• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Belarus (Weißrussland)

Aktuelles Datum: Dienstag, 10. September 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 15. Oktober 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Belarus (Weißrussland)

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Belarus (Weißrussland)
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Belarus (Weißrussland)

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Belarus (Weißrussland)

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Belarus (Weißrussland):

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Belarus (Weißrussland)! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Belarus.

Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Belarus (Weißrussland) benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer den Fahrzeugschein sowie einen gültigen Führerschein mit einer notariell beglaubigten Übersetzung in die russische oder belarussische Sprache.

Achtung: In der Republik Belarus (Weißrussland) ist das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) mit einem internationalen Führerschein nicht erlaubt.

Empfehlenswert für die Republik Belarus (Weißrussland) ist ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Republik Belarus (Weißrussland) eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).

Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Republik Belarus (Weißrussland) bei den belarussischen (weißrussischen) Konsulaten oder bei der Botschaft der Republik Belarus (Weißrussland) zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Formalitäten vor der Abreise zu erledigen.

Hinweis: Grundsätzlich ist für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) immer ratsam und für einige Länder sogar erforderlich.

Achtung: Unbedingt zu beachten sind auch die Gesetze der Transitländer (Durchreiseländer) bzgl. der erforderlichen Fahrzeugdokumente.

Inhalt dieses Beitrags:

Internationale grüne Versicherungskarte für die Republik Belarus (Weißrussland)

Die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) mit dem Länderkürzel BY für die Republik Belarus (Weißrussland) ist erforderlich. Das Länderkürzel BY für die Republik Belarus (Weißrussland) darf nicht handschriftlich eingetragen sein. Durch die internationale grüne Versicherungskarte wird vom Kfz-Versicherer der Versicherungsnachweis erbracht, dass der Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung auch in der Republik Belarus (Weißrussland) gewährleistet ist. Es ist auch möglich, an den Grenzübergängen der Republik Belarus (Weißrussland) eine internationale Kfz-Versicherung "Frontier Insurance Policy (Grenzversicherungspolice)" kostenpflichtig abzuschließen und dafür auf die Mitnahme der internationalen grünen Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) zu verzichten. Kraftfahrzeugführer, die mit einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug (Kfz) unterwegs sind und bei Verkehrskontrollen keine internationale Kfz-Versicherungspolice (Versicherungsschein) vorzeigen können, werden mit einem Bußgeld bestraft und die Weiterfahrt kann von der belarussischen (weißrussischen) Polizei untersagt werden.

Inhalt: Republik Belarus (Weißrussland) – Grüne-Karte-System (Internationale grüne Versicherungskarte)

Hinweis zur Beantragung der internationalen grünen Versicherungskarte für die Republik Belarus (Weißrussland)

Die internationale grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) wird von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Antritt der Reise in die Republik Belarus (Weißrussland) beantragt werden.

Wichtig: Teilen Sie Ihrem Kfz-Versicherer mit, welche Transitländer (Durchreiseländer) Sie auf Ihrer Fahrt in die Republik Belarus (Weißrussland) durchqueren und achten Sie darauf, dass die Transitländer (Durchreiseländer) auf der internationalen grünen Versicherungskarte nicht durchgestrichen sind.

Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen

Weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Abkommen des Grüne-Karte-Systems, an dem 47 (siebenundvierzig) Länder (Stand Juni 2018 (zweitausendachtzehn)) teilnehmen, sowie dem Kennzeichenabkommen, das den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa vereinfacht, erhalten Sie auf unserer Website unter folgendem Link:

Grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kennzeichenabkommen.

Achtung: Dringender Hinweis für Autoreisen durch die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)

Bei Autoreisen durch die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) müssen Sie dringend darauf achten, dass bei der Einreise in die Republik Belarus (Weißrussland), die Dauer der benötigten Fahrzeit für die gesamte Strecke (ggf. hin und zurück) durch die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU), in der erteilten Genehmigung vom belarussischen (weißrussischen) Zoll abgedeckt ist. Die vom belarussischen (weißrussischen) Zoll erteilte Genehmigung gibt die Dauer an, in welchem Zeitraum Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug (Kfz) in der Republik Belarus (Weißrussland) fahren dürfen. Wird die festgelegte Dauer der erteilten Genehmigung überschritten, droht ein hohes Bußgeld und/oder die Konfiszierung des Kraftfahrzeuges (Kfz).

Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU)

Aus der ehemaligen Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (EAWG), die aus einigen asiatischen und europäischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion (UdSSR) bestand, wurde durch den Zusammenschluss von 5 (fünf) Staaten ab dem 01. (ersten) Januar 2015 (zweitausendfünfzehn) die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) gebildet. Die nachfolgend aufgelisteten 5 (fünf) Mitgliedstaaten gehören zur Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU):

Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Belarus (Weißrussland)

Auf vielen Überlandstraßen müssen Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Belarus (Weißrussland) bezahlt werden. Die Zahlung der Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) ist nur auf elektronischem Weg möglich, da es in der Republik Belarus (Weißrussland) keine Mautschalter gibt.

Achtung: Wenn bis zur Ausreise die Gebühren für die Straßennutzung noch nicht bezahlt sind, kann die belarussische (weißrussische) Zollbehörde das Kraftfahrzeug (Kfz) konfiszieren. Erst nach der Begleichung der Gebührenschuld für die Straßennutzung wird das Fahrzeug (Kfz) wieder freigegeben.

Inhalt: Mautsystem in der Republik Belarus (Weißrussland)

On-Board-Unit (OBU) Gerät zum erfassen der Mautgebühren in der Republik Belarus (Weißrussland)

Das Mautsystem funktioniert mit einem sogenannten On-Board-Unit (OBU) Gerät das in Ihrem Fahrzeug (Kfz) an die Windschutzscheibe angebracht wird. Die On-Board-Unit (OBU) erfasst beim Passieren die Informationen von den Sendegeräten an den Mautportalen und die Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) werden dann automatisch errechnet. Als Hinweis ertönt ein Signal bei jeder Mautabrechnung. Sie erhalten die notwendige On-Board-Unit (OBU) an den belarussischen (weißrussischen) Tankstellen nach der Grenzüberschreitung. An der Tankstelle, die zugleich ein Customer Service Point (Kundenservicestelle) vom Mautsystembetreiber BelToll ist, wird die On-Board-Unit (OBU), nach dem Abschluss eines Vertrags und der erforderlichen Registrierung, angemietet. Zudem ist eine Pfandzahlung (Kaution), die Sie bei der Rückgabe des Gerätes an einem der Customer Service Points (Kundenservicestellen) zurückerhalten, zu entrichten.

Strafzahlungen bei Nutzung der Mautstrecken ohne die On-Board-Unit (OBU) in der Republik Belarus (Weißrussland)

Die Nutzung der Mautstrecken ohne die On-Board-Unit (OBU) oder die Manipulation in jeglicher Art der On-Board-Unit (OBU) wird mit einer hohen Strafzahlung geahndet. Der Mautsystembetreiber BelToll führt durch mobile Besatzungen der Verkehrsinspektion regelmäßige Kontrollen auf den Mautstrecken durch. Zudem gibt es Kontrollstellen der Verkehrsinspektion für die Ausmaß- und Gewichtsüberwachung, die zum belarussischen (weißrussischen) Ministerium für Transport und Kommunikationen gehört.

Achtung: Wichtiger Hinweis zur On-Board-Unit (OBU)

Die gemietete On-Board-Unit (OBU) darf nicht in einem anderen Kraftfahrzeug (Kfz) verwendet werden, da jedes Gerät einem bestimmten Kraftfahrzeug (Kfz) elektronisch zugeordnet und für diesen registriert ist. Bei einer Zuwiderhandlung muss eine erhöhte Mautgebühr bezahlt werden.

Empfehlung für genauere Informationen über das Mautsystem in der Republik Belarus (Weißrussland)

Mautpflichtige Strecken sind in der Republik Belarus (Weißrussland) zumeist nicht gut ausgeschildert, daher sollten Sie sich vor Antritt der Reise über die Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) informieren. Auf welchen Strecken eine Mautpflicht besteht und genauere Informationen über das Mautsystem sowie das On-Board-Unit (OBU) Gerät, erfahren Sie auf der folgenden Website in deutscher Sprache und anderen Sprachen:

System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus (Weißrussland).

Warnwesten-Pflicht in der Republik Belarus (Weißrussland)

Es besteht in der Republik Belarus (Weißrussland) eine Warnwesten-Pflicht die unbedingt erfüllt werden muss. Sobald ein Autofahrer und/oder ein Mitfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, muss der Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen. Bei Nichtbefolgung der Warnwesten-Pflicht wird in der Republik Belarus (Weißrussland) eine Geldbuße verhängt. Die belarussische (weißrussische) Polizei führt häufig Verkehrskontrollen durch und toleriert keine Ausnahmen, was das Mitführen von Warnwesten betrifft.

Grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz)

Wir möchten hier eine grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz) aussprechen, da dies zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Mitfahrer dient. Wenn Sie durch eine Panne oder einen Unfall gezwungen sind, aus Ihrem Fahrzeug (Kfz) auszusteigen und sich dadurch auf der Fahrbahn aufhalten, sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer ohne eine Warnweste besonders gefährdet. Andere Fahrzeugführer können Sie schlechter erkennen und Sie und/oder Ihre Mitfahrer anfahren bzw. überfahren. Durch eine reflektierende Warnweste / Sicherheitsweste mit fluoreszierenden Sicherheitsstreifen sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer schon vom Weiten gut zu erkennen. Besonders bei Dunkelheit ist eine Warnweste unerlässlich für die Sicherheit.

Wer keine Warnweste im Fahrzeug (Kfz) mitführt, geht ein unnötiges Risiko ein und gefährdet in einer Notsituation sein eigenes Leben. Deswegen sollte es überhaupt keine Rolle spielen ob ein Land eine gesetzlich vorgeschriebene Warnwesten-Pflicht hat oder nicht. Die Investition in eine oder mehrere Warnwesten zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) lohnt sich auf jeden Fall. Eine Warnweste kann in der Not Ihr Lebensretter sein.

Empfohlen, aber keine Winterreifenpflicht in der Republik Belarus (Weißrussland)

In der Republik Belarus (Weißrussland) gibt es keine Winterreifenpflicht die Sie beachten müssen. Bei Reifglätte bzw. Eisglätte, Schneeglätte, Schneematsch und natürlich bei Glatteis werden Winterreifen vom Gesetzgeber jedoch dringend empfohlen.

Verwendung von Schneeketten oder Winterreifen mit Spikes in der Republik Belarus (Weißrussland)

In der Republik Belarus (Weißrussland) ist in winterlichen Verhältnissen die Verwendung von Schneeketten oder Winterreifen mit Spikes (Reifen mit eingearbeiteten Stiften im Profil) erlaubt.

Telefonieren im Auto (Pkw) in der Republik Belarus (Weißrussland)

Das Telefonieren im Auto (Pkw) ist in der Republik Belarus (Weißrussland) für Kraftfahrzeugführer nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der belarussischen (weißrussischen) Polizei mit einem hohen Bußgeld bestraft.

Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Belarus (Weißrussland)

Folgende Dinge müssen laut der belarussischen (weißrussischen) Straßenverkehrsordnung im Fahrzeug (Kfz) mitgeführt werden:

  • Warnweste
  • Warndreieck
  • Feuerlöscher
  • Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum)

Wer gegen die Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) verstößt, muss in der Republik Belarus (Weißrussland) mit einem Bußgeld rechnen.

Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Belarus (Weißrussland)

Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht in der Republik Belarus (Weißrussland):

  • Abschleppseil oder Abschleppstange
  • 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox
  • Wolldecke (besonders in den Wintermonaten sehr empfehlenswert)
  • Ersatzreifen oder Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor

Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Republik Belarus (Weißrussland)

In der Republik Belarus (Weißrussland) gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze. Das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum ist in der Republik Belarus (Weißrussland) strikt verboten und die Strafe für das Fahren unter Alkoholeinfluss kann drastisch ausfallen.

Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.

Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss

Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag

Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.

Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.

Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.

Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.

Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen

Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.

Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Republik Belarus (Weißrussland)

Die belarussische (weißrussische) Polizei führt häufig Geschwindigkeitsmessungen durch, daher ist die Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (Geschwindigkeitsbeschränkungen) für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Republik Belarus (Weißrussland) sehr wichtig.

Inhalt: Republik Belarus (Weißrussland) – Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr

Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempolimit) innerhalb der geschlossenen Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) in der Republik Belarus (Weißrussland)

Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) für alle Kraftfahrzeuge (Kfz) maximal 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Achtung: In einigen Wohngebieten ist ein Tempolimit von maximal 20 (zwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) erlaubt, welches auch unbedingt eingehalten werden sollte. In diesen Wohngebieten stehen häufig Radargeräte (Blitzer / Radarfallen) und Tempoüberschreitungen werden in der Republik Belarus (Weißrussland) grundsätzlich mit hohen Bußgeldern geahndet.

Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) außerhalb der geschlossenen Ortschaften (außerorts) auf belarussischen (weißrussischen) Landstraßen und Schnellstraßen

Höchstgeschwindigkeit auf der belarussischen (weißrussischen) Landstraße und Schnellstraße für

Motorräder (außerorts / Landstraßen und Schnellstraßen)

  • Motorräder maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen / Seitenwagen) maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Personenkraftwagen (Pkw) (außerorts / Landstraßen und Schnellstraßen)

  • Personenkraftwagen (Pkw) maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Personenkraftwagen (Pkw) mit Anhänger maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Wohnmobile (außerorts / Landstraßen und Schnellstraßen)

  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Nutzfahrzeuge (außerorts / Landstraßen und Schnellstraßen)

  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Lastkraftwagen (Lkw) (außerorts / Landstraßen und Schnellstraßen)

  • Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) auf belarussischen (weißrussischen) Autobahnen

Höchstgeschwindigkeit auf der belarussischen (weißrussischen) Autobahn für

Motorräder (Autobahnen)

  • Motorräder maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen / Seitenwagen) maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Personenkraftwagen (Pkw) (Autobahnen)

  • Personenkraftwagen (Pkw) maximal 110 (einhundertzehn) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Personenkraftwagen (Pkw) mit Anhänger maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Wohnmobile (Autobahnen)

  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Nutzfahrzeuge (Autobahnen)

  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Lastkraftwagen (Lkw) (Autobahnen)

  • Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Hinweis für ausländische Fahrer ohne belarussischen (weißrussischen) Wohnsitz

Bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen in der Republik Belarus (Weißrussland) ausländische Fahrer ohne belarussischen (weißrussischen) Wohnsitz das Bußgeld vor Ort (sofort) bezahlen.

Tempolimit für Fahranfänger / Führerscheinneulinge in der Republik Belarus (Weißrussland)

Für Kraftfahrzeugführer (Fahranfänger / Führerscheinneulinge), die ihren Führerschein noch nicht länger als 2 (zwei) Jahre besitzen, gilt in der Republik Belarus (Weißrussland) außerhalb geschlossener Ortschaften (u. a. auf der Landstraße und Schnellstraße sowie auf der Autobahn), ein Tempolimit von maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h). Geschwindigkeitsüberschreitungen von Fahranfängern / Führerscheinneulingen werden in der Republik Belarus (Weißrussland) mit einem empfindlichem Bußgeld bestraft. Bei einer zu hohen Tempoüberschreitung kann von der belarussischen (weißrussischen) Polizei zudem noch an Ort und Stelle ein Fahrverbot für die Republik Belarus (Weißrussland) ausgesprochen werden.

Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Republik Belarus (Weißrussland)

Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) in die Republik Belarus (Weißrussland) ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sollte es zu einem nicht selbstverschuldeten Autounfall (Verkehrsunfall) mit einem belarussischen (weißrussischen) Unfallgegner kommen, müssen Sie damit rechnen, dass eine vollständige Schadenersatzleistung für Sie als Geschädigten nicht gewährleistet ist. In der Republik Belarus (Weißrussland) hat die Kfz-Haftpflichtversicherung zumeist eine relativ niedrige Mindestdeckungssumme, die den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) gegebenenfalls nicht vollständig abdeckt.

Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Republik Belarus (Weißrussland)

Unbedingt empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Belarus (Weißrussland) ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz). Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer belarussischen (weißrussischen) Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz) aus der Republik Belarus (Weißrussland) in das von Ihnen gewünschte Land oder die Verschrottung vom Fahrzeug (Kfz) nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Belarus (Weißrussland) kann sehr hohe Kosten verursachen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Republik Belarus (Weißrussland)

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Republik Belarus (Weißrussland) dringend zu beachten sind:

  • In der Republik Belarus (Weißrussland) gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.

Achtung: belarussische (weißrussische) Kraftfahrzeugführer bzw. Verkehrsteilnehmer missachten häufig die Vorfahrtsregel rechts vor links. Daher dürfen Sie in der Republik Belarus (Weißrussland) nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht beharren und dadurch einen Autounfall (Verkehrsunfall) riskieren. In der Republik Belarus (Weißrussland) ist ein defensives und umsichtiges Fahrverhalten ihrerseits unbedingt empfehlenswert.

  • An Eisenbahnübergängen und Kreuzungen in der Republik Belarus (Weißrussland) ist das Überholen strikt verboten.
  • Kraftfahrzeugführer müssen Fahrzeugen (Kfz) sowie Konvois mit Blinklicht das Überholen in der Republik Belarus (Weißrussland) ermöglichen.
  • Fahrzeuge (Kfz) zum Transport von Kindern, abschleppende Fahrzeuge (Kfz) und Motorräder müssen in der Republik Belarus (Weißrussland) ganztägig mit Abblendlicht fahren.
  • In Pkws (Personenkraftwagen) dürfen Kinder unter 12 (zwölf) Jahren nicht auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) mitgenommen werden.
  • Außerhalb von großen Städten sollten Nachtfahrten in der Republik Belarus (Weißrussland) möglichst vermieden werden.
    • Das belarussische (weißrussische) Straßennetz, außerhalb der großen belarussischen (weißrussischen) Städte, ist in einem schlechten Zustand und zudem noch schlecht beleuchtet.
      • Nach Einbruch der Dunkelheit besteht außerhalb der großen Städte, u. a. durch liegengebliebene Autos (Pkw), Schlaglöcher oder Tiere auf der Fahrbahn, eine besonders hohe Gefahr im belarussischen (weißrussischen) Straßenverkehr.
  • Laut belarussischer (weißrussischer) Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
  • Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Belarus (Weißrussland) ist es notwendig das ein belarussischer (weißrussischer) Milizbeamter oder zumindest die örtliche Polizei hinzugezogen wird.
    • Auch bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) mit Bagatellschäden (Blechschäden) muss ausnahmslos die Miliz oder zumindest die örtliche Polizei in der Republik Belarus (Weißrussland) verständigt werden.
    • Im Falle eines Autounfalls (Verkehrsunfalls) unter Alkoholeinfluss und einem Personenschaden, auch wenn es ein geringfügiger Personenschaden ist, wird in der Republik Belarus (Weißrussland) meistens eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe verhängt.

Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Belarus (Weißrussland)

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Belarus (Weißrussland) über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Belarus (Weißrussland) erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Belarus.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Belarus (Weißrussland) aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Das könnte Sie auch interessieren

Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich bei einem Autounfall im Ausland, einem Diebstahl im Ausland, einem Unwetter oder einem Feuer im Hotel richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:

Kreuzfahrten und Schiffsreisen Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff Verhaltenstipps: Autounfall im Ausland Verhaltenstipps: Diebstahl im Ausland Verhaltenstipps: Unwetter Verhaltenstipps: Feuer

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Republik Belarus (Weißrussland)

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Belarus (Weißrussland)

Kommentare sind geschlossen.