Inhalt Reiseinformationen: Islamische Republik Iran
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Islamische Republik Iran
Hinweis: Sie sollten sich bei Ihrer Reise mit dem Auto (Pkw) in die Islamische Republik Iran darauf einrichten, dass die iranische Grenzabfertigung längere Zeit in Anspruch nehmen kann und das die iranischen Grenzbeamten sehr gründliche Kontrollen durchführen.
Autofahrer benötigen in der Islamischen Republik Iran einen gültigen internationalen Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert ist jedoch der internationale Fahrzeugschein in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Islamischen Republik Iran eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).
Die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) mit dem Länderkürzel IR für die Islamische Republik Iran ist erforderlich. Sollte die internationale grüne Versicherungskarte fehlen, muss am iranischen Grenzübergang eine iranische Kfz-Haftpflichtversicherung (Grenzversicherung) abgeschlossen werden.
Tipp: Es ist empfehlenswert, sich im Zuge des Visumantrages über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Islamische Republik Iran bei den iranischen Konsulaten oder bei der iranischen Botschaft zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.
Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz)
Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck. Ein Feuerlöscher und eine 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.
Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Islamischen Republik Iran
Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Islamischen Republik Iran dringend zu beachten sind:
- In der Islamischen Republik Iran gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.
- Es ist in der Islamischen Republik Iran verboten, in Kurven, auf Kreuzungen, in Tunnels, auf Brücken wie auch auf Bahnübergängen zu Überholen.
- Bei der Annäherung an Straßenkreuzungen oder Kurven muss außerhalb geschlossener Ortschaften in der Islamischen Republik Iran die Hupe betätigt werden.
- Laut iranischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
- Die Benutzung der iranischen Autobahnen ist gebührenpflichtig.
- Der Alkoholkonsum ist in der Islamischen Republik Iran strengstens verboten.
- Daher gilt in der Islamischen Republik Iran für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze.
- In der Islamischen Republik Iran gelten die folgenden Höchstgeschwindigkeiten:
- Innerorts auf Hauptstraßen: Tagsüber 50 (fünfzig) Kilometer pro Stunde (km/h) und in der Nacht 40 (vierzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Innerorts auf kleineren Straßen und auf Plätzen, wo sich Menschen aufhalten: 20 (zwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Innerorts an ampellosen Kreuzungen: 5 (fünf) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Außerorts und auf Schnellstraßen sowie auf Autobahnen: Tagsüber 95 (fünfundneunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) und in der Nacht 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
- Bei einem Autounfall (Verkehrsunfall) sollte ausnahmslos die iranische Polizei verständigt werden, auch bei Bagatellschäden (Blechschäden).
- Bei Autounfällen (Verkehrsunfällen) mit Personenschäden kann der Fahrer in der Islamischen Republik Iran in Untersuchungshaft genommen werden.
- In so einem Fall sollten deutsche Staatsbürger umgehend die deutsche Botschaft in Teheran (تهران / طهران / Tehrān) kontaktieren.
- Staatsbürger anderer Länder sollten in so einem Fall ebenfalls umgehend die Botschaft ihres Heimatlandes, die für die Islamische Republik Iran zuständig ist, kontaktieren.
Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.
Carnet de Passage – Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) in die Islamische Republik Iran
Carnet de Passage auch Carnet de Passages, Triptik oder Triptyk genannt ist ein Grenzpassierschein (Zolldokument) für Kraftfahrzeuge (Kfz). Das Zolldokument erlaubt die vorübergehende zollfreie Einfuhr für Landfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge, welches für bestimmte Zielländer benötigt wird. Das Carnet de Passage beruht auf der Grundlage des internationalen Zollabkommens und ist eine amtliche Bürgschaftsurkunde, welche die Einfuhrzollforderungen bei nicht erfolgter Kraftfahrzeug (Kfz)-Wiederausfuhr abdeckt. Für das Carnet de Passage sind die folgenden Dachverbände zuständig:
Ausgestellt wird das Bürgschaftsdokument (Carnet de Passage) von den Automobilclubs (in der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel der ADAC), die als Bürge auftreten. Über die Kosten der anfallenden Gebühren und des zu hinterlegenden Geldbetrags (Sicherheitsleistung) können Sie sich bei den Automobilclubs informieren. Die Bürgschaftshöhe ist unterschiedlich und wird nach dem Fahrzeugtyp und dem Zeitwert des Kraftfahrzeuges (Kfz) berechnet. Die zu hinterlegende Sicherheitsleistung ist abhängig von der Höhe der Bürgschaft. Zudem gelten für einige Zielländer Sonderbestimmungen, die eine höhere Bürgschaft und damit auch eine höhere Sicherheitsleistung erfordern. Das Carnet de Passage ist in der Regel bis zu einem Jahr für mehrere Länder gültig und muss vor der Abreise ins Zielland beschafft werden. Um Schwierigkeiten zu vermeiden ist dringend darauf zu achten, dass im jeweiligen Zielland die Einreise und Ausreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) korrekt abgestempelt wird. Bei der Rückkehr ins Heimatland muss das Kraftfahrzeug (Kfz) einer Zollbehörde vorgeführt werden. Auf der letzten Seite des Carnet de Passage muss die Verbleibsbescheinigung abgestempelt und durch die Unterschrift des Zollbeamten beglaubigt werden. Um den hinterlegten Geldbetrag (Sicherheitsleistung) wieder zu erhalten muss das ordnungsgemäß abgestempelte Carnet de Passage bei der Organisation, welches das Bürgschaftsdokument ausgestellt hat vorgelegt werden.
Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise
Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.
Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Islamischen Republik Iran aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:
Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.
Bürgerservice des Auswärtigen Amts
Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
- Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0
Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Inland): 030 1817 2000
- Bürgerservice des Auswärtigen Amts (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 2000
- E-Mail: buergerservice@diplo.de
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Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!
Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.
Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.