Inhalt Reiseinformationen: Republik Singapur
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Singapur
Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Singapur benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer einen gültigen internationalen Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert für die Republik Singapur ist jedoch ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Republik Singapur eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung). Zudem ist ein Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) für die zollfreie Kraftfahrzeug (Kfz) Einfuhr in die Republik Singapur erforderlich. Ohne das Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) sind bei der Einreise und Ausreise aus der Republik Singapur meistens zeitaufwendige Zollformalitäten zu erledigen.
Hinweis: Grundsätzlich ist für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) immer ratsam und für einige Länder sogar erforderlich.
Inhalt dieses Beitrags:
- Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Republik Singapur
- Carnet de Passage – Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) in die Republik Singapur
- International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles – Internationale Auslieferungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge (Kfz) in die Republik Singapur
- Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Singapur
- Warnwesten-Pflicht in der Republik Singapur
- Telefonieren im Auto (Pkw) in der Republik Singapur
- Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Singapur
- Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Republik Singapur
- Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Republik Singapur
- Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Republik Singapur
- Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Republik Singapur
- Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Republik Singapur
- Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Republik Singapur
- Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
- Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Singapur
- Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Republik Singapur
Es muss eine zusätzliche singapurische Kfz-Haftpflichtversicherung an den Grenzübergängen der Republik Singapur abgeschlossen werden, da die internationale grüne Versicherungskarte in der Republik Singapur nicht anerkannt wird.
Inhalt: Republik Singapur – Internationale grüne Versicherungskarte für Transitländer (Durchreiseländer)
- Achtung: Die internationale grüne Versicherungskarte kann für Transitländer (Durchreiseländer) erforderlich sein
- Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen
Achtung: Die internationale grüne Versicherungskarte kann für Transitländer (Durchreiseländer) erforderlich sein
Für einige Transitländer (Durchreiseländer), die Sie auf Ihrer Reise in die Republik Singapur durchqueren, kann die internationale grüne Versicherungskarte erforderlich sein. Die internationale grüne Versicherungskarte wird von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Antritt der Reise in die Republik Singapur beantragt werden.
Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen
Weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Abkommen des Grüne-Karte-Systems, an dem 47 (siebenundvierzig) Länder (Stand Juni 2018 (zweitausendachtzehn)) teilnehmen, sowie dem Kennzeichenabkommen, das den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa vereinfacht, erhalten Sie auf unserer Website unter folgendem Link:
Grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kennzeichenabkommen.
Carnet de Passage – Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) in die Republik Singapur
Für die zollfreie Kraftfahrzeug (Kfz) Einfuhr, für einen Zeitraum von maximal 90 (neunzig) Tagen in die Republik Singapur, ist eine Bürgschaftserklärung (ein so genannter Carnet de Passage) erforderlich. Das Carnet de Passage, das auch Carnet de Passages en Douanes oder Triptyk bzw. Triptik genannt wird, ist ein internationales Zollpassierscheinheft (Grenzpassierschein / Zolldokument) für die vorübergehende Einfuhr und Verwendung von zugelassenen motorisierten Beförderungsmitteln (Landfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge) im Ausland.
Inhalt: Republik Singapur – Carnet de Passage (Grenzpassierschein)
- Ausstellung eines Carnet de Passage von Automobilclubs
- Tipp für die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Republik Singapur
Ausstellung eines Carnet de Passage von Automobilclubs
Das Carnet de Passage beruht auf der Grundlage des internationalen Zollabkommens und ist eine amtliche Bürgschaftsurkunde, welche den Einfuhrzoll bei nicht erfolgter Kraftfahrzeug (Kfz)-Wiederausfuhr abdeckt. Für das Carnet de Passage sind die folgenden Dachverbände zuständig:
Tipp für die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Republik Singapur
Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) bei den singapurischen Konsulaten oder bei der Botschaft der Republik Singapur zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen. So ersparen Sie sich am singapurischen Grenzübergang gegebenenfalls eine lange Wartezeit.
International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles – Internationale Auslieferungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge (Kfz) in die Republik Singapur
Kraftfahrzeuge (Kfz) die keine singapurische Kfz-Zulassung haben, benötigen eine internationale Auslieferungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge (Kfz) (International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles), um auf den Straßen der Republik Singapur fahren zu dürfen. Das "International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles" ist ab dem Ausstellungsdatum für eine maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 90 (neunzig) Tagen gültig. Sobald das Kraftfahrzeug (Kfz) die Republik Singapur verlässt, ist das "International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles" ungültig. Für eine Wiedereinreise in die Republik Singapur ist erneut die Beantragung einer ICP für das Kraftfahrzeug (Kfz) notwendig. Erhältlich ist die internationale Auslieferungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge (Kfz) (International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles) von der "Automobile Association of Singapore (AAS)".
Inhalt: Republik Singapur – internationale Auslieferungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge (Kfz) (ICP)
- Empfehlung für genauere Informationen über das International Circulation Permit (ICP) für die Republik Singapur
- Achtung: Wichtiger Hinweis für die Einreise mit einem Wohnmobil oder Wohnanhänger in die Republik Singapur
Empfehlung für genauere Informationen über das International Circulation Permit (ICP) für die Republik Singapur
Genauere Informationen über die internationale Auslieferungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge (Kfz) (International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles) erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der Automobile Association of Singapore (AAS):
International Circulation Permit (ICP).
Zudem erhalten Sie auf der Website der Automobile Association of Singapore (AAS) das benötigte ICP-Antragsformular (ICP Application Form) als PDF-Dokument zum kostenlosen Download:
Application of International Circulation Permit.
Achtung: Wichtiger Hinweis für die Einreise mit einem Wohnmobil oder Wohnanhänger in die Republik Singapur
Reisende die mit einem Wohnmobil oder Wohnanhänger mit Koch- und Schlafeinrichtung in die Republik Singapur einreisen, müssen die Republik Singapur am gleichen Tag (Einreisetag) wieder verlassen. Die Nichtbeachtung der Ausreise am gleichen Tag (Einreisetag) wird von den singapurischen Beamten nicht toleriert und mit einem hohen Bußgeld bestraft.
Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Singapur
Für im Ausland registrierte Kraftfahrzeuge (Kfz) wird unbedingt ein sogenanntes kostenpflichtiges "Vehicle Entry Permit Fee (VEP) (auf deutsch: Gebühr für die Einfahrtsgenehmigung für Fahrzeuge (Kfz))" benötigt. Für Motorräder beträgt die VEP-Tagesgebühr 4 (vier) Singapur-Dollar (SGD) und für Autos (Pkw) beträgt die VEP-Tagesgebühr 35 (fünfunddreißig) Singapur-Dollar (SGD). Zusätzlich müssen die anfallenden Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) bezahlt werden. Die Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Singapur sind tageszeitabhängig und ortsabhängig.
Bei Verstößen kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 (eintausend) Singapur-Dollar (SGD) verhängt werden.
Empfehlung für genauere Informationen über das Mautsystem in der Republik Singapur
Genauere Informationen über das Mautsystem und die Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Singapur, erfahren Sie auf der folgenden Website in englischer Sprache:
Zudem finden Sie auf der folgenden Website einen Online-Rechner für die VEP-Gebühren und die anfallenden Mautgebühren in englischer Sprache:
Vehicle Entry Permit | Entering & Exiting Singapore | Driving | One Motoring.
Warnwesten-Pflicht in der Republik Singapur
Es besteht in der Republik Singapur eine Warnwesten-Pflicht die unbedingt erfüllt werden muss. Sobald ein Autofahrer und/oder ein Mitfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, muss der Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen. Bei Nichtbefolgung der Warnwesten-Pflicht wird in der Republik Singapur eine Geldbuße verhängt. Die singapurische Polizei führt häufig Verkehrskontrollen durch und toleriert keine Ausnahmen, was das Mitführen von Warnwesten betrifft.
Telefonieren im Auto (Pkw) in der Republik Singapur
Das telefonieren während der Fahrt ist in der Republik Singapur für Kraftfahrzeugführer nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der singapurischen Polizei mit einem Bußgeld bestraft und das Mobiltelefon kann eingezogen (konfisziert) werden.
Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Singapur
Folgende Dinge müssen laut der singapurischen Straßenverkehrsordnung im Fahrzeug (Kfz) mitgeführt werden:
- Warnweste
- Warndreieck
- Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum)
Wer gegen die Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) verstößt, muss in der Republik Singapur mit einem Bußgeld rechnen.
Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Singapur
Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht in der Republik Singapur:
- Feuerlöscher
- Abschleppseil oder Abschleppstange
- 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox (Ausnahme besteht für Xenon-Leuchten oder LED-Leuchten)
- Ersatzreifen oder Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor
Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Republik Singapur
Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum gilt in der Republik Singapur die 0,8 (null Komma acht) Promillegrenze (80 (achtzig) Milligramm (mg) Alkohol pro 100 (einhundert) Milliliter (ml) Blut). Die Überschreitung der gesetzlichen Promillegrenze wird mit einem sehr hohen Bußgeld und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 (sechs) Monaten bestraft. Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) oder einem Anzeichen von Fahruntauglichkeit kann in der Republik Singapur auch unter einem Wert von 0,8 (null Komma acht) Promille eine hohe Strafe verhängt werden.
Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.
Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss
- Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag
- Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
- Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen
Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag
Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.
Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.
Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss
Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.
Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.
Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen
Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.
Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Republik Singapur
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Kraftfahrzeuge (Kfz) ohne Anhänger beträgt innerorts maximal 50 (fünfzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung. Für Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Anhänger oder Motorradgespanne (Motorräder mit Beiwagen / Seitenwagen) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts maximal 40 (vierzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf singapurischen Stadtautobahnen bzw. Schnellstraßen werden durch Geschwindigkeitsbeschilderungen angezeigt.
Die singapurische Polizei führt häufig Geschwindigkeitsmessungen durch, daher ist die Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (Geschwindigkeitsbeschränkungen) für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Republik Singapur sehr wichtig. Bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen in der Republik Singapur ausländische Fahrer ohne singapurischen Wohnsitz das Bußgeld vor Ort (sofort) bezahlen.
Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Republik Singapur
Bei der Mitnahme von Kindern in Kraftfahrzeugen (Kfz) müssen die folgenden Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Republik Singapur beachtet werden.
- Kinder mit einer Körpergröße bis zu 1,35 (eins Komma fünfunddreißig) Meter (m) dürfen in Kraftfahrzeugen (Kfz) auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) und auf den Rücksitzen nur mit einem der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden.
- Kinder bis 3 (drei) Jahren sollten in Kraftfahrzeugen (Kfz) auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) entgegen der Fahrtrichtung nur mit einem nach hinten gerichteten und der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz und deaktiviertem Beifahrerairbag mitgenommen werden
Die Nichtbeachtung der Sicherheitsmaßnahme zum Schutz von Kindern wird in der Republik Singapur streng geahndet und mit einem hohen Bußgeld bestraft.
Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Republik Singapur
Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) in die Republik Singapur ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sollte es zu einem nicht selbst verschuldeten Autounfall (Verkehrsunfall) mit einem singapurischen Unfallgegner kommen, müssen Sie u. U. damit rechnen, dass eine vollständige Schadenersatzleistung für Sie als Geschädigten nicht gewährleistet ist. Die singapurische Kfz-Haftpflichtversicherung könnte eventuell eine niedrige Mindestdeckungssumme haben, die den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) gegebenenfalls nicht vollständig abdeckt.
Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Republik Singapur
Unbedingt empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Singapur ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz). Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer singapurischen Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz) aus der Republik Singapur, oder die Verschrottung nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Singapur kann sehr hohe Kosten verursachen.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Republik Singapur
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Republik Singapur dringend zu beachten sind:
- Beachten Sie unbedingt, dass auf der linken Spur gefahren wird und rechts überholt wird, in der Republik Singapur gilt Linksverkehr.
- Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung sollten, wegen dem Linksverkehr in der Republik Singapur, umgestellt oder abgeklebt werden, um die entgegenkommenden Fahrzeuge (Kfz) nicht zu blenden.
- Genauere Angaben über die Umstellung bzw. das Abkleben der Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung, entnehmen Sie aus Ihrer Kfz-Betriebsanleitung oder Fragen Ihren Kfz-Vertragshändler.
- Laut den singapurischen Verkehrsregeln sind die Fahrzeuge (Kfz) im Kreisverkehr wartepflichtig, da im Kreisverkehr die "Rechts-vor-links-Regel" gilt.
- Laut singapurischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Singapur muss unbedingt die singapurische Polizei verständigt werden.
- Auch bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) mit Bagatellschäden (Blechschäden) muss ausnahmslos die örtliche Polizei in der Republik Singapur verständigt werden.
- Wenn es Verletze gibt muss zudem auch die singapurische Ambulanz verständigt werden.
- Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer in der Republik Singapur in Untersuchungshaft genommen werden.
- Im Falle einer Untersuchungshaft sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in Singapur (Singapura / Ciṅkappūr Kudiyarasu / Xīnjiāpō Gònghéguó / 新加坡共和国 / சிங்கப்பூர் குடியரசு / Singapore) kontaktieren.
- Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Republik Singapur zuständig ist, kontaktieren.
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Singapur aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.