• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Haschemitische Königreich Jordanien

Aktuelles Datum: Montag, 2. Dezember 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 27. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Haschemitisches Königreich Jordanien

Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Haschemitische Königreich Jordanien
Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Haschemitische Königreich Jordanien

Reisen mit dem Auto (Pkw) in das Haschemitische Königreich Jordanien

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für das Haschemitische Königreich Jordanien:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für das Haschemitische Königreich Jordanien! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Jordanien.

Autofahrer benötigen im Haschemitischen Königreich Jordanien einen gültigen nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert für das Haschemitische Königreich Jordanien ist jedoch ein gültiger internationaler Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und ein internationaler Fahrzeugschein (internationale Zulassungsbescheinigung) in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie im Haschemitischen Königreich Jordanien eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung). Für die zollfreie Kraftfahrzeug (Kfz) Einfuhr ist ein so genannter Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) nicht zwingend erforderlich, jedoch empfehlenswert.

Ohne das Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) sind bei der Einreise und Ausreise aus dem Haschemitischen Königreich Jordanien meistens zeitaufwendige Zollformalitäten zu erledigen, da die Fahrzeugdaten in den Reisepass eingetragen werden müssen. Für erforderliche Kraftfahrzeug (Kfz)-Zolldokumente (Unabhängig vom Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung)) wird im Haschemitischen Königreich Jordanien eine Gebühr erhoben.

Bei der Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) muss am jordanischen Grenzübergang, eine jordanische Kfz-Haftpflichtversicherung (Grenzversicherung) abgeschlossen werden, da die internationale grüne Versicherungskarte im Haschemitischen Königreich Jordanien nicht anerkannt wird. Beim Verlassen des Haschemitischen Königreichs Jordanien muss zudem eine Ausreisesteuer gezahlt werden.

Tipp: Es ist empfehlenswert, sich über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in das Haschemitische Königreich Jordanien bei den jordanischen Konsulaten oder bei der Botschaft des Haschemitischen Königreichs Jordanien zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.

Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz)

Verbandskasten, Warnweste, Warndreieck und Feuerlöscher. Eine 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer im Haschemitischen Königreich Jordanien

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die im Haschemitischen Königreich Jordanien dringend zu beachten sind:

  • Im Haschemitischen Königreich Jordanien gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.
  • Laut jordanischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
  • Die Einfuhr von Kraftstoff im Reservekanister ist im Haschemitischen Königreich Jordanien nicht erlaubt.
  • Das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) nach Alkoholkonsum ist im Haschemitischen Königreich Jordanien verboten.
    • Im Haschemitischen Königreich Jordanien gilt die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen genau eingehalten werden, da es im Haschemitischen Königreich Jordanien keine Toleranzgrenzen gibt, dafür aber hohe Strafen.
  • Im Haschemitischen Königreich Jordanien gelten die folgenden Höchstgeschwindigkeiten:
    • Innerorts auf Hauptstraßen: 50 (fünfzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
      • Innerorts auf Nebenstraßen: 40 (vierzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
      • Innerorts vor Schulen, Kindergärten und Kinderspielplätzen: 30 (dreißig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Außerorts auf Hauptstraßen: 90 (neunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
      • Außerorts auf Nebenstraßen: 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Schnellstraßen und Autobahnen: 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) bis 120 (einhundertzwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Außerhalb von großen jordanischen Städten sollten Nachtfahrten im Haschemitischen Königreich Jordanien möglichst vermieden werden.
    • Das jordanische Straßennetz, außerhalb der großen jordanischen Städte, ist teilweise in einem schlechten Zustand und zudem noch schlecht beleuchtet.
      • Nach Einbruch der Dunkelheit besteht außerhalb der großen jordanischen Städte, u. a. durch liegengebliebene Autos (Pkw), Schlaglöcher oder Tiere auf der Fahrbahn, eine besonders hohe Gefahr im jordanischen Straßenverkehr.
  • Wenn Sie Fahrten in die Wüste oder in schwer zugängliche Gebiete im Haschemitischen Königreich Jordanien unternehmen möchten, sollte immer ein ortskundiger Bekannter oder ein örtlicher Reiseveranstalter dabei sein, der die Tour plant und organisiert.
    • Am sichersten ist es, wenn mehrere Fahrzeuge (Kfz) an so einer Tour teilnehmen, um in einem Notfall helfen zu können
    • Besonders auf die Mitnahme von reichlich bemessenem Trinkwasser- und Benzinvorräten sollte unbedingt geachtet werden.
    • Auf jeden Fall sollte zur eigenen Sicherheit die angedachte Rückkehrzeit und die geplante Route der Hotelrezeption bzw. dem Gastgeber mitgeteilt werden.
  • Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) sollte ausnahmslos die jordanische Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).
    • Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer im Haschemitischen Königreich Jordanien in Untersuchungshaft genommen werden.
    • In so einem Fall sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in der jordanischen Hauptstadt Amman kontaktieren.
    • Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für das Haschemitische Königreich Jordanien zuständig ist, kontaktieren.

Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.

Carnet de Passage – Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) in das Haschemitische Königreich Jordanien

Carnet de Passage auch Carnet de Passages, Triptik oder Triptyk genannt ist ein Grenzpassierschein (Zolldokument) für Kraftfahrzeuge (Kfz). Das Zolldokument erlaubt die vorübergehende zollfreie Einfuhr für Landfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge, welches für bestimmte Zielländer benötigt wird. Das Carnet de Passage beruht auf der Grundlage des internationalen Zollabkommens und ist eine amtliche Bürgschaftsurkunde, welche die Einfuhrzollforderungen bei nicht erfolgter Kraftfahrzeug (Kfz)-Wiederausfuhr abdeckt. Für das Carnet de Passage sind die folgenden Dachverbände zuständig:

  • AIT – Alliance Internationale de Tourisme
  • FIA – Federation Internationale de l'Automobile

Ausgestellt wird das Bürgschaftsdokument (Carnet de Passage) von den Automobilclubs (in der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel der ADAC), die als Bürge auftreten. Über die Kosten der anfallenden Gebühren und des zu hinterlegenden Geldbetrags (Sicherheitsleistung) können Sie sich bei den Automobilclubs informieren. Die Bürgschaftshöhe ist unterschiedlich und wird nach dem Fahrzeugtyp und dem Zeitwert des Kraftfahrzeuges (Kfz) berechnet. Die zu hinterlegende Sicherheitsleistung ist abhängig von der Höhe der Bürgschaft. Zudem gelten für einige Zielländer Sonderbestimmungen, die eine höhere Bürgschaft und damit auch eine höhere Sicherheitsleistung erfordern. Das Carnet de Passage ist in der Regel bis zu einem Jahr für mehrere Länder gültig und muss vor der Abreise ins Zielland beschafft werden. Um Schwierigkeiten zu vermeiden ist dringend darauf zu achten, dass im jeweiligen Zielland die Einreise und Ausreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) korrekt abgestempelt wird. Bei der Rückkehr ins Heimatland muss das Kraftfahrzeug (Kfz) einer Zollbehörde vorgeführt werden. Auf der letzten Seite des Carnet de Passage muss die Verbleibsbescheinigung abgestempelt und durch die Unterschrift des Zollbeamten beglaubigt werden. Um den hinterlegten Geldbetrag (Sicherheitsleistung) wieder zu erhalten muss das ordnungsgemäß abgestempelte Carnet de Passage bei der Organisation, welches das Bürgschaftsdokument ausgestellt hat vorgelegt werden.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für das Haschemitische Königreich Jordanien

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in das Haschemitische Königreich Jordanien über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für das Haschemitische Königreich Jordanien erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Jordanien.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig im Haschemitischen Königreich Jordanien aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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