Inhalt Reiseinformationen: Kanada
Reisen mit dem Auto (Pkw) nach Kanada
Autofahrer benötigen in Kanada einen gültigen nationalen Führerschein mit einer englisch-französischen Übersetzung und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert ist jedoch der internationale Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und der internationale Fahrzeugschein in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein.
Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in Kanada eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).
Befristete Einfuhrgenehmigung für das private Fahrzeug (Kfz) für Kanada
Das eigene private Fahrzeug (Kfz) darf für 1 (ein) Jahr zollfrei eingeführt werden. Die Zollbehörde stellt bei der Ankunft ein Zolldokument, ein sogenanntes „Temporary import permit“ (Befristete Einfuhrgenehmigung), aus. Eine Kaution von bis zu 500 (fünfhundert) Kanadischen Dollar (CAD) kann bei der Einreise für das Fahrzeug (Kfz) verlangt werden. Die Hinterlegung einer Kaution für das Fahrzeug (Kfz) kann durch ein Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung), welches nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehlenswert ist, vermieden werden.
Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) nach Kanada bei den kanadischen Konsulaten oder bei der kanadischen Botschaft zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.
Kfz-Haftpflichtversicherung die für Kanada gültig ist
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Kanada gesetzlich vorgeschrieben. Es muss vor der Abreise eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Kanada gültig ist, abgeschlossen werden, da die internationale grüne Versicherungskarte in Kanada nicht anerkannt wird.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in Kanada
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in Kanada dringend zu beachten sind:
- Alle Kraftfahrzeuge (Kfz) müssen in Kanada ganztags mit Abblendlicht (Daytime Running Lights (DRL) / Tagfahrlicht) fahren.
- In Kanada ist das Vorbeifahren an haltenden Schulbussen deren Warnblinklicht eingeschaltet ist, streng verboten.
- In einigen kanadischen Provinzen gilt diese Verkehrsvorschrift auch für die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer.
- Das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) unter Cannabis-Einfluss ist in Kanada nicht erlaubt und wird bestraft.
- Für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum gilt in Kanada die 0,5 (null Komma fünf) Promillegrenze.
- Für Kraftfahrzeugführer (Fahranfänger / Führerscheinneulinge), die ihren Führerschein noch nicht länger als 2 (zwei) Jahre besitzen, und für alle Kraftfahrzeugführer unter 21 (einundzwanzig) Lebensjahren gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze.
- Das Mitführen sowie der Transport von alkoholischen Getränke im Innenraum des Kraftfahrzeuges (Kfz) ist in Kanda streng verboten.
- In Kanada ist der Transport von alkoholischen Getränke nur im Kofferraum des Kraftfahrzeuges (Kfz) erlaubt.
- In der Mehrheit der kanadischen Provinzen besteht ein generelles Rauchverbot in Kraftfahrzeugen (Kfz) wenn Minderjährige mitfahren.
- Die Nichtbeachtung des Rauchverbots in Kraftfahrzeugen (Kfz) wenn Minderjährige mitfahren, wird in der Regel mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft.
- Radarwarngeräte und Navigationsgeräte mit Radarwarnfunktion sind in Kanada verboten und können von der kanadischen Polizei beschlagnahmt werden.
- Geschwindigkeitskontrollen werden von der kanadischen Polizei häufig durchgeführt.
- Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen in Kanada genau eingehalten werden da es keine Toleranzgrenzen gibt, dafür aber hohe Strafen.
- In Kanada gelten die folgenden Höchstgeschwindigkeiten:
- Innerorts: 40 (vierzig) Kilometer pro Stunde (km/h) bis 50 (fünfzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Innerorts vor Schulen, Kindergärten und Kinderspielplätzen: 30 Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Außerorts: 60 (sechzig) Kilometer pro Stunde (km/h) bis 110 (einhundertzehn) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Laut kanadischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) sollte ausnahmslos die kanadische Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
- Im Falle einer Polizeikontrolle in Kanada sollten Sie die folgenden Verhaltenshinweise dringend beachten:
- Fahren Sie so schnell wie möglich, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, an den rechten Straßenrand und halten Sie das Fahrzeug (Kfz) an.
- Stellen Sie den Motor des Fahrzeugs (Kfz) ab.
- Bleiben Sie unbedingt im Kraftfahrzeug (Kfz) / Auto (Pkw) sitzen.
- Steigen Sie auf gar keinen Fall unaufgefordert aus dem Kraftfahrzeug (Kfz) / Auto (Pkw) aus.
- Das unaufgeforderte Aussteigen aus dem Kraftfahrzeug (Kfz) / Auto (Pkw) wird in der Regel als Fluchtversuch gedeutet und kann den Schusswaffengebrauch der kanadischen Polizei zur Folge haben.
- Öffnen Sie auf der Fahrerseite das Wagenfenster.
- Lassen Sie Ihre Hände gut sichtbar am Lenkrad des Fahrzeugs (Kfz).
- Greifen Sie nicht unaufgefordert zum Handschuhfach, um bspw. nach dem Fahrzeugschein oder Führerschein zu suchen.
- Die kanadischen Polizisten könnten das falsch auffassen und vermuten, dass z. B. eine Schusswaffe im Handschuhfach liegt.
- Hektische und unbedachte Bewegungen sollten Sie ebenfalls unbedingt vermeiden.
- Warten Sie auf die Anweisungen des kanadischen Polizeibeamten und befolgen Sie diese ohne darüber zu diskutieren.
Carnet de Passage – Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) nach Kanada
Carnet de Passage auch Carnet de Passages, Triptik oder Triptyk genannt ist ein Grenzpassierschein (Zolldokument) für Kraftfahrzeuge (Kfz). Das Zolldokument erlaubt die vorübergehende zollfreie Einfuhr für Landfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge, welches für bestimmte Zielländer benötigt wird. Das Carnet de Passage beruht auf der Grundlage des internationalen Zollabkommens und ist eine amtliche Bürgschaftsurkunde, welche die Einfuhrzollforderungen bei nicht erfolgter Kraftfahrzeug (Kfz)-Wiederausfuhr abdeckt. Für das Carnet de Passage sind die folgenden Dachverbände zuständig:
Ausgestellt wird das Bürgschaftsdokument (Carnet de Passage) von den Automobilclubs (in der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel der ADAC), die als Bürge auftreten. Über die Kosten der anfallenden Gebühren und des zu hinterlegenden Geldbetrags (Sicherheitsleistung) können Sie sich bei den Automobilclubs informieren. Die Bürgschaftshöhe ist unterschiedlich und wird nach dem Fahrzeugtyp und dem Zeitwert des Kraftfahrzeuges (Kfz) berechnet. Die zu hinterlegende Sicherheitsleistung ist abhängig von der Höhe der Bürgschaft. Zudem gelten für einige Zielländer Sonderbestimmungen, die eine höhere Bürgschaft und damit auch eine höhere Sicherheitsleistung erfordern. Das Carnet de Passage ist in der Regel bis zu einem Jahr für mehrere Länder gültig und muss vor der Abreise ins Zielland beschafft werden. Um Schwierigkeiten zu vermeiden ist dringend darauf zu achten, dass im jeweiligen Zielland die Einreise und Ausreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) korrekt abgestempelt wird. Bei der Rückkehr ins Heimatland muss das Kraftfahrzeug (Kfz) einer Zollbehörde vorgeführt werden. Auf der letzten Seite des Carnet de Passage muss die Verbleibsbescheinigung abgestempelt und durch die Unterschrift des Zollbeamten beglaubigt werden. Um den hinterlegten Geldbetrag (Sicherheitsleistung) wieder zu erhalten muss das ordnungsgemäß abgestempelte Carnet de Passage bei der Organisation, welches das Bürgschaftsdokument ausgestellt hat vorgelegt werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in Kanada aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Kreuzfahrten und Schiffsreisen – Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff – Verhaltenstipps: Autounfall im Ausland – Verhaltenstipps: Diebstahl im Ausland – Verhaltenstipps: Unwetter – Verhaltenstipps: Feuer
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Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.