Inhalt Reiseinformationen: Republik Kirgisistan
Reisen mit dem Auto in die Republik Kirgisistan
Das Fahrzeug muss im Einreisevisum eingetragen sein und ein Nachweis für die Reiseroute wie auch die gebuchten Hotels ist erforderlich. Autofahrer benötigen einen gültigen nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert ist jedoch der Internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und der Internationale Fahrzeugschein in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug unterwegs sind, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Vollmacht (sicherheitshalber in kirgisischer oder russischer Sprache) vom Fahrzeughalter. Die Mitnahme einer grünen internationalen Versicherungskarte ist erforderlich. Ein Nationalitätskennzeichen muss am Kraftfahrzeug angebracht sein.
Achtung
Obwohl der nationale Führerschein sowie der Internationale Führerschein anerkannt werden sollte, kommt es bei Polizeikontrollen sehr häufig vor, dass eine Übersetzung des Führerscheins in kirgisischer oder russischer Sprache verlangt wird. Die Unterschrift des Übersetzers muss zudem auch noch notariell beglaubigt sein. In den kirgisischen Innenstädten, vor allem in der Hauptstadt Bischkek, befinden sich viele Übersetzungsbüros sowie Notariate, an die man sich wenden kann.
Hinweis
In der Republik Kirgisistan kommt es häufig zu Engpässen bei der Kraftstoffversorgung. Das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholkonsum ist nicht erlaubt. In der Republik Kirgisistan gilt die 0,0 Promillegrenze. Bei einem Unfall sollte unbedingt die Polizei verständigt werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Republik Kirgisistan aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.