• ACHTUNG Wichtiger Hinweis zu den Einreisebestimmungen: Wegen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gelten in fast allen Ländern der Welt bis auf weiteres veränderte Einreisebestimmungen, um die Corona-Pandemie aufzuhalten.

    Durch die Corona-Krise ist es dringend notwendig, sich vor der Abreise bei den Auslandsvertretungen des jeweiligen Reiselandes darüber zu erkundigen, welche Einreiseregelungen wegen der Atemwegserkrankung COVID-19 einzuhalten sind.

    Viele Staaten haben im Zuge von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine vorläufige Einreisesperre, insbesondere für ausländische Staatsangehörige, erlassen.

    Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

    Beachten Sie vor Ihrer Abreise auch dringend die aktuellen wichtigen Informationen des Auswärtigen Amts. Auf der folgenden Website des Auswärtigen Amts, erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Reiseinformationen, Empfehlungen sowie Warnhinweise zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (die offizielle Bezeichnung des neuartigen Coronavirus) bzw. COVID-19 (die offizielle Bezeichnung der Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus):

    COVID-19 - Auswärtiges Amt.

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Islamische Republik Iran

Aktuelles Datum: Samstag, 20. April 2024 | Artikel aktualisiert am Montag, 26. August 2019

Inhalt Reiseinformationen: Islamische Republik Iran

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Islamische Republik Iran
Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Islamische Republik Iran

Reisen mit dem Auto (Pkw) in die Islamische Republik Iran

Aktuelle landesspezifische Sicherheitshinweise, besondere strafrechtliche Vorschriften und medizinische Hinweise für die Islamische Republik Iran:

Beachten Sie vor Antritt der Reise die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise des Auswärtigen Amtes für die Islamische Republik Iran! Genauere Informationen über die aktuellen landesspezifischen Sicherheitshinweise, die besonderen strafrechtlichen Vorschriften und die medizinischen Hinweise erhalten Sie auf den Internetseiten vom Auswärtigen Amt:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Iran.

Hinweis: Sie sollten sich bei Ihrer Reise mit dem Auto (Pkw) in die Islamische Republik Iran darauf einrichten, dass die iranische Grenzabfertigung längere Zeit in Anspruch nehmen kann und das die iranischen Grenzbeamten sehr gründliche Kontrollen durchführen.

Autofahrer benötigen in der Islamischen Republik Iran einen gültigen internationalen Führerschein in Verbindung mit dem nationalen Führerschein und den Fahrzeugschein. Empfehlenswert ist jedoch der internationale Fahrzeugschein in Verbindung mit dem nationalen Fahrzeugschein. Falls Sie nicht mit dem eigenen Fahrzeug (Kfz) unterwegs sind, benötigen Sie in der Islamischen Republik Iran eine vom eingetragenen Fahrzeughalter unterschriebene mehrsprachige Vollmacht zur Kraftfahrzeug (Kfz)-Benutzung (Benützungsbewilligung).

Die Mitnahme einer internationalen grünen Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge (Kfz) mit dem Länderkürzel IR für die Islamische Republik Iran ist erforderlich. Sollte die internationale grüne Versicherungskarte fehlen, muss am iranischen Grenzübergang eine iranische Kfz-Haftpflichtversicherung (Grenzversicherung) abgeschlossen werden.

Zudem ist für die zollfreie Kraftfahrzeug (Kfz) Einfuhr von bis zu 3 (drei) Monaten ein so genannter Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) erforderlich. Ohne das Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) sind bei der Einreise und Ausreise aus der Islamischen Republik Iran meistens zeitaufwendige Zollformalitäten zu erledigen. Das Fahrzeug (Kfz) darf nur von der Person gelenkt werden, das im Carnet de Passage (Bürgschaftserklärung) eingetragen ist. Wenn der Reisende mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) länger als 10 (zehn) Tage in der Islamischen Republik Iran bleiben möchte, muss an der iranischen Grenze ein kurzzeitiges iranisches Kennzeichen beantragt werden. Das kurzzeitige iranische Kennzeichen hat eine Gültigkeitsdauer von 3 (drei) Monaten. Diese Regelung gilt in der Islamischen Republik Iran nicht für Motorräder.

Tipp: Es ist empfehlenswert, sich im Zuge des Visumantrages über die Einreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) in die Islamische Republik Iran bei den iranischen Konsulaten oder bei der iranischen Botschaft zu erkundigen, um die im vorab möglichen schriftlichen Grenzformalitäten vor der Abreise zu erledigen.

Mitführpflicht im Fahrzeug (Kfz)

Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck. Ein Feuerlöscher und eine 12 (zwölf)-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.

Achtung: Die Abgabe von Kraftstoff wurde von der iranischen Regierung rationiert. Touristen müssen sich bei einer Filiale der „National Iranian Oil Company (NIOC)“ eine Tankkarte beschaffen. Für die Ausstellung der Tankkarte sind die Reisedokumente mit der geplanten Reiseroute notwendig. Es gibt Tankkarten für 100 (einhundert) Liter oder 300 (dreihundert) Liter Kraftstoff. Für dieselbetriebene Fahrzeuge (Kfz) sind keine Tankkarten erhältlich, da es in der Islamischen Republik Iran keine dieselbetriebenen Privatfahrzeuge gibt. Reisende mit einem Diesel-Fahrzeug (Kfz) können an Tankstellen die Diesel-Kraftstoff anbieten, ohne Tankkarte auftanken. In den iranischen Städten gibt es fast keine Tankstellen die Diesel-Kraftstoff anbieten. Um dem Treibstoffschmuggel Einhalt zu gebieten, wird an den grenznahen Tankstellen an Ausländer kein Treibstoff verkauft. Die Einfuhr und die Ausfuhr von Treibstoff in Reservekanistern ist in der Islamischen Republik Iran generell verboten.

Achtung: Wichtige Hinweise für Kraftfahrzeugführer in der Islamischen Republik Iran

Im Folgenden sind wichtige Hinweise und Empfehlungen für Kraftfahrzeugführer aufgelistet, die in der Islamischen Republik Iran dringend zu beachten sind:

  • In der Islamischen Republik Iran gilt Rechtsverkehr, es wird auf der rechten Spur gefahren und links wird überholt. Durch den Rechtsverkehr gilt die Vorfahrtsregel rechts vor links.
  • Es ist in der Islamischen Republik Iran verboten, in Kurven, auf Kreuzungen, in Tunnels, auf Brücken wie auch auf Bahnübergängen zu Überholen.
  • Bei der Annäherung an Straßenkreuzungen oder Kurven muss außerhalb geschlossener Ortschaften in der Islamischen Republik Iran die Hupe betätigt werden.
  • Laut iranischer Straßenverkehrsordnung muss an Fahrzeugen (Kfz), die in einem anderen Land zugelassen sind, ein Nationalitätskennzeichen hinten am Kraftfahrzeug (Kfz) angebracht sein.
  • Die Benutzung der iranischen Autobahnen ist gebührenpflichtig.
  • Der Alkoholkonsum ist in der Islamischen Republik Iran strengstens verboten.
    • Daher gilt in der Islamischen Republik Iran für das Führen von Kraftfahrzeugen (Kfz) die 0,0 (null Komma null) Promillegrenze.
  • In der Islamischen Republik Iran gelten die folgenden Höchstgeschwindigkeiten:
    • Innerorts auf Hauptstraßen: Tagsüber 50 (fünfzig) Kilometer pro Stunde (km/h) und in der Nacht 40 (vierzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
      • Innerorts auf kleineren Straßen und auf Plätzen, wo sich Menschen aufhalten: 20 (zwanzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
      • Innerorts an ampellosen Kreuzungen: 5 (fünf) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.
    • Außerorts und auf Schnellstraßen sowie auf Autobahnen: Tagsüber 95 (fünfundneunzig) Kilometer pro Stunde (km/h) und in der Nacht 80 (achtzig) Kilometer pro Stunde (km/h) oder nach Beschilderung.

Empfehlung: Wenn es zu einem Autounfall (Verkehrsunfall) im Ausland gekommen ist, sollten Sie niemals ein Unfallprotokoll ohne eine verlässliche Übersetzung unterschreiben.

Carnet de Passage – Bürgschaftserklärung für die zollfreie Einfuhr eines Kraftfahrzeuges (Kfz) in die Islamische Republik Iran

Carnet de Passage auch Carnet de Passages, Triptik oder Triptyk genannt ist ein Grenzpassierschein (Zolldokument) für Kraftfahrzeuge (Kfz). Das Zolldokument erlaubt die vorübergehende zollfreie Einfuhr für Landfahrzeuge oder Wasserfahrzeuge, welches für bestimmte Zielländer benötigt wird. Das Carnet de Passage beruht auf der Grundlage des internationalen Zollabkommens und ist eine amtliche Bürgschaftsurkunde, welche die Einfuhrzollforderungen bei nicht erfolgter Kraftfahrzeug (Kfz)-Wiederausfuhr abdeckt. Für das Carnet de Passage sind die folgenden Dachverbände zuständig:

  • AIT – Alliance Internationale de Tourisme
  • FIA – Federation Internationale de l'Automobile

Ausgestellt wird das Bürgschaftsdokument (Carnet de Passage) von den Automobilclubs (in der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel der ADAC), die als Bürge auftreten. Über die Kosten der anfallenden Gebühren und des zu hinterlegenden Geldbetrags (Sicherheitsleistung) können Sie sich bei den Automobilclubs informieren. Die Bürgschaftshöhe ist unterschiedlich und wird nach dem Fahrzeugtyp und dem Zeitwert des Kraftfahrzeuges (Kfz) berechnet. Die zu hinterlegende Sicherheitsleistung ist abhängig von der Höhe der Bürgschaft. Zudem gelten für einige Zielländer Sonderbestimmungen, die eine höhere Bürgschaft und damit auch eine höhere Sicherheitsleistung erfordern. Das Carnet de Passage ist in der Regel bis zu einem Jahr für mehrere Länder gültig und muss vor der Abreise ins Zielland beschafft werden. Um Schwierigkeiten zu vermeiden ist dringend darauf zu achten, dass im jeweiligen Zielland die Einreise und Ausreise mit dem Kraftfahrzeug (Kfz) korrekt abgestempelt wird. Bei der Rückkehr ins Heimatland muss das Kraftfahrzeug (Kfz) einer Zollbehörde vorgeführt werden. Auf der letzten Seite des Carnet de Passage muss die Verbleibsbescheinigung abgestempelt und durch die Unterschrift des Zollbeamten beglaubigt werden. Um den hinterlegten Geldbetrag (Sicherheitsleistung) wieder zu erhalten muss das ordnungsgemäß abgestempelte Carnet de Passage bei der Organisation, welches das Bürgschaftsdokument ausgestellt hat vorgelegt werden.

Empfehlung zur Mitnahme von Kopien aller wichtigen Dokumente bei Ihrer Reise

Es ist dringend empfehlenswert, Kopien von allen wichtigen Dokumenten (bspw. Reisedokumente, Führerschein, Fahrzeugschein etc.) mitzunehmen, die Sie bei Ihrer Reise benötigen. Bewahren Sie die angefertigten Kopien unbedingt getrennt (seperat) von den Original-Dokumenten auf.

Wichtige Empfehlung: Beachten Sie die Reisehinweise für die Islamische Republik Iran

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise in die Islamische Republik Iran über die aktuellen Sicherheits- und Reisehinweise zu informieren. Aktuelle Informationen über die Sicherheits- und Reisehinweise für die Islamische Republik Iran erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts:

Auswärtiges Amt – Reise- und Sicherheitshinweise – Iran.

Hinweis vom Auswärtigen Amt: Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsbürgern die sich lang- oder kurzfristig in der Islamischen Republik Iran aufhalten, empfiehlt das Auswärtige Amt sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen. Die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts dient zur schnellen Kontaktaufnahme und Hilfeleistung bei einem Notfall. Diesbezüglich stellt das Auswärtige Amt eine Internetseite zur elektronischen Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland zur Verfügung, den Sie unter folgendem Link erreichen:

Elektronische Erfassung von Deutschen Staatsbürgern im Ausland.

Bürgerservice des Auswärtigen Amts

Für deutsche Staatsangehörige ist das Auswärtige Amt in Berlin in dringenden Angelegenheiten wie zum Beispiel einem Notfall im Ausland 24 (vierundzwanzig)-Stunden erreichbar.

  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Inland): 030 1817 0
  • Telefonzentrale 24 (vierundzwanzig)-Stunden-Service (Anruf aus dem Ausland): 0049 30 1817 0

Zudem bietet das Auswärtige Amt in Berlin einen Bürgerservice an, der von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 09:00 (neun) Uhr bis 15:00 (fünfzehn) Uhr erreichbar ist.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften eines Landes können sich jederzeit ohne Vorankündigung verändern!

Es ist empfehlenswert, sich vor der Abreise bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes über die aktuell geltenden Vorschriften zu erkundigen.

Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie nur bei der Auslandsvertretung (der Botschaft bzw. dem Konsulat) des Ziellandes.

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