Inhalt Reiseinformationen: Königreich Thailand
Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Königreich Thailand
Autofahrer benötigen einen gültigen internationalen Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und einen internationalen Fahrzeugschein in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie im Königreich Thailand eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung). Zudem ist für die Kraftfahrzeug (Kfz) Einfuhr eine Hinterlegung einer Zollgarantie notwendig.
Bei der Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) muss am thailändischen Grenzübergang, eine thailändische Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da die internationale grüne Versicherungskarte im Königreich Thailand nicht anerkannt wird.
Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) bei den thailändischen Konsulaten oder bei der Botschaft des Königreichs Thailand zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer im Königreich Thailand
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die im Königreich Thailand dringend zu beachten sind:
- Beachten Sie unbedingt, dass auf der linken Spur gefahren wird und rechts überholt wird, im Königreich Thailand gilt Linksverkehr.
- Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung sollten, wegen dem Linksverkehr im Königreich Thailand, umgestellt oder abgeklebt werden, um die entgegenkommenden Fahrzeuge (Kfz) nicht zu blenden.
- Genauere Angaben über die Umstellung bzw. das Abkleben der Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung, entnehmen Sie aus Ihrer Kfz-Betriebsanleitung oder Fragen Ihren Kfz-Vertragshändler.
- Im Königreich Thailand ist die Benutzung der Autobahnen gebührenpflichtig.
- Für Motorräder und Spezialfahrzeuge ist die Benutzung der Autobahnen verboten.
- Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum gilt im Königreich Thailand die 0,5 (null Komma fünf) Promillegrenze.
- Laut thailändischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- In Kraftfahrzeugen (Kfz) ist im Königreich Thailand für Kraftfahrzeugführer das Telefonieren während der Fahrt nicht erlaubt.
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) sollte ausnahmslos die thailändische Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Königreich Thailand aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Das könnte Sie auch interessieren
Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich bei einem Autounfall im Ausland, einem Diebstahl im Ausland, einem Unwetter oder einem Feuer im Hotel richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:
Kreuzfahrten und Schiffsreisen – Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff – Verhaltenstipps: Autounfall im Ausland – Verhaltenstipps: Diebstahl im Ausland – Verhaltenstipps: Unwetter – Verhaltenstipps: Feuer
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.