Inhalt Reiseinformationen: Irland
Reisen mit dem Auto (Pkw) nach Irland
Autofahrer benötigen in Irland einen gültigen nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in Irland eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).
Die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) ist empfehlenswert, jedoch keine Pflicht.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in Irland
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in Irland dringend zu beachten sind:
- Beachten Sie unbedingt, dass auf der linken Spur gefahren wird und rechts überholt wird, in Irland gilt Linksverkehr.
- Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung sollten, wegen dem Linksverkehr in Irland, umgestellt oder abgeklebt werden, um die entgegenkommenden Fahrzeuge (Kfz) nicht zu blenden.
- Genauere Angaben über die Umstellung bzw. das Abkleben der Scheinwerfer mit asymmetrischer Lichtverteilung, entnehmen Sie aus Ihrer Kfz-Betriebsanleitung oder Fragen Ihren Kfz-Vertragshändler.
- Für das Führen von Kraftfahrzeugen nach Alkoholkonsum gilt in Irland die 0,5 (null Komma fünf) Promillegrenze.
- Für Fahranfänger während der Führerschein Probezeit von 2 (zwei) Jahren und für Berufskraftfahrer gilt die 0,2 (null Komma zwei) Promillegrenze.
- In Kraftfahrzeugen (Kfz) ist in Irland für Kraftfahrzeugführer das Telefonieren während der Fahrt nur mit Freisprecheinrichtungen erlaubt.
- Laut irischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) sollte ausnahmslos die irische Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).
- Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer in Irland in Untersuchungshaft genommen werden.
- In so einem Fall sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in der irischen Hauptstadt Dublin kontaktieren.
- Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für Irland zuständig ist, kontaktieren.
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in Irland aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
Das könnte Sie auch interessieren
Allgemeine Informationen über Kreuzfahrten und Schiffsreisen, oder wissenswertes über die Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff oder wie Sie sich bei einem Autounfall im Ausland, einem Diebstahl im Ausland, einem Unwetter oder einem Feuer im Hotel richtig verhalten, können Sie bei uns in den folgenden Beiträgen lesen:
Kreuzfahrten und Schiffsreisen – Bordkarte auf einem Kreuzfahrtschiff – Verhaltenstipps: Autounfall im Ausland – Verhaltenstipps: Diebstahl im Ausland – Verhaltenstipps: Unwetter – Verhaltenstipps: Feuer
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.