• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto in die Republik Kroatien

Aktuelles Datum: Montag, 14. Oktober 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 21. August 2018

Inhalt Reiseinformationen: Republik Kroatien

Reisen mit dem Auto in die Republik Kroatien
Reisen mit dem Auto in die Republik Kroatien

Reisen mit dem Auto in die Republik Kroatien

Autofahrer benötigen einen gültigen Führerschein und den Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, benötigen Sie eine Vollmacht vom Fahrzeughalter. Ein Nationalitätskennzeichen muss am Kraftfahrzeug angebracht sein. Die Mitnahme einer grünen internationalen Versicherungskarte ist empfehlenswert, jedoch keine Pflicht. Sobald ein Autofahrer oder ein Mitfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält muss der Autofahrer oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen. Bei Nichtbefolgung der Warnwesten-Pflicht wird eine Geldbuße verhängt. Das Telefonieren mit Freisprecheinrichtungen ist erlaubt.

Mitführpflicht im Fahrzeug

Verbandskasten, Warnweste, Warndreieck und eine 12-Volt Ersatzglühlampenbox. Für Anhänger ist ein weiteres Warndreieck erforderlich. Ein Feuerlöscher wird empfohlen.

Hinweis

Alle Kraftfahrzeuge müssen von Oktober bis März ganztags mit Abblendlicht fahren. Beim gesamten Überholvorgang muss geblinkt werden. Kraftfahrzeuge mit Karosserieschäden dürfen das Land nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung verlassen, daher sollten vorhandene Karosserieschäden dem Zoll bei der Einreise gemeldet werden. Bei einem Unfall muss die Polizei verständigt werden. Für das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholkonsum gilt in Kroatien die 0,5 Promillegrenze. Für alle Kraftfahrzeugführer unter 24 Lebensjahren und für Berufskraftfahrer wie auch für Kraftfahrzeugführer die ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen Lenken gilt die 0,0 Promillegrenze.

Die Benutzung der Autobahnen in Kroatien ist gebührenpflichtig.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Republik Kroatien

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Republik Kroatien über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Republik Kroatien erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Kroatien.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Kroatien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

Weitere Informationen zur Republik Kroatien

Reisen mit dem Auto in die Republik Kroatien

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