Inhalt Reiseinformationen: Ukraine
Reisen mit dem Auto in die Ukraine
Autofahrer benötigen einen gültigen Führerschein und den Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, benötigen Sie eine von der ukrainischen Auslandsvertretung legalisierte Vollmacht vom Fahrzeughalter. Die Mitnahme einer grünen internationalen Versicherungskarte ist erforderlich. Fahranfänger, die ihren Führerschein nicht länger als 2 Jahre besitzen, dürfen nicht schneller als 70 km/h fahren. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mitfahren. Geschwindigkeitsüberschreitungen so wie auch Alkoholdelikte werden mit hohen Geldbußen geahndet. Ein Nationalitätskennzeichen muss am Kraftfahrzeug angebracht sein.
Mitführpflicht im Fahrzeug
Verbandskasten, Warnweste, Warndreieck und Feuerlöscher. Eine 12-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
Hinweis
Das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholkonsum ist nicht erlaubt. In der Ukraine gilt die 0,0 Promillegrenze. Alkoholkontrollen werden von der Polizei häufig durchgeführt. Bei einem Unfall muss die Polizei verständigt werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Ukraine aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.