• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in das Königreich Norwegen

Aktuelles Datum: Freitag, 19. April 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 14. Oktober 2019

Inhalt Reiseinformationen: Königreich Norwegen

Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in das Königreich Norwegen
Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in das Königreich Norwegen

Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in das Königreich Norwegen

Die aktuellen gesetzlichen Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in das Königreich Norwegen müssen unbedingt eingehalten werden. Für das Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen ist ein gültiger Heimtierpass nach einheitlichem Muster mitzuführen. Eine Kennzeichnungs-Nummer im Heimtierpass muss dem Haustier (Heimtier) zugeordnet werden können und das Haustier (Heimtier) muss durch eine Tätowierung oder durch einen Mikrochip identifizierbar sein. Einen Heimtierpass kann ein niedergelassener Tierarzt mit der notwendigen Behördlichen Ermächtigung ausstellen. Im Heimtierpass muss ein Nachweis vom Tierarzt enthalten sein, der einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut (Wutkrankheit) bescheinigt. Zudem muss bei Hunden eine Behandlung gegen Bandwurmbefall nachgewiesen werden. Die Bandwurmbehandlung bei Hunden muss mindestens 24 (vierundzwanzig) Stunden und höchstens 120 (einhundertzwanzig) Stunden vor der Einreise in das Königreich Norwegen durchgeführt worden sein.

Hinweis: Es bestehen im Königreich Norwegen gesonderte Regellungen die eine Vorbereitungszeit erfordern. Informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt beim Tierarzt, ansonsten werden Tiere (Haustiere / Heimtiere) die der norwegischen Einfuhrgenehmigung nicht entsprechen in Quarantäne genommen. Für Hunde besteht im Königreich Norwegen Leinenpflicht und der Hundekot muss vom Hundebesitzer immer entfernt werden. Die Haustiere (Heimtiere) dürfen nicht zum Verkauf im Königreich Norwegen bestimmt sein.

Wichtig: Die Mitnahme von folgenden Hunderassen ist im Königreich Norwegen nicht erlaubt:

  • Fila brasileiro,
  • Toso Inu,
  • Pitbullterrier,
  • Amerikanischer Staffordshire Terrier,
  • Dogo Argentino und Kreuzungen davon.

Die Mitnahme von Kreuzungen zwischen einem Wolf und einem Hund (Wolfshund) sind im Königreich Norwegen ebenfalls verboten.

Tipp: Vor Antritt der Reise sollten Sie sich bei der Botschaft des Königreichs Norwegen oder bei den norwegischen Konsulaten über die aktuellen gesetzlichen Regelungen für das Reisen mit Haustieren (Heimtieren) in das Königreich Norwegen erkundigen und die im vorab möglichen schriftlichen Einfuhr und Ausfuhr Formalitäten für Haustiere (Heimtiere) erledigen.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Tiergesundheitszeugnis, Tollwutimpfzertifikat etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in einem ausländischen Staat aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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