Inhalt Reiseinformationen: Republik Peru
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Republik Peru
Autofahrer benötigen in der Republik Peru einen gültigen nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert ist jedoch der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und der internationale Fahrzeugschein in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Republik Peru eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung). Für die zollfreie Kraftfahrzeug (Kfz) Einfuhr ist ein so genannter Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) erforderlich.
Ohne das Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) sind bei der Einreise und Ausreise aus der Republik Peru meistens zeitaufwendige Zollformalitäten zu erledigen und eine kostenpflichtige Einfuhrerlaubnis (Certificado de Internacion Temporal) mit einer Gültigkeitsdauer von maximal 90 (neunzig) Tagen muss bei der Einreise in die Republik Peru an der peruanischen Grenze ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, die kostenpflichtige peruanische Einfuhrerlaubnis (Certificado de Internacion Temporal) über die 90 (neunzig) Tage hinaus zu verlängern (Stand August 2019 (zweitausendneunzehn)).
Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Republik Peru bei der peruanischen Botschaft oder bei den peruanischen Konsulaten zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.
Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz)
Warndreieck. Ein Verbandskasten, ein Feuerlöscher, eine 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox und mindestens eine Warnweste wird empfohlen.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Republik Peru
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Republik Peru dringend zu beachten sind:
- In der Republik Peru gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.
- Alle Kraftfahrzeuge (Kfz) müssen in der Republik Peru außerorts ganztägig mit Abblendlicht fahren.
- Die Benutzung einiger Abschnitte des Panamerican Highways (Carretera Panamericana) sind gebührenpflichtig.
- Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum gilt in Peru die 0,5 (null Komma fünf) Promillegrenze.
- Laut peruanischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) muss ausnahmslos die peruanische Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).
- Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden wird in der Regel das Fahrzeug (Kfz) von der peruanischen Polizei für bis zu 24 (vierundzwanzig) Stunden beschlagnahmt.
- Zudem kann der Fahrer bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden von der peruanischen Polizei in Untersuchungshaft genommen werden.
- Im Falle einer Untersuchungshaft sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in Lima kontaktieren.
- Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Republik Peru zuständig ist, kontaktieren.
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Carnet de Passage – Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) in die Republik Peru
Carnet de Passage auch Carnet de Passages, Triptik oder Triptyk genannt ist ein Grenzpassierschein (Zolldokument) für Kraftfahrzeuge (Kfz). Das Zolldokument erlaubt die vorübergehende zollfreie Einfuhr für Landfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge, welches für bestimmte Zielländer benötigt wird. Das Carnet de Passage beruht auf der Grundlage des internationalen Zollabkommens und ist eine amtliche Bürgschaftsurkunde, welche die Einfuhrzollforderungen bei nicht erfolgter Kraftfahrzeug (Kfz)-Wiederausfuhr abdeckt. Für das Carnet de Passage sind die folgenden Dachverbände zuständig:
Ausgestellt wird das Bürgschaftsdokument (Carnet de Passage) von den Automobilclubs (in der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel der ADAC), die als Bürge auftreten. Über die Kosten der anfallenden Gebühren und des zu hinterlegenden Geldbetrags (Sicherheitsleistung) können Sie sich bei den Automobilclubs informieren. Die Bürgschaftshöhe ist unterschiedlich und wird nach dem Fahrzeugtyp und dem Zeitwert des Kraftfahrzeuges (Kfz) berechnet. Die zu hinterlegende Sicherheitsleistung ist abhängig von der Höhe der Bürgschaft. Zudem gelten für einige Zielländer Sonderbestimmungen, die eine höhere Bürgschaft und damit auch eine höhere Sicherheitsleistung erfordern. Das Carnet de Passage ist in der Regel bis zu einem Jahr für mehrere Länder gültig und muss vor der Abreise ins Zielland beschafft werden. Um Schwierigkeiten zu vermeiden ist dringend darauf zu achten, dass im jeweiligen Zielland die Einreise und Ausreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) korrekt abgestempelt wird. Bei der Rückkehr ins Heimatland muss das Kraftfahrzeug (Kfz) einer Zollbehörde vorgeführt werden. Auf der letzten Seite des Carnet de Passage muss die Verbleibsbescheinigung abgestempelt und durch die Unterschrift des Zollbeamten beglaubigt werden. Um den hinterlegten Geldbetrag (Sicherheitsleistung) wieder zu erhalten muss das ordnungsgemäß abgestempelte Carnet de Passage bei der Organisation, welches das Bürgschaftsdokument ausgestellt hat vorgelegt werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Peru aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.