitszeugnis notwendig, das maximal 30 Tage vor der Anreise ausgestellt wurde. Im Gesundheitszeugnis muss bestätigt sein, dass das Herkunftsland des Tieres frei von ansteckenden Tierkrankheiten ist. Für Tiere die älter sind als 4 Monate muss ein internationales Tollwutimpfzertifikat bescheinigen dass die Tollwutimpfung maximal 6 Monate vor der Anreise durchgeführt wurde. Die erforderlichen Dokumente kann ein niedergelassener Tierarzt mit der notwendigen Behördlichen Ermächtigung ausstellen. Die Haustiere (Heimtiere) dürfen nicht zum Verkauf bestimmt sein.
Weitere Informationen über die Einfuhrbestimmungen für Haustiere (Heimtiere) erhalten Sie über die folgende Internetadresse: www.aphis.usda.gov/aphis/pet-travel
Hinweis
Bei der Rückreise in die Europäische Union wird ein Tollwut-Antikörper Nachweis verlangt.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Tiergesundheitszeugnis, Tollwutimpfzertifikat etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.