• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto in das Großherzogtum Luxemburg

Aktuelles Datum: Samstag, 27. Juli 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 21. Januar 2019

Inhalt Reiseinformationen: Großherzogtum Luxemburg

Reisen mit dem Auto in das Großherzogtum Luxemburg
Reisen mit dem Auto in das Großherzogtum Luxemburg

Reisen mit dem Auto in das Großherzogtum Luxemburg

Autofahrer benötigen einen gültigen Führerschein und den Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, benötigen Sie eine Vollmacht vom Fahrzeughalter. Ein Nationalitätskennzeichen muss am Kraftfahrzeug angebracht sein. Die Mitnahme einer grünen internationalen Versicherungskarte ist empfehlenswert, jedoch keine Pflicht. In Luxemburg besteht Warnwesten-Pflicht. Sobald ein Autofahrer oder ein Mitfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält muss der Autofahrer oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen. Bei Nichtbefolgung der Warnwesten-Pflicht wird eine Geldbuße verhängt. Das Telefonieren mit Freisprecheinrichtungen ist erlaubt.

Mitführpflicht im Fahrzeug

Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck. Ein Feuerlöscher und eine 12-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.

Hinweis

Für das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholkonsum gilt in Luxemburg die 0,5 Promillegrenze. Für Fahranfänger, die ihren Führerschein noch nicht 2 Jahre besitzen, und Fahrer von Nutzfahrzeugen sowie Taxifahrer gilt die 0,2 Promillegrenze. Motorräder müssen ganztags mit Abblendlicht fahren.

Die Benutzung des Straßennetzes in Luxemburg ist gebührenfrei.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für das Großherzogtum Luxemburg

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in das Großherzogtum Luxemburg über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für das Großherzogtum Luxemburg erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Luxemburg.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Großherzogtum Luxemburg aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zum Großherzogtum Luxemburg

Reisen mit dem Auto in das Großherzogtum Luxemburg

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