• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Singapur

Aktuelles Datum: Freitag, 13. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 2. September 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Singapur

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Singapur
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Singapur

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Singapur

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Singapur:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Singapur! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Singapur.

Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Singapur benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer einen gültigen internationalen Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert für die Republik Singapur ist jedoch ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Republik Singapur eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung). Zudem ist ein Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) für die zollfreie Kraftfahrzeug (Kfz) Einfuhr in die Republik Singapur erforderlich. Ohne das Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) sind bei der Einreise und Ausreise aus der Republik Singapur meistens zeitaufwendige Zollformalitäten zu erledigen.

Hinweis: Grundsätzlich ist für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) immer ratsam und für einige Länder sogar erforderlich.

Achtung: Unbedingt zu beachten sind auch die Gesetze der Transitländer (Durchreiseländer) bzgl. der erforderlichen Fahrzeugdokumente.

Inhalt dieses Beitrags:

Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Republik Singapur

Es muss eine zusätzliche singapurische Kfz-Haftpflichtversicherung an den Grenzübergängen der Republik Singapur abgeschlossen werden, da die internationale grüne Versicherungskarte in der Republik Singapur nicht anerkannt wird.

Inhalt: Republik Singapur – Internationale grüne Versicherungskarte für Transitländer (Durchreiseländer)

Achtung: Die internationale grüne Versicherungskarte kann für Transitländer (Durchreiseländer) erforderlich sein

Für einige Transitländer (Durchreiseländer), die Sie auf Ihrer Reise in die Republik Singapur durchqueren, kann die internationale grüne Versicherungskarte erforderlich sein. Die internationale grüne Versicherungskarte wird von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Antritt der Reise in die Republik Singapur beantragt werden.

Wichtig: Teilen Sie Ihrem Kfz-Versicherer mit, welche Transitländer (Durchreiseländer) Sie auf Ihrer Fahrt in die Republik Singapur durchqueren und achten Sie darauf, dass die Transitländer (Durchreiseländer) auf der internationalen grünen Versicherungskarte nicht durchgestrichen sind.

Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen

Weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Abkommen des Grüne-Karte-Systems, an dem 47 (siebenundvierzig) Länder (Stand Juni 2018 (zweitausendachtzehn)) teilnehmen, sowie dem Kennzeichenabkommen, das den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa vereinfacht, erhalten Sie auf unserer Website unter folgendem Link:

Grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kennzeichenabkommen.

Carnet de Passage – Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) in die Republik Singapur

Für die zollfreie Kraftfahrzeug (Kfz) Einfuhr, für einen Zeitraum von maximal 90 (neunzig) Tagen in die Republik Singapur, ist eine Bürgschaftserklärung (ein so genannter Carnet de Passage) erforderlich. Das Carnet de Passage, das auch Carnet de Passages en Douanes oder Triptyk bzw. Triptik genannt wird, ist ein internationales Zollpassierscheinheft (Grenzpassierschein / Zolldokument) für die vorübergehende Einfuhr und Verwendung von zugelassenen motorisierten Beförderungsmitteln (Landfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge) im Ausland.

Wichtig: Im Carnet de Passage, der Bürgschaftserklärung, muss das exakte (präzise) Datum der Einreise in die Republik Singapur sowie das exakte (präzise) Datum der Ausreise aus der Republik Singapur eingetragen werden.

Inhalt: Republik Singapur – Carnet de Passage (Grenzpassierschein)

Ausstellung eines Carnet de Passage von Automobilclubs

Das Carnet de Passage beruht auf der Grundlage des internationalen Zollabkommens und ist eine amtliche Bürgschaftsurkunde, welche den Einfuhrzoll bei nicht erfolgter Kraftfahrzeug (Kfz)-Wiederausfuhr abdeckt. Für das Carnet de Passage sind die folgenden Dachverbände zuständig:

  • AIT – Alliance Internationale de Tourisme
  • FIA – Federation Internationale de l'Automobile

Ausgestellt wird die Bürgschaftserklärung, das Carnet de Passage, u. a. von den Automobilclubs (in der Bundesrepublik Deutschland z. B. vom ADAC), die als Bürge auftreten. Über die Kosten der anfallenden Gebühren und des zu hinterlegenden Geldbetrags (Sicherheitsleistung) können Sie sich bei den Automobilclubs informieren. Die Bürgschaftshöhe ist unterschiedlich und wird nach dem Fahrzeugtyp und dem Zeitwert des Kraftfahrzeuges (Kfz) berechnet. Die zu hinterlegende Sicherheitsleistung ist abhängig von der Höhe der Bürgschaft. Zudem gelten für einige Zielländer Sonderbestimmungen, die eine höhere Bürgschaft und damit auch eine höhere Sicherheitsleistung erfordern. Das Carnet de Passage ist in der Regel bis zu einem Jahr für mehrere Länder gültig und muss vor der Abreise ins Zielland beschafft werden. Um Schwierigkeiten zu vermeiden ist dringend darauf zu achten, dass im jeweiligen Zielland die Einreise und Ausreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) korrekt abgestempelt wird. Bei der Rückkehr ins Heimatland muss das Kraftfahrzeug (Kfz) einer Zollbehörde vorgeführt werden. Auf der letzten Seite des Carnet de Passage muss die Verbleibsbescheinigung abgestempelt und durch die Unterschrift des Zollbeamten beglaubigt werden. Um den hinterlegten Geldbetrag (Sicherheitsleistung) wieder zu erhalten muss das ordnungsgemäß abgestempelte Carnet de Passage bei der Organisation, welches das Bürgschaftsdokument ausgestellt hat vorgelegt werden.

Tipp für die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Republik Singapur

Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) bei den singapurischen Konsulaten oder bei der Botschaft der Republik Singapur zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen. So ersparen Sie sich am singapurischen Grenzübergang gegebenenfalls eine lange Wartezeit.

International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles – Internationale Auslieferungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge (Kfz) in die Republik Singapur

Kraftfahrzeuge (Kfz) die keine singapurische Kfz-Zulassung haben, benötigen eine internationale Auslieferungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge (Kfz) (International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles), um auf den Straßen der Republik Singapur fahren zu dürfen. Das "International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles" ist ab dem Ausstellungsdatum für eine maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 90 (neunzig) Tagen gültig. Sobald das Kraftfahrzeug (Kfz) die Republik Singapur verlässt, ist das "International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles" ungültig. Für eine Wiedereinreise in die Republik Singapur ist erneut die Beantragung einer ICP für das Kraftfahrzeug (Kfz) notwendig. Erhältlich ist die internationale Auslieferungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge (Kfz) (International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles) von der "Automobile Association of Singapore (AAS)".

Inhalt: Republik Singapur – internationale Auslieferungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge (Kfz) (ICP)

Empfehlung für genauere Informationen über das International Circulation Permit (ICP) für die Republik Singapur

Genauere Informationen über die internationale Auslieferungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge (Kfz) (International Circulation Permit (ICP) for motor vehicles) erhalten Sie in englischer Sprache auf der Website der Automobile Association of Singapore (AAS):

International Circulation Permit (ICP).

Zudem erhalten Sie auf der Website der Automobile Association of Singapore (AAS) das benötigte ICP-Antragsformular (ICP Application Form) als PDF-Dokument zum kostenlosen Download:

Application of International Circulation Permit.

Achtung: Wichtiger Hinweis für die Einreise mit einem Wohnmobil oder Wohnanhänger in die Republik Singapur

Reisende die mit einem Wohnmobil oder Wohnanhänger mit Koch- und Schlafeinrichtung in die Republik Singapur einreisen, müssen die Republik Singapur am gleichen Tag (Einreisetag) wieder verlassen. Die Nichtbeachtung der Ausreise am gleichen Tag (Einreisetag) wird von den singapurischen Beamten nicht toleriert und mit einem hohen Bußgeld bestraft.

Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Singapur

Für im Ausland registrierte Kraftfahrzeuge (Kfz) wird unbedingt ein sogenanntes kostenpflichtiges "Vehicle Entry Permit Fee (VEP) (auf deutsch: Gebühr für die Einfahrtsgenehmigung für Fahrzeuge (Kfz))" benötigt. Für Motorräder beträgt die VEP-Tagesgebühr 4 (vier) Singapur-Dollar (SGD) und für Autos (Pkw) beträgt die VEP-Tagesgebühr 35 (fünfunddreißig) Singapur-Dollar (SGD). Zusätzlich müssen die anfallenden Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) bezahlt werden. Die Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Singapur sind tageszeitabhängig und ortsabhängig.

Bei Verstößen kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 (eintausend) Singapur-Dollar (SGD) verhängt werden.

Empfehlung für genauere Informationen über das Mautsystem in der Republik Singapur

Genauere Informationen über das Mautsystem und die Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Singapur, erfahren Sie auf der folgenden Website in englischer Sprache:

Vehicle Entry Permit (VEP) Fees, Toll Charges & Reciprocal Road Charge | Driving In and Out of Singapore | Roads & Motoring | Land Transport Authority.

Zudem finden Sie auf der folgenden Website einen Online-Rechner für die VEP-Gebühren und die anfallenden Mautgebühren in englischer Sprache:

Vehicle Entry Permit | Entering & Exiting Singapore | Driving | One Motoring.

Warnwesten-Pflicht in der Republik Singapur

Es besteht in der Republik Singapur eine Warnwesten-Pflicht die unbedingt erfüllt werden muss. Sobald ein Autofahrer und/oder ein Mitfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, muss der Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen. Bei Nichtbefolgung der Warnwesten-Pflicht wird in der Republik Singapur eine Geldbuße verhängt. Die singapurische Polizei führt häufig Verkehrskontrollen durch und toleriert keine Ausnahmen, was das Mitführen von Warnwesten betrifft.

Grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz)

Wir möchten hier eine grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz) aussprechen, da dies zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Mitfahrer dient. Wenn Sie durch eine Panne oder einen Unfall gezwungen sind, aus Ihrem Fahrzeug (Kfz) auszusteigen und sich dadurch auf der Fahrbahn aufhalten, sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer ohne eine Warnweste besonders gefährdet. Andere Fahrzeugführer können Sie schlechter erkennen und Sie und/oder Ihre Mitfahrer anfahren bzw. überfahren. Durch eine reflektierende Warnweste / Sicherheitsweste mit fluoreszierenden Sicherheitsstreifen sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer schon vom Weiten gut zu erkennen. Besonders bei Dunkelheit ist eine Warnweste unerlässlich für die Sicherheit.

Wer keine Warnweste im Fahrzeug (Kfz) mitführt, geht ein unnötiges Risiko ein und gefährdet in einer Notsituation sein eigenes Leben. Deswegen sollte es überhaupt keine Rolle spielen ob ein Land eine gesetzlich vorgeschriebene Warnwesten-Pflicht hat oder nicht. Die Investition in eine oder mehrere Warnwesten zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) lohnt sich auf jeden Fall. Eine Warnweste kann in der Not Ihr Lebensretter sein.

Telefonieren im Auto (Pkw) in der Republik Singapur

Das telefonieren während der Fahrt ist in der Republik Singapur für Kraftfahrzeugführer nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der singapurischen Polizei mit einem Bußgeld bestraft und das Mobiltelefon kann eingezogen (konfisziert) werden.

Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Singapur

Folgende Dinge müssen laut der singapurischen Straßenverkehrsordnung im Fahrzeug (Kfz) mitgeführt werden:

  • Warnweste
  • Warndreieck
  • Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum)

Wer gegen die Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) verstößt, muss in der Republik Singapur mit einem Bußgeld rechnen.

Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Singapur

Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht in der Republik Singapur:

  • Feuerlöscher
  • Abschleppseil oder Abschleppstange
  • 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox (Ausnahme besteht für Xenon-Leuchten oder LED-Leuchten)
  • Ersatzreifen oder Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor

Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Republik Singapur

Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum gilt in der Republik Singapur die 0,8 (null Komma acht) Promillegrenze (80 (achtzig) Milligramm (mg) Alkohol pro 100 (einhundert) Milliliter (ml) Blut). Die Überschreitung der gesetzlichen Promillegrenze wird mit einem sehr hohen Bußgeld und/oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 (sechs) Monaten bestraft. Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) oder einem Anzeichen von Fahruntauglichkeit kann in der Republik Singapur auch unter einem Wert von 0,8 (null Komma acht) Promille eine hohe Strafe verhängt werden.

Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.

Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss

Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag

Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.

Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.

Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.

Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.

Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen

Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.

Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Republik Singapur

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Kraftfahrzeuge (Kfz) ohne Anhänger beträgt innerorts maximal 50 (fünfzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung. Für Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Anhänger oder Motorradgespanne (Motorräder mit Beiwagen / Seitenwagen) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts maximal 40 (vierzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf singapurischen Stadtautobahnen bzw. Schnellstraßen werden durch Geschwindigkeitsbeschilderungen angezeigt.

Die singapurische Polizei führt häufig Geschwindigkeitsmessungen durch, daher ist die Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (Geschwindigkeitsbeschränkungen) für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Republik Singapur sehr wichtig. Bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen in der Republik Singapur ausländische Fahrer ohne singapurischen Wohnsitz das Bußgeld vor Ort (sofort) bezahlen.

Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Republik Singapur

Bei der Mitnahme von Kindern in Kraftfahrzeugen (Kfz) müssen die folgenden Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Republik Singapur beachtet werden.

  • Kinder mit einer Körpergröße bis zu 1,35 (eins Komma fünfunddreißig) Meter (m) dürfen in Kraftfahrzeugen (Kfz) auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) und auf den Rücksitzen nur mit einem der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden.
  • Kinder bis 3 (drei) Jahren sollten in Kraftfahrzeugen (Kfz) auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) entgegen der Fahrtrichtung nur mit einem nach hinten gerichteten und der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz und deaktiviertem Beifahrerairbag mitgenommen werden

Die Nichtbeachtung der Sicherheitsmaßnahme zum Schutz von Kindern wird in der Republik Singapur streng geahndet und mit einem hohen Bußgeld bestraft.

Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Republik Singapur

Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) in die Republik Singapur ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sollte es zu einem nicht selbst verschuldeten Autounfall (Verkehrsunfall) mit einem singapurischen Unfallgegner kommen, müssen Sie u. U. damit rechnen, dass eine vollständige Schadenersatzleistung für Sie als Geschädigten nicht gewährleistet ist. Die singapurische Kfz-Haftpflichtversicherung könnte eventuell eine niedrige Mindestdeckungssumme haben, die den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) gegebenenfalls nicht vollständig abdeckt.

Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Republik Singapur

Unbedingt empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Singapur ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz). Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer singapurischen Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz) aus der Republik Singapur, oder die Verschrottung nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Singapur kann sehr hohe Kosten verursachen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Republik Singapur

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Republik Singapur dringend zu beachten sind:

  • Beachten Sie unbedingt, dass auf der linken Spur gefahren wird und rechts überholt wird, in der Republik Singapur gilt Linksverkehr.
    • Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung sollten, wegen dem Linksverkehr in der Republik Singapur, umgestellt oder abgeklebt werden, um die entgegenkommenden Fahrzeuge (Kfz) nicht zu blenden.
    • Genauere Angaben über die Umstellung bzw. das Abkleben der Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung, entnehmen Sie aus Ihrer Kfz-Betriebsanleitung oder Fragen Ihren Kfz-Vertragshändler.
  • Laut den singapurischen Verkehrsregeln sind die Fahrzeuge (Kfz) im Kreisverkehr wartepflichtig, da im Kreisverkehr die "Rechts-vor-links-Regel" gilt.
  • Laut singapurischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.

Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Singapur

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Singapur über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Singapur erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Singapur.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Singapur aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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