• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Serbien

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Samstag, 31. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Republik Serbien

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Serbien
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Serbien

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Serbien

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Republik Serbien:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Republik Serbien! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Serbien.

Verschärfte Grenzkontrollen in der Republik Serbien

An den Grenzübergängen der Republik Serbien muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden, da die Grenzkontrollen verschärft worden sind. Mit der Vorbereitung auf den Beitritt der Republik Serbien zum Schengener Abkommen dient dies dem Schutz der Landgrenzen des Schengenraums und betrifft auch Bürger der Europäischen Union (EU).

Für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Serbien benötigen Kraftfahrzeugführer / Autofahrer einen gültigen Führerschein und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert für die Republik Serbien ist jedoch ein gültiger internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Republik Serbien eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung), das nicht älter als 12 (zwölf) Monate ist.

Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Republik Serbien bei der serbischen Botschaft oder bei den serbischen Konsulaten zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Formalitäten vor der Abreise zu erledigen.

Hinweis: Grundsätzlich ist für das Reisen mit dem Auto (Pkw) in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU), die Mitnahme des internationalen Führerscheins sowie des internationalen Fahrzeugscheins (der internationalen Zulassungsbescheinigung) immer ratsam und für einige Länder sogar erforderlich.

Achtung: Unbedingt zu beachten sind auch die Gesetze der Transitländer (Durchreiseländer) bzgl. der erforderlichen Fahrzeugdokumente.

Inhalt dieses Beitrags:

Meldung von Karosserieschäden am Kraftfahrzeug (Kfz) bei der Einreise in die Republik Serbien

Wenn an Ihrem Kraftfahrzeug (Kfz) Karosserieschäden vorhanden sind, sollten Sie bei der Einreise in die Republik Serbien den oder die Karosserieschäden unbedingt dem serbischen Zollbeamten mitteilen. Achten Sie darauf, dass Ihnen der Zollbeamte ein zollamtlich bestätigtes Schriftstück gibt, in dem alle vorhandenen Karosserieschäden aufgelistet wurden. Wenn Sie die vorhandenen Karosserieschäden bei der Einreise nicht melden, bekommen Sie große Schwierigkeiten bei der Ausreise. Der serbische Zoll wird Ihnen die Ausreise aus der Republik Serbien verweigern, bis Sie nachweisen können, dass die Karosserieschäden nicht durch einen Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Serbien entstanden sind.

Internationale grüne Versicherungskarte für die Republik Serbien

Die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte mit dem Länderkürzel SRB für die Republik Serbien ist seit 2012 (zweitausendzwölf) nicht mehr zwingend erforderlich, jedoch unbedingt empfehlenswert. Das Länderkürzel SRB darf nicht handschriftlich eingetragen sein.

Inhalt: Republik Serbien – Grüne-Karte-System (Internationale grüne Versicherungskarte)

Hinweis zur Beantragung der internationalen grünen Versicherungskarte für die Republik Serbien

Die internationale grüne Versicherungskarte wird von Ihrem Kfz-Versicherer ausgestellt und muss rechtzeitig vor Antritt der Reise in die Republik Serbien beantragt werden.

Wichtig: Teilen Sie Ihrem Kfz-Versicherer mit, welche Transitländer (Durchreiseländer) Sie auf Ihrer Fahrt in die Republik Serbien durchqueren und achten Sie darauf, dass die Transitländer (Durchreiseländer) auf der internationalen grünen Versicherungskarte nicht durchgestrichen sind.

Empfehlung für weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Kennzeichenabkommen

Weitere Informationen über die internationale grüne Versicherungskarte und dem Abkommen des Grüne-Karte-Systems, an dem 47 (siebenundvierzig) Länder (Stand Juni 2018 (zweitausendachtzehn)) teilnehmen, sowie dem Kennzeichenabkommen, das den internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa vereinfacht, erhalten Sie auf unserer Website unter folgendem Link:

Grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) und Kennzeichenabkommen.

Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Serbien

In der Republik Serbien müssen Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) für die Nutzung der Autobahnen bezahlt werden. Am Anfang der Mautstrecke wird ein Mautticket aus einem Automat gezogen. Beim verlassen der Mautstrecke ist der Betrag zu bezahlen, der aus den gefahrenen Streckenkilometern errechnet wurde. An den Mautstationen können Sie die anfallenden Mautgebühren in Bar, mit der serbischen Landeswährung RSD oder mit Euro, bezahlen. Für die Zahlung der Mautgebühren werden auch Bankkarten mit "Maestro-Symbol" sowie die gängigsten Kreditkarten (z. B. Visa oder Mastercard) akzeptiert. Die serbischen Mautstrecken können an verschiedenen Streckenabschnitten verlassen werden.

Empfehlung für genauere Informationen über das Mautsystem in der Republik Serbien

Genauere Informationen über das Mautsystem und die Mautgebühren (Straßenbenutzungsgebühren) in der Republik Serbien, erfahren Sie auf der folgenden Website in serbischer und englischer Sprache: PE "Roads of Serbia".

Warnwesten-Pflicht in der Republik Serbien

Es besteht in der Republik Serbien eine Warnwesten-Pflicht die unbedingt erfüllt werden muss. Sobald ein Autofahrer und/oder ein Mitfahrer das Fahrzeug (Kfz) verlässt und sich auf der Fahrbahn, dem Randstreifen oder auf dem Pannenstreifen aufhält, muss der Autofahrer und/oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen. Bei Nichtbefolgung der Warnwesten-Pflicht wird in der Republik Serbien eine Geldbuße verhängt. Die serbische Polizei führt häufig Verkehrskontrollen durch und toleriert keine Ausnahmen, was das Mitführen von Warnwesten betrifft.

Grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz)

Wir möchten hier eine grundsätzliche Empfehlung zur Mitnahme von Warnwesten im Fahrzeug (Kfz) aussprechen, da dies zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit Ihrer Mitfahrer dient. Wenn Sie durch eine Panne oder einen Unfall gezwungen sind, aus Ihrem Fahrzeug (Kfz) auszusteigen und sich dadurch auf der Fahrbahn aufhalten, sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer ohne eine Warnweste besonders gefährdet. Andere Fahrzeugführer können Sie schlechter erkennen und Sie und/oder Ihre Mitfahrer anfahren bzw. überfahren. Durch eine reflektierende Warnweste / Sicherheitsweste mit fluoreszierenden Sicherheitsstreifen sind Sie und/oder Ihre Mitfahrer schon vom Weiten gut zu erkennen. Besonders bei Dunkelheit ist eine Warnweste unerlässlich für die Sicherheit.

Wer keine Warnweste im Fahrzeug (Kfz) mitführt, geht ein unnötiges Risiko ein und gefährdet in einer Notsituation sein eigenes Leben. Deswegen sollte es überhaupt keine Rolle spielen ob ein Land eine gesetzlich vorgeschriebene Warnwesten-Pflicht hat oder nicht. Die Investition in eine oder mehrere Warnwesten zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) lohnt sich auf jeden Fall. Eine Warnweste kann in der Not Ihr Lebensretter sein.

Winterreifenpflicht in der Republik Serbien

Es besteht in in der Republik Serbien Winterreifenpflicht vom 1. (ersten) November bis zum 1. (ersten) April. Laut dem serbischen Gesetz müssen die Winterreifen mindestens 4 mm Profiltiefe haben. Die Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht wird in der Republik Serbien mit einem hohen Bußgeld bestraft.

Verwendung von Schneeketten oder Winterreifen mit Spikes in der Republik Serbien

In winterlichen Verhältnissen ist die Verwendung von Schneeketten erlaubt und teilweise in einigen Gegenden auch gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechende Verkehrsschilder machen auf die Schneekettenpflicht in der Republik Serbien aufmerksam. Auch die Nichtbeachtung der teilweise in einigen Gegenden gesetzlich vorgeschriebenen Schneekettenpflicht wird in der Republik Serbien mit einem hohen Bußgeld bestraft.

Wichtig: Die Nutzung von Winterreifen mit Spikes (Reifen mit eingearbeiteten Stiften im Profil) ist in der Republik Serbien verboten. Kraftfahrzeugführer die mit Spikesreifen unterwegs sind, müssen mit einem hohen Bußgeld rechnen und die Weiterfahrt kann von der serbischen Polizei untersagt werden.

Telefonieren im Auto (Pkw) in der Republik Serbien

Das Telefonieren im Auto (Pkw) ist in der Republik Serbien für Kraftfahrzeugführer nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Zuwiderhandlungen werden von der serbischen Polizei mit einem Bußgeld bestraft.

Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Serbien

Folgende Dinge müssen laut der serbischen Straßenverkehrsordnung im Fahrzeug (Kfz) mitgeführt werden:

  • Warnweste
  • Ersatzreifen
  • Abschleppseil oder Abschleppstange
  • Verbandskasten (achten Sie auf das Ablaufdatum)
  • Warndreieck (für Anhänger ist ein weiteres Warndreieck erforderlich)
  • 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox (Ausnahme besteht für Xenon-Leuchten oder LED-Leuchten)
  • in der Winterreifen-Saison vom 1. (ersten) November bis zum 1. (ersten) April müssen auch Schneeketten im Kofferraum des Kraftfahrzeuges (Kfz) mitgeführt und falls erforderlich anmontiert werden.
  • Lkw und Busse müssen in der Winterreifen-Saison zusätzlich eine Schaufel mitführen.

Wer gegen die Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz) verstößt, muss in der Republik Serbien mit einem Bußgeld rechnen.

Empfehlung zum Mitführen im Fahrzeug (Kfz) in der Republik Serbien

Das Mitführen von folgenden Dingen im Fahrzeug (Kfz) ist empfehlenswert, aber keine Pflicht in der Republik Serbien:

  • Feuerlöscher
  • Wolldecke (besonders in den Wintermonaten sehr empfehlenswert)
  • Reifenpannenspray bzw. Reifendichtmittel mit einem 12 (zwölf)-Volt-Kompressor

Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum in der Republik Serbien

Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum gilt in der Republik Serbien die 0,3 (null Komma drei) Promillegrenze. Für Fahranfänger / Führerscheinneulinge, die ihren Führerschein noch nicht länger als 12 (zwölf) Monate besitzen, für Berufskraftfahrer (Busfahrer, Lkw-Fahrer usw.), für Kraftradfahrer (Motorradfahrer, Mopedfahrer, Trikefahrer, Quadfahrer usw.) und deren Beifahrer gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze. Alkoholdelikte werden in der Republik Serbien mit sehr hohen Geldstrafen geahndet.

Konsequenzen für den Versicherungsschutz bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (z. B. Drogen und/oder Medikamenten) ein Kraftfahrzeug (Kfz) führen und einen Unfall verursachen, müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Ihrem Kfz-Versicherer in Regress (Schadensersatzpflicht) genommen werden können.

Inhalt: Versicherungsschutz – Konsequenzen eines Unfalls unter Alkoholeinfluss

Trunkenheitsklausel im Kfz-Versicherungsvertrag

Es gibt im Kfz-Versicherungsvertrag eine sogenannte "Trunkenheitsklausel", in der erklärt wird, dass der Fahrzeugführer nur im nüchternen Zustand das Kraftfahrzeug (Kfz) führen darf und wer im alkoholisierten Zustand oder unter der Wirkung von anderen Rauschmitteln (u. a. Drogen und/oder Medikamenten) fährt, seinen Versicherungsschutz verlieren kann.

Kfz-Haftpflichtversicherung – Regressansprüche des Kfz-Versicherers bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss den von Ihnen verursachten Gesamtschaden des geschädigten Unfallopfers bzw. der geschädigten Unfallopfer bezahlen. Als nächstes prüft die Versicherungsgesellschaft sehr genau, ob der Unfall hätte verhindert werden können, wenn der alkoholisierte Unfallverursacher (Sie) nüchtern gewesen wäre. Ihr Kfz-Versicherer kann Regressansprüche (Schadensersatzansprüche) geltend machen und in der Bundesrepublik Deutschland bis zu 5.000 (fünftausend) Euro von Ihnen zurückverlangen.

Kfz-Vollkaskoversicherung – Verlust oder Kürzung der Leistung bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss

Wenn Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Kfz-Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, die den Schaden des eigenen Fahrzeugs (Kfz) bezahlen soll, wird Ihnen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter Alkoholeinfluss der Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) nicht oder nur teilweise bezahlt. Wird bei einem Kraftfahrzeugführer ein Wert von über 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut festgestellt, muss der Kfz-Versicherer, laut deutschen Gerichtsurteilen, den Schaden am Fahrzeug (Kfz) des Versicherten nicht bezahlen. Bei einem Wert von 0,5 (null Komma fünf) bis 1,1 (eins Komma eins) Promille Alkohol im Blut kann die Kaskoversicherung um die Hälfte der Leistungen gekürzt werden.

Die Konsequenzen bei einem selbstverschuldeten Unfall unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln, wie zum Beispiel bei Drogen und Medikamenten, sind die gleichen wie bei Alkohol. Es werden lediglich nur andere Blutwerte zur Feststellung des Rauschzustandes untersucht. Die Intensität des Rauschzustandes ist auch bei anderen Rauschmitteln ausschlaggebend dafür, um wieviel die Versicherungsleistung gekürzt werden darf bzw. ob der Kfz-Versicherer überhaupt etwas bezahlen muss.

Unfallversicherung – Versicherungsleistungen können bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss erlöschen

Auch der Unfallversicherungsschutz von der gesetzlichen wie auch der privaten Unfallversicherung kann bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss bzw. unter dem Einfluss von anderen Rauschmitteln erlöschen oder eingeschränkt werden.

Hinweis: Eine gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften besteht für jeden Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland, es ist eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Unter anderem sind Arbeitsunfälle und Wegeunfälle der Arbeitnehmer durch die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften abgedeckt.

Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Republik Serbien

Die serbische Polizei führt häufig Geschwindigkeitsmessungen durch, daher ist die Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (Geschwindigkeitsbeschränkungen) für Kraftfahrzeuge (Kfz) im Straßenverkehr in der Republik Serbien sehr wichtig.

Inhalt: Republik Serbien – Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr

Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempolimit) innerhalb der geschlossenen Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) in der Republik Serbien

Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften (innerorts / Ortsgebiete) für alle Kraftfahrzeuge (Kfz) maximal 50 (fünfzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) außerhalb der geschlossenen Ortschaften (außerorts) in der Republik Serbien

Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften (außerorts) in der Republik Serbien für

Motorräder (außerorts)

  • Motorräder maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen / Seitenwagen) maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Personenkraftwagen (Pkw) (außerorts)

  • Personenkraftwagen (Pkw) maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Personenkraftwagen (Pkw) mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Wohnmobile (außerorts)

  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Nutzfahrzeuge (außerorts)

  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Lastkraftwagen (Lkw) (außerorts)

  • Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) auf serbischen Schnellstraßen

Höchstgeschwindigkeit auf der serbischen Schnellstraße für

Motorräder (Schnellstraßen)

  • Motorräder maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen / Seitenwagen) maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Personenkraftwagen (Pkw) (Schnellstraßen)

  • Personenkraftwagen (Pkw) maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Personenkraftwagen (Pkw) mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Wohnmobile (Schnellstraßen)

  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Nutzfahrzeuge (Schnellstraßen)

  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Lastkraftwagen (Lkw) (Schnellstraßen)

  • Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 70 (siebzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempolimits) auf serbischen Autobahnen

Höchstgeschwindigkeit auf der serbischen Autobahn für

Motorräder (Autobahnen)

  • Motorräder maximal 120 (einhundertzwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Motorradgespann (Motorrad mit Beiwagen / Seitenwagen) maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Personenkraftwagen (Pkw) (Autobahnen)

  • Personenkraftwagen (Pkw) maximal 120 (einhundertzwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Personenkraftwagen (Pkw) mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Wohnmobile (Autobahnen)

  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Wohnmobile über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Nutzfahrzeuge (Autobahnen)

  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 120 (einhundertzwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge bis 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht mit Anhänger maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Nutzfahrzeuge über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Lastkraftwagen (Lkw) (Autobahnen)

  • Lastkraftwagen (Lkw) ab 7,5 (sieben Komma fünf) Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht maximal 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Hinweis zur Geschwindigkeitsüberwachung (Streckenradar) auf den serbischen Autobahnen

Auf den serbischen Autobahnen wird seit April 2018 (zweitausendachtzehn) eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung (Streckenradar) durchgeführt, bei der jeweils die Mindestfahrtdauer mit Bezug auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit gemessen wird. Die Unterschreitung der Mindestfahrtdauer bedeutet eine Geschwindigkeitsüberschreitung und wird in der Republik Serbien streng geahndet. Je nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung muss man mit mehreren Hundert Euro an Bußgeld rechnen. Fahrzeuge (Kfz) mit ausländischen Kennzeichen müssen das hohe Bußgeld an der nächsten serbischen Mautstation sofort bezahlen.

Hinweis für ausländische Fahrer ohne serbischen Wohnsitz

Bei Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung müssen in der Republik Serbien ausländische Fahrer ohne serbischen Wohnsitz (auch wenn Sie ein Fahrzeug (Kfz) mit serbischem Kennzeichen fahren) das Bußgeld vor Ort (sofort) bezahlen.

Tempolimit für Fahranfänger / Führerscheinneulinge in der Republik Serbien

Für Kraftfahrzeugführer (Fahranfänger / Führerscheinneulinge), die ihren Führerschein noch nicht länger als 12 (zwölf) Monate besitzen, gilt in der Republik Serbien außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Personenkraftwagen (Pkw) (u. a. auf den serbischen Landstraßen und den serbischen Schnellstraßen), ein Tempolimit von maximal 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) und auf den Autobahnen ein Tempolimit von maximal 110 (einhundertzehn) Kilometer pro Stunde (km/h). Geschwindigkeitsüberschreitungen von Fahranfängern / Führerscheinneulingen werden in der Republik Serbien mit einem empfindlichem Bußgeld bestraft. Bei einer zu hohen Tempoüberschreitung kann von der serbischen Polizei, zudem noch an Ort und Stelle, ein Fahrverbot für die Republik Serbien ausgesprochen werden.

Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Republik Serbien

Bei der Mitnahme von Kindern in Kraftfahrzeugen (Kfz) müssen die folgenden Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern in der Republik Serbien beachtet werden.

  • Kinder bis 3 (drei) Jahren dürfen in Kraftfahrzeugen (Kfz) (keine Motorräder) auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) entgegen der Fahrtrichtung nur mit einem nach hinten gerichteten und der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz und deaktiviertem Beifahrerairbag mitgenommen werden
  • Kinder ab 3 (drei) bis 12 (zwölf) Jahren oder Kinder mit einer Körpergröße kleiner als 1,50 (eineinhalb) m, dürfen in Kraftfahrzeugen (Kfz) (keine Motorräder) nur auf den Rücksitzen mit einem der Körpergröße und dem Körpergewicht entsprechenden Kindersitz mitgenommen werden.
  • Kinder unter 12 (zwölf) Jahren dürfen auf einem Motorrad nicht mitfahren.

Die Nichtbeachtung der Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz von Kindern wird in der Republik Serbien streng geahndet und mit einem Bußgeld bestraft.

Empfehlung: Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung für die Reise in die Republik Serbien

Für die Reise mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) in die Republik Serbien ist der Abschluss einer Kfz-Vollkaskoversicherung dringend zu empfehlen. Sollte es zu einem nicht selbstverschuldeten Autounfall (Verkehrsunfall) mit einem serbischen Unfallgegner kommen, müssen Sie u. U. damit rechnen, dass eine vollständige Schadenersatzleistung für Sie als Geschädigten nicht gewährleistet ist. Die serbische Kfz-Haftpflichtversicherung könnte eventuell eine niedrige Mindestdeckungssumme haben, die den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Kfz) gegebenenfalls nicht vollständig abdeckt.

Empfehlung: Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz) für die Republik Serbien

Unbedingt empfehlenswert bei Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Serbien ist ein Auslandsschutzbrief für Kraftfahrzeuge (Kfz). Unerwartet durchzuführende Reparaturen in einer serbischen Kfz-Werkstatt, sowie der eventuelle Rücktransport vom Fahrzeug (Kfz) aus der Republik Serbien, oder die Verschrottung nach einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Serbien kann sehr hohe Kosten verursachen.

Mitnahme von Anhaltern kann in der Republik Serbien den Straftatbestand der Schleusung erfüllen

Die Mitnahme von Anhaltern deren Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltsstatus / Aufenthaltstitel) für die Republik Serbien unbekannt ist, sollte dringend vermieden werden. Laut geltendem serbischem Recht kann die Mitnahme einer Person die keine gültige Aufenthaltsgenehmigung besitzt, den Straftatbestand der Schleusung von Personen die sich illegal in der Republik Serbien aufhalten (Menschenschmuggel), erfüllen. Der genannte Straftatbestand des Menschenschmuggels kann in der Republik Serbien mit einer mehrjährigen Gefängnisstrafe geahndet werden.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Republik Serbien

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Republik Serbien dringend zu beachten sind:

  • In der Republik Serbien gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.

Achtung: Serbische Kraftfahrzeugführer bzw. Verkehrsteilnehmer missachten häufig die Vorfahrtsregel rechts vor links. Daher dürfen Sie in der Republik Serbien nicht auf Ihr Vorfahrtsrecht beharren und dadurch einen Autounfall (Verkehrsunfall) riskieren. In der Republik Serbien ist ein defensives (vorsichtiges und umsichtiges) Fahrverhalten ihrerseits unbedingt empfehlenswert.

  • Alle Kraftfahrzeuge (Kfz) müssen in der Republik Serbien ganztags und ganzjährig mit Abblendlicht oder Tagfahrlicht fahren.
    • Das betrifft alle serbischen Straßen (innerorts und außerorts).
  • Während des gesamten Überholvorgangs muss in der Republik Serbien geblinkt werden.
  • Kinderbusse bzw. Schulbusse dürfen in der Republik Serbien nicht überholt werden, wenn sie zum Einsteigen oder Aussteigen anhalten.
  • Kolonnenspringen (häufiger Fahrspurwechsel um schneller voranzukommen) ist in der Republik Serbien verboten.
  • Beim Abschleppen eines Fahrzeugs (Kfz) muss in der Republik Serbien am hinteren Teil (dem Heck) des abgeschleppten Fahrzeugs (Kfz) und am vorderen Teil (der Frontseite) des Schleppfahrzeugs ein Warndreieck angebracht werden.
  • Außerhalb von großen serbischen Städten sollten Nachtfahrten in der Republik Serbien möglichst vermieden werden.
    • Das serbische Straßennetz, außerhalb der großen serbischen Städte, ist häufig in einem schlechten Zustand und zudem noch schlecht beleuchtet.
    • Nach Einbruch der Dunkelheit besteht außerhalb der großen serbischen Städte, u. a. durch liegengebliebene Autos (Pkw), Schlaglöcher oder Tiere auf der Fahrbahn, eine besonders hohe Gefahr im serbischen Straßenverkehr.
  • Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Personen sowie auch Personen die aus anderen Gründen ihr Verhalten nicht kontrolliern können, dürfen in der Republik Serbien nur auf den Rücksitzen mitgenommen werden.
    • Laut serbischer Straßenverkehrsordnung dürfen nur Personen auf dem Beifahrersitz (Vordersitz) mitgenommen werden, die im Stande sind ihr Verhalten vollständig zu kontrollieren.
  • Das wegwerfen von Müll aus einem Kraftfahrzeug (Kfz) ist verboten und wird in der Republik Serbien mit einem Bußgeld bestraft.
  • Die Benutzung und das Mitführen von einsatzbereiten Radarwarngeräten ist in der Republik Serbien verboten.
  • Bei Verkehrskontrollen in der Republik Serbien darf der Fahrer wie auch der oder die Beifahrer das Fahrzeug (Kfz) nicht verlassen.
    • Zuwiderhandlungen werden in der Republik Serbien mit einem hohen Bußgeld geahndet.
  • In der Republik Serbien ist es vorgeschrieben einen "Europäischen Unfallbericht" mitzuführen.
    • Einen "Europäischen Unfallbericht" erhalten Sie u. a. von Ihrem Kfz-Versicherer.
  • Laut serbischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
  • Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) in der Republik Serbien muss ausnahmslos die serbische Polizei verständigt werden.
    • Auch bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) mit Bagatellschäden (Blechschäden) muss ausnahmslos die örtliche Polizei in der Republik Serbien verständigt werden.
    • Zudem muss in der Republik Serbien ein "Europäischer Unfallbericht" (Schadensprotokoll) angefertigt werden.
    • Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug (Kfz) einen Karosserieschaden durch den Autounfall (Verkehrsunfall) haben, benötigen Sie von der serbischen Polizei unbedingt eine Schadensbestätigung.
      • Ohne die polizeiliche Schadensbestätigung wird Ihnen am serbischen Grenzübergang die Ausreise aus der Republik Serbien vom serbischen Zollbeamten verweigert.
    • Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer in der Republik Serbien in Untersuchungshaft genommen werden.
      • Im Falle einer Untersuchungshaft sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in Belgrad (Beograd / Београд) kontaktieren.
      • Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Republik Serbien zuständig ist, kontaktieren.

Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Serbien

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Serbien über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Serbien erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Serbien.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Serbien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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