• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) nach Irland

Aktuelles Datum: Dienstag, 10. September 2024 | Artikel aktualisiert am Dienstag, 27. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Irland

Reisen mit dem Auto (Pkw) nach Irland
Reisen mit dem Auto (Pkw) nach Irland

Reisen mit dem Auto (Pkw) nach Irland

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise und medizinische Hinweise für Irland:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für Irland! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Irland.

Autofahrer benötigen in Irland einen gültigen nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in Irland eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).

Die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) ist empfehlenswert, jedoch keine Pflicht.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in Irland

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in Irland dringend zu beachten sind:

  • Beachten Sie unbedingt, dass auf der linken Spur gefahren wird und rechts überholt wird, in Irland gilt Linksverkehr.
    • Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung sollten, wegen dem Linksverkehr in Irland, umgestellt oder abgeklebt werden, um die entgegenkommenden Fahrzeuge (Kfz) nicht zu blenden.
    • Genauere Angaben über die Umstellung bzw. das Abkleben der Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung, entnehmen Sie aus Ihrer Kfz-Betriebsanleitung oder Fragen Ihren Kfz-Vertragshändler.
  • Für das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholkonsum gilt in Irland die 0,5 (null Komma fünf) Promillegrenze.
    • Für Fahranfänger während der Führerschein Probezeit von 2 (zwei) Jahren und für Berufskraftfahrer gilt die 0,2 (null Komma zwei) Promillegrenze.
  • In Kraftfahrzeugen (Kfz) ist in Irland für Kraftfahrzeugführer das Telefonieren während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
  • Die Benutzung der Autobahnen in Irland sind zum Teil gebührenpflichtig.
  • In Irland gelten die folgenden Höchstgeschwindigkeiten:
    • Innerorts: 50 (fünfzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
      • Innenstadt von Dublin: 30 (dreißig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Außerorts: 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) bis 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
      • Außerorts – Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Anhänger und Wohnwagen über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t): 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Autobahnen: 100 (einhundert) Kilometer pro Stunde (km/h) bis 120 (einhundertzwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
      • Autobahnen – Kraftfahrzeuge (Kfz) mit Anhänger und Wohnwagen über 3,5 (drei Komma fünf) Tonnen (t): 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
  • Laut irischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
  • Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) sollte ausnahmslos die irische Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).

Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für Irland

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise nach Irland über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für Irland erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Irland.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in Irland aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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